Gefährliche Arbeitsstoffe. Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.

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1 M 390 Sicherheit kompakt Gefährliche Arbeitsstoffe Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

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3 Inhalt Einleitung 3 Sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche Chemikalien 5 Ätzende, reizende Chemikalien 8 Krebserzeugende Chemikalien 10 Erbgutverändernde (mutagene) Stoffe 14 Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe 16 Sensibilisierende Stoffe 18 Hautresorptive Chemikalien 19 Brand- und Explosionsschutz 21 Kenndaten zum Gesundheitsschutz 24 Kenndaten zum Brand- und Explosionsschutz 28 Chemisch-physikalische Kenndaten 34 Kenndaten zu Umwelt und Transport 37 Anhang 39 Vorschriften und Literatur 48 1

4 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe 2

5 Einleitung Dieses Merkblatt soll Verwendern von gefährlichen chemischen Stoffen einen Überblick über physikalisch-chemische und rechtliche Grundlagen geben und als Nachschlagewerk dienen. Achtung! Seit 2009 ist die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft: Stoffe und Gemische sind oder werden bereits auf Basis dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Neben den bisherigen orangen Gefahrensymbolen werden daher vermehrt die neuen rot umrandeten Piktograme auftauchen. Die vorliegende Broschüre bleibt bis zum Ende der Übergangsfrist 2015 in dieser Version erhalten, Information zur neuen Kennzeichnung finden Sie in unserem Merkblatt M 391 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Gefährliche chemische Produkte sind: gefährliche Stoffe (Einzelstoffe) gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) Meist liegen in der Praxis keine Einzelstoffe, sondern Stoffgemische vor, was die Beurteilung der Gesundheitsgefahren erschwert. Gefährlich im Sinne des Chemikaliengesetzes sind Produkte, die zumindest eine der folgenden Eigenschaften aufweisen: explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich sehr giftig giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend sensibilisierend krebserzeugend 3

6 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich Darüber hinaus sieht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für gefährliche Chemikalien den Begriff Gefährliche Arbeitsstoffe vor. Folgende zusätzliche Eigenschaften sind vorgesehen: fibrogen, radioaktiv und biologisch inert. In diesem Merkblatt wird darauf aber nicht näher eingegangen. Gefährliche Produkte sind zu kennzeichnen! Der Vertreiber (Hersteller, Lieferant, Importeur etc.) ist aufgrund des Chemikaliengesetzes verpflichtet, gefährliche chemische Produkte zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung erfolgt mit Gefahrensymbolen Gefahrenbezeichnung/Kennbuchstabe Gefahrenhinweisen (R-Sätzen) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätzen). Diese Kennzeichnung ermöglicht eine Gefahrenabschätzung: Gefahrensymbole oder Kennbuchstaben geben einen Hinweis auf die Hauptgefahr(en). Die R-Sätze (Risikosätze) präzisieren die Gefahr bzw. geben Hinweise auf weitere Gefahren. Die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) geben Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung an. Werden mehrere R- oder S-Sätze angegeben, so sind diese mit einem verbunden, Kombinationen dieser sind mit einem / angeführt. Die vollständige Liste der R-Sätze und der S-Sätze finden Sie im Anhang dieses Merkblattes. Die beste Beurteilungsgrundlage für gefährliche Stoffe und Zubereitungen bietet ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt. Als gewerblicher Verwender haben Sie darauf einen Rechtsanspruch (siehe Merkblatt M 385). 4

7 Sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche Chemikalien Chemikalien werden nach ihrer Giftigkeit in drei Gruppen eingeteilt: sehr giftige (T+) giftige (T) gesundheitsschädliche Chemikalien (Xn) Als Kriterien werden der LC 50 -Wert und die LD 50 -Werte herangezogen. Der LC 50 -Wert (letale Konzentration) ist die Konzentration, die beim Einatmen in mg/l eingeatmeter Luft für 50 Prozent der Versuchstiere innerhalb von vier Stunden tödlich ist. Der LD 50 -Wert (dermal) ist die Dosis in mg/kg Körpergewicht, die beim Auftragen auf die Haut für 50 Prozent der Versuchstiere tödlich ist. Der LD 50 -Wert (oral) ist die Dosis in mg/kg Körpergewicht, die 50 Prozent einer Versuchstiergruppe nicht überleben, wenn sie die Substanz verschlucken. Die Versuchsbedingungen für die Feststellung der LD- bzw. LC-Werte sind international ähnlich (OECD Richtlinien). Arbeitsstoffe und Zubereitungen werden nach folgenden Kriterien eingestuft: Einatmen R-Satz Beschreibung LC 50 -Wert mg/l Atemluft R 26 sehr giftig beim Einatmen < 0,25 R 23 giftig beim Einatmen 0,25 bis 1 R 20 gesundheitsschädlich beim Einatmen 1 bis 5 kennzeichnungsfrei > 5 5

8 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Hautaufnahme R-Satz Beschreibung LD 50 -Wert (dermal) mg/kg Körpergewicht R 27 sehr giftig bei Berührung mit der Haut < 50 R 24 giftig bei Berührung mit der Haut 50 bis 400 R 21 gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut 400 bis 2000 kennzeichnungsfrei > 2000 Verschlucken R-Satz Beschreibung LD 50 -Wert (oral) mg/kg Körpergewicht R 28 sehr giftig beim Verschlucken < 25 R 25 giftig beim Verschlucken 25 bis 200 R 22 gesundheitsschädlich beim Verschlucken 200 bis 2000 kennzeichnungsfrei > 2000 Die Verpackungen von giftigen Chemikalien sind mit folgenden Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen/Kennbuchstaben gekennzeichnet: T+ t Xn Sehr giftig Giftig Gesundheitsschädlich 6

