Entwurfsrichtlinie Nr. 1
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- Otto Albrecht
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Entwurfsrichtlinie Nr. 1 Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen Ausgabe 2013 Fassung
2 Die Entwurfsrichtlinie Nr. 1, Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen, Ausgabe 2013" (ER 1) wurde von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Amt für Verkehr und Straßenwesen Grundlagen des Straßenwesens - unter Beteiligung der hamburgischen Baudienststellen und der hamburgischen Bauwirtschaft erarbeitet. Behördenbedienstete können die ER 1 aus dem Intranet der FHH herunterladen (FHHintranet/Behoerden/BWVI/Verkehr-Strassenwesen/vorschriften.html). Die ER 1 kann aus dem Internet unter folgendem Link heruntergeladen werden:
3 Blatt 2 INHALTSVERZEICHNIS Blatt 1. Allgemeines 3 2. Grundlagen Fahrbahnaufbau Baustoffe 5 3. Belastungsklassen und Verkehrsbelastung Fahrbahnen Fahrstreifen in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Fahrbahnen in Kreisverkehren Busverkehrsflächen Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie Standstreifen von Fernstraßen Fahrstreifen in planfreien Knotenpunkten und Anschlussstellen von 10 Bundesfernstraßen 3.7 Mittelstreifenüberfahrten Neben- und Rastanlagen von Bundesfernstraßen Besondere Beanspruchung Bauweisen Allgemeines Untergrund, Unterbau, Planum Tragschicht Tragschicht Tragschicht Asphaltbinderschicht Asphaltdeckschicht Vollgebundener Asphaltoberbau Stufenweiser Aufbau Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B Abkürzungen und Zeichen Technische Regelwerke 19 Anlage 1: Anlage 2: Bauweisen für Fahrbahnen mit Asphaltdeckschichten Formblatt Oberbau von Verkehrsflächen
4 Blatt 3 1. Allgemeines Die Entwurfsrichtlinie Nr. 1, Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken für Fahrbahnen (ER 1) gilt für öffentliche Wege auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Mit ihr werden Standardbauweisen für den Straßenoberbau mit Asphaltdecken festgelegt. Die ER 1 berücksichtigt die Regelungen der von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, RStO. Die ER 1 konkretisieren die Rahmenvorgaben der RStO durch Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stadtstraßenbaus und der in Hamburg bewährten Bauweisen. Die ER 1 gilt in Verbindung mit den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg, ZTV/St-Hmb. in der jeweils gültigen Fassung. Die Standardisierung des Oberbaues mit Beton- und Pflasterdecken ist in der Entwurfsrichtlinie Nr. 2, Standardisierter Oberbau mit Pflasterdecken, Plattenbelägen und sonstigen Decken für Fahrbahnen und Nebenflächen (ER 2), festgelegt.
5 Blatt 4 2. Grundlagen 2.1 Fahrbahnaufbau Der Aufbau einer Fahrbahnbefestigung in Asphaltbauweise (siehe Abbildung 1) wird unterteilt in: Oberbau und Untergrund/Unterbau Der Oberbau ist die befestigte Verkehrsfläche bestehend aus der Asphaltdeckschicht, ggf. der Asphaltbinderschicht und einer oder mehreren Tragschichten. Die Tragschichten bestehen aus bitumen- oder hydraulisch gebundenen Schichten oder Schichten ohne Bindemittel. Der Untergrund ist der unmittelbar unter dem Oberbau oder dem Unterbau anstehende Boden. Der Unterbau ist die unter dem Oberbau liegende Dammschüttung. Die bearbeitete Oberfläche des Untergrunds bzw. Unterbaus ist das Planum. An Stelle des Oberbaus aus teilweise gebundenen und teilweise ungebundenen Schichten kann auch ein vollgebundener Asphaltoberbau vorgesehen werden. Dieser setzt sich zusammen aus der Asphaltdeckschicht, ggf. der Asphaltbinderschicht und der Asphalttragschicht in mehreren Lagen, die unmittelbar auf dem Planum aufliegen. Die Dicke des vollgebundenen Asphaltoberbaus ist gegenüber den anderen Bauweisen des Oberbaus reduziert. Die Dicken der einzelnen Schichten sowie die Gesamtdicke des Straßenoberbaus gemäß Anlage 1 sind so festgelegt, dass die Tragfähigkeit ausreichend und eine ausreichende Frostsicherheit über den gesamten Nutzungszeitraum (in der Regel 30 Jahre) erzielt werden (siehe Abbildung 1 und Abschnitt 5).
