Bachelorarbeit. zur Erlangung des akademischen Grades. Bachelor of Science (B. Sc.)

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1 Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B. Sc.) Anwendung tierökologischer Abstandskriterien bei der Planung von Windenergieanlagen URN: Vorgelegt von: Erstbetreuer: Zweitbetreuer: Studiengang: Fachbereich: urn:nbn:de:gbv:519-thesis Michael Steinmüller Dr.-Ing. Jens Hoffmann Prof. Dr. rer. nat. Mathias Grünwald Naturschutz und Landnutzungsplanung Landschaftswissenschaften und Geomatik

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3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... III Abbildungsverzeichnis... V Tabellenverzeichnis... V 1 Einleitung Hintergrund Anlass Zielsetzung und Leitfragen Aufbau der Arbeit Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland Auswirkungen der Windenergienutzung Auswirkungen auf den Menschen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Landschaftsästhetik Auswirkungen auf die Avifauna Auswirkungen des Repowerings auf die Avifauna Zwischenfazit Grundlagen des Planungsrechts und des Artenschutzrechts bei der Planung von Windenergieanlagen Grundlagen der planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen Bauplanungsrechtliche Privilegierung Raumordnung Regionalplanung Bauleitplanung Unterscheidung von Ausschluss- und Restriktionskriterien Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Grundlagen des Artenschutzrechts bei der Planung von Windenergieanlagen Europäische Artenschutzrichtlinien FFH-Richtlinie Europäische Vogelschutzrichtlinie Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) I

4 Tötungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Störungsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Zugriffsverbot ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten Ausnahmeprüfung ( 45 Abs. 7 BNatSchG) Tierökologische Abstandskriterien in Deutschland Abstandsempfehlungen der Bundesländer Bundesweiter Überblick der Abstandsempfehlungen für Natur- und Landschaftsschutz Bundesweiter Überblick der Abstandsempfehlungen für die Avifauna Wesentliche Differenzen Anwendung der tierökologischen Abstandskriterien in Planungsprozessen Grundlagenarbeit für tierökologische Abstandskriterien und Funktionsraumanalysen Auswertung der Expertengespräche Ausblick und Fazit Zusammenfassung Quellenverzeichnis Anhang... VII A.1 Expertengespräche... VII A.2 Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW)... XIX A.3 Tierökologische Abstandsempfehlungen der Bundesländer in detaillierter Darstellung... XXI Eidesstattliche Erklärung... XXXVII Danksagung... XXXVIII II

5 Abkürzungsverzeichnis BauGB BauNVO BB BImSchG BNatSchG BUND BVerwG BW BY EEG EU FFH FStrG HB HE HH km kw LuftVG m MW MV NABU NI NW OVG ROG ROV RP SH SL Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Brandenburg Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Bundesverwaltungsgericht Baden-Württemberg Bayern Erneuerbare Energien-Gesetz Europäische Union Flora-Fauna-Habitat Bundesfernstraßengesetz Hansestadt Bremen Hessen Hansestadt Hamburg Kilometer Kilowatt Luftverkehrsgesetz Meter Megawatt Mecklenburg-Vorpommern Naturschutzbund Deutschland e.v. Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht Raumordnungsgesetz Raumordnungsverordnung Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland III

6 SN ST TAK TH UVP UVPG WEA Sachsen Sachsen-Anhalt tierökologische Abstandskriterien Thüringen Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Windenergieanlagen IV

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Der Strommix in Deutschland 2013 (Agentur für Erneuerbare Energien 2014, Internetquelle)... 5 Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der WEA und der installierten Nennleistung aller WEA in Deutschland (IWES 2014a, Internetquelle)... 6 Abbildung 3: Installierte Leistung im MW pro Jahr (BFN 2014, Internetquelle)... 6 Abbildung 4: Größen- und Leistungsentwicklung der WEA in Deutschland (IWES 2014b, Internetquelle)... 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Installationszahlen in den Bundesländern (IWES 2014c, Internetquelle)... 8 Tabelle 2: Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (LUGV 2014, Internetquelle) Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10. Aktueller Forschungstand zu den Auswirkungen von WEA auf Vogelarten und Artengruppen (NABU 2013, S ) Gebietskategorien zur Ausweisung von Windenergiegebieten in den einzelnen Bundesländern (BLWE 2013) Überblick der Abstandsempfehlungen des Natur- und Landschaftsschutz für die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiegebieten einzelner Bundesländer (BLWE 2013) Überblick tierökologischer Abstandskriterien, -empfehlungen einzelner Bundesländer (in m) Übersicht der Betitelung der bundeslandspezifischen Publikationen und der gewählten Begrifflichkeiten Übersicht über fachlich erforderliche Abstände von Windenergieanlagen (WEA) zu verschiedenen Vogellebensräumen bzw. Funktionsräumen (Hauptflugkorridore, Zugkonzentrationsgebiete). Angegeben ist eine Pufferzone bzw. ein Ausschlussbereich um die entsprechenden Räume. (LAG-VSW 2008)... XIX Übersicht über fachlich erforderliche Abstände von Windenergieanlagen (WEA) zu Brutplätzen bestimmter Vogelarten. Angegeben ist ein Ausschlussbereich um bekannte Vorkommen, der in Klammern gesetzte Prüfbereich beschreibt Radien um jede einzelne WEA, innerhalb derer zu prüfen ist, ob bei entsprechendem Lebensraumtyp Nahrungshabitate der betreffenden Art (Artengruppe) vorhanden sind. (LAG-VSW 2008)... XX Liste der windkraftempfindlichen Brutvogelarten in Baden-Württemberg (LUBW 2013 S. 20 & 21)... XXI V

