IZMR. Internationales Zentrum für Menschenrechte Netzwerk Menschenrecht
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- Sofie Koch
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1 IZMR öffentlich-universelles Recht Rechtbund der Menschen im originär-prärogativen Naturrecht (analog Präambel, Art. 1, 25, 140 GG) Rechtamt Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE IZMR Internationales Zentrum für Menschenrechte Netzwerk Menschenrecht IZMR Bielfeldtweg 26 [D STADE] Verwaltung: Mühlhäuser Straße 1, [D-99986] LANGULA Telefon: +49 (0)41 41 / Telefax: +49 (0)41 41 / Direktion Völkerrecht - DV - IHEK Internationale humanitäre Ermittlungskommission Kochergasse 10 - Bundeshaus Nord [CH-3003] BERN GdM, n. Chr. Rechtdurchsetzung: _IZMR / [CH-3003] Art. 26 AEMR Wertgeschätzte Damen und Herren, Verantwortliche der jp. IHEK, Recht auf Bildung ist ein Recht des Menschen als Menschenrecht gemäß Art. 26 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen vom und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrecht gemäß Art. 13 des internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert. Das Recht auf Bildung ist zugleich in Art. 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Art. 22 der genfer Flüchtlingskonvention schreibt den Zugang zu öffentlicher Erziehung, insbesondere zum Unterricht in Volksschulen, auch für Flüchtlinge vor. Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung des Recht der Menschen über die Menschenrechte zu fördern. Bildung ist wichtig für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für grundlegende Rechte anderer zu engagieren. Das gilt für alle gleichermaßen ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögen, der Geburt oder des sonstigen Status (Art. 2.2 IPwskR vom ). IZMR - Bielfeldtweg 26, [D-21682] STADE Bundesrepublik Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom Regulierungsakt HK vom , WüD vom 18/ , GVG, 2 VwVfG, 40 VwGO Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR, Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2013 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 ZEB, Landgericht STADE, Apostille 9191 a /2013 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 9 /2013
2 2 Wir erleben es jeden Tag beim Amt für Menschenrechte, daß Menschen, die dem Recht anderer Menschen natürlich beistehen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für grundlegende Rechte anderer engagieren, innerhalb der Staaten die Menschen in der Regel von Verbänden juristischer Personen vorsätzlich verspottet, verprügelt, verletzt, verurteilt, verschleppt und getötet werden, weil sie Uns als Menschen und Rechtträger nicht erkennen. Aufklärung ist der Ausweg aus den Rechtverletzungen gegen Menschen als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Frieden und der Gerechtigkeit durch aufklärende Bildung nach dem kategorischen Imperativ nach der Metaphysik der reinen Vernunft des Naturrecht. Zur Verwirklichung dieser Verpflichtungen, machen Wir vom Amt für Menschenrechte erschreckende Tatsachenfeststellungen der Offenkundigkeit, daß kein Gesetzt von den verpflichtenden juristischen Personen in den dispositivistischenen Vertragsstaaten dieses elementare Ziel verfolgt, weil die Menschen in ihren Rechten dumm gehalten werden sollen, um sie (am) a/arm zu halten. Das elementare Grundprinzip der Menschenwürde verbietet es, Menschen Bildungschancen willkürlich vorzuenthalten. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Obwohl sich nach dem völkerrechtlichen Verträgen das Deutsche Volk sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Frieden und der Gerechtigkeit auf Erden in der Welt nach Art. 53, 107 UN- Charta bekennen muß, wird Menschenrecht weder in den öffentlichen Schulen gelehrt noch in den Rechtpraxis angewandt, um die Menschenrechte, das Recht des Menschen und somit die Freilassung der Menschen aus der Internierung der Persiflage der Personifikation auf die Heimat der Freiheit vertraggemäß zu entlassen. Justiz ist kein Recht, sondern UN-Recht! Die Justierung von Personen durch Gesetze ist kein Naturrecht, sondern eine künstliche, eine Art der willkürlichen Billigkeit der privaten Gewohnheitsgewaltautonomie der Usurpation, die im öffentlichen Recht wegen Tarnung und Täuschung grundsätzlich verboten ist. Private Gewohnheitsgewaltautonomie ist im öffentlichen Recht verboten und im Naturrecht durch ausdrücklichen freien Willen durch Wunschneigung ohne Tarnung und Täuschung zulässig. Die juristische Persiflage der Personifikation macht nicht nur die Privatperson bereits begrifflich zum Idioten, und ist der Grund der Internierung nach der genfer Konvention IV zum Schutz vor der Zivilperson [GK ], sondern ist der Grund allen Übels auf Erden und in der Welt. Jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen. Die Figuren der Persiflage sind willkürlich, unmündig, haften nicht und das Wesen der Persiflage die Personifikation, die fiktionalen Funktionen! These, Antithese und Synthese - Motivation und Depression sind die Gesetzmäßigkeiten der Natur.
