VERLÄSSLICHE HALBTAGSSCHULE (VHG) HORT und weitere Partner. Konzept und Evaluation
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- Helmut Glöckner
- vor 7 Jahren
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1 VERLÄSSLICHE HALBTAGSSCHULE (VHG) HORT und weitere Partner Konzept und Evaluation
2 Schulen mit Ganztagsangeboten und teilnehmende Schüler Primarstufe Schuljahr 2010/11 Grundschulen insgesamt Schulen m. GT-Angeboten VHG offen insgesamt Anteil % ,5 Schüler Primarstufe insgesamt Schüler im Ganztag VHG offen insgesamt Anteil % ,1
3 Ganztagsangebote nach Bereichen VHG Schuljahr 2010/ % % % Sprache - Literatur % % % % Mathematik - Naturwissenschaft Musik - Kunst Handwerk - Hauswirtschaft Sport Gesellschaftswissenschaft Sonstiges
4 Ganztagsangebote nach Durchführenden VHG Schuljahr 2010/ % % 312 8% % Lehrkräfte Hortkräfte Koop. Partner % % Honorarkräfte Ehrenamtliche Andere
5 Verwendung der Ganztagszuschläge (LWS) VHG Schuljahr 2010/ % 200 5% 115 3% Begleitung individueller Lernzeit % Gestaltete Freizeit/ Arbeitsgemeinschaften % Aufsichten (Frühbeginn/Mittagsband) Sonstiges Nutzung außerhalb der VHG-Zeit
6 Schule Ein Teil der Kinder (ca. 55% über alle Jahrgänge) nimmt den Anspruch auf einen Hortplatz wahr. Die Inanspruchnahme ist in den ersten Jahrgängen relativ hoch und nimmt dann ab. Für die ersten Schuljahrgangsstufen besteht eine kürzere Unterrichtsverpflichtung, die bis zur sechsten Schuljahrgangsstufe steigt. Zusätzliche 22 LWS sichern die Betreuung ALLER Kinder von i.d.r bis Uhr ab; für die Klasse bis im Rahmen der VHG. Hierdurch entstehen entweder: a) Freie Kapazitäten im Hort (bei Abdeckung der VHG durch Lehrkräfte) - für einige Kinder im Frühhort, - für relativ viele jüngere Kinder über relativ viele Stunden, - für relativ wenige ältere Kinder über wenige Stunden. - sowie durch Wegfall von einigen Plätzen durch das neue Nachmittagsangebot. b) oder zusätzliche Kapazitäten in der Schule (bei Einsatz des Hortes in der VHG VV-Ganztag; Nr. 8 Abs. 3) Hort Die zusätzlichen Kapazitäten ( Honorar) sorgen für ein ergänzendes, freiwilliges Angebot für Nichthortkinder am Nachmittag und/oder in den Ferien. Der Betrieb in der VHG-Zeit und die schulischen Angebote von Lehrkräften oder Kooperationspartnern am Nachmittag erfolgen unter Verantwortung der Schule die Angebote des Hortes am Nachmittag erfolgen unter Verantwortung des Hortes.
7 Ziele des Konzepts VHG + Hort Die VHG mit festen Öffnungszeiten von 7.30 bis ermöglicht eine andere Rhythmisierung des Unterrichts am Vormittag und mehr Zeit zum Lernen. Die zusätzlichen Landesmittel ermöglichen unter Beibehaltung der Kommunalmittel für den Hort zusätzliche Angebote für Nichthortkinder. Auf der Basis gleichberechtigter Kooperation entsteht ein Lebens- und Lernort am Standort der Schule oder im unmittelbaren Schulumfeld.
8 Evaluation - Design Interviewpartnerinnen: Schulleiterinnen (bzw. GanztagskoordinatorInnen) HortleiterInnen Stichprobenziehung: Von den 87 VHGs (Schuljahr 2008/2009) im Land Brandenburg und deren Kooperationshorte wurden 24 Schulen ausgesucht. Dabei wurde auf eine gleichmäßige Verteilung der Landkreise und auf unterschiedliche Größe der Schulen geachtet.