9 Giftbezugsbewilligung Für den Bezug von sehr giftigen und giftigen Chemikalien ist eine Giftbezugsbewilligung notwendig. Giftbezugsbewilligung Giftbezugsschein einmaliger Bezug einer bestimmten Menge eines oder mehrerer Giftstoffe Giftbezugslizenz mehrmaliger Bezug unbestimmter Mengen eines oder mehrerer Giftstoffe Die Erteilung einer Giftbezugsbewilligung ist bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) zu beantragen. Mehrere Voraussetzungen (gemäß Giftverordnung 2000, BGBl. 24/2001) sind zu erfüllen, u.a.: Vollendetes 19. Lebensjahr, Nachweis der Sachkunde und Erste-Hilfe-Kenntnisse, Nachweis der technischen Notwendigkeit für die Verwendung des Giftes. Sachkundig bedeutet, dass der Antragsteller eine einschlägige berufliche Ausbildung oder einen Sachkundekurs absolviert hat. Kennzeichnungsbeispiel Methanol Hinweise auf besondere Gefahren R 11-23/24/25-39/23/24/25 Leichtentzündlich Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Sicherheitsratschläge S /37 Behälter dicht geschlossen halten Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen T Giftig F Leichtentzündlich 7

10 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Ätzende, reizende Chemikalien Die Beurteilung von Chemikalien auf ihre Ätz- bzw. Reizwirkung für die Haut bzw. Schleimhäute, Augen und Atmungsorgane erfolgt durch Tierversuche. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen: R 34 verursacht Verätzungen Die intakte Tierhaut wird bei einer Einwirkungszeit von höchstens 4 Stunden zerstört. R 35 verursacht schwere Verätzungen Die intakte Tierhaut wird bei einer Einwirkungszeit von höchstens 3 Minuten zerstört. R 36 reizt die Augen Deutliche Augenschäden entstehen innerhalb von 72 Stunden nach dem Einbringen und halten mindestens 24 Stunden an. R 37 reizt die Atmungsorgane Deutliche Reizung der Atmungsorgane. R 38 reizt die Haut Die Entzündung der Tierhaut hält länger als 24 Stunden an, wenn die Einwirkungsdauer maximal 4 Stunden beträgt. Verpackungen mit ätzenden bzw. reizenden Chemikalien sind mit folgenden Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen/ Kennbuchstaben gekennzeichnet: C Xi Ätzend Reizend 8

11 Eine praktische Abschätzung der Ätz- und Reizwirkung von Säuren und Laugen ist auch mit Hilfe des ph-wertes (siehe Sicherheitsdatenblatt und Seite 34) möglich: ph-wert ph-wert < 2 ph-wert 2 4 ph-wert 5 8 ph-wert 9 11,5 ph-wert > 11,5 Wirkung ätzend reizend keine Ätz- und Reizwirkung reizend ätzend Kennzeichnungsbeispiel SALZSÄURE > 25 % C Hinweise auf besondere Gefahren R Verursacht Verätzungen Reizt die Atmungsorgane Ätzend Sicherheitsratschläge S Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen 9

12 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Krebserzeugende Chemikalien Das sind Stoffe, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut Krebs verursachen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Eine Aufstellung der in Kategorien eingeteilten als krebserzeugend eingestuften Arbeitsstoffe enthalten der Anhang III der Grenzwerteverordnung (GKV), das Chemikaliengesetz 1996 und das Pflanzenschutzmittelgesetz In den angeführten Gesetzen sind jedoch nicht alle heute als krebserzeugend angesehenen Stoffe enthalten. Einteilung der Kategorien gemäß Chemikalienverordnung 10

13 Kategorie 1 (entspricht III A 1 der GKV) Das sind Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Es liegen hinreichend Anhaltspunkte für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebsentstehung vor. T R 45 kann Krebs erzeugen Bei ausschließlicher Aufnahme über die Atmung: R 49 kann Krebs erzeugen beim Einatmen Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Giftig R 45 R 49 Kennzeichnungsbeispiel Benzol Hinweise auf besondere Gefahren R /38-48/23/24/25-65 Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Leichtentzündlich Reizt die Augen und die Haut Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Sicherheitsratschläge S Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen T Giftig F Leichtentzündlich 11

14 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Kategorie 2 (entspricht III A2 der GKV) Das sind Stoffe, die als krebserzeugend angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichend Anhaltspunkte, dass die Exposition Krebs erzeugen kann. T R 45 kann Krebs erzeugen Bei ausschließlicher Aufnahme über die Atmung: R 49 kann Krebs erzeugen beim Einatmen Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Giftig R 45 R 49 Kennzeichnungsbeispiel Hydrazin Hinweise auf besondere Gefahren R 45-23/24/ /53 Kann Krebs erzeugen Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Entzündlich Verursacht Verätzungen Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Sicherheitsratschläge S Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen Freisetzung in die Umwelt vermeiden Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen T Giftig N Umweltgefährlich 12

15 Kategorie 3 (entspricht III B der GKV) Das sind Stoffe, die beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben. Aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte vor, die jedoch für eine Einstufung in Kategorie 2 nicht ausreichend sind. Xn R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Gesundheitsschädlich R 40 Kennzeichnungsbeispiel Acetaldehyd Hinweise auf besondere Gefahren R 12-36/37-40 Hochentzündlich Reizt die Augen und die Atmungsorgane Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Sicherheitsratschläge S /37 Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Xn Gesundheitsschädlich F+ Hochentzündlich 13