8 Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Abstandsempfehlungen der kollisionsgefährdeten Vogelarten in Bayern (STMI 2011, S. 58,59)... XXII Abstandsempfehlungen der besonders störungsempfindlichen Vogelarten in Bayern (STMI 2011, S. 60)... XXIII Tierökologische Abstandskriterien bei der Planung von Windenergieanlagen in Brandenburg (MUGV 2012)... XXIV Tabelle 14: Abstandsempfehlungen kollisionsgefährdeter Vogelarten in Hessen (HMUELV & HMWVL 2012, S. 55)... XXVII Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Abstandsempfehlungen besonders störungsempfindlicher Vogelarten in Hessen (HMUELV & HMWVL 2012, S. 56)... XXVII Artenschutzfachliche Abstandskriterien in der Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (MEIL 2012)... XXVIII Abstandsempfehlungen des LUNG zu den heimischen Vogelarten in Mecklenburg-Vorpommern (LUNG 2013)... XXVIII Tabelle 18: Übersicht über fachlich erforderliche Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Brutplätzen bestimmter Vogelarten in Niedersachsen (NLT 2011, S. 24)... XXX Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Empfehlungen für die Untersuchungsgebiets-Abgrenzung für WEAempfindliche Vogelarten in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013, S. 32)... XXXI Abstandsempfehlungen für kollisionsgefährdete Vogelarten in Rheinland- Pfalz (VSWFFM & LUGW 2012, S. 64)... XXXII Abstandsempfehlungen besonders störungsempfindlicher Vogelarten in Rheinland-Pfalz (VSWFFM & LUGW 2012, S. 65)... XXXIII Abstandsempfehlungen für kollisionsgefährdete Vogelarten in Saarland (VSWFFM &LUA 2013 S. 29)... XXXIII Abstandsempfehlungen für besonders störungsempfindliche Vogelarten in Saarland (VSWFFM &LUA 2013 S. 30)... XXXIV Bedeutende Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete und Zugkorridore für Vögel in Schleswig-Holstein und Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz in ihrem Umgebungsbereich (LANU 2008, S. 44)... XXXV Brutgebiete und Brutplätze empfindlicher Vogelarten in Schleswig-Holstein mit Abstandsempfehlungen und Prüfbereichen für wichtige Nahrungsgebiete (LANU 2008, S. 45)... XXXVI VI

9 1 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Hintergrund Da die fossilen Rohstoffe dieser Welt begrenzt sind ist vorhersehbar, dass diese mittel- bis langfristig immer kostenintensiver werden. Um den Klimawandel erfolgreich abzubremsen ist eine Reduktion von Treibhausgasen, d. h. die Reduktion der Verbrennung von fossilen Rohstoffen erforderlich. Diese Gründe sollten mindestens alle Industriestaaten zum Überdenken ihrer Form der Energiegewinnung auffordern. Spätestens seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 ist bekannt, das Kernenergie keine umweltfreundliche Alternative darstellt. Kurzfristig gesehen scheint diese Form der Energiegewinnung sauber und billig zu sein. Dies sagen zumindest Befürworter dieser Energiegewinnung. Durch die Gewinnung von Strom aus der Atomkraft werden zwar keine Treibhausgase ausgestoßen, jedoch verschlingt die Endlagerung der noch strahlenden Brennstäbe Milliarden Euro, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Zwar wird bereits in Russland ein Atomreaktor entwickelt, welcher ausschließlich mit Atommüll betrieben werden soll, jedoch ist diese Technologie noch nicht vollständig ausgereift und in der Entwicklung (vgl. DWN 2014, Internetquelle). Hinzu kommt, dass weiterhin eine geringe Wahrscheinlichkeit eines Reaktorunglücks besteht. Auch nur ein Atomunglück lässt die Kosten dieses scheinbar billigen Atomstroms dann explodieren, welche wieder die Volkswirtschaft zu tragen hat. Demzufolge ist Atomstrom maximal für die Energiekonzerne kostengünstig und sauber in keinem Fall. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland dann dem Willen des Großteils der deutschen Bevölkerung entsprochen und 2011 den Atomausstieg beschlossen. Damit wurde die sogenannte Energiewende eingeleitet, d. h. die Energie soll zunehmend aus umweltfreundlichen, erneuerbaren Energiequellen bezogen werden. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % und bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 % zu erhöhen. Bis 2022 soll Deutschland auch schrittweise aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen (vgl. BMWI 2013, S. 7). In einer Broschüre des Umweltbundesamtes wird sogar das Ziel formuliert, 100 % des Stroms aus erneuerbaren Energien bereitzustellen (vgl. UBA 2010, S. 4). Damit wird auch gleichzeitig das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber dem Jahr 1990 (vgl. BMWI 2013, S. 7) und eine langfristige Unabhängigkeit von den fossilen Rohstoffen angestrebt, welche begrenzt und langfristig viel teurer, als die erneuerbaren Energien sind. Eine Stromversorgung aus zu 100 % erneuerbarer Energien ist deshalb auch ökonomisch vorteilhaft (vgl. UBA 2010, S. 4). Dieses Ziel kann nur durch einen sinnvollen Mix der unterschiedlichen erneuerbaren Energien erreicht werden, d. h. unter Nutzung der Windenergie, Bioenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Entscheidend ist auch eine Investition in dringend benötigte Steuerungs- und Speichertechnologien sowie der Umbau der Stromnetze, da die Erneuerbaren Energien oft weit entfernt von den Verbrauchszentren 1

