Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

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1 Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

2 Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen Kenntnisse einsatzpraxisbezogen vertiefen und selbstständig anwenden können. 2

3 Ausbildungsorganisation Gefahren Kennzeichnung Verhalten im Einsatz 3

4 Gefahren

5 Begriffsbestimmungen Gefährliche Stoffe und Güter sind Stoffe oder Gegenstände von denen auf Grund: Gefahren ausgehen für: ihres Aggregatzustandes ihrer Eigenschaft ihrer Zusammensetzung Menschen Tiere Sachwerte Umwelt 5

6 Aggregatzustand Die Aggregatzustände der Materie sind gasförmig flüssig fest 6

7 Eigenschaften gefährlicher Stoffe und Güter Die Einteilung erfolgt nach der Gefahr, die von dem jeweiligen Stoff ausgehen kann Explosion Brand Brandförderung Verätzung Giftigkeit Infektion Erbgutschädigung Umweltgefährdung Radioaktivität 7

8 Vorkommen von gefährlichen Stoffen Gefährliche Stoffe können vorhanden sein auf Transportwegen in Gebäuden an der Einsatzstelle entstehen durch Brände durch Unfälle 8

9 Kennzeichnung

10 Erkennen von gefährlichen Stoffen Warntafel Gefahrenzettel 10

11 Erkennen von gefährlichen Stoffen Gefahrensymbol Warnzeichen 11

12 Warntafel X 423 Gefahrnummer 1. Ziffer = Hauptgefahr 2. Ziffer = weitere Gefahren 3. Ziffer = weitere Gefahren 0 = keine weitere Gefahr 1428 UN - Nummer X = Der Stoff reagiert heftig mit Wasser 12

13 Gefahrenzettel Gefahrensymbol 5.1 Gefahrenunterklasse 13

14 Gefahrensymbole werden als Kennzeichnung von Verpackungen verwendet Zum Piktogramm können weitere Gefahrenhinweise verwendet werden Kategorie 1 und 2: Lebensgefahr bei Verschlucken Kategorie 3: Kategorie 4: giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken 14

15 Gefahrensymbole Explosionsgefahr Entzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase Ätzend Sehr giftig, Giftig Gesundheitsschädlich Systemische Gefährdung Umweltgefährlich 15

16 Atomare Gefahren Radioaktive Stoffe Feuerwehr! Gefahrengruppe I Feuerwehr! Gefahrengruppe II ohne besondere Schutzausrüstung, zur Vermeidung einer Inkorporation sollte jedoch Atemschutz getragen werden mit besonderer Schutzausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene Feuerwehr! Gefahrengruppe III wie Gefahrengruppe II und Anwesenheit eines Fachberaters 16

17 Biologische Gefahren Ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2) 6 BIO I ohne besondere Schutzausrüstung, zur Vermeidung einer Inkorporation sollte jedoch Atemschutz getragen werden BIO II mit besonderer Schutzausrüstung und unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene BIO III wie Gefahrengruppe II und Anwesenheit eines Fachberaters 17

18 Chemische Gefahren / Einteilung in Maßnahmengruppen Maßnahmengruppe Bezeichnung Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen Gasförmige Stoffe Entzündbare flüssige Stoffe Sonstige entzündbare Stoffe Entzündend (oxidierend) wirkende Stoff Giftige Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 18

19 Maßnahmengruppe 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 19

20 Maßnahmengruppe 2 Gasförmige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 2* **** Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 20

21 Maßnahmengruppe 3 Entzündbare flüssige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 3* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 21

22 Maßnahmengruppe 4 Explosionsgefahr bei staubförmigen Stoffen (Gefahrenunterklasse 4.1) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 22

23 Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Gefahrenunterklasse 4.2) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 23

24 Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Metallverb.) (Gefahrenunterklasse 4.3) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport X 4** Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 24

25 Maßnahmengruppe 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 5* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 25

26 Maßnahmengruppe 6 Giftige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 6* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 26

27 Maßnahmengruppe 8 Ätzende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 8* Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 27

28 Maßnahmengruppe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz 28

29 Kennzeichnung an Fahrzeugen ohne Kennzeichnung mit Kennzeichnung Seit dem können die schriftlichen Beförderungspapiere durch eine elektronische Version ersetzt werden. Im Notfall der Leitstelle diese Nummer mit KFZ-Kennzeichen durchgeben und Informationen einholen. 29

30 Kennzeichnung an Eisenbahnwaggons Die Beladungspapiere bei Eisenbahntransporten werden im Lokstand mitgeführt. In der Notfallzentrale der Deutschen Bahn AG ist die Zusammenstellung der Zugverbände hinterlegt und kann dort abgerufen werden. 30

31 Seeschiffe Seeschiffe Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und nicht entgaste Tankfahrzeuge, die nicht inertisiert sind: Bei Tag: die Flagge "B" des internationalen Signalbuches Bei Nacht: Ein rotes Rundumlicht 31

32 Einsatz

33 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Besonderer Schutz Feuerwehr- Schutzhandschuhe Feuerwehrschutzanzug nach HUPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen für Feuerwehrschutzkleidungen Feuerwehr-Schutzschuhwerk Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrbeil Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrleine Schlauchhalter Einsatzschutzkleidung und Ausrüstung 33

34 Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis nach FwDV m Gefahrenbereich 100 m Absperrbereich 34

35 Verhalten im Einsatz Weisungen der Staffel- oder Gruppenführung befolgen Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit gefährlichen Stoffen Meldung an Gruppen- oder Staffelführung Windrichtung beachten 35

36 36

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