16 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Erbgutverändernde (mutagene) Stoffe Das sind Stoffe, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut eine Änderung des genetischen Materials bewirken können. Kategorie 1 Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd wirken. T Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Exposition und vererbbaren Schäden ist vorhanden. R 46 kann vererbbare Schäden verursachen. Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Giftig R 46 Kennzeichnungsbeispiel Ethylenoxid Hinweise auf besondere Gefahren R /37/38 Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Hochentzündlich Giftig beim Einatmen Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut Sicherheitsratschläge S Exposition vermeiden vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen T Giftig F+ Hochentzündlich 14

17 Kategorie 2 Stoffe, die beim Menschen als erbgutverändernd angesehen werden sollten. Die Exposition kann zu vererbbaren Schäden führen. T R 46 kann vererbbare Schäden verursachen. Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Giftig R 46 Kategorie 3 Stoffe mit möglicher erbgutverändernder Wirkung, die noch nicht in Kategorie 2 eingereiht werden können. Xn R 68 Irreversibler Schaden möglich Weitere R-Sätze je nach Stoffeigenschaften möglich. Gesundheitsschädlich R 68 15

18 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe Das sind Stoffe, die durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) beinträchtigen bzw. fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken können. Kategorie 1 Fortpflanzungsgefährdend Das sind Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) beeinträchtigen. Hinreichende Anhaltspunkte für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Exposition und einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit sind vorhanden. R 60 kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Entwicklungsschädigend Das sind Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken. Hinreichende Anhaltspunkte für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Exposition einer Schwangeren und schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung der direkten Nachkommenschaft sind vorhanden. R 61 kann das Kind im Mutterleib beeinträchtigen T Giftig R 60 R 61 16

19 Kategorie 2 Fortpflanzungsgefährdend Das sind Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten. T R 60 kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Entwicklungsschädigend Das sind Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten. Giftig R 60 R 61 R 61 kann das Kind im Mutterleib beeinträchtigen Kategorie 3 Fortpflanzungsgefährdend Das sind Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben. R 62 kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Entwicklungsschädigend Das sind Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkung beim Menschen Grund zur Besorgnis geben. Xn Gesundheitsschädlich R 62 R 63 R 63 kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen 17

20 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Sensibilisierende Stoffe Das sind Stoffe, die durch Einatmen oder Hautkontakt Überempfindlichkeitsreaktionen (z. B. Asthma oder Allergien) hervorrufen können, sodass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten. R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Xn Gesundheitsschädlich R 42 Xn Reizend R 42 Kennzeichnungsbeispiel n-butylacrylat Hinweise auf besondere Gefahren R 10-36/37/38-43 Entzündlich Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Xn Reizend Sicherheitsratschläge S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren 18

21 Hautresorptive Chemikalien Die Eigenschaft hautresorptiv ist im Chemikaliengesetz nicht definiert. Solche Chemikalien haben die Eigenschaft, die unverletzte Haut zu durchdringen und ihre Wirkung im Organismus zu entfalten. Für viele Chemikalien besteht bei Aufnahme über die Haut ein größeres Vergiftungsrisiko als beim Einatmen, z. B. bei vielen Pflanzenschutzmitteln. Die hautresorptive Eigenschaft einer Chemikalie wird folgendermaßen deklariert: Symbol T+, R 27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Symbol T, R 24: Giftig bei Berührung mit der Haut Symbol Xn, R 21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Unabhängig vom Chemikalienrecht werden in der Grenzwerteverordnung 2001 hautresorptive Chemikalien mit H gekennzeichnet. Kennzeichnungsbeispiel 2-Butoxyethanol (Butyglykol) Xn Hinweise auf besondere Gefahren R 20/21/22-36/38 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut Reizt die Augen und die Haut Sicherheitsratschläge S 36/37-46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Gesundheitsschädlich 19

22 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Die chronisch schädigende Wirkung einer Chemikalie (z. B. krebserzeugende, fruchtschädigende, nervenschädigende, sensibilisierende Wirkung) wird oft erst nach vielen Jahren seiner Verwendung erkannt. Für sehr viele Stoffe sind die von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren noch nicht ausreichend bekannt. Es soll daher jede Einwirkung von Chemikalien auf den Menschen soweit wie möglich vermieden werden. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass die Grenzwerte für die Konzentrationen am Arbeitsplatz so weit wie möglich unterschritten werden müssen und auch die sonstige Einwirkung (z. B. auf die Haut) möglichst verhindert werden muss. Für krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtschädigende, sensibilisierende und hautresorptive Chemikalien gibt es keine eigenen Gefahrensymbole. 20

23 Brand- und Explosionsschutz Brennbare Chemikalien Verpackungen mit brennbaren Chemikalien sind folgendermaßen gekennzeichnet: R 10 Entzündlich Diese Kennzeichnung gilt für flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem Flammpunkt zwischen 21 C und 55 C (also für Stoffe der Gefahrenklasse A II und B II) Mit R 10 gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen haben kein Gefahrensymbol. R 11 Leichtentzündlich Diese Kennzeichnung gilt für feste Produkte, die durch kurzfristige Einwirkung einer Zündquelle entzündet werden können und nach deren Entfernung weiterbrennen oder weiterglimmen flüssige Produkte, die einen Flammpunkt unter 21 C und Siedepunkt über 35 C haben, aber nicht hochentzündlich sind. Mit R 11 gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen erhalten das Gefahrensymbol F. F Leichtentzündlich R 11 Weiters werden mit dem Gefahrensymbol F+ gekennzeichnet: brennbare Gase Kennzeichnung: R 12 Hochentzündlich, z.b. Acetylen brennbare verflüssigte Gase (Flüssiggase) Kennzeichnung: R 12 Hochentzündlich, z.b. Propan, Butan 21

