Kanalreinigung und Kanal- TV- Befahrung in der Ortsgemeinde Niederzissen der Verbandsgemeinde Brohltal
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- Nora Burgstaller
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1 Öffentlichkeitsarbeit Grundstückshausanschlüsse I F Kanalreinigung und Kanal- TV- Befahrung in der Ortsgemeinde Niederzissen der Verbandsgemeinde Brohltal Im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist das Abwasserwerk der VG Brohltal verpflichtet alle 10 Jahre die Kanalleitungen optisch (Mittels Kanal-Fernseh-Kamera) untersuchen zu lassen. Im Vorfeld werden die Kanalleitungen durch Spülung gereinigt. Nach der Eigenüberwachungsverordnung ist vorgesehen im Jahr 2015 das öffentliche Kanalnetz in der Ortsgemeinde Niederzissen mit dem Ortsteil Rodder optisch zu untersuchen. Dabei werden auch die Hausanschlusskanäle von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal in die Untersuchung einbezogen. Auf dieser Grundlage werden die politischen Gremien der Verbandsgemeinde entscheiden, wo in den nächsten Jahren Kanäle saniert werden müssen. Wichtig ist hierbei insbesondere, ob Undichtigkeiten bestehen, durch die Schmutzwasser in den Untergrund versickert, zum anderen aber auch Grundwasser, in den Kanal eindringen kann. Im Rahmen dieser Untersuchung befährt das Abwasserwerk auch den Hausanschluss im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich. Hierzu fährt eine Satellitenvideokamera vom Kanal aus in der Straße in den Hausanschluss. Im Rahmen der Befahrung des Kanals im öffentlichen Verkehrsraum besteht die Möglichkeit auch den Hausanschluss auf den privaten Grundstücken zumindest im Einmündungsbereich (bis ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze) zu untersuchen. Dies ist sinnvoll, da hieraus abgeschätzt werden kann, ob der private Hausanschlussbereich noch in Ordnung ist. Sollte hierbei festgestellt werden, dass die ankommende Hausanschlussleitung defekt ist, wird der Grundstückseigentümer informiert, damit er in eigener Zuständigkeit prüfen kann, welche weiteren Schritte er veranlasst. Für diese Prüfung im Einmündungsbereich des Hausanschlusses entstehen den Grundstückseigentümern keine Kosten. Soweit ein Grundstückseigentümer mit dieser kostenlosen Befahrung des Einmündungsbereiches (bis ca. 1 m hinter die Grundstücksgrenze) nicht einverstanden ist, wird er gebeten, dies dem Abwasserwerk mitzuteilen. Soweit das Abwasserwerk keine anderslautende Nachricht erhält, wird wie beschrieben verfahren. Bei den Überprüfungen in anderen Ortsgemeinden hat das Abwasserwerk festgestellt, dass insbesondere durch Wurzeleinwuchs private Hausanschlussleitungen beschädigt wurden bzw. ein Durchfluss von Abwasser zum Hauptkanal nur noch teilweise bzw. gar nicht mehr möglich war. Mit den Maßnahmen in der Ortsgemeinde Burgbrohl wird ab der 40. Kalenderwoche begonnen. Rufnummer: 02636/ zur Verfügung.
2 Öffentlichkeitsarbeit Grundstückshausanschlüsse II Kanalreinigung und Kanal- TV- Befahrung in den Ortslagen der Verbandsgemeinde Brohltal Informationen zur Kanalreinigung Wieso ist eine regelmäßige Kanalreinigung notwendig Die regelmäßige Spülung des Kanalnetzes ist unerlässlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Abwasser möglichst gleichmäßig abfließen kann. Mit der Spülung des Kanalnetzes sollen Ablagerungen verhindert werden. Diese können zu Verstopfungen und damit zur Rückstaubildung im Netz und in den Hausanschlüssen, aber auch in den Gebäuden selbst führen. Sofern die Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß verlegt sind und eine Rückstausicherung (Rückstauklappe) vorhanden ist, ist die Kanalreinigung kaum zu bemerken. In Einzelfällen kann es allerdings während der Reinigungsarbeiten vorkommen, dass Abwässer in Gebäude zurückgedrückt werden, insbesondere dann, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist. Aus diesem Grund sollten entsprechende Vorkehrungen wie zum Beispiel das Verschließen der Abflüsse getroffen werden, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Wie wird bei der Kanalreinigung vorgegangen Von einem Spülfahrzeug aus wird über einen Schacht ein Druckschlauch mit einem Spülkopf in die Kanalisation eingeführt, bis der nächste in der Straße liegende Schacht erreicht wird. Durch diesen Spülkopf wird mit Hochdruck Wasser in die Kanalisation gespritzt. Der Wasserstrahl ist dabei in die Richtung des Schlauches, also Richtung des Spülfahrzeuges gerichtet. Dann wird der Spülschlauch wieder durch die Kanalisation zurückgezogen. Hierbei wird weiterhin Wasser aus dem Spülkopf an die Kanalwände gespritzt, sodass die gelösten Ablagerungen zum Reinigungsfahrzeug gespült werden. Während der Rückziehung der Düse ist eine Saugpumpe am Fahrzeug in Betrieb, damit die los gespülten Ablagerungen aus dem Schmutzwasserkanal entfernt werden können. Bei diesem Arbeitsvorgang entsteht ein Über- bzw. Unterdruck. Dieser Druckunterschied wird durch die zuströmende bzw. entweichende Luft der Hauptschächte zum größten Teil ausgeglichen. Der verbleibende Über- bzw. Unterdruck wird über die Dachentlüftung der angeschlossenen Häuser ausgeglichen.