6 Blatt 5 Abbildung 1: Asphaltbauweisen, beispielhafter Aufbau einer Befestigung Asphaltdeck- u. ggf. Asphaltbinderschicht 2.2 Baustoffe Die den natürlichen Baustoffen technisch gleichwertig einsetzbaren Ersatzbaustoffe (Recycling-Baustoffe, Baustoffe aus industriell hergestellten Gesteinskörnungen) sind entsprechend den Vorgaben des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vorrangig auszuschreiben und einzusetzen. Die im öffentlichen Straßen- und Wegebau der Freien und Hansestadt Hamburg einsetzbaren Baustoffe werden in Listen geführt und jährlich mit Rundschreiben Straßenbautechnik (RST) der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bekannt gegeben. Bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den für Hamburg geltenden Ergänzungen zu beachten. Danach gilt: - Der Abstand zwischen der Tragschichtunterkante und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand muss mindestens 1 m betragen. Das mit RST 5/08 eingeführte Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einbau von Ersatzbaustoffen in Hamburg ist zu beachten. - Der Einbau ist darüber hinaus ausgeschlossen
7 Blatt 6 in festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten Trinkwasserschutzgebieten (I-III B), in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen. (Die Gewässerkarte mit den durch Rechtsverordnung des Senats festgelegten Überschwemmungsgebieten ist bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt -U12- erhältlich.)
8 Blatt 7 3. Belastungsklassen und Verkehrsbelastung 3.1 Fahrbahnen Tabelle 1: Dimensionierungsrelevante Beanspruchung B mit zugeordneten Belastungsklassen Zeile Dimensionierungsrelevante Beanspruchung B äquivalente 10 t- Achsübergänge in Mio. Der standardisierte Oberbau für Fahrbahnen mit Asphaltdecken wird entsprechend der Belastung mit Schwerverkehr den Belastungsklassen Bk100 bis Bk0,3 zugeordnet. Für die Zuordnung ist die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B auf Grund der jeweiligen Belastung mit äquivalenten 10t- Achsübergängen maßgebend (siehe Tabelle 1). Belastungsklasse (Bk) 1) 1 über 32 1) über 10 bis über 3,2 bis über 1,8 bis 3,2 3,2 5 über 1,0 bis 1,8 1,8 6 über 0,3 bis 1,0 1,0 7 bis 0,3 0,3 Bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung größer 100 Mio. sollte der Aufbau mit Hilfe der RDO ermittelt werden. Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B ist die Summe der gewichteten, äquivalenten 10-t-Achsübergänge, die bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes in dem Fahrstreifen mit der höchsten Verkehrsbelastung zu erwarten sind. Der Nutzungszeitraum ist in der Regel mit 30 Jahren anzusetzen. Der äquivalente 10-t-Achsübergang ist die Belastung durch einen tatsächlichen Achsübergang einer bestimmten Größe, normiert auf die Beanspruchung durch einen 10-t- Achsübergang. Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B wird im Regelfall auf der Grundlage des DTVw (SV) (Durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke der