10 1 Einleitung entfernt produziert werden. Das trifft vorwiegend auf die Windenergie zu, da diese hauptsächlich in Norddeutschland erzeugt wird (vgl. Tabelle 1) und dann in den Süden und Westen der Bundesrepublik transportiert werden muss (vgl. BMWI 2013, S. 8). In Bezug auf den Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien nimmt die Windenergie eine zentrale Rolle ein, da diese den größten Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausmacht. Im Jahr 2012 wurden 35,6 % des Stroms aus erneuerbarem Energien durch Windenergie bereitgestellt (vgl. BMU 2013, S. 14). Das technisch-ökologische Potenzial unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien für Naturschutz, liegt bei etwa MW (vgl. UBA 2010, S. 50). 1.2 Anlass Unter diesen Umständen, die einen weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland implizieren, sind die Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten, besonders auf die Avifauna und Fledermäuse eine besondere Herausforderung für den Naturschutz. Mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen von Windenergie auf die Fauna zu minimieren und somit den Schutz dieser Arten zu gewährleisten, hat das Land Brandenburg bereits 2003 erstmalig die Tierökologischen Abstandskriterien bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg herausgebracht (vgl. PIELA 2010, S. 51). Damit wurden erstmals Kriterien festgelegt, die einen Tabubereich zwischen Windeignungsgebiet zum Horst einer Art, das Freihalten von Verbindungskorridoren zwischen Horst und Nahrungsgewässer, das Freihalten von Nahrungsflächen u. a. genau definierten. Dadurch konnte ein gewisser Schutz artenschutzrechtlich relevanter Arten garantiert werden. Konkret heißt das, dass beim Einhalten dieser Kriterien im Regelfall die Verbotstatbestände des BNatSchG nicht erfüllt sind (vgl. Kapitel 4.2.2). Im Jahre 2012 wurde eine Fortschreibung der TAK Brandenburgs herausgegeben, um dem aktuellen Stand der Wissenschaft gerecht zu werden. Durch den massiven Ausbau der Windenergie ist die ständige Fortschreibung und Anwendung der TAK in Brandenburg unerlässlich. Am 12. Oktober 2006 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erstmals die aus artenschutzfachlicher Sicht notwendigen Abstandsregelungen für WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch WEA besonders gefährdeter Vogelarten definiert und 2007 in überarbeiteter Form die Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten 1 veröffentlicht. Diese Empfehlungen sollen als Abwägungsgrundlage für die Regional- und Bauleitplanung dienen und zu sachgerechten Entscheidungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beitragen, da bisher noch keine bundesweit einheitlichen Empfehlungen für die Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Standortplanung und Zulassung von WEA herausgegeben worden sind (vgl. LAG-VSW 2007, S. 151). Die Tatsache, dass es bisher nicht gelungen ist, bun- 1 auch Helgoländer Papier genannt (vgl. VSWFFM & LUA 2013, S. 10) 2

11 1 Einleitung desweit einheitliche Regelungen herauszugeben und somit jedes Bundesland nach eigenem Ermessen mehr oder weniger effektive Regelungen zum Artenschutz bei der Planung und Genehmigung von WEA festlegt, sei Anlass dieser Arbeit. Diese bundeslandspezifischen Planungs- und Genehmigungsverfahren führen nämlich auch zu einem Wettlauf um Investitionen und Rendite (vgl. NABU 2013, S. 5). Bundeseinheitliche naturschutzfachliche Untersuchungskonzepte könnten dem entgegenwirken. Die Tatsache, dass der Ausbau der Windenergie massiv vorangetrieben wird, Auswirkungen auf Fledermäuse und Avifauna aber bisher nicht genau erforscht sind, ist ein enormes Problem und lädt zu kontroversen Diskussionen ein. Die TAK reagieren auf diese Entwicklung des massiven Ausbaus der Windenergie und dienen als artenschutzfachliches Planungsinstrument. Die Frage, inwiefern diese TAK ihren Beitrag zum Naturschutz leisten, welchen Stellenwert sie in der Planungshierarchie haben und wie verbindlich sie sind, sei ebenfalls Anlass dieser Arbeit. 1.3 Zielsetzung und Leitfragen Aufgrund der genannten Entwicklung soll diese Arbeit einen Überblick über die Anwendung im Planungsverfahren und über den bundesweiten Stand der Dinge der TAK in Bezug auf die Avifauna verschaffen. Es soll die Entwicklung der TAK aufgezeigt und ein bundesweiter Überblick herausgearbeitet werden. Anschließend sollen diese untereinander verglichen werden. Ein kurzer Umriss der wissenschaftlichen Grundlagen der TAK ist ebenso essentiell zum Verständnis der TAK und in dieser Arbeit mit inbegriffen. Anhand von Expertengesprächen soll über Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und Probleme bei der Anwendung der TAK debattiert werden. Im Verlauf der Arbeit sollen die folgenden Fragen weitestgehend beantwortet werden: Welche Auswirkungen haben WEA auf artenschutzrechtlich relevante Vogelarten? Wie ist der Stand der Dinge der tierökologischen Abstandsempfehlungen bei der Planung von WEA in den Bundesländern? Ist eine bundesweite Regelung in Sicht? Wie können TAK einen Beitrag zum Schutz artenschutzrechtlich relevanter Vogelarten leisten? Wie verbindlich sind die Abstandsempfehlungen? Welche Ausnahmeregelungen gibt es, um diese zu umgehen? Auf welche wissenschaftlichen Grundlagen begründen sich die TAK bei der Planung von WEA? 3

12 1 Einleitung 1.4 Aufbau der Arbeit Diese Arbeit kann prinzipiell in drei übergeordnete Teile gegliedert werden. Zum ersten wäre das der Status quo der Energiewende, d. h. der Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland (Kapitel 2), die negativen Auswirkungen auf den Menschen, Landschaftsbild und (für diese Arbeit von besonderer Bedeutung) auf die Avifauna (Kapitel 3). Des Weiteren werden in Kapitel 4 die planungs- und artenschutzrechtlichen Grundlagen bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung und im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dokumentiert. Der zweite Teil dieser Arbeit umfasst das eigentliche Kapitel zu den tierökologischen Abstandskriterien. Diese sind prinzipiell aufbauend auf den ersten Teil. Hier wird ein bundesweiter Überblick dieser Kriterien verschafft und es werden Unstimmigkeiten herausgearbeitet. Auch werden einige wissenschaftliche Grundlagen dieser Kriterien angesprochen. Dazu werden auch Funktionsraumanalysen vorgestellt, da sie bei der Anwendung der TAK von besonderer Bedeutung sind. Im dritten Teil wird durch Expertengespräche die Anwendung der TAK, ihre Verbindlichkeit und Rechtssicherheit genauer untersucht und es wird über Schwierigkeiten bei der Anwendung gesprochen. Hier wird auch auf die Rolle der Funktionsraumanalysen im Planungsverfahren eingegangen. Abschließend wird ein Ausblick für die Zukunft gegeben und ein Fazit gezogen, in dem auf Kenntnisdefizite zu den Auswirkungen der Windenergienutzung auf die Vogelwelt hingewiesen wird und Möglichkeiten vorgestellt werden, die zu neuen hilfreichen Kenntnissen führen können. 4

