Wartungsvertrag Heizungsanlage
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- Sebastian Wagner
- vor 8 Jahren
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1 Wartungsvertrag Heizungsanlage Sehr geehrte Damen und Herren, wertwichtige Dinge sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Um die reibungslose Funktion ihrer Heizungsanlage sicherzustellen, ist es für den Anlagenbetreiber ein wirksames Mittel, die Anlage regelmäßig zu überprüfen und zu warten. Unser Fachpersonal gewährleistet den sicheren Betrieb und die reibungslose Funktion auch technisch anspruchsvoller Heizungsanlagen. Wir bieten entsprechend die kontinuierliche Prüfung und Wartung Ihrer Heizungsanlage an. Nur so erhalten Sie Sicherheit und können rechtzeitig auf Gewährleistungsansprüche seitens der Hersteller reagieren. Unsere Wartung bietet Ihnen die wirtschaftliche und termingerechte Sicherheits-Prüfung und Wartung. Mit unserem Komplettpaket sparen Sie an den Kosten, aber nicht an der Leistung. Sagt Ihnen unser Angebot zu, unterzeichnen Sie zweifach den Wartungsvertrag und senden Sie ihn bitte an uns zurück. Nach Gegenzeichnung erhalten Sie umgehend eine Kopie. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit. Wünschen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars? Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen aus Schüttorf -Die Geschäftsleitung- Anlagen: -Wartungsvertrag-Angebot
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cosinus GmbH & Co. KG Stand: Juli Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufs-bedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird. 2. Vertragsabschluss Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. 3. Preise Die Preise für Wiederverkäufer sind reine Netto-Preise in EURO und verstehen sich unfrei zuzüglich der anteiligen Versandkosten und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Preise für Endverbraucher beinhalten die Mehrwertsteuer und den Skonto-Abzug (Barpreis). Preisänderungen während der Laufzeit unseres Kataloges oder Preislisten behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung bleiben vorbehalten. 4. Lieferung Die Lieferung erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder per Versand. Versandlieferungen erfolgen zu Lasten und Gefahr des Bestellers. Wir behalten uns Nachnahmelieferungen vor, besonders wenn der Besteller uns nicht ausreichend bekannt ist. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebs-störungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vor-lieferanten - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir nicht berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn, dem Spediteur bzw. dem jeweiligen Transportunternehmen gemeldet werden. 5. Zahlung Die Rechnung ist in für uns verlustfreier Weise bar zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel hereingenommen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss uns bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zur Folge. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten. 6. Rückgaben Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 15 % des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderangebote oder Gebrauchtgeräte sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. 7. Mängelrügen a. Erkennbare Mängel: Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Die Geltendmachung jedweder Mängel ist nach Ablauf von 10 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu übersenden oder in unseren Geschäftsräumen abzugeben. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Waren-gutschrift gegen Rückgabe der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Gewährleistungsansprüchen unserer Kunden auf die Gewährleistung unserer Vorlieferanten zurückzugreifen. b. Sonderangebote: Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnten. 8. Eigentumsvorbehalt a. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer - einschließlich der Einlösung gegebener Schecks - bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. b. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu; im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. c. Der Käufer ist zum Wiederverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt. d. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung im Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. e. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. f. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. g. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertrags-verhältnisses. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Firmensitz des Verkäufers. 10. Datenverarbeitung Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenen Daten werden im Rahmen von Geschäftsdateien gespeichert. Cosinus GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Norbert Schulte HRB Amtsgericht Osnabrück Ust.ID.: DE
3 WARTUNGSVERTRAG für eine Heizungsanlage zwischen: Name: Vorname: Straße: PLZ-Ort: und dem Wartungsunternehmen: Cosinus GmbH & Co. KG, Möllers Kamp 2, Schüttorf Standort der Heizungsanlage / Solarthermieanlage Straße: Plz-Ort: Leistung der Heizungsanlage in kw: Art: Gas Öl Pallets Wärmepumpe Solarthermie sonstige Erste Wartung erfolgt am: Seite 1 von 4