9 Blatt 8 Fahrzeugarten des Schwerverkehrs) gemäß Abschnitt 6 ermittelt. Die Berechnung entspricht der Methode 1.2 der RStO. Fahrzeugarten des Schwerverkehrs sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne und mit Anhänger, Sattelzüge und Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz. Die Berechnungen gemäß Abschnitt 6 sind auch geeignet, die bisherigen Beanspruchungen einer Straße zu ermitteln. Lässt sich für Verkehrsflächen die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B nicht rechnerisch ermitteln, so können den typischen Entwurfssituationen nach RASt Belastungsklassen zugeordnet werden (siehe Tabelle 2). In jedem Einzelfall muss abgewogen werden, welche Belastungsklasse innerhalb des angegebenen Spanne für die Festlegung des Straßenoberbaus angesetzt wird. Tabelle 2: Belastungsklassen für die typischen Entwurfssituationen nach den RASt Typische Entwurfssituation Straßenkategorie Belastungsklassen Anbaufreie Straße VS II, VS III Bk10 bis Bk100 Verbindungsstraße HS III, HS IV Bk3,2 / Bk10 Industriestraße HS IV, ES IV, ES V Bk3,2 bis Bk100 Gewerbestraße HS IV, ES IV, ES V Bk1,8 bis Bk100 Hauptgeschäftsstraße HS IV, ES IV Bk1,8 bis Bk10 Örtliche Geschäftsstraße HS IV, ES IV Bk1,8 bis Bk10 Örtliche Einfahrtsstraße HS III, HS IV Bk3,2 / Bk10 Dörfliche Hauptstraße HS IV, ES IV Bk1,0 bis Bk3,2 Quartiersstraße HS IV, ES IV Bk1,0 bis Bk3,2 Sammelstraße ES IV Bk1,0 bis Bk3,2 Wohnstraße ES IV Bk0,3 / Bk1,0 Wohnweg ES IV Bk0,3
10 Blatt Fahrstreifen in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen ist in der Regel die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B des am stärksten belasteten Fahrstreifens für die Ermittlung der Belastungsklasse maßgebend. Bei großräumigen Knotenpunkten mit gesondert geführten Fahrbahnen sollte geprüft werden, ob diese getrennt dimensioniert werden. 3.3 Fahrbahnen in Kreisverkehren Für Kreisverkehrsflächen ist - bezogen auf den am stärksten belasteten Abschnitt der Kreisverkehrsfläche - die nächst höhere Belastungsklasse vorzusehen. Der Oberbau des überfahrbaren Innenrings des Kreisverkehrs soll grundsätzlich nach der Belastungsklasse der Kreisfahrbahn dimensioniert werden. Bei Kreisverkehren mit einem Durchmesser > 35 m soll der Innenring und die Fahrbahn in Asphaltbauweise hergestellt werden. Bei Durchmessern 35 m ist die Pflaster- oder eine Asphalt- bzw. Betonbauweise gemäß ER 2 zu wählen (vgl. auch PLAST 5). 3.4 Busverkehrsflächen Bussonderfahrstreifen und Fahrgassen in Busbahnhöfen sind in Asphaltbauweise nach dieser Richtlinie zu dimensionieren. Bussonderfahrstreifen sind mit den für die angrenzenden Fahrstreifen des Individualverkehrs gewählten Oberbauvarianten zu befestigen. Die Dimensionierung erfolgt bedarfsorientiert entsprechend der Verkehrsbelastung gemäß Tabelle 3. Tabelle 3: Verkehrsbelastung Belastung von Busverkehrsflächen und zugeordnete Belastungsklasse Belastungsklasse > Busse / Tag Bk100 > 425 Busse / Tag Busse / Tag Bk32 > 130 Busse / Tag 425 Busse / Tag Bk10 > 65 Busse / Tag 130 Busse / Tag Bk3,2 65 Busse / Tag Bk1,8 1)