24 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Produkte, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft leichtentzündliche Gase in gefährlicher Menge bilden. Kennzeichnung: R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung leichtentzündlicher Gase, z.b. Calciumcarbid, Natrium Produkte, die sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können. Kennzeichnung: R 17 Selbstentzündlich an der Luft, z.b. nicht stabilisiertes Magnesiumpulver R 12 Hochentzündlich Diese Kennzeichnung gilt für flüssige Produkte, die einen Flammpunkt unter 0 C und einen Siedepunkt von höchstens 35 C haben. F Mit R 12 gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen erhalten das Gefahrensymbol F+. Hochentzündlich R 12 Brandfördernde Chemikalien Verpackungen brandfördernder Chemikalien werden mit dem Gefahrensymbol O gekennzeichnet. Brandfördernde Chemikalien sind z.b.: Organische Peroxide, die entzündliche Eigenschaften besitzen, auch wenn sie nicht mit anderen brennbaren Materialien in Berührung kommen. Kennzeichnung mit R-Satz R 7 Kann Brand verursachen und R 11 leichtentzündlich, z.b. Di-tert-Butylperoxid Stoffe oder Zubereitungen, die bei Berührung mit brennbaren Materialien diese entzünden können oder die Feuergefahr vergrößern. Kennzeichnung erfolgt mit R-Satz R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen, z.b. Kaliumnitrit, Kaliumpermanganat, flüssiger Sauerstoff. O Brandfördernd R 7 R 8 R 9 22

25 Stoffe und Zubereitungen, die explosionsgefährlich werden, wenn sie mit brennbaren Materialien gemischt werden. Kennzeichnung erfolgt mit R-Satz R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen, z.b. Chlorate, Kaliumperchlorat, Kaliumbromat. Brandfördernde Stoffe sind von brennbaren Materialien getrennt zu lagern. Reaktionen zwischen brandfördernden und brennbaren Stoffen treten oft erst nach längerer Kontaktzeit auf. In brandfördernden Stoffen ist der für die Verbrennung notwendige Sauerstoff enthalten, daher können solche Brände durch Ersticken nicht gelöscht werden! Explosionsgefährliche Chemikalien Verpackungen explosionsgefährlicher Chemikalien (Sprengstoffe) werden mit dem Gefahrensymbol E gekennzeichnet. Folgende R-Sätze sind für die Kennzeichnung vorgesehen: R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich, z.b. Ammoniumdichromat R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich, z.b. einige organische Peroxide R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich, z.b. Salze der Pikrinsäure, Nitropenta, unverdünntes Dibenzoylperoxid E Explosionsgefährlich R 1 R 2 R 3 23

26 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Kenndaten zum Gesundheitsschutz MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz. Diese Konzentration ist als Mittelwert über eine täglich achtstündige Exposition festgelegt. Bei der Aufstellung von MAK-Werten werden die Wirkungscharakteristika der Stoffe berücksichtigt; maßgebend dafür sind wissenschaftlich fundierte Kriterien des Gesundheitsschutzes, nicht die der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Problematik der MAK-Werte: MAK-Werte beziehen sich auf gesunde, erwachsene Arbeitnehmer mit normalem Körpergewicht bei einer Arbeitsbelastung, die ein durchschnittliches Minutenatemvolumen ermöglicht. Arbeitnehmer, die gesundheitliche Risikofaktoren, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alkohol, Rauchen, verminderte Abwehrkräfte, Stoffwechselstörungen aufweisen oder Medikamente einnehmen, können auch bei Konzentrationen unterhalb des MAKWertes gesundheitlich geschädigt werden. MAK-Werte gelten nicht für Schwangere. MAK-Werte sind nur für Reinstoffe festgelegt. In der Praxis treten fast immer Stoffgemische auf. Als Behelfslösung werden Stoffgemische mit einem Summenwert (Bewertungsindex) bewertet. Kurzzeitwerte Für die Beurteilung von Konzentrationsschwankungen bzw. kurzfristigen Belastungen wurden Kurzzeitwerte festgelegt. Grundlage für die Festlegung von Kurzzeitwerten sind die Wirkungen der Stoffe auf den menschlichen Körper. TRK-Wert (Technische Richtkonzentration) Für einige krebserzeugende Stoffe werden TRK-Werte festgelegt. Die Einhaltung der TRK-Werte am Arbeitsplatz verringert das Risiko der Erkrankung, eine Gesundheitsgefährdung ist aber nicht vollständig auszuschließen. TRK-Werte sind ein Kompromiss zwischen technischer Realisierbarkeit und Krankheitsverhütung. 24

27 TRK-Werte sind Schichtmittelwerte bei täglich achtstündiger Exposition und bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden; Kurzzeitwerte (15 Minuten-Werte) wurden mit der GKV 2001 festgelegt. Grenzwerteverordnung (GKV) Die darin enthaltenen Grenzwerte werden regelmäßig überarbeitet. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte nicht überschritten und soweit als möglich unterschritten werden. Die GKV enthält folgende Angaben: MAK-Werte für ca. 540 Stoffe bzw. Stoffgruppen TRK-Werte für ca. 60 Stoffe bzw. Stoffgruppen Einstufung von Stoffen bezüglich Kanzerogenität Kurzzeitwerte Hinweise auf Hautresorption Hinweise auf Sensibilisierung Sa: Sensibilisierung Atemwege Sh: Sensibilisierung Haut Sah: Sensibilisierung Atemwege, Haut SP: Photo- Sensibilisierung Hinweise zu Staub und Rauch (einatembare Fraktion E ersetzt G, alveolengängige Fraktion A ersetzt F) Sonderbestimmungen für Holzstaub Sonderbestimmungen für Asbest Messungen CAS-Nummer Bei dieser Nummer handelt es sich um eine Identifizierungsnummer nach dem Chemical Abstracts Service (CAS). Viele internationale Dokumentationssysteme (z.b. Literaturdatenbanken) verwenden diese Nummer, damit ein Stoff eindeutig identifizierbar ist. Die Nummer selbst ist willkürlich gewählt und trifft keine Aussagen z.b. über bestimmte Stoffeigenschaften. Beispiel: Formaldehyd CAS [ ] 25