3 3 Zugleich beschreiben sie die spiegelverkehrten Wirkungen staatlicher, juristischer Gesetze und die daraus resultierenden, düsteren Aussichten für die Zukunft, die heute tatsächlich unsere Gegenwart ist, und die sich im Zusammenbruch unserer Finanz- und Wirtschaftswelt durch den Kapitalismus inflationär wiederfinden. Die Dokumentation der Gegenwart zeigt nun, wie sich die Prognosen von damals bewahrheitet haben. Während sich alle natürlichen Systeme durch Gewinn und Verlust, Erfolg und Mißerfolg, Motivation und Depression oder Expansion und Schrumpfen selbst regulieren und sich dynamisch an ihre jeweilige Umwelt anpassen, wird mit staatlichen Gesetzen das genaue Gegenteil bewirkt. Diese künstlichen, starren Gesetze sind wirkungslos gegenüber den Veränderungen in der Zukunft. Sie können nur für eine kurze Zeit regeln, ansonst zerstören sie das, was sie regeln sollen. Symptome sind Spiegelbilder, deren Ursachen in der Vergangenheit liegen. Die künstlichen Gesetze sollen also Spiegelbilder in der Gegenwart regeln. Das ist eine Illusion, sie regeln nicht, wirken also gar nicht auf die eigentlichen Ursachen antizyklisch, zerstören statt dessen, was sie zu regeln vorgeben. Der Staat wirkt durch sein ständiges Wachstum und mit immer neuen Gesetzen, mit denen die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden sollen, wie ein Krebsgeschwür. Dies führt zwangsläufig zum Zusammenbruch des Systems. Die Politiker und Beamten, die Bediensteten haften nicht für ihre Fehler und sind deshalb immun gegen ihre eigenen Gesetze. Aus diesem Grunde können sie aus ihren Fehlern auch nicht lernen, weil die Metaphysik der reinen Vernunft nicht greift. Das ist Naturrecht, die deshalb den Menschen ein Recht (besser eine Pflicht) zum Widerstand gegen jeden einräumen, der es unternimmt, die rechtstaatliche Grundordnung des Naturrecht zu beseitigen. Jedermann muß jederzeit damit rechnen, selbst zum Opfer eines Staates zu werden. Die Menschen werden in Gewahrsamsstaaten unmündig gehalten und in der Personifizierung Ihrer natürlichen Rechte beraubt. Sie haben keinen direkten Zugang an Ihren Rechten, weil sich das System gegen den Menschen verselbstständigt hat. Durch die Umerziehung zur Unmündigkeit haben die Menschen nicht mehr gelernt die Ursache zu bekämpfen, sondern diskutieren über die Symptome des Übels. Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft im Naturrecht der Liebe! Der Glaube an das Recht der Liebe ist körperschaftlich nicht erfaßbar und somit keine Religion, Weltanschauung der Verträge oder eine Ideologie. Der Unterricht ist nach Präambel, Art. 1 (2), 7 (3), 79 (3), 116, 139 GG, Art. 73 UN-Charta zur ewigen Pflicht der naturfeindlichen Entnazifizierung gegen Art. 53, 107 UN-Charta in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach eine Pflicht. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes muß der Unterricht im Naturrecht, weil sich das Deutsche Volk zu den Menschenrechten bekennen muß, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Naturrechte als Pflichtfach erteilt wird. In den Schulen werden nicht Glaube und Recht, sondern ausschließlich körperschaftliche Werte und Normen von Verbänden beigebracht, so daß das Ergebnis Privatpersonen sind, die sich aus der Unmündigkeit nicht befreien sollen und können. Jede Person in Deutschland ist somit unmündig und somit in der Rechtpraxis ohne eine abgeschlossene Schulbildung, denn Privatperson bedeutet Idiot.