11 Blatt 10 1) Wenn die Verkehrsbelastung < 15 Busse / Tag beträgt, kann eine niedrigere Belastungsklasse gewählt werden. Haltestellen im Bereich von Bussonderfahrstreifen, Bushaltestellen am Fahrbahnrand und Busbuchten sind in Beton- bzw. Pflasterbauweise entsprechend der ER 2 herzustellen. 3.5 Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie Standstreifen von Bundesfernstraßen Ein- und Ausfädelungsstreifen sowie Standstreifen sind in der Regel in gleicher Bauweise und Dicke wie die Fahrstreifen der durchgehenden Fahrbahn vorzusehen. 3.6 Fahrstreifen in planfreien Knotenpunkten und Anschlussstellen von Bundesfernstraßen Fahrstreifen in planfreien Knotenpunkten und Anschlussstellen erhalten eine Bauweise nach Belastungsklasse Bk3,2, sofern nicht eine höhere dimensionierungsrelevante Beanspruchung nachgewiesen wird. 3.7 Mittelstreifenüberfahrten Mittelstreifenüberfahrten erhalten eine Bauweise nach Belastungsklasse Bk3,2, sofern nicht eine höhere dimensionierungsrelevante Beanspruchung nachgewiesen ist Neben- und Rastanlagen, Abstellflächen Die Verkehrsflächen in Neben- und Rastanlagen außer Parkflächen können den Belastungsklassen der Tabelle 4 der RStO zugeordnet werden, sofern nicht eine höhere dimensionierungsrelevante Beanspruchung nachgewiesen wird. Parkflächen von Rastanlagen sind den Belastungsklassen gemäß Tabelle 5 der RStO zuzuordnen. Neben- und Rastanlagen sowie Abstellflächen im unmittelbaren Bereich von Bundesautobahnen sind mindestens in Bk10 auszuführen.
12 Blatt Besondere Beanspruchung Bei Verkehrsflächen, die den Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 zuzuordnen sind, ist grundsätzlich von einer besonderen Beanspruchung gemäß RStO durch schwere spurfahrende Fahrzeuge mit häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen auszugehen. Die besondere Beanspruchung wird in diesen Belastungsklassen durch die Wahl besonders verformungsbeständiger Schichten gemäß Anlage 1 berücksichtigt (SMA 8 Hmb, AC 16 B Hmb). 5. Bauweisen 5.1 Allgemeines In der Anlage 1 sind in Abhängigkeit von der Art der 2. Tragschicht unterschiedliche Bauweisen für den Oberbau mit Asphalt für die jeweiligen Belastungsklassen festgelegt. Außerdem sind Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau (Sonderbauweise) berücksichtigt. Die Bauweisen der Zeilen A bis D entsprechen weitgehend den Bauweisen der RStO (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Bauweisenzuordnung von ER 1 und RStO ER 1 RStO Zeile A Tafel 1, Zeile 2.3 Zeilen B und C Tafel 1, Zeile 5 Zeile D Tafel 4, Zeile 1 Soll in Ausnahmefällen eine andere Asphaltdeckschicht als die der Anlage 1 verwendet werden und hat diese eine geringere Dicke, so soll die Dicke der Binderschicht - und nicht die der Tragschicht - um dieses Maß erhöht werden. Als 2. Tragschicht soll eine Verfestigung vorgesehen werden (Ausnahme vollgebundener Oberbau). Die Dicken des frostsicheren Oberbaus betragen mit Ausnahme des vollgebundenen Oberbaus 70 cm für die Belastungsklassen Bk100 bis Bk1,0 und 60 cm für die Belastungsklasse Bk0,3. Die festgelegten Dicken des Straßenoberbaus setzen dauerhaft wirksame Entwässerungseinrichtungen mit ausreichender Ableitung des Oberflächenwassers sowie der Entwässerung von Planum, Untergrund/Unterbau und Schicht aus frostunempfindlichem Material (SfM) voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht
13 Blatt 12 gegeben, sind geeignete Maßnahmen erforderlich (z.b. Erhöhung der Dicke des frostsicheren Oberbaus und/oder des gebundenen Teiles des Oberbaus). Ist bei der Herstellung kleiner Einzelflächen eine maschinelle Herstellung mittels Asphaltfertigern nicht möglich, sollen die Bauweisen für die Wiederherstellung nach Aufgrabungen gemäß ZTV/St-Hmb., Ziffer 8 vorgesehen werden. 5.2 Untergrund, Unterbau, Planum Für den Untergrund/Unterbau gelten die Regelungen der ZTV/St-Hmb. Die in der Anlage 1 ausgewiesenen Schichtdicken setzen auf dem Planum einen Verformungsmodul von mindestens E V2 = 45 MN/m 2 ([MPa]) voraus. Besteht der Untergrund/Unterbau als unmittelbare Unterlage des Oberbaus in ausreichender Dicke aus frostunempfindlichem Material, so kann er als 1. Tragschicht angerechnet werden Tragschicht Die 1. Tragschicht besteht aus frostunempfindlichem Material (enggestufte Sande SE gemäß DIN 18196). An die Schicht aus frostunempfindlichem Material wird keine Anforderung an den Verformungsmodul gestellt. Die erforderliche Tragfähigkeit wird mit der darüber angeordneten und entsprechend dicker bemessenen 2. Tragschicht erreicht (siehe Anlage 1, Zeilen A bis C). Es gelten die Anforderungen der ZTV/St-Hmb., insbesondere an den Verdichtungsgrad Tragschicht Für die 2. Tragschicht gelten die ZTV/St-Hmb. Die 2. Tragschicht besteht in den Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 im Regelfall aus einer 20 cm dicken, in der Belastungsklasse Bk1,8 bis Bk1,0 aus einer 15 cm dicken Verfestigung mit Zement (Zeile A der Anlage 1). Folgende Arten von Verfestigungen sollen in der angegebenen Rangfolge, soweit die umweltrelevanten Anforderungen dies ermöglichen (siehe Abschnitt 2), vorgesehen werden: 1. Verfestigungen von HMV-Asche mit Zement 2. Verfestigungen grobkörniger Böden nach DIN mit Zement
14 Blatt 13 Der Einsatz von teer-/ pechhaltigem Straßenaufbruch in Verfestigungen ist ausgeschlossen. Teer-/ pechhaltiger Straßenaufbruch ist der weiteren Verwertung gemäß RST 5/11 und RST 3/13 (Umweltverträgliche und ökonomische Verwertung von teer-/ pechhaltigem Straßenaufbruch in der Freien und Hansestadt Hamburg) zuzuführen. In den Belastungsklassen Bk3,2 bis Bk0,3 sollen, soweit die Umweltbelange dies zulassen, Bauweisen mit HMV-Aschen-Tragschichten (Zeile B der Anlage 1) vorgesehen werden. Alternativ können Schottertragschichten (Zeile C der Anlage 1) gewählt werden Tragschicht Die 3. Tragschicht besteht in den Belastungsklassen Bk100 bis Bk1,0 aus einer Asphalttragschicht (AC 22 T Hmb) gemäß ZTV/St-Hmb. Bis zu einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung von B 0,1 Mio. ist in der Belastungsklasse Bk0,3 eine 10 cm dicke Tragdeckschicht (AC 16 TD) gemäß ZTV Asphalt-StB ausreichend. Alternativ kann auch eine 8 cm dicke AC 22 T Hmb mit einer 2 cm AC 5 D L gewählt werden. 5.6 Asphaltbinderschicht Die Asphaltbinderschicht soll in den Belastungsklassen Bk100 bis Bk10 aus hochstandfestem Asphaltbinder (AC 16 B Hmb) in 8,5 cm bzw. in Belastungsklasse Bk3,2 in 6,5 cm Dicke bestehen. In niedrigeren Belastungsklassen entfällt die Asphaltbinderschicht. Hier übernimmt die Asphalttragschicht deren Aufgabe. 5.7 Asphaltdeckschicht Die Asphaltdeckschicht besteht in den Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 aus aufgehelltem Splittmastixasphalt (SMA 8 Hmb) in 3,5 cm Dicke. In begründeten Fällen kann auch Gussasphalt (MA 8 S) in 4 cm Dicke vorgesehen werden. In den Belastungsklassen Bk1,8 bis Bk0,3 soll nicht aufgehellter Asphaltbeton (AC 8 D N) in 3,5 cm Dicke vorgesehen werden.