28 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Risikofaktor (LP-Faktor) Zur Risikoabschätzung von möglichen Gesundheitsgefahren dividiert man die Sättigungskonzentration bei 20 C durch den MAK-Wert und erhält eine Kennzahl. Je größer diese Kennzahl ist, umso leichter kann der MAK-Wert überschritten werden. Beispiel: Toluol MAK-Wert : 190 mg/m3 Sättigungskonzentration bei 20 C: mg/m3 LP = = Das heißt, bei Toluol ist maximal eine 579-fache MAK-Wert-Überschreitung möglich. LP-Faktor <1 In Dampfform ist keine MAK-Werte-Überschreitung möglich, auch bei ungeschützter Arbeitsweise. Das gilt aber nicht für Versprühen, Verstauben bzw. Verarbeiten bei höheren Temperaturen! Beispiele: DDT, Lindan, MDI, Parathion LP-Faktor zwischen 1 und 20 Da die Sättigungskonzentration in der Realität nicht erreicht wird, besteht hier eine geringe Wahrscheinlichkeit der MAK-Wert-Überschreitung, auch bei offener, ungeschützter Anwendung. Vorsicht bei Versprühen, Verstauben und Verarbeiten bei erhöhter Temperatur! Beispiele: Naphthalin, Kresole, n-butoxyethylacetat LP-Faktor zwischen 21 und 100 Eine MAK-Wert Überschreitung wird in der Praxis bei Verwendung größerer Mengen ohne technische Schutzmaßnahmen zu erwarten sein. Beispiele: n-octan, Ethanol, Xylole, Butanole, n-heptan LP-Faktor zwischen 101 und 1000 Ohne Durchführung von technischen Schutzmaßnahmen (z.b. Absaugung, Kapselung) sind MAK-Wert Überschreitungen sehr wahrscheinlich. 26

29 Beispiele: Phenol, Ethylacetat, Toluol, Aceton, Styrol, Methanol LP-Faktor zwischen 1001 und Bei diesen Stoffen ist auch schon in Zubereitungen mit wenigen Prozenten Inhaltsstoff mit MAK-Wert-Überschreitungen zu rechnen. Technische Schutzmaßnahmen sind auch bei Verwendung von Gemischen notwendig. Beispiele: TDI, Trichlorethylen, n-hexan, Methylenchlorid, Schwefelkohlenstoff, Halothan LP-Faktor > Bei diesen Stoffen ist ohne technische Schutzmaßnahmen ständig mit einer MAK-Wert-Überschreitung zu rechnen und sie sind daher besonders riskante Arbeitsstoffe. Beispiele: Brom, Bleitetramethyl, Methylisocyanat, Pentaboran Für Gase ist die Risikobewertung mit dem LP-Faktor nicht möglich. 27

30 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Kenndaten zum Brand- und Explosionsschutz Flammpunkt Brennbare Flüssigkeiten liegen vor, wenn deren Dämpfe oder Nebel mit Luft bzw. Sauerstoff ein brennbares oder explosionsfähiges Gemisch bilden können. Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist jene Temperatur, bei der sich über der Flüssigkeit genügend brennbare Dämpfe entwickelt haben, sodass eine sofortige Entzündung oder Explosion durch eine externe Zündquelle stattfindet. Beim Versprühen brennbarer Flüssigkeiten werden Nebel (flüssige Aerosole) gebildet, wodurch ein explosionsfähiges Gemisch schon weit unterhalb des Flammpunktes erreichbar ist (z.b. Explosionsgefahr beim Versprühen von Petroleum schon bei Raumtemperatur). Durch die Dochtwirkung (z. B. Arbeitskleidung oder Holzböden) können Flüssigkeiten schon weit unterhalb des Flammpunktes entzündet werden. Deshalb ist ölverschmutzte Kleidung sofort zu wechseln! Gefahrenklassen Brennbare Flüssigkeiten werden in folgende Gefahrenklassen eingeteilt: A I nicht wassermischbar, Flammpunkt unter 21 C B I wassermischbar, Flammpunkt unter 21 C Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A I und B I sind mit dem R-Satz R 11 (oder R 12) und dem Gefahrensymbol F (oder F+) gekennzeichnet. A II nicht wassermischbar, Flammpunkt 21 bis 55 C B II wassermischbar, Flammpunkt 21 bis 55 C Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A II und B II sind mit dem R-Satz R 10 gekennzeichnet. Im Chemikalienrecht ist kein Gefahrensymbol vorgesehen. 28