3 Wie sind Probleme bei der Kanalreinigung zu erklären und zu beheben Durch den Geruchsverschluss der Toilette/Dusche ist ein beunruhigendes Rauschen zu hören In diesem Fall ist die Hausleitung frei von Verstopfungen und befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Wasser ist aus dem Geruchsverschluss (Syphon o. Ä. ) ausgetreten Das lässt darauf schließen, dass sich die Dachentlüftung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und den Überdruck nicht ableiten konnte. Prüfen Sie ob die Dachentlüftung den erforderlichen Querschnitt hat und holen Sie sich ggf. Rat bei Ihrem Installateur. Nach der Kanalspülung macht sich ein übler Geruch bemerkbar In diesem Fall konnte der Unterdruck nicht über die Dachentlüftung ausgeglichen werden und das Wasser des Geruchsverschlusses wurde ganz oder teilweise herausgesaugt, sodass die Luft aus der Kanalisation ungehindert in die Wohnung einströmen konnte. Lassen Sie einfach Wasser in die Becken laufen bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Luft aus der Kanalisation mehr austreten. Aus der Toilette ist Wasser mit Fäkalien ausgetreten In diesem Fall hat bereits vor der Kanalreinigung eine schwere Störung in Ihrem Abflusssystem vorgelegen. In einem ordnungsgemäß funktionierenden Abflusssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt in das Hauptkanalsystem gespült. Das bedeutet, dass sich in den häuslichen Entwässerungsleitungen im Normalfall keine Fäkalien befinden. Sollten dennoch Fäkalien aus der Toilette gedrückt worden sein, so müssen sich diese bereits vorher im System abgelagert haben. Es kann sein, dass sich die Feststoffe an einem Hindernis zurück stauen, aber das Wasser selbst wenn auch langsamer durch den verbleibenden Abflussquerschnitt abläuft. Durch die Ablagerungen verringert sich der für die Entlüftung erforderliche Rohrquerschnitt, sodass durch die Spülung des Hauptkanals die Fäkalien durch den Druck herausgedrückt werden. Fäkalien die sich bereits im Hauptkanal befinden, können nicht mehr in die Hausleitungen hinein-/ zurückgedrückt werden. Rufnummer: 02636/ zur Verfügung.
4 Öffentlichkeitsarbeit Grundstückshausanschlüsse III Kanalreinigung und Kanal- TV- Befahrung in den Ortslagen der Verbandsgemeinde Brohltal Befahrung der Grundstücksentwässerungsanlagen Bei der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung unterscheiden wir zwischen Zuleitungskanälen einschließlich Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum für die die Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung zuständig ist und der Grundstücksentwässerungsanlage, d. h. die Anlagen hinter der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum für die die Grundstückseigentümer zuständig sind. In Rheinland-Pfalz ist anders, wie in anderen Bundesländern, derzeit nicht vorgesehen, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet werden die Dichtigkeit ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen gegenüber den Trägern der Abwasserbeseitigung nachzuweisen. Zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und den kommunalen Spitzenverbänden ist vereinbart, dass ein Kooperationsmodell in Rheinland-Pfalz angewandt werden soll, was dazu führt, dass im Vorfeld von Maßnahmen die die Abwasserwerke durchführen eine Beratung und umfangreiche Information der Grundstückseigentümer erfolgt, um gemeinsam mit diesen notwendige Überprüfungen vorzunehmen und bei Missständen eine gemeinsame Sanierung der Anlagen vorzunehmen. Die jeweiligen Verantwortungsbereiche (privat öffentlich) bleiben unverändert. Die Abwasserwerke nehmen ihren eigenen Verantwortungsbereich bzgl. der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) dadurch wahr, dass sie gegenüber den Grundstückseigentümern beratend tätig werden und darüber bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überprüfung bzw. einer Sanierung anbieten und übernehmen. Diese Beratung erfolgt im Zusammenhang mit bzw. im Vorfeld von Maßnahmen, die die Abwasserwerke ohnehin gemäß EÜVOA an ihren eigenen Kanälen (Straßenkanal bzw. Hausanschlüsse) durchführen. Die Beratung geht dahin, gemeinsam mit dem Eigentümer zu einer Einschätzung zu kommen, welche Maßnahmen an der GEA notwendig sind; sie umfasst zwei Bereiche: Beratung bzgl. Bedürftigkeit und Art der Überprüfung der GEA (Dichtigkeitsprüfung) Beratung bzgl. Sanierungsbedarf, und wenn ja bzgl. Zeitpunkt und Art einer Sanierung jeweils gemäß den technischen Regeln der DIN Im Ergebnis geht es darum, den Eigentümer davon zu überzeugen, dass die Prüfung und ggf. Sanierung angesichts seines eigenen Verantwortungsbereichs im
5 eigenen Interesse liegt. Das Letztentscheidungsrecht, ob und welche Sanierungsmaßnahmen er durchführen lässt, verbleibt beim Eigentümer selbst. Die Prüfung und ggf. Sanierung der privaten GEA erfolgt im Idealfall zusammen mit den Maßnahmen an den Anlagen des Abwasserwerks. Rufnummer: 02636/ zur Verfügung.
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