15 Blatt Vollgebundener Asphaltoberbau Der vollgebundene Asphaltoberbau besteht ausschließlich aus Asphaltschichten (Zeile D der Anlage 1). Die Gesamtdicke ist gegenüber den Bauweisen der Zeilen A bis C reduziert. Die Asphalttragschicht (AC 22 T Hmb) gemäß ZTV/St- Hmb. ersetzt hierbei die 2. Tragschicht und die Schicht aus frostunempfindlichem Material. Die Bauweisen mit vollgebundenem Oberbau sollen nicht angewendet werden, wenn der Untergrund aus Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F3 besteht, ungünstige Wasserverhältnisse gemäß ZTV E-StB vorliegen oder keine dauerhaft wirksamen Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind. 5.9 Stufenweiser Aufbau Bei der Erschließung von Baugebieten kann ein 2-stufiger Aufbau der Fahrbahnbefestigung vorgesehen werden. Die erste Baustufe nimmt den zu erwartenden Baustellenverkehr auf und schließt je nach Belastungsklassen mit der Asphaltbinder- oder Asphalttragschicht ab. Die genannten Schichten übernehmen für die Bauzeit die Funktion der Deckschicht. Im Allgemeinen sind für die Asphaltbinder- oder Asphalttragschicht Schutzmaßnahmen gemäß ZTV Asphalt-StB erforderlich (z.b. Aufbringen einer Dünnen Schicht Kalt (DSK), Wahl einer Asphalttragschicht mit geringem Hohlraumgehalt). Nach Beendigung des Baustellenverkehrs wird der endgültige Aufbau durch Aufbringen der Asphaltdeckschicht hergestellt. Der stufenweise Aufbau für den Oberbau mit Pflasterdecken ist in der ER 2 geregelt.
16 Blatt Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung B (Summe der gewichteten äquivalenten 10-t - Achsübergänge im Nutzungszeitraum) wird entsprechend Methode 1.2 der RStO wie folgt ermittelt: B = N DTVw (SV) f A q Bm f 1 f 2 f 3 f Z 365 Darin bedeuten: N = Anzahl der Jahre des zu Grunde gelegten Nutzungszeitraumes, in der Regel 30 Jahre. Der Nutzungszeitraum kann in Abschnitte aufgeteilt werden, z.b. für die Berücksichtigung von Umleitungsverkehr (siehe hierzu den Anhang 1 der RStO). DTV W (SV) = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des werktäglichen Schwerverkehrs im ersten Nutzungsjahr. Sie wird errechnet durch Multiplikation des DTV W (durchschnittliche werktägliche Kfz-Verkehrsstärke) mit dem Schwerverkehrsanteil (in %). f A = Faktor für die durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeug des Schwerverkehrs im Nutzungszeitraum nach Tabelle 5 q Bm = Einer bestimmten Straßengruppe zugeordneter mittlerer Lastkollektivquotient im Nutzungszeitraum nach Tabelle 6. Der Lastkollektivquotient berücksichtigt mittlere Achslastverteilungen mit äquivalenten 10-t- Achsen. f 1 = Fahrstreifenfaktor im Nutzungszeitraum nach Tabelle 7. f 2 = Fahrstreifenbreitenfaktor im Nutzungszeitraum nach Tabelle 8. f 3 = Steigungsfaktor nach Tabelle 9. f Z = Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs nach Tabelle 10. Die Werte der Tabelle 10 für f Z gelten für den Nutzungszeitraum N = 30 Jahre. Für andere Nutzungszeiträume kann der Faktor f Z mit nachstehender Formel errechnet werden (siehe Anhang 1 der RStO): f Z = (1 + p) N - 1 p N 365 = Anzahl der Tage pro Jahr