4 4 Die Flamme der Internierung von Personen wird künstlich aufrecht erhalten, um Menschen durch Rechtraub zu diskriminieren. Im vorsätzlichen Irrglauben kann die Befreiung der Menschen aus der Persiflage der Personifikation nicht funktionieren. Ein Beweis ist, daß Art. 144 GK IV selbst in der Personifikation nicht funktioniert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des genfer Abkommens IV in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann. Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden. Wie sollen die Menschen von den zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Personen befreit werden, wenn in ihnen selbst ein Idiot steckt. Da der nationalsozialistische Kult der Arbeiter, der Söldner, der Krieger seit 1945 nicht ent-, sondern weltweit renazifiziert worden ist, besteht weiterhin Kriegzeit und das Deutsche Volk bezahlt immer noch nach Art. 120 GG im Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen der nationalsozialistischen Terminologie im Stand vom gemäß Art. 116, 139 GG. Das ist die Realität der Gegenwart nach Versuch und Irrtum! Die genfer Konvention IV ist nicht fort- oder weiterentwickelt worden und täglich ist Rechtraub das Geschäft ohne Auftrag der Staaten, die selbst gegen ihre eigenen Gesetze und somit Lernresistent gegen das Naturrecht sind. Die Menschenrechtverletzungen auf Erden sind die Folgen der UN-Charta, der genfer-, haager- und wiener Konventionen. Sie sind die Feinde der Menschheit und der Grund des fortbestehenden Krieges. Die Herstellung des Recht auf Erden hängt von der Abschaffung der Demokratur durch den Befreierkult hauptsächlich ab, denn oberhalb der Heimat vor Ort sind Bezirke, Länder, Staaten und Unionen vom Naturrecht nicht zulässig. Es wurde seit 1945 die Globalisierung der Arbeit über die ILO (internationale Arbeiterorganisation) nach der nationalsozialistischen Terminologie, Arbeit macht frei gefördert und der Mensch mit Seinen unverletzlichen, unveräußerlichen, nicht justiziablen und nicht verhandelbaren Rechten in der Persiflage von Verbänden als Person entrechtet. Die Geschäftsführung der Bundesrepublik ist nach Art. 65 GG ohne Auftrag des Deutschen Volkes tätig und die Städte sind inzwischen Unternehmen nach 15, 70 AktG-1937! Das Naturrecht, der Glaube ist und macht frei, das in der genfer Konvention die Erlösung ist, jede internierte Person soll vom Gewahrsamsstaat freigelassen werden, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen., wurde durch Mißbildung der Arbeiterideologe von Verbänden zur Arbeit macht frei.
5 5 Nach Art GK IV endet die Internierung, wenn die Feindseligkeiten so rasch als möglich aufhören. Die Feindseeligkeit gegen das Deutsche Volk soll weiterhin bestehen bleiben, damit die UN, NATO, genfer, haager und die wiener Abkommen bestehen bleiben. Um diesen Bestand des UN-Recht durch Verbände juristischer Personen, den Bund des Bösen aufrecht zu erhalten, bemühen sich die Vertragsparteien nicht, die Beendigung der Feindseligkeiten oder der Besetzung die Rückkehr aller Internierten an ihren letzten Wohnsitz zu gewährleisten oder ihre Heimschaffung zu erleichtern. Jedes hilfebringende Recht wird mit Gesetzen, die auf Menschen keine Anwendung finden, mit Gewalt gegen das Recht durchgesetzt. Die natürliche Garantenpflicht des Menschen, dem Recht eines Menschen beizustehen, wird mit idiotischen Gesetzen des Rechtsberatungsgesetzes unter Strafe gestellt. So kann sich natürliches Recht nicht entwickeln, die Menschen sich von der Idiotie der Justiz nicht befreien. Wenn Menschen sich für Recht einsetzen, sich bilden möchten, Nachfragen oder Auskunft haben möchten, werden sie auf den Schriftweg ausgesetzt, Fragen nicht beantwortet, Telefonhörer aufgelegt, die eigene Zuständigkeit verleumdet, aus den öffentlichen Gebäuden entfernt, öffentlich mit Gewalt diskriminiert, verletzt, diffamiert, ruiniert, kriminalisiert und psychiatrisiert. Die juristischen Personen der Gewaltverbände können sich als Beamte nicht ausweisen und nutzen im öffentlichen Recht keine Urkunden, haften nicht und können auch nicht wirksam und wirklich beschwert werden, weil sie in Wirklichkeit die Idioten sind. Sie können weder die Menschen als Mensch erkennen, sondern als Person, noch kennen sie Recht und verwechseln Recht mit Gesetz, das auf den Menschen keine Anwendung findet. Unmündige, also Idioten sind nicht strafmündig und haften nicht. Deswegen ist die Bundesrepublik ein vertraglicher Gewahrsamstaat, in dem das Deutsche Volk, das sich zu den Menschenrechten bekennt, in Zonen weiterhin zwanginterniert. Der Vollzug des Abkommens in Art GK IV wird weiterhin von den Vertragsparteien durch Aussetzung zum Rechtraub der Menschheit verhindert, obwohl sich keine Vertragspartei weder sich selbst noch eine andere Vertragspartei von den Verantwortlichkeiten befreien, die ihr selbst oder einer andern Vertragspartei auf Grund der im vorhergehenden Artikel erwähnten Verletzungen zufallen, denn sie haben sich verpflichtet das genfer Abkommen IV in Art. 1 GK IV unter allen Umständen einzuhalten und dessen Einhaltung durchzusetzen. Das Ziel des genfer Abkommens ist die Freilassung der internierten Personen durch Befreiung vom Passierschein, sobald die Gründe, welche ihre Internierung verursacht haben, nicht mehr bestehen. Die Internierung soll nach Beendigung der Feindseligkeiten so rasch als möglich aufhören. Die Vertragsparteien haben den Menschen durch die Personifikation interniert und als Idioten ausgesetzt. Das sind alles Tatbestände gegen das Deutsche Volk, gegen die Menschheit und Menschlichkeit, gegen das nationale, internationale und völkerrechtliche Strafgesetzbuch, gegen die Tora, Talmud, Bibel, Kuran und die noachidische Gebote im Schöpferbund des Recht.