13 2 Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland 2 Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland Die (Onshore-) Windenergie macht heute bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien den größten Anteil aus und ist somit wichtiger Bestandteil des 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs und der Energiewende und damit bedeutendes Element der deutschen Energiewirtschaft. Die Abbildung 1 stellt den Strommix in Deutschland im Jahr 2013 dar. Die Erneuerbaren Energien hatten in jenem Jahr etwa einen Anteil von 24 % an der Stromversorgung, wovon die Windenergie etwa 8,4 % ausmachte. Wie eingangs erwähnt, hat diese Form der Stromerzeugung noch viel Potenzial und auch der NABU und der BUND betonen: Für eine zukunftsfähige Energieversorgung muss die Windenergie weiter ausgebaut werden (BUND & NABU 2013, S. 4). Der NABU, der aus dem Bund für Vogelschutz hervorging, bekennt sich konkret zu einem naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien auf mindestens 40 % der Stromerzeugung in Deutschland bis 2020, wozu die Windenergie an Land und auf See ungefähr die Hälfte beitragen muss. (NABU 2013, S. 7). Braunkohle: 162 Mrd. kwh (25,5%) Der Strommix in Deutschland 2013 Sonstige: 32,9 Mrd. kwh (5,2%) Erneuerbare Energien: 152,5 Mrd. kwh (24,0%) Photovoltaik: 30 Mrd. kwh (4,7%) Wasserkraft: 21,2 Mrd. kwh (3,3%) Kernenergie: 97 Mrd. kwh (15,3%) Biomasse: 47,9 Mrd. kwh (7,6%) Steinkohle: 124 Mrd. kw (19,5%) Erdgas 66 Mrd. kwh (10,4%) Windenergie: 53,4Mrd. kwh (8,4%) Abbildung 1: Der Strommix in Deutschland 2013 (Agentur für Erneuerbare Energien 2014, Internetquelle) Bis zur Jahrtausendwende waren WEA mit einer Leistung im kw-bereich Standard, wohingegen die meisten Anlagen heute eine Leistung von 2-3 MW haben, vereinzelt gibt es auch installierte Kraftwerke mit 5 MW. Diese Leistungssteigerung der WEA geht mit einer Zunahme des Rotordurchmessers und der Gesamthöhe der Anlagen einher, so dass heute Anlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m gebaut werden. In Deutschland stehen heute WEA mit einer gesamten installierten Nennleistung von MW. Diese Entwicklung der kumulierten Leistung bis heute ist in Abbildung 2 dargestellt. 5

14 2 Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland Entwicklung der Anzahl der WEA und der installierten Nennleistung [MW] in Deutschland WEA Anzahl installierte Nennleistung [MW] Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der WEA und der installierten Nennleistung aller WEA in Deutschland (IWES 2014a, Internetquelle) Im Jahre 2012 konnte ein weiterer Rekordwert mit einem Windertrag von 50,7 Milliarden kw verzeichnet werden (vgl. BMU 2013, S. 11). Das Jahr darauf wurden auf dem Land (Onshore) etwa MW mit nur Anlagen dazu gebaut, so viel, wie seit zehn Jahren nicht mehr (vgl. IWES 2014, S. 7). Die neu installierte Nennleistung wird aktuell noch stark durch den Bau neuer WEA erreicht. In Zukunft sollen WEA vermehrt durch neuere, leistungsfähigere Anlagen im Rahmen des sogenannten Repowerings ausgetauscht werden. Diese Entwicklung ist inklusive einer Prognose bis ins Jahr 2030 in Abbildung 3 dargestellt. Zu sehen ist, dass schon heute das Repowering einen erheblichen Anteil der installierten Nennleistung pro Jahr ausmacht Installierte Leistung in MW pro Jahr Onshore Repowering Onshore Abbildung 3: Installierte Leistung im MW pro Jahr (BFN 2014, Internetquelle) 6

15 2 Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland Dieses Repowering lohnt sich auch deshalb immer mehr, da heutige WEA in ihrer Größe die technischen Grenzen nahezu erreicht haben. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Anlagentechnik führte in der Vergangenheit zu immer größeren Anlagen, welche immer effizienter arbeiteten. Ziel der größeren WEA ist es, durch Vordringen in höhere atmosphärische Schichten auch in weniger windhöffigen Gebieten ausreichende, gleichmäßige Erträge zu erzielen. Denn je höher die Anlagen sind, desto stärker der Wind und exponentiell höher seine Kraft. Die Turbulenzen, welche durch die Strukturen der Landschaft entstehen, nehmen in höheren Luftschichten ab (vgl. SCHÖBEL 2012, S. 67). Diese Größenentwicklung der WEA, d. h. die Höhe der Anlagen (Nabenhöhe) und die Größe des Rotors (Rotordurchmesser) sowie die Entwicklung der Nennleistung einzelner Anlagen ist in Abbildung 4 dargestellt. Im Jahr 2013 hatte eine WEA in Deutschland im Durchschnitt eine Leistung von kw, einen Rotordurchmesser von 95 m und eine Nabenhöhe von 117 m (vgl. DEUT- SCHE WINDGUARD 2013, S. 3). Größen- und Leistungsentwicklung 140, ,00 Rotordurchmesser, Nabenhöhe [m] 120,00 100,00 80,00 60,00 40,00 20, , , , ,00 500,00 Nennleistung [kw] 0, Rotordurchmesser [m] Nabenhöhe [m] Nennleistung [kw] 0,00 Abbildung 4: Größen- und Leistungsentwicklung der WEA in Deutschland (IWES 2014b, Internetquelle) Die Bundesregierung setzt in Zukunft auch weiter auf die Stromerzeugung durch Windenergienutzung. Da auf dem Land nur begrenzt für die Windenergie geeignete Flächen zur Verfügung stehen, wird die Windenergienutzung auf dem Meer ebenfalls zentraler Pfeiler der Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien werden. 7

