Gefahrensymbol. Explosionsgefährlich. Brandfördernd. Hochentzündlich

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1 Einstufung und Kennzeichnung 1 von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Gefährliche Eigenschaft / Gefahrenbezeichnung Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung Explosionsgefährlich Kennbuchstabe (steht für gef. Eigenschaft bzw. Symbol) E R 2; R 3 RSätze Explosionsgefährlich Definition gemäß StoffRL, Art. 2 Feste, flüssige, pastenförmige oder gelatinöse Stoffe und Zubereitungen, die auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und die unter festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren Brandfördernd O R 7; R 8; R 9 Hochentzündlich F+ R 12 Brandfördernd Hochentzündlich Stoffe und Zubereitungen, die in Berührung mit anderen, insbesondere entzündlichen Stoffen, stark exotherm reagieren können Flüssige Stoffe und Zubereitungen, die einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt haben, sowie gasförmige Stoffe und Zubereitungen, die bei gewöhnlicher Temperatur und normalem Druck bei Luftkontakt entzündlich sind 1 Als Bestandteil der Kennzeichnung sind auch die entsprechenden SSätze hinzuzufügen

2 Leichtentzündlich F R 11; R 15; R 17 Entzündlich R 10 Sehr giftig T+ T R 26; R 27; R 28; R39/Aufnahmeweg R 23; R 24; R 25 R 39/Aufnahmeweg R 48/Aufnahmeweg Leichtentzündlich Sehr giftig Stoffe und Zubereitungen, die sich bei Umgebungstemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können, oder feste Stoffe und Zubereitungen, die sich durch kurzzeitige Einwirkung einer Zuendquelle leicht entzünden und nach deren Entfernung weiterbrennen oder weiterglimmen können, oder flüssige Stoffe oder Zubereitungen mit einem sehr niedrigen Flammpunkt oder Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge entwickeln Flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem niedrigen Flammpunkt Stoffe und Zubereitungen, die in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen Stoffe und Zubereitungen, die in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen Xn R 20; R 21; R 22 R 65 R 68/Aufnahmeweg R 48/Aufnahmeweg Verschlucken oder Hautresorption zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können

3 Ätzend C R 35; R 34 Stoffe und Zubereitungen, die lebende Gewebe bei Berührung zerstören können Ätzend Xi R 36; R 41; R 38 R 37 Stoffe und Zubereitungen, die ohne ätzend zu sein durch kurzfristige, längere oder wiederholte Berührung mit der Haut oder mit Schleimhäuten eine Entzuendung hervorrufen können Sensibilisierend R 42 R 43 Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmen oder Hautresorption eine Überempfindlichkeitsreaktion hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten Krebserzeugend Carc. Cat. Kategorien 1, 2 R 45; R 49 Kategorie 3 R 40 Verschlucken oder Hautresorption Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können

4 Erbgutverändernd Muta. Cat. Kategorien 1, 2 R 46 Kategorie 3 R 68 Verschlucken oder Hautresorption vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder ihre Häufigkeit erhöhen können Fortpflanzungsgefährdend ( reproduktionstoxisch ) Die Fruchtbarkeit beeinträchtigend Repr. Cat. Verschlucken oder Hautresorption nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder die Häufigkeit solcher Schäden erhöhen oder eine Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder fähigkeit zur Folge haben können Kategorien 1, 2 R 60 Kategorie 3 R 62 Entwicklungsschädigend

5 Kategorien 1, 2 R 61 Kategorie 3 R 63 Umweltgefährlich N R 50; R 5053; R 5153 [R 54 bis R 58] 2 R 59 R 52; R 53; R 5253 Umweltgefährlich Stoffe und Zubereitungen, die im Fall des Eintritts in die Umwelt eine sofortige oder spätere Gefahr für eine oder mehrere Umweltkomponenten zur Folge haben oder haben können Sonstige Eigenschaften 3 sonstige physikalischchemische Eigenschaften sonstige toxische Eigenschaften R 1; R 4; R 5; R 6; R 7; R 14; R 16; R 18; R 19; R 30; R 44 R 29; R 31; R 32; R 33; R 64; R 66; R 67 2 Diese RSätze beziehen sich auf die nichtaquatische Umwelt; derzeit noch keine Kriterien vorhanden 3 Diese RSätze können nur zusätzlich zugeordnet werden, wenn ein Stoff bereits eingestuft ist, d.h. mindestens eine gefährliche Eigenschaft besitzt.

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