17 Blatt 16 Tabelle 5: Achszahlfaktor f A Straßenart Faktor f A Bundesautobahn (BAB) 4,5 außer BAB: Straße mit SV-Anteil 6 % 4,5 Straße mit SV-Anteil < 6 > 3 % 4,0 Straße mit SV-Anteil 3 % 3,3 SV-Anteil = Schwerverkehrsanteil am DTV W Tabelle 6: Lastkollektivquotient q Bm Straßenart Faktor q Bm Bundesautobahn (BAB) 0,33 außer BAB: Straße mit SV-Anteil 6 % 0,33 Straße mit SV-Anteil < 6 > 3 % 0,25 Straße mit SV-Anteil 3 % 0,23 SV-Anteil = Schwerverkehrsanteil am DTV W Tabelle 7: Fahrstreifenfaktor f 1 Zahl der Fahrstreifen, die durch den DTV W (SV) erfasst sind Faktor f 1 bei Erfassung des DTV W (SV) in beiden Fahrtrichtungen für jede Fahrtrichtung getrennt und mehr ,50 0,50 0,45 0,45 0,40 1,00 0,90 0,80 0,80 0,
18 Blatt 17 Tabelle 8: Fahrstreifenbreitenfaktor f 2 Fahrstreifenbreite [m] Faktor f 2 unter 2,50 2,00 2,50 2,75 3,25 bis unter bis unter bis unter 2,75 3,25 3,75 3,75 und mehr 1,80 1,40 1,10 1,00 Tabelle 9: Steigungsfaktor f 3 Höchstlängsneigung [%] Faktor f 3 unter 2 1, bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr 1,02 1,05 1,09 1,14 1,20 1,27 1,35 1,45 Tabelle 10: Mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor f Z und Zunahme p des Schwerverkehrs Straßenart Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p Faktor f Z (für N=30) Bundesautobahn (BAB) 0,03 1,586 Bundesstraßen 0,02 1,352 sonstige Straße 0,01 1,159
19 Blatt Abkürzungen und Zeichen Die in der Anlage 1 verwendeten Abkürzungen und Zeichen sind in der Tabelle 11 zusammengestellt. Tabelle 11: Abkürzungen und Zeichen Abkürzung/Zeichen Bedeutung Mindestwert für den Verformungsmodul E V2 in MN/m 2 bzw. MPa 8,5 Schichtdicke in cm Gesamtdicke des Asphaltoberbaus in cm Planum (bearbeiteter Untergrund/Unterbau) Dicke des frostsicheren Oberbaus 22 Körnung in mm gemäß ZTV/St-Hmb. / ZTV Asphalt-StB Hmb Hamburger Zusammensetzung SMA 8 Hmb Deckschicht aus Splittmastixasphalt gemäß ZTV/St-Hmb. AC 8 D N Deckschicht aus Asphaltbeton gemäß ZTV Asphalt-StB AC 16 B Hmb Schicht aus Asphaltbinder gemäß ZTV/St-Hmb. AC 22 T Hmb Asphalttragschicht gemäß ZTV/St-Hmb. AC 16 TD Asphalttragdeckschicht gemäß ZTV Asphalt-StB Verf Verfestigung gemäß ZTV/St-Hmb. TS Tragschicht mit und ohne Bindemittel gemäß ZTV/St-Hmb. STS HMVA-TS SfM F1/F2/F3 Schottertragschicht gemäß ZTV/St-Hmb. Tragschicht aus Hausmüllverbrennungsasche gemäß ZTV/St-Hmb. Schicht aus frostunempfindlichem Material gemäß ZTV/St-Hmb. Böden unterschiedlicher Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV E-StB
20 Blatt Technische Regelwerke Für die Entwurfsbearbeitung sind die in Tabelle 12 aufgeführten Regelwerke zu beachten. Tabelle 12 : Technische Regelwerke RStO 12 RASt 06 ER 2 Ausgabe 2006, Fassung 05/10 ER 3 Ausgabe 2005, Fassung 2006 ER 4 Ausgabe 2006 PLAST - Hmb. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (FGSV 499) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (FGSV 200) Entwurfsrichtlinie Nr.2, Standardisierter Oberbau mit Pflasterdecken, Plattenbelägen und sonstigen Decken für Fahrbahnen und Nebenflächen (BWVI) Entwurfsrichtlinie Nr. 3, Einfassungen von Straßenverkehrsflächen (BSU) Entwurfsrichtlinie Nr. 4, Ableiten von Oberflächenwasser und Aufstellen von Deckenhöhenplänen (BSU) Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (BSU) Teil 5 - Kreisverkehre Teil 8 - Anlagen des Busverkehrs