16 2 Entwicklung und Prognose der Windenergienutzung in Deutschland Regionale Verteilung der Windenergie Strom aus Windenergie wird in den einzelnen Bundesländern Deutschlands in unterschiedlichem Maße erzeugt. In Tabelle 1 ist die kumulierte Leistung und Anlagenzahl nach Bundesländern dargestellt. Wie bereits erwähnt, wird der Großteil des Stroms durch die Windkraft im Norden des Landes (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) aber durch den zunehmenden Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren auch in Mitteldeutschland (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen) produziert. Spitzenreiter ist hierbei das Land Niedersachsen mit einer installierten Nennleistung von MW und WEA. Ziel für die Zukunft sollte es sein, eine möglichst hohe Nennleistung mit möglichst wenigen WEA durch eine hohe Effizienz der Anlagen zu erreichen. Tabelle 1: Installationszahlen in den Bundesländern (IWES 2014c, Internetquelle) Bundesland Anzahl Windenergieanlagen Installierte Nennleistung [MW] Niedersachsen Brandenburg Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Mecklenburg-Vorpommern Bayern Sachsen Thüringen Hessen Baden-Württemberg Saarland Bremen Hamburg Berlin 1 2 Gesamt

17 3 Auswirkungen der Windenergienutzung 3 Auswirkungen der Windenergienutzung 3.1 Auswirkungen auf den Menschen Die Auswirkung der Windenergienutzung auf den Menschen und auf das Landschaftsbild ist ein weit diskutiertes Feld. Des besseren Verständnisses halber seien diese hier nur kurz benannt, um deutlich zu machen, welchen Schwierigkeiten und Probleme, außer die des Artenschutzes, durch die Nutzung der Windenergie noch entstehen. Der massive Ausbau der Windenergie und die Planungsaufgabe substantiellen Raum für die Windenergie zu schaffen, führen zu einer signifikanten Zunahme an WEA in Deutschland. Gebiete, die bisher von der Windenergienutzung freigehalten worden waren, sind durch Änderungen der Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten zugunsten der Windenergiekonzerne interessant geworden. Zum Beispiel ist in einer Überarbeitung des Kriterienkatalogs der Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vom in MV, der Abstand zwischen Eignungsgebieten auf 2,5 km halbiert worden (vgl. UMWELTPLAN 2013, S. 1). Damit soll das Landesziel, 1,5-2 % der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns als Windeignungsgebiete auszuweisen, (vgl. LANDES- ENERGIERAT M-V 2013, S. 7) erreicht werden können. Dadurch vergrößert sich die optische Präsenz von Windenergieanlagen signifikant. In Einzelfällen kann es dadurch sogar zu einer Umzingelung von Siedlungen durch Windenergieanlagen kommen (vgl. UMWELTPLAN 2013, S. 1). Auf den Menschen sind verschiedene negative Auswirkungen, die zu einer Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen können, bekannt und werden äußerst kontrovers diskutiert. Ein strittiges Thema, bei dem die Meinungen weit auseinander gehen, ist die Problematik des Infraschalls und der nicht endgültig geklärten Auswirkungen auf die Gesundheit des menschlichen Organismus. Infraschall ist ein Schall mit sehr niedrigen Frequenzen und für das menschliche Gehör nicht mehr wahrnehmbar. Solche tieffrequenten Geräusche finden sich beinahe überall und werden durch natürliche Quellen (z. B. Gewitter, Windströmungen und Meeresbrandungen) und durch eine Vielzahl technischer Geräte und Verkehrsmittel und eben auch durch WEA ausgelöst. Menschen, die in der Nähe von Windparks leben, befürchten Beeinträchtigungen auf das Wohlbefinden und daraus resultierend auch auf die menschliche Gesundheit (vgl. BWE 2014, Internetquelle). Verschiedene Studien kamen zu dem Ergebnis, dass Bedenken der Anwohner, durch tieffrequente Schallemissionen gesundheitlich beeinträchtigt zu werden, nicht begründet sind (vgl. ebd.). In der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) ist nicht nur der Umgang mit wahrnehmbaren Geräuschen sondern auch der mit tieffrequenten Geräuschen geregelt und kommt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Kapitel 4.1.6) zur Anwendung. Bei Überschreitung der Anhaltswerte in der DIN (Entwurf August 2011) ist von einer schädlichen Umwelteinwirkung von Infraschall im Sinne des BImSchG auszugehen, welche aber bei einem Abstand von über 500 m nicht erreicht werden (vgl. STMI 2011, S. 22). Ab bereits 250 m sollen keine erheblichen Belästigungen mehr durch Infraschall zu erwarten sein, was dann auch keine weitere Prüfung 9

18 3 Auswirkungen der Windenergienutzung impliziert (vgl. ebd.). Neben tieffrequenten Geräuschen verursachen WEA natürlich auch hörbare mechanische Geräusche, z. B. durch das Getriebe oder den Generator und durch aerodynamische Wirkungen, d. h. durch das Vorbeistreichen des Windes an den Rotorblättern. Die Intensität der Lautstärke ist dabei abhängig von der Geschwindigkeit der Blattspitzen, vom Profil des Rotorblattes und vom Abstand der Rotorblätter zum Mast. Durch technische Weiterentwicklung konnten diese Lärmemissionen aber etwas vermindert werden. Wie bereits erwähnt, sind Lärmemissionen ebenfalls in der TA-Lärm geregelt und finden im Rahmen des BImSchG Anwendung. Weiterer negativer Aspekt der WEA mit Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Menschen stellt der durch die Bewegungen der Rotorblätter und der Lichtreflexionen entstehende Discoeffekt und der Schattenwurf der WEA dar. Diese fallen im BImSchG im 3 Abs. 2 unter den Begriff der Immissionen. Durch matte Beschichtungen der WEA konnte dem Discoeffekt entgegengewirkt werden. Schattenwurf, d. h. periodische Helligkeitsschwankungen am Immissionsort, können zu erheblichen Belästigungswirkungen (Stressor) führen. Diesen Beeinträchtigungen auf den Menschen kann durch Mindestabstände zu Siedlungsrändern entgegengewirkt werden. Auch eine temporäre Abschaltung der Anlagen ist denkbar. Aus Gründen der Flugsicherung müssen WEA gekennzeichnet werden. Die Tages Kennzeichnung wird meist durch eine rote Färbung der Flügelspitzen realisiert. Während der Nacht müssen WEA ab einer gesamt Höhe von 100 m gekennzeichnet werden. Dies geschieht in Deutschland flächendeckend mit rot blinkenden Lichtern. Diese sind weitgehend sichtbar. Bei Windparks mit einer Vielzahl einzelner Anlagen kann diese sogenannte Befeuerung störend wirken, vor allem wenn das Blinken der Lichter nicht synchron erfolgt. Windenergieunternehmen arbeiten deshalb an einer bedarfsgerechten Befeuerung, bei der die Lichter nur blinken, wenn Bedarf besteht, d. h. wenn sich ein Objekt im Luftraum befindet. Ein weiteres Gefahrenpotenzial birgt der sogenannte Eiswurf von WEA. Rotorblätter können an ungünstigen Wetterlagen vereisen. Es kann dann zu einem Abwurf des Eises kommen, gerade in Verkehrsnähe birgt dies ein hohes Gefahrenpotenzial. Dieser Problematik kann durch Beheizung der Rotorblätter oder durch Einhalten gewissen Abstände zu Verkehrswegen entgegengewirkt werden. Aufgrund des massiven Ausbaus der Windenergie wird sich in vielen Regionen über eine sogenannte Verspargelung der Landschaft durch WEA empört, wobei an dieser Stelle über Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Landschaftsästhetik gesprochen werden sollte, worauf im folgenden Kapitel eingegangen wird. 10