4 1 Vertragsgegenstand Der Betreiber beauftragt das Wartungsunternehmen mit : der jährlichen Wartung der o.g. Heizungsanlage der einmaligen Wartung der o.g. Heizungsanlage 2 Beginn, Laufzeit, Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt nach der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien. Es erstreckt sich ab diesem Datum auf das laufende sowie die folgenden zwei Kalenderjahre und verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Sollte die Wartungsgebühr oder eine sonstige Rechnung gemäß 4 nicht fristgerecht bezahlt werden, steht es dem Wartungsunternehmen frei, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch ist beidseitig ausgeschlossen. 3 Leistungen des Wartungsunternehmen Sofern erforderlich erfolgt eine Kontrolle der Heizungsanlage vor Ort durch entsprechendes Fachpersonal. Kleinere Mängel werden sofort behoben. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein, veranlasst das Wartungsunternehmen bei Reparaturkosten die Bestellung, Lieferung und den Einbau der erforderlichen Ersatzteile in Absprache mit dem Betreiber. Eine Bestellung von Ersatzteilen erfolgt dann nur nach Weisung. Die Heinzungsanlage wird einmal pro Jahr, üblicherweise im Frühjahr, gewartet. Leistungen Die Wartung umfasst folgende Arbeiten Reinigungsarbeiten am Gussblock und am Zünd- und Hauptbrenner Überprüfungen von Dichtungen im Gas und Wasserbereich Funktionsüberprüfung der Sicherheits- und Regelungseinrichtungen Überprüfung der Zündflamme, Zündsicherung bzw. der elektrischen Zündung sowie des Feuerungsautomaten Überprüfung der Gasmenge Prüfen der Abgasführung, Strömungssicherung Prüfen der gesamten Anlage auf einwandfreie Funktion Zusätzliche Arbeiten bei Kesseln mit Speicher Falls erforderlich Entkalkung des Warmwasserbehälters Überprüfung der Opferanode Überprüfung des Sicherheitsventils Mechanische Überprüfung Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigung der Heizungsanlage Protokoll der Messergebnisse Seite 2 von 4
5 4 Kosten Die Wartungsgebühr beträgt für Anlagen: Preis )* Einmalige Wartung Ihrer Heizungsanlage bis 20 kw 149,- ab 20 kw auf Anfrage Jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage bis 20 kw 139,- ab 20 kw auf Anfrage Jährliche Wartung Ihrer Heizungsanlage in Verbindung mit einem bestehenden Wartungsvertrag Ihrer Photovoltaikanalge bis 20 kw 99,- ab 20 kw auf Anfrage Abgasmessung (pauschal) 8,- )* Angaben beziehen sich auf die thermische Leistung ihrer Heizungsanlage Mit der Jahresgebühr sind Kosten für die Arbeitszeit und Wegezeit der jährlichen Wartung abgegolten. Fahrzeugkosten werden mit netto 0,40 pro gefahrenen Kilometer ab Standort Cosinus GmbH & Co. KG Möllers Kamp 2, Schüttorf berechnet. Anfahrten bis 20 Entfernungskilometer ab Standort Schüttorf sind im Angebot inbegriffen. Kosten für Reparaturarbeiten vor Ort, die über die o.g. Leistungen hinaus gehen werden zusätzlich wie folgt in Rechnung gestellt: Reparaturzeit Stundenlohn 39,00 zzgl. MwSt. Materialkosten sind vollständig vom Betreiber zu tragen. Im Fall von versicherten Schäden muss die Versicherungsgesellschaft gemäß Bedingungswerk die Kosten übernehmen. Die Wartungsgebühr und sonstigen Kostensätze erhöhen sich als Inflationsausgleich jährlich um 1,5%. Die Wartungsgebühr wird nach Zusendung der Protokolle und der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen zur Zahlung fällig. Störungen der Anlage berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. 5 Sonstiges Den Mitarbeitern und externen Beauftragten des Wartungsunternehmens ist während der üblichen Geschäftszeit Zutritt zu der Anlage zu gestatten. Das Wartungsunternehmen ist berechtigt, mit der Durchführung des Wartungsauftrages auch eine oder mehrere Firmen zu beschäftigen, die jedoch im Verhältnis zum Auftraggeber nur als Subunternehmer des Wartungsunternehmens tätig werden. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt allein das Wartungsunternehmen aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet. Das Wartungsunternehmen haftet für Beschädigungen der Seite 3 von 4
6 Anlage bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- nur dann, wenn diese Beschädigungen bei Ausführung der Arbeiten nachweislich durch einen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind. Für Mindererträge, die durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten entstehen, wird kein Ausgleich vorgenommen. Hierfür ist die Deckung durch eine Allgefahren- Versicherung erforderlich. Sofern eine Klausel dieses Vertrages im konkreten Fall unwirksam sein sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dem Sinn und Zweck entsprechende andere Klausel zu vereinbaren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen und unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verwendete Messgeräte: RIDGID micro CD-100 Dichtigkeitsprüfgerät Abgastester Mündliche Nebenabsprachen haben die Vertragsparteien nicht getroffen. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber Ort/Datum Unterschrift Wartungsunternehmen Seite 4 von 4
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