6 6 Die Sprache der Menschen, die Sprache des Recht ist deutsch. Die völkerrechtlichen Verträge sind gegen das Recht des Menschen gerichtet, die in französischer und englischer Sprache abgefaßt wurden, denn dem Deutschen Volk wurde mit dem genehmigten und auferlegten Grundgesetz des Zonenvertrages vom / das Bekenntnis des Deutschen Volkes zu den Menschenrechten verpflichtet. Bei allen internationalen Gerichthöfen kann das Deutsche Volk in der Sprache des Menschenrecht, in deutscher Sprache, offiziell als Mensch nicht klagen, sondern nur als Person. Das Völkerrecht der Verbände juristischer Personen von Demokratur dient also nicht dem Heiligen Auftrag des Schöpferbund, sondern dem UN-Recht. Für Menschen ist es unbestreitbar evident, daß Gesetz in Wirklichkeit UN-Recht ist und gegen das Naturrecht des Menschen richtet. Von dieser naturrechtlichen Überzeugung handel(te)n Menschen als Widerstandkämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime, um so dem Recht als Ganzes und der Menschheit als Ganzer einen Dienst zu erweisen, denn es ist eine natürliche Entfaltung des Recht in Uns, der Wir sind. Der Papst hat am vor dem deutschen Bundestag erklärt, daß Naturrecht eine Sonderlehre ist. Mache den Menschen zur Person und nimm dem Menschen Sein Recht weg, dann ist der Staat nichts anderes als eine große Räuberbande. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann Recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und er sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.. Das ist die gegenwärtige idiotische Lage der Menschen auf Erden in der Welt durch die Verbände juristischer Personen von Exodus, die einer dringenden Regenerierung (Genesis) bedarf. Wir fordern sie auf mit Uns die Lösungtechtansätze zu besprechen, so wie es der Papst nach motu proprio völkerrechtlich nach dem Vatikanum für die Verbände öffentlich verpflichtet hat. Aufklärung ist der Ausgang aus der Unmündigkeit. Am Deutschen Volk wird die Welt genesen. mustafa-selim von Amasya Urkundbestätigung des Siegel durch marvin von Saarlouis
7 GdM 7 Verantwortlich für das Verhalten von natürlichen und juristischen Personen gegenüber geistig-lebendigen Menschen Verursacht eine Person eine Gefahr gegen einen Menschen oder Verletzt sie das Inhaberund Urheberrecht des Menschen, so sind die Maßnahmen gegen den Verantwortlichen der Person zu richten. Ist für die Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so können die Maßnahmen im Rahmen ihres oder seines Aufgabenkreises auch gegen die Betreuerin oder den Betreuer gerichtet werden, um die Gefährdunghandlung zur Restitution und Amnestie zu beenden. Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen denjenigen gerichtet werden, der die andere Verantwortliche der Person zu der Verrichtung bestellt hat. Geht von einem Tier, einer Sache, einer natürlichen oder juristischen Person eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Verantwortlichen derjenigen Person zu richten, die die tatsächliche Gewalt innehat und verantwortlich ist. Die für Sachen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Tiere und Fiktionen entsprechend anzuwenden. Maßnahmen können auch gegen einen Verantwortlichen der Person gerichtet werden, die Besitzer oder sonst an der Sache berechtigt ist und Gewalt auf die Sache ausübt. Dies gilt nicht, wenn die tatsächliche Gewalt ohne den Willen des Verantwortlichen ausgeübt wird. Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache oder Fiktion aus, so können die Maßnahmen gegen diejenigen Verantwortlichen der Person gerichtet werden, die den Besitz an der Sache aufgegeben hat. Juristische Personen sind Fiktionen und sind verantwortunglos. Der Gerichthof der Menschen kann Maßnahmen gegen andere Verantwortliche der Person richten, wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist, Maßnahmen gegen die Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, der Gerichthof die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und die natürlichen und juristischen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. Die Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, solange die Abwehr der Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist.
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