19 3 Auswirkungen der Windenergienutzung 3.2 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Landschaftsästhetik An dieser Stelle sei zu nennen, dass die Gewinnung von Energie in jedem Falle Auswirkungen auf das Landschaftsbild unterschiedlichster Intensität hat. In den vergangenen Jahrhunderten wurde zur Gewinnung von Energie aus Holz, Torf, Wasser, Kohle und Öl weit- und tiefreichend in die Grundstrukturen der Landschaft eingegriffen. Im Vergleich dazu bringt die Energiegewinnung aus Wind keine grundlegend neuen Landschaften hervor, sondern verändert diese in ihren ästhetischen Eigenschaften. In Planungsprozessen sind WEA stets als nicht ausgleichbarer Eingriff in die mehr oder weniger ursprüngliche Kulturlandschaft bewertet worden (vgl. SCHÖBEL 2012, S. 9). Diese Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich aus der Größe und der Gestalt der WEA und durch ihren Betrieb, demzufolge der Rotorbewegung und der daraus resultierenden Licht- und Schattenreflexe. Durch solch ein technisches Bauwerk in naturbetonter Landschaft kommt es zu einem Maßstabsverlust und zu einer Oberflächenentfremdung der Landschaft. Durch Rotorgeräusche kann das Erleben von Landschaft beeinträchtigt werden. Dort, wo bestehende naturnahe Landschaftselemente und die bisherige Landnutzung durch die Größe und Gestalt der WEA in Bezug auf die Wahrnehmung in den Hintergrund treten, kommt es zu einer Veränderung der Raumwahrnehmung und damit zum Verlust landschaftlicher Eigenart (vgl. DNR 2005, S. 51). Die durch das BNatSchG geschützte Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft kann dadurch überformt und entfremdet werden. Diese Technisierung der Landschaft ist weitgehend sichtbar, gerade die Landschaft des Flachlandes, wo derzeit die meisten WEA errichtet wurden, ist im Wesentlichen durch horizontale Linien bestimmt, die durch vertikal in den Himmel ragende WEA in ihrer äußeren Erscheinungsform und damit auch in ihrer Raumwirkung deutlich verändert wird. Die Eigenart einer Ebene, die sich durch den Eindruck von Weite und Ferne auszeichnet, wird durch WEA gestört. Durch eine ständige Bewegung der Rotorblätter verliert die Landschaft ihren Eindruck von Ruhe. In gebirgigen Landschaften werden WEA aufgrund des Winddargebotes oft auf den Kuppen errichtet, wodurch diese dort auch wieder weithin sichtbar sein können (vgl. ebd.). Gerade in Tourismusschwerpunktgebieten, besteht über derartige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Diskussionsbedarf, da Urlauber diese als störend empfinden könnten. Nicht zuletzt sind die Nutzung der Windenergie und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild stark von der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber der Windenergie abhängig. Die Landschaft ist heutzutage aber bereits durch eine Vielzahl technischer Einrichtungen in vielen Regionen geprägt. Die Intensität der Überformung wird durch die Art der technischen Einrichtung und deren Wechselwirkung mit anderen Elementen sowie mit der Topografie, die die Sichtbarkeit dieser Elemente ausmacht, bestimmt (vgl. ebd.). Die Herausforderung für die Zukunft besteht darin, WEA so in das Landschaftsbild zu integrieren, das sie bald als selbstverständliches Element der Kulturlandschaft erscheinen (vgl. SCHÖBEL 2012, S. 9). Dies ist aber, wie bereits erwähnt, ein weites Feld und es kann demzufolge, da es den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, an dieser Stelle nicht genauer darauf eingegangen werden. 11