21 Blatt 20 Tabelle 12 : Fortsetzung ZTV/St-Hmb. Ausgabe 2009, Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg (BWVI) in Verbindung mit: ZTV Asphalt-StB 07/13 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsbefestigungen aus Asphalt (FGSV 799) TL Asphalt-StB 07/13 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (FGSV 797) ZTV SoB-StB 04, Fassung 07 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (FGSV 398) TL SoB-StB 04, Fassung 07 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (FGSV 697) TP Griff-StB 04 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT (FGSV 408/2) VOB Teil C Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C; Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - DIN Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten ohne Bindemittel - DIN Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln - DIN Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt Merkblätter Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einbau von Ersatzbaustoffen in Hamburg, (Einführung mit RST 5/08)
22 Bauweisen für Fahrbahnen mit Asphaltdeckschichten (in Abhängigkeit von der Art der 2. TS) ER 1 Anlage 1 Zeile A Belastungsklasse Bk100 Bk32 Bk10 Bk3,2 Bk1,8 Bk1,0 Bk0,3 Dimensionierungsrelevante Beanspruchung B 100 B > B > B > 3,2 3,2 B > 1,8 1,8 B > 1,0 1,0 B > 0,3 0,3 B > 0,1 *) Asphalttragschicht und Verfestigung auf Schicht aus frostunempfindlichem Material Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht 3.TS Verfestigung 2.TS Schicht aus frostunempf. Material 1.TS Untergrund/Unterbau , B Asphalttragschicht und HMV-Aschen-Tragschicht auf Schicht aus frostunempfindlichem Material Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht 3.TS HMV-Aschen-TS 2.TS Schicht aus frostunempf. Material 1.TS Untergrund/Unterbau , C Asphalttragschicht und Schottertragschicht auf Schicht aus frostunempfindlichem Material Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht 3.TS Schotter-TS 2.TS Schicht aus frostunempf. Material 1.TS Untergrund/Unterbau , D Vollgebundener Asphaltoberbau auf F 2-Untergrund Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht 26 AC 8 D N 26,5 Asphalttragschichten Untergrund/Unterbau *) Bis zu einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung von B 0,1 Mio. ist eine 10 cm dicke AC 16 TD ausreichend. Alternativ kann auch eine 8 cm dicke AC 22 T Hmb mit einer 2 cm AC 5 D L gewählt werden.
23 Formblatt OBERBAU VON VERKEHRSFLÄCHEN (Muster) Anlage zur Ausführungsunterlage Bau nach 54 LHO ER1 Anlage 2 Entwerfende Stelle: Anlagen: Ausbauquerschnitt(e) / Lageplan Hamburg, den Tel. - Nr.: 1) Bauvorhaben: von bis 2) Bestimmung der Belastungsklasse mit Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B: B = = DTV w (SV) f A q Bm f 1 f 2 f 3 f Z Mio * ) * ) äquivalente 10 t Achsübergänge Belastungsklasse 3) Sonstige Umstände, die die Auswahl und Dimensionierung des Oberbaues zusätzlich beeinflussen: 4) Beabsichtigter Oberbau nach ER 1 / ER 2: Schicht Asphaltdeckschicht / Pflaster-, Betondecke Baustoff Menge (kg/m²) Dicke (cm) Bettung Asphaltbinderschicht Asphalttragschicht (3. TS) Tragschicht (2. TS) Schicht aus frostunempfindlichem Material (1. TS)
24 ER1 Anlage 2 5) Entwässerung der Straße Maßnahmen zur Entwässerung des Untergrundes: Maßnahmen zur Abführung des Oberflächenwassers: 6) Beabsichtigte Ausführung der Randeinfassung gemäß ER 3: des Wasserlaufs: 7) Bemerkungen zu 4 bis 6): Unterschrift
Entwurfsrichtlinie Nr. 1
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