Anwendungsbestimmungen für das Biozid-Produkt Adolit Holzbau B - farblos
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- Kai Grosser
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1 Anwendungsbestmungen für das Biozid-Produkt Adolit Holzbau B - farblos Produktname: Zulassungsnummer: Produktart: Adolit Holzbau B - farblos DE-2013-A (Holzschutzmittel) Datum, an dem die Zulassung ausläuft: Zugelassene Anwendungen AW 1 Funktion Anwendungsbereich Entwicklungsstufen des Gebrauchsklasse (GK) 2 Anwendungsmethode Anwendungsziel Anwenderkategorie Formulierungstyp Anwendungsmenge (g bp/m² ) 001 Holzzerstörende Basidiomyceten Pilze Fungizid Anwendung Berufsmäßige Verwender Streichen Vorbeugend Gebrauchsfertige, 132 g Adolit (120 ml/m² )
2 AW 1 Funktion Anwendungsbereich Entwicklungsstufen des Gebrauchsklasse (GK) 2 Anwendungsmethode Anwendungsziel Anwenderkategorie Formulierungstyp Anwendungs- menge (g bp/m² ) 002 Käfer (Coleoptera) Berufsmäßige Verwender Streichen Vorbeugend Gebrauchsfertige, 132 g Adolit (120 ml/m² ) 003 Hausbockkäfer (Hylotrupes bajulus) Sachkundige Verwender 3 Streichen Bekämpfend Gebrauchsfertige, g Adolit ( ml/m² ) 004 Hausbockkäfer (Hylotrupes bajulus) Sachkundige Verwender 3 Bekämpfend Bohrlochtränkung Gebrauchsfertige, g Adolit ( ml/m² ) 005 Hausbockkäfer (Hylotrupes bajulus) Sachkundige Verwender 3 Bekämpfend Bohrlochdrucktränkung Gebrauchsfertige, g Adolit ( ml/m² ) 1 Anwendung 2 Gebrauchsklasse gemäß EN und DIN Sachkunde gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung
3 Anwendungsbestmungen a) Anweisungen für eine sichere Verwendung Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Nur in Bereichen anwenden, die für Kinder unzugänglich sind. Persönliche Schutzausrüstung Nachfolgende Schutzmaßnahmen sind umzusetzen, sofern sie nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden können: Das Produkt darf vom berufsmäßigen und sachkundigen Verwender nur angewendet werden, wenn geeignete Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374) getragen werden. Der Zulassungsinhaber muss auf dem Etikett bzw. in der Gebrauchsanweisung genaue Angaben zum Handschuhmaterial, zur Materialstärke und zum Schutzlevel machen. Mindestens ein geeignetes Handschuhprodukt ist anzugeben. Eine entsprechende Bestätigung mindestens eines Handschuhherstellers für ein effektiv schützendes Produkt, einschließlich Angaben zu Material, Dicke und Schutzlevel, ist vom Zulassungsinhaber bereitzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Für die Anwendung Streichen ist zusätzlich zu den Schutzhandschuhen das Tragen eines Schutzanzuges (mind. Typ 6, EN 13034) erforderlich. Das Produkt darf nur verwendet werden, wenn eine Schutzbrille getragen wird. Für die händische Weiterverarbeitung von behandeltem Holz müssen geeignete Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374) getragen werden. b) Anwendungsbereich und methode Anwendungsbereich Das behandelte Holz darf nur in den Bereichen der Gebrauchsklasse 1 1 und 2 verbaut werden. Gebrauchsklasse (GK) 1: Holz oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt. Gebrauchsklasse (GK) 2: Holz oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung ausgesetzt, eine hohe Umgebungsfeuchte kann zu gelegentlicher, aber nicht dauernder Befeuchtung führen. Das Mittel bzw. behandeltes Holz nicht in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen verwenden, es sei denn, das behandelte Holz wird zu diesen Räumen hin abgedeckt. 1 Gebrauchsklasse gemäß EN und DIN
4 Das Mittel bzw. behandeltes Holz darf nicht großflächig in sonstigen Innenräumen eingesetzt werden, es sei denn die großflächige Anwendung ist bautechnisch als unvermeidlich begründet. Kürzlich behandeltes Holz ist bis zur Trocknung unter Dach und/oder auf einem befestigten und undurchlässigen Untergrund zu lagern, um das Eindringen von abtropfenden Produktresten und kontaminiertem Niederschlagswasser in den Boden, das Grundwasser und in Gewässer zu unterbinden. Anwendungsmethode Die zugelassenen Anwendungsmethoden sind tabellarisch unter 7.1 aufgelistet und umfassen die vorbeugende und bekämpfende Anwendung Streichen sowie die bekämpfenden Anwendungen Bohrlochtränkung und Bohrlochdrucktränkung. Das Produkt darf für die zugelassenen Anwendungen nur unmittelbaren Gebäudebereich unter Dach verwendet werden, um eine Kontamination der Umwelt zu vermeiden. Bei der Anwendung müssen alle Produktverluste gesammelt und sicher entsorgt werden. Produkt und Produktreste nicht in den Ausguss, die Kanalisation oder direkt in den Boden oder Gewässer gelangen lassen. c) Aufwandsmenge Die zugelassenen Aufwandsmengen sind tabellarisch unter 7.1 aufgelistet. d) Verpackungseinheiten bis max. 30 kg Kunststoffkanister (PE), bis max. 120 kg Kunststofffass (PE), bis max kg Kunststoff-Container (PE) e) Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt Erste Hilfe Maßnahmen Nach Einatmen: Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei auftretenden Beschwerden (z.b. Hautreizungen) medizinische Hilfe hinzuziehen/arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen und medizinische Hilfe rufen. Grundsätzlich dem behandelndem Arzt das Etikett des Produkts vorzeigen. f) Hinweise für die sichere Beseitigung des Produktes und seiner Verpackung Schutzmittelreste, kontaminierte Materialien und restentleerte Gebinde gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen. g) Lagerungsbedingungen und Haltbarkeit In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
5 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Die Haltbarkeit des Produktes beträgt 36 Monate. h) Weitere Anwendungsbestmungen Im Rahmen des bekämpfenden Holzschutzes ist das Produkt auf den Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung beschränkt. Bei der Weiterverarbeitung von behandeltem Holz (z.b. Zuschneiden oder Schleifen) ist der Holzstaubgrenzwert von 2 mg/m³ einzuhalten gemäß TRGS 553. Einstufung und Kennzeichnung Gemäß der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist eine Einstufung des o.g. Biozid-Produktes erforderlich. Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG: Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen R-Sätze Repr. Cat.2 R Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien Repr. 1B Eye Irrit. 2 Gefahrenhinweise H360FD H319 6 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter inhalativer Toxizität. Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG: Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen R-Sätze S-Sätze Kennzeichnung T R60 R61 S53 S45 Wortlaut Giftig Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind Mutterleib schädigen. Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
6 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Kennzeichnung Wortlaut Piktogramme GHS07 - GHS08 Signalwort Gefahr - Gefahrenhinweise H360FD H319 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind Mutterleib schädigen. Verursacht schwere Augenreizung. Ergänzende Gefahrenmerkmale Sicherheitshinweise - - P201 P202 P280 P305 + P351 + P338 P337 + P313 P308+P313 P405 P501 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt / Behälter zuführen. Die Einhaltung der o.g. gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung obliegt der Verantwortung des Zulassungsinhabers.
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