20 3 Auswirkungen der Windenergienutzung 3.3 Auswirkungen auf die Avifauna Intensiver soll an dieser Stelle auf die Auswirkungen der Windenergienutzung auf die Avifauna eingegangen werden. Die Tierökologischen Abstandskriterien bei der Errichtung von WEA sind eine Reaktion auf die bisher wissenschaftlich bewiesenen Auswirkungen auf die Avifauna. Dadurch sollen negative Auswirkungen weitestgehend minimiert werden und für eine naturverträgliche Standortplanung der WEA Sorge tragen. Auf die Auswirkungen auf die Vogelwelt wird im Folgenden eingegangen. Vögel, d. h. Brutvögel und Gastvögel, können von WEA negativ beeinträchtigt werden. Sie können durch optische oder akustische Reize ein Meideverhalten aufzeigen, was mit dem Verlust von Rast-, Nahrungs- und Brutplätzen einher geht und sie sind einem erhöhten Kollisionsrisiko mit WEA ausgesetzt. Die Intensität dieser Auswirkungen ist von Art zu Art unterschiedlich zu beobachten. Leider lassen bisher noch relativ wenige Studien einen Vorher-Nachher-Vergleich zu. Eine naturverträgliche Standortwahl für die Windenergie ist maßgebend, um negative Auswirkungen auf die Avifauna zu minimieren. Zu Beginn der 1990er Jahre waren zu Vogelschlag nur Untersuchungen aus den USA bekannt. Seitdem wurden in den vergangenen Jahren seit dem Boom der Windenergie in Deutschland zahlreiche Studien durchgeführt, welche zwar keine abschließenden Aussagen enthielten, dafür aber eine Zwischenbewertung zuließen. Demnach wird von folgenden Wirkungen ausgegangen (vgl. PIELA 2010, S. 51): Risiko der Tötung durch direkten Anflug (Kollisionsrisiko) Verlust von Brutplätzen und Nahrungsflächen im unmittelbaren Umfeld der Anlagen durch Meidungsverhalten Ausweichmanöver im Flugverhalten (Barrierewirkung) Diese werden im Folgenden genauer erläutert. Risiko der Tötung durch direkten Anflug (Kollisionsrisiko) Im Allgemeinen wird das Risiko der Tötung durch den direkten Anflug und somit eine Kollision mit der WEA in der Literatur als vernachlässigende Größe im Vergleich mit Vogelschlagopfern durch Verkehr, Freileitungen und Glasscheiben angesehen (vgl. PIELA 2010, S. 51). Da sich der Großteil des Vogelzugs in höheren Luftschichten abspielt, bleiben Brutvögel eher unterhalb des Rotorbereichs und weichen in der Regel derartigen Hindernissen aus. Allerdings besteht für einige Arten, die sich längere Zeit in im Höhenbereich der Rotoren aufhalten oder die wiederkehrend beim Wechsel von Nahrungsraum und Horst die Rotorbereiche durchfliegen, ein erhöhtes Kollisionsrisiko (vgl. DNR 2005 S. 64). Dazu zählen vor allem Greifvogelarten wie z. B. der Rotmilan. Der Rotmilan wird auch durch vermehrtes Nahrungsangebot auf Ruderalfluren und Schotterflächen am Fuße von WEA in diese Bereiche gelockt und kollidiert dann mit diesen (vgl. ebd., S. 65). Als Ansitzwarte genutzte Gittermasten an WEA stellen hierbei auch ein erhöhtes Risiko dar. Für diese Großvogelarten sowie für Störche, die geringe Reproduktionsraten aufweisen, kann der 12

21 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Verlust einiger Individuen sich negativ auf die örtlichen Populationen auswirken (vgl. ebd.). Zu einem ähnlichen Schluss kam eine Studie der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg von 2012: Die zusätzliche Sterblichkeitsrate des Rotmilans an WEA hätte bereits ein Ausmaß erreicht, das mittelfristig zu einer Bestandsabnahme führen kann (vgl. NABU 2012, S. 16). Des Weiteren sind auch spezifische Empfindlichkeiten der Vögel gegenüber Kollisionen mit WEA bekannt, z. B. wurden bei Schlechtwetterlagen Kollisionen in einem Windpark bei Möwenarten beobachtet. Insbesondere durch die Befeuerung der WEA werden diese bei widrigen Wetterlagen teilweise direkt angeflogen (vgl. DNR 2005., S. 64). Dieses und andere Phänomene sind nicht abschließend untersucht und bedürfen eines systematischen Monitorings. Dazu ist es wichtig den Vogelbestand vor dem Bau der Windenergie zu untersuchen um anschließend einen Vorher-Nachher-Vergleich durchführen zu können. Ferner ist, wie bereits erwähnt, das Kollisionsrisiko artabhängig. Von der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg wird dazu seit 2001 eine bundesweite zentrale Fundkartei an WEA verunglückter Vögel geführt. Diese Fundkartei ist in Tabelle 2 mit dem Stand vom 04. April 2014 dargestellt. Aktuell wurden bundesweit insgesamt Totfunde dokumentiert. Bei einer artbezogenen Betrachtung wird deutlich, dass trotz der relativ geringen Anzahl von dokumentierten Totfunden bestimmte Arten besonders häufig durch Kollisionen getötet werden. Das sind besonders solche Arten, die kein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA zeigen und sich regelmäßig im Gefahrenbereich der Rotoren aufhalten. Bis zum wurden in Deutschland 255 gemeldete Mäusebussarde, 232 Rotmilane und 91 Seeadler von WEA getötet (vgl. Tabelle 2). Es ist davon auszugehen, dass es dabei noch eine große Dunkelziffer gibt, da kaum alle Schlagopfer erfasst werden können. Es handelt sich hierbei schließlich um Zufallsfunde. Das tatsächliche Ausmaß dieser Schlagopferproblematik ist deshalb sehr schwer einzuschätzen. Die durchschnittliche Kollisionsrate bei Greifvögeln ist bei einer einzeln stehenden Anlage höher als bei einer Anlage in einem Windpark, genauso wie sie bei Anlagen im Freiland höher ist als an Waldrändern (vgl. SOMMERHAGE & MAI 2012, S. 6). 13

22 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Tabelle 2: Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (LUGV 2014, Internetquelle) Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Gavia stellata Sterntaucher 1 1 Phalacrocorax carbo Kormoran Pelecanus onocrotatus Rosapelikan 1 1 Ardea cinerea Graureiher Ciconia ciconia Weißstorch Ciconia nigra Schwarzstorch 1 1 Cygnus cygnus Singschwan Cygnus olor Höckerschwan Cygnus cygnus / olor Schwan spec Anser anser Graugans Anser albifrons Blessgans 4 4 Anser fabalis Saatgans Anser albifrons / fabalis Bless-/Saatgans Branta leucopsis Weißwangengans 6 6 Tadorna tadorna Brandgans 1 1 Anas crecca Krickente Anas platyrhynchos Stockente Anas strepera Schnatterente 1 1 Anas clypeata Löffelente 1 1 Aythya fuligula Reiherente 1 1 Somateria molissima Eiderente 1 1 Pandion haliaetus Fischadler Aquila pomarina Schreiadler Haliaeetus albicilla Seeadler

23 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Milvus milvus Rotmilan Milvus migrans Schwarzmilan Accipiter gentilis Habicht Accipiter nisus Sperber Buteo buteo Mäusebussard Buteo lagopus Raufußbussard Pernis apivorus Wespenbussard Circus aeruginosus Rohrweihe Circus pygargus Wiesenweihe Falco peregrinus Wanderfalke Falco subbuteo Baumfalke Falco columbarius Merlin Falco tinnunculus Turmfalke Falconiformes spec. Greifvogel spec Perdix perdix Rebhuhn Phasianus colchicus Fasan Rallus aquaticus Wasserralle Gallinula chloropus Teichralle 1 1 Fulica atra Blessralle Grus grus Kranich Haematopus ostralegus Austernfischer Charadrius dubius Flussregenpfeifer 1 1 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Vanellus vanellus Kiebitz Scolopax rusticula Waldschnepfe 3 3 Gallinago gallinago Bekassine