9 Wege der Umsetzung - erste Variante: Der Hort nutzt seine Entlastung für zusätzliche Angebote Da der Hort durch die VHG am Vormittag entlastet wird, können die freiwerdenden Kapazitäten für mehr Angebote für Nichthortkinder an den Nachmittagen und in den Ferien entstehen. Aber es werden nur in 14 der 24 befragten Horte auch Angebote für Nichthortkinder gemacht. Diese Angebote für Nicht-Hortkinder sind zeitlich nicht sehr umfangreich und finden ausschließlich in AG-Form statt. Ferienangebote für Nicht-Hortkinder werden nicht gemacht (nur Angebot einen Betreuungsvertrag abzuschließen in 15 der 24 Horte)
10 Wege der Umsetzung - zweite Variante: VHG und Hort nehmen gemeinsam die Aufgaben wahr Hierbei übernimmt der Hort Aufgaben während der VHG-Zeit und dafür unterbreitet die Schule Angebote für Nicht-Hortkinder. Tatsächlich übernimmt der Hort das Mittagsband in allen befragten Schulen und in 14 von 24 Fällen Aufgaben in der individuellen Lernzeit. Als Konsequenz hieraus müsste die Schule zahlreiche Aufgaben am Nachmittag übernehmen. Die jeweils aufgewendete Zeit ist aber nur selten ausgeglichen. (Der größte Unterschied im Verhältnis der aufgewendeten Zeiten beträgt 16,67 : 1; der Mittelwert Median- liegt bei 2,6 : 1.)
11 Ergänzung durch externe Anbieter Aus den vom Land zur Verfügung gestellten Honorarmitteln von 5000 lassen sich Angebote von externen Anbietern finanzieren. Zusätzlich sollen weitere Kooperationspartner gefunden werden. An allen Standorten sind seit der Einführung der VHG externe Angebote erweitert worden. An 19 Standorten richten sie sich an alle Kinder. In 17 Fällen wird die Finanzierung mit einem Anteil an Elternbeiträgen sicher gestellt. (Wobei unklar bleibt, ob alle oder nur einzelne Angebote von den Eltern mitfinanziert werden.)
12 Beibehaltung der Finanzierung des Hortes Vereinbart ist, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden die bisherige Finanzierung des Hortes beibehalten. Nur dann können Kapazitäten frei werden durch den Einsatz von Landesmitteln in der VHG für die Erweiterung des Angebotes. Eine Abfrage bei den örtl. Trägern im Spätsommer 2010 lässt zweifeln, ob die Finanzierungszusagen überall eingehalten worden sind.
13 Bewertung der Kooperation zwischen Schule und Hort Bis auf einen Fall bewerten alle Schulen und Horte ihre Kooperation als sehr gut bzw. gut. Ein Zusammenhang zwischen der Bewertung der Kooperation und dem Grad der (Nicht-) Ausgeglichenheit den eingesetzten Zeiten ist nicht feststellbar.
14 Fazit - Befunde 1. Variante: Die Entlastung des Hortes tritt kaum ein. Entsprechend werden wenig Angebote für Nicht- Hortkinder gemacht. 2. Variante: Der hohe Zeiteinsatz der Horte am Vormittag wird durch die Schule an den meisten Standorten nicht ausgeglichen. Die Beibehaltung der Finanzierung kann nicht überall als gesichert gelten. Hort und VHG sind (trotzdem) zufrieden mit der Kooperation
15 Fazit - Folgen Es entstehen in jedem Fall zu wenige Angebote für Nichthortkinder. Diese Angebote werden ausschließlich in AG-Form gemacht. Die Orte des Lebens- und Lernens sind noch nicht entstanden Die VHG erhält eine doppelte Verstärkung (durch Landesmittel und durch den Hort), der für eine Verbesserung des Unterricht und/oder eine Entlastung der Schule genutzt wird.
16 Fazit - Konsequenzen Klarstellung durch Nr.8 III VV-Ganztag: Wird an verlässlichen Halbtagsschulen Personal des Trägers der Kindertagesbetreuung aufgrund der Kooperationsvereinbarung in der Betreuungszeit nach Absatz 1 tätig, stellen die Schulen grundsätzlich einen entsprechenden Ausgleich durch Angebote der Schule außerhalb des Zeitraumes der verlässlichen Halbtagsschule sicher. Schulaufsichtliche Maßnahmen Faktische Minderung des Personalschlüssels Hort Konsequenzen für die Erlaubniserteilung Einsatz des Hortpersonals für fremde Zwecke Maßnahmen des Trägers, der Gemeinde oder des Jugendamtes
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