31 A III nicht wassermischbar, Flammpunkt über 55 C. Diese Flüssigkeiten bleiben hinsichtlich der Brandgefahr ungekennzeichnet. Die Einteilung in Gefahrenklassen ist historisch bedingt. Das Risiko der Gefahrenklassen A II und B II wird stark unterschätzt. Besonders im Sommer werden weit höhere Temperaturen als 21 C in Arbeitsräumen oder in Anlagen erreicht. Zur Verringerung der Brandgefahr sollten daher möglichst Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 40 C eingesetzt werden (z.b. Reinigungsmittel). Explosionsgrenzen Bei den Explosionen wird zwischen Spreng- und Raumexplosion unterschieden. Sprengexplosionen werden durch Sprengstoffe verursacht. Raumexplosionen entstehen durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube in Verbindung mit Luft (Sauerstoff). Eine Raumexplosion mit gefährlicher Auswirkung ist nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sind: Die Konzentration des Brennstoffgemisches liegt innerhalb der Explosionsgrenzen Eine wirksame Zündquelle ist vorhanden Der Dispersionsgrad (Verteilungsgrad) von Stäuben und Nebeln ist hoch genug. Bei Gasen und Dämpfen ist ein ausreichender Dispersionsgrad praktisch immer gegeben. Eine gefahrdrohende Menge an explosionsfähiger Atmosphäre ist vorhanden. Mischungen brennbarer Gase, Dämpfe, Stäube und Nebel mit Luft sind nur innerhalb eines bestimmten Bereiches explosionsfähig. Eine Explosion kommt nicht zustande, wenn die Konzentration unter der unteren Explosionsgrenze (UEG) bzw. über der oberen Explosionsgrenze (OEG) liegt. Unterhalb der UEG ist das Gemisch zu mager, oberhalb der OEG zu fett. Die Explosionsgrenzen werden in Volumsprozent angegeben. 1 Vol.-% = ppm 29

32 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Beispiel: MAK-Wert für Toluol: 50 ppm UEG für Toluol: 1,2 Vol.-% ( ppm) Bei Erreichen der UEG ist der MAK-Wert bereits um ein Vielfaches überschritten. Ab 50 % der unteren Explosionsgrenze (50 % UEG) besteht wegen ständiger Explosionsgefahr (Zone 0) Arbeitsverbot. Die Alarmschwelle (Voralarm) von stationären Explosimetern ist zumeist auf 10 bis 20 % UEG eingestellt, der Hauptalarm bei max. 50 % UEG. Bei tragbaren Explosimetern ist die Alarmschwelle zumeist auf 20 % UEG eingestellt. Einige chemisch instabile Stoffe haben keine obere Explosionsgrenze, z.b. Acetylen und Ethylenoxid. Solche Stoffe können durch Zündung auch ohne Luft und Sauerstoff explosionsartig zerfallen. Für Stäube haben die Explosionsgrenzen nicht die Bedeutung wie für Gase und Dämpfe. Die Konzentration kann sich durch Aufwirbelung oder durch Absetzen von Staub stark verändern. Durch Aufwirbeln von Staubablagerungen kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Zündtemperatur Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der das zündwilligste Gas-, Dampf-, Nebel-, Staub-, Luftgemisch gerade zur Entzündung gebracht werden kann. Die Zündtemperatur wird in folgende Temperaturklassen eingeteilt: Temperaturklasse Zündtemperatur Beispielstoffe T1 > 450 C Aceton T C Ethylbenzol T C Formaldehyd, n-hexan T C Diethylether, TDI T C Chlortrifluorethen T6 < 100 C Schwefelkohlenstoff, Dibenzoylperoxid 30

33 Wirksame Zündquellen (Mindestzündenergie) Zündquellen sind als wirksam zu bezeichnen, wenn sie soviel Energie an das brennbare Gemisch abgeben, dass eine selbständige Verbrennung oder Explosion erfolgt. Die geringste Energie, die ausreicht, um das zündwilligste Gas-, Dampf-, Nebel-, Staub-, Luftgemisch zu entzünden, bezeichnet man als Mindestzündenergie. Bei Erhöhung des Sauerstoffanteils sinkt die Mindestzündenergie sehr stark ab. Häufige Zündquellen sind: elektrisch erzeugte Funken heiße Oberflächen Flammen, Feuer, Glut elektrostatische Entladungen Gefahrdrohende Menge Beim Verdampfen einer Flüssigkeit vergrößert sich das Volumen etwa um das 500-fache. Als Faustregel kann man annehmen, dass zehn Liter zusammenhängende, explosionsfähige Atmosphäre Gefahr drohend sind. Bei Räumen unter 100 m 3 ist bereits 1/10.000stel des Raumvolumens explosionsfähige Atmosphäre Gefahr drohend. In PKW-Innenräumen kann schon das Volumen eines Luftballons an explosionsfähiger Atmosphäre bei Zündung für die Insassen gefährlich sein. Ein Fingerhut brennbarer Flüssigkeit ergibt 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre. Explosionsgefahr besteht in leeren Fässern, die Lösemittel enthalten haben, auch wenn der Spund lange Zeit offen war. 31

34 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Zoneneinteilung (VEXAT) Explosionsfähige Bereiche werden nach Ausmaß, Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären in Zonen eingeteilt. Man unterscheidet für brennbare Gase/Dämpfe/Nebel drei Zonen: Zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen und Nebeln ständig, über lange Zeiträume häufig vorhanden sind. Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, oder Nebeln bilden können. Zone 2: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen und Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten. Für Bereiche, die durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind, unterscheidet man drei Zonen: Zone 20: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind. Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden können. Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb explosionsfähige Atmosphären in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten. Für medizinisch genützte Räume unterscheidet man: Zone G: Auch als umschlossene medizinische Gas-Systeme bezeichnet, umfasst nicht unbedingt allseitig umschlossene Hohlräume, in denen dauernd oder zeitweise explosionsfähige Gemische in geringen Mengen erzeugt, geführt oder angewendet werden. Zone M: Auch medizinische Umgebung bezeichnet, umfasst den Teil eines Raumes, in dem explosionsfähige Atmosphären durch Anwendung von Analgesiemitteln oder medizinischen Hautreinigungs- oder Desinfektionsmitteln, 32