24 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Numenius arquata Großer Brachvogel 1 1 Larus ridibundus Lachmöwe Larus argentatus Silbermöwe Larus cachinnans Steppenmöwe Larus fuscus Heringsmöwe 6 6 Larus marinus Mantelmöwe 1 1 Larus canus Sturmmöwe Laridae spec. Möwe spec Sterna hirundo Flussseeschwalbe 1 1 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe 1 1 Uria aalge Trottellumme 1 1 Columba livia f. domestica Haustaube Columba oenas Hohltaube 3 3 Columba palumbus Ringeltaube Streptopelia decaoctao Türkentaube Tyto alba Schleiereule Strix aluco Waldkauz Asio otus Waldohreule Asio flammea Sumpfohreule 2 2 Bubo bubo Uhu Cuculus canorus Kuckuck 3 3 Apus apus Mauersegler Apus melba Alpensegler 2 2 Picus viridis Grünspecht 1 1 Dendrocopus major Buntspecht 1 1 Nonpasseriformes spec

25 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Alauda arvensis Feldlerche Lullula arborea Heidelerche 5 5 Eremophila alpestris Ohrenlerche 1 1 Anthus trivalis Baumpieper 3 3 Hirundo rustica Rauchschwalbe Delichon urbica Mehlschwalbe Riparia riparia Uferschwalbe 3 3 Hirundidae spec. Rauch-/Mehlschwalbe 1 1 Motacilla alba Bachstelze 3 3 Motacilla flava Schafstelze 6 6 Troglodytes troglodytes Zaunkönig Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger 1 1 Phylloscopus trochilus Fitis Phylloscopus collybita Zilpzalp Hippolais polyglotta Orpheusspötter 1 1 Sylvia curruca Klappergrasmücke 1 1 Sylvia communis Dorngrasmücke 1 1 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke Regulus regulus Wintergoldhähnchen Regulus ignicapillus Sommergoldhähnchen Regulus spec. Goldhähnchen spec Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper Luscinia megarhynchos Nachtigall 1 1 Saxicola rubetra Braunkehlchen 2 2 Erithacus rubecula Rotkehlchen Oenanthe oenanthe Steinschmätzer

26 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Turdus pilaris Wacholderdrossel Turdus philomelos Singdrossel Turdus iliacus Rotdrossel 1 1 Turdus Viscivorus Misteldrossel 1 1 Turdus merula Amsel Parus caeruleus Blaumeise Parus major Kohlmeise Parus ater Tannenmeise Aegothalus caudatus Schwanzmeise 1 1 Sitta europaea Kleiber 2 2 Certhia familiaris Waldbaumläufer 2 2 Emberiza calandra Grauammer Emberiza citrinella Goldammer Emberiza schoeniclus Rohrammer 1 1 Carduelis carduelis Stieglitz 1 1 Carduelis chloris Grünfink Carduelis cannabina Bluthänfling 1 1 Carduelis flammea Birkenzeisig 1 1 Fringilla coelebs Buchfink Coccothraustes coccothraustes Kernbeißer Passer montanus Feldsperling Passer domesticus Haussperling Sturnus vulgaris Star Lanius collurio Neuntöter Lanius excubitor Raubwürger 1 1 Garrulus glandarius Eichelhäher

27 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Art Bundesland Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname BB BY BW HB HE HH MV NI NW RP SH SN SL ST TH ges. Pica pica Elster Coloeus monedula Dohle 1 1 Corvus corax Kolkrabe Corvus frugilegus Saatkrähe Corvus corone Aaskrähe Corvus spec. Krähe spec Passeriformes spec Gesamt

28 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Verlust von Brutplätzen und Nahrungsflächen im unmittelbaren Umfeld der Anlagen durch Meidungsverhalten Durch ausgeprägtes Meideverhalten einzelner Arten gegenüber WEA kann es zur Vertreibung jener Arten aus ihren Lebensraum kommen. Ein Meideverhalten gibt es bei den großen Raubvögeln wie Mäusebussard, Rotmilan und Turmfalke jedoch kaum. Diese sind dann, wie bereits erwähnt, häufiger durch tödliche Kollisionen mit WEA betroffen. Je nach Art können bei anderen Vogelarten aber bereits Störungen durch optische oder akustische Reize dazu führen, dass Vögel aus der Umgebung von WEA fliehen und eine Mindestdistanz einhalten (vgl. NABU 2013, S. 16). Die Folge ist, dass Flächen, die bisher als Brut-, Nahrungs- oder Rastgebiete genutzt wurden, nicht mehr von den Vögeln aufgesucht werden, was zu einer Reduzierung der Lebensräume jener Arten führt. Betroffen sind davon in der Regel Vogelarten der offenen Agrarlandschaften und Feuchtgebiete und während der Brutzeit vor allem die Gruppe der Wiesenbrüter. Vogelarten, die auch außerhalb der Brutzeit die Umgebung von WEA meiden, sind insbesondere weidende Wasservögel, wie Schwäne, Gänse und Gründelenten, aber auch einige Schwimmvögel der offenen Wasserfläche von Binnengewässern und der offenen See, wie Seetaucher, Meeresenten und Watvögel. Für Vogelarten wie den Kiebitz oder dem Goldregenpfeifer ist die Größe der WEA entscheidend. Artengruppen wie Gänse, Gründelenten und einige Watvögel können durch die räumliche Trennung von Rast- und Nahrungsplätzen doppelt betroffen sein (vgl. ebd.). Ausweichmanöver im Flugverhalten (Barrierewirkung) Für einige Vogelarten kann durch die Konzentration von Windparks bzw. WEA an Engstellen von Flug- bzw. Zugrouten eine Barrierewirkung entstehen. Bei Zugvögeln wie dem Kranich und anderen Großvögeln kann es zu einer Störung