Gefahrstoffklasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände die Explosivstoffe enthalten
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- Paulina Krämer
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1 Gefahrstoffklasse 1 Gefahrstoffklasse 1 Gefahrstoffklasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände die Explosivstoffe enthalten Unterklasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind Unterklasse 1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind Unterklasse 1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen Gefahrstoffklasse 1 Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt Unterklasse 1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe Als Minimalstanforderung gilt, dass Sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen Unterklasse1.6 Extrem unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht
2 Gefahrstoffklasse 2 Gefahrstoffklasse 3 Gefahrstoffklasse Entzündbare Gase Brandgefahr, Explosionsgefahr Hauptgefahren: Brand, Explosion Gefahrstoffklasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Explosionsgefahr des Dampf / Luftgemisches; Fließausbreitung; giftige Brandgase; Zusätzliche / Hinweise: Meist sind die Dämpfe Atemgifte - > Atemschutz; offene Oberflächen mit Schaum abdecken 2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase Explosionsgefahr des Gas / Luft- Gemisches; Druckgefässzerknall; Erfrierungen; Erstickungen Hauptgefahren: Erstickung alternativ schwarz od. weiß alternativ schwarz od. weiß 2.3 Giftige Gase Vergiftungsgefahr Hauptgefahren: Vergiftung
3 Gefahrstoffklasse 4 Gefahrstoffklasse 5 Gefahrstoffklasse Entzündbare feste Stoffe Explosionsgefahr bei Stäuben; giftige Brandgase Gefahrstoffklasse Entzündend (oxidierend wirkende) Stoffe Stichflammen und Verpuffungen; giftige und ätzende Dämpfe und Brandgase; 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Heftige Reaktion bei Wassereinsatz möglich; giftige Brandgase; 5.2 Organische Peroxide Explosionsgefahr; Freisetzung von Sauerstoff; sehr reaktionsfreudig; 4.3 Stoffe die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden Heftige Reaktion bei Wassereinsatz möglich; giftige Brandgase; Zusätzliche / Hinweise: Mögliche Zusatzkennzeichnung Zusätzliche / Hinweise: Alle Klassen können auch als heiße Schmelze transportiert werden.
4 Gefahrstoffklasse 6 Gefahrstoffklasse 7 Gefahrstoffklasse Giftige Stoffe Dämpfe und Brandgase sind toxisch; Gefahrstoffklasse 7 Radioaktive Stoffe Radioaktive Stoffe mit geringer Strahlungsgefahr Zusätzliche / Hinweise: Mögliche Zusatzkennzeichnung Radioaktive Stoffe mit mittlerer Strahlungsgefahr 6.2 Ansteckungs-gefährliche Stoffe Infektionsgefahr durch Viren, Bakterien u.ä.; Verbreitungsgefahr durch Löschwasser Radioaktive Stoffe mit hoher Strahlungsgefahr Spaltbare Stoffe
5 Gefahrstoffklasse 8 Gefahrstoffklasse 9 Gefahrstoffklasse 8 Ätzende Stoffe Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge. Gefahrstoffklasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Beispiele: Asbest, Lithiumbatterien, Airbags. Zusätzliche / Hinweise: Mögliche Zusatzkennzeichnung für erwärmte Stoffe
6 Zusammenladeverbote Kennzeichnung Gefahrstoffe EU - Einstufung E Explosions- gefährlich O Brand- fördernd F+ Hochent- zündlich F Leichtent- zündlich T+ Sehr giftig T Giftig Xn Gesundheits- schädlich Xi Reizend C Ätzend N Umwelt- gefährlich
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