35 jedoch nur in geringen Mengen und nur für kurze Zeit, vorkommen können. Die Zoneneinteilung erfolgt durch einen Fachmann. Die Beispielsammlung der deutschen Berufsgenossenschaft BGR 104 (ZH1/10) kann als Grundlage herangezogen werden. 33

36 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Chemisch-physikalische Kenndaten ph- Wert Der ph-wert ist eine Maßzahl, wie sauer, alkalisch oder neutral eine wässrige Lösung ist. Die ph-wert-skala reicht von 0 (stark sauer, z.b. konzentrierte Säure) über 7 (neutral) bis 14 (stark alkalisch, z.b. konzentrierte Lauge). Dichteverhältnis zu Luft Das Dichteverhältnis gibt an, wie viel mal schwerer oder leichter das Gas oder der Dampf als Luft ist. Lösemitteldämpfe sind bei Normaltemperatur schwerer als Luft und sammeln sich in Bodennähe an. Von den am häufigsten vorkommenden Gasen sind Wasserstoff, Ammoniak, Acetylen und Erdgas leichter als Luft. Dampfdruck Der Dampfdruck entspricht dem Sättigungsdruck eines Stoffes über seiner festen oder flüssigen Phase. Zusammen mit anderen Parametern bestimmt er die Geschwindigkeit des Übergangs von der festen in die flüssige Phase und umgekehrt (Evaporation/Kondensation). Der Dampfdruck ist extrem temperaturabhängig. Am Siedepunkt eines Stoffes beträgt der Dampfdruck 1013 mbar (Normalluftdruck). Hier ist der Dampfdruck also gleich groß wie der umgebende Luftdruck. Der höchste erreichbare Dampfdruck beträgt 1013 mbar. Oberhalb dieses Dampfdruckes liegt der Stoff als Dampf vor. Je höher der Dampfdruck eines Stoffes, desto flüchtiger ist er. Beispiele: Wasser 23 mbar (20 C) Aceton 233 mbar (20 C) 34

37 Molare Masse (Molmasse): Die molare Masse, ausgedrückt in Gramm pro Mol einer chemischen Verbindung, ist die Summe der Atomgewichte. Ein Mol eines Stoffes enthält 6,023 x Teilchen. Ein Beispiel: Toluol C7H8 Atomgewicht von C: 12 Atomgewicht von H: 1 Molare Masse von Toluol: (7 x 12) + (8 x 1) = g Toluol sind 1 Mol Toluol und enthalten 6,023 x Moleküle. Schmelzpunkt und Siedepunkt Der Schmelzpunkt (Fest-, Erstarrungspunkt) und der Siedepunkt (Verdampfungs-, Kochpunkt) geben an, in welchem Aggregatzustand (gasförmig, flüssig, fest) der Stoff bei Normalbedingungen vorliegt. Reinstoffe schmelzen bzw. sieden bei bestimmten Temperaturen, Isomerengemische und Zubereitungen chemischer Stoffe (z.b. Benzine) haben Schmelz- und Siedebereiche. Siedepunkte sind abhängig vom Luftdruck. Je höher der Dampfdruck eines Stoffes bei Raumtemperatur ist, desto niedriger ist der Siedepunkt. Faustregel: Ist der Dampfdruck bei 20 C größer als 20 mbar, liegt der Siedepunkt unter 100 C. Stoff Siedepunkt Dampfdruck bei 20 C Ethanol 78 C 59 mbar Wasser 100 C 23,4 mbar Xylole C 7 8 mbar 35

38 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Dichte Durch die Dichte wird ausgedrückt, wie schwer eine bestimmte Volumeneinheit (g/cm 3 ) ist. Wasser hat die Dichte 1 (1g/cm 3 ). Nicht wassermischbare Stoffe mit einer Dichte < 1 schwimmen auf dem Wasser (z.b. Öle). Nicht wassermischbare Stoffe mit einer Dichte > 1 werden vom Wasser überschichtet (z.b Chlorkohlenwasserstoffe). Aus Dichte und Volumen kann das Gewicht des Stoffes (z.b. für Lagerungen) berechnet werden. Beispiel: Petroleum Dichte = 0,83g/cm 3 1l Petroleum wiegt 830g 36

39 Kenndaten zu Umwelt und Transport Wassergefährdungsklassen (WGK) Chemikalien, die in Grund- und Oberflächengewässer eindringen, beeinflussen mehr oder weniger stark die Wasserqualität. Deshalb wurden die folgenden Wassergefährdungsklassen eingeführt: Wassergefährdungs- Beschreibung Beispielstoff klasse WGK 0 im Allgemeinen nicht wassergefährdend Aceton, Ethanol WGK 1 schwach wassergefährdend Petroleum, Isopropanol WGK 2 wassergefährdend Ottokraftstoff, Styrol WGK 3 stark wassergefährdend Perchlorethylen, emulgierbare Schmieröle Transportkennzeichnung für gefährliche Güter Beispiel: Normalbenzin, Superbenzin Gefahrennummer 33 UN-Nummer 1203 Gefahrennummer (Kemlerzahl) Aus dieser Nummer sind die Gefahren des Stoffes zu erkennen. Es handelt sich immer um eine zwei- oder dreistellige Zahl. Die erste Ziffer der Nummer dient zur Kennzeichnung der Hauptgefahr, mit der zweiten und dritten Ziffer werden zusätzliche Gefahren aufgezeigt. Eine Wiederholung der ersten Zahl weist darauf hin, dass diese Gefahr in verstärktem Maße vorliegt. 37

40 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündlicher flüssiger oder gasförmiger Stoff 4 Entzündlicher fester Stoff 5 Brandfördernd wirkender Stoff 6 Giftiger Stoff 8 Ätzender Stoff 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion X Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser UN-Nummer Für den Transport gefährlicher Güter wird die UN-Nummer als eindeutiges Identifizierungsmerkmal eines Stoffes bzw. einer Zubereitung (z.b. Benzine) verwendet. Sie gibt keine Stoffeigenschaft an. 38

41 Anhang Gefahrensymbole, Kennbuchstaben und Gefahrenbezeichnungen T+ F+ c Sehr giftig Hochentzündlich Ätzend T F Xi Giftig Leichtentzündlich Reizend Xn O N Gesundheitsschädlich Brandfördernd Umweltgefährlich E Explosionsgefährlich 39

42 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe Konzentrationsgrenzen für die Kennzeichnung fester oder flüssiger Zubereitungen Krebserzeugende Stoffe Kat. 1 oder 2 mit T und R 45 od. R 49 ab 0,1 % *) Kat. 3 mit Xn und R 40 ab 1,0 % Fortpflanzungsgefährdende Stoffe Kat. 1 oder 2 mit T und R 60, 61 ab 0,5 % Kat. 3 mit Xn und R 62, 63 ab 5,0 % Erbgutverändernde Stoffe Kat. 1 mit T und R 46 ab 0,1 % Kat. 3 mit Xn und R 68 ab 1,0 % Sensibilisierende Stoffe Xn mit R 42 R 42 zwingend ab 1,0 % Xi mit R 43 R 43 zwingend ab 1,0 % Konzentrationsgrenzen für die Kennzeichnung gasförmiger Zubereitungen Krebserzeugende Stoffe Kat. 1 oder 2 mit T und R 45 od. R 49 ab 0,1 % *) Kat. 3 mit Xn und R 40 ab 1,0 % Fortpflanzungsgefährdende Stoffe Kat. 1 oder 2 mit T und R 60, 61 ab 0,2 % Kat. 3 mit Xn und R 62, 63 ab 1,0 % Erbgutverändernde Stoffe Kat. 1 mit T und R 46 ab 0,1 % Kat. 3 mit Xn und R 68 ab 1,0 % Sensibilisierende Stoffe Xn mit R 42 R 42 zwingend ab 0,2 % Xi mit R 43 R 43 zwingend ab 0,2 % *) Angaben in Gewichtsprozenten 40

43 Liste der R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 R 29 R 30 R 31 R 32 R 33 R 34 R 35 R 36 R 37 R 38 In trockenem Zustand explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen Beim Erwärmen explosionsfähig Mit und ohne Luft explosionsfähig Kann Brand verursachen Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen Entzündlich Leichtentzündlich Hochentzündlich Reagiert heftig mit Wasser Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen Selbstentzündlich an der Luft Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich Kann explosionsfähige Peroxide bilden Gesundheitsschädlich beim Einatmen Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Giftig beim Einatmen Giftig bei Berührung mit der Haut Giftig beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen Sehr giftig bei Berührung mit der Haut Sehr giftig beim Verschlucken Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase Gefahr kumulativer Wirkungen Verursacht Verätzungen Verursacht schwere Verätzungen Reizt die Augen Reizt die Atmungsorgane Reizt die Haut 41

44 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe R 39 R 40 R 41 R 42 R 43 R 44 R 45 R 46 R 48 R 49 R 50 R 51 R 52 R 53 R 54 R 55 R 56 R 57 R 58 R 59 R 60 R 61 R 62 R 63 R 64 R 65 R 66 R 67 R 68 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens Verdacht auf krebserzeugende Wirkung Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung durch Einatmen möglich Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss Kann Krebs erzeugen Kann vererbbare Schäden verursachen Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition Kann Krebs erzeugen beim Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen Giftig für Wasserorganismen Schädlich für Wasserorganismen Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Giftig für Pflanzen Giftig für Tiere Giftig für Bodenorganismen Giftig für Bienen Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben Gefährlich für die Ozonschicht Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib schädigen Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Irreversibler Schaden möglich Kombination der R-Sätze R 14/15 R 15/29 R 20/21 R 21/22 R 20/22 R 20/21/22 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leicht entzündlicher Gase Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut u. beim Verschlucken Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut 42

45 R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/2 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut 43

46 AUVA M 390 Gefährliche Arbeitsstoffe R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken 44

47 Liste der S-Sätze S 1 S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 S 7 S 8 S 9 S 12 S 13 S 14 S 15 S 16 S 17 S 18 S 20 S 21 S 22 S 23 S 24 S 25 S 26 S 27 S 28 S 29 S 30 S 33 S 34 S 35 S 36 S 37 S 38 S 39 S 40 S 41 Unter Verschluss aufbewahren Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kühl aufbewahren Von Wohnplätzen fernhalten Unter... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) Unter... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) Behälter dicht geschlossen halten Behälter trocken halten Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren Behälter nicht gasdicht verschließen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten Von... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben) Vor Hitze schützen Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen Von brennbaren Stoffen fernhalten Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben Bei der Arbeit nicht essen und trinken Bei der Arbeit nicht rauchen Staub nicht einatmen Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) Berührung mit der Haut vermeiden Berührung mit den Augen vermeiden Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel... (vom Hersteller anzugeben) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen Niemals Wasser hinzugießen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen Schlag und Reibung vermeiden Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Geeignete Schutzhandschuhe tragen Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit... reinigen (vom Hersteller anzugeben) Explosions- und Brandgase nicht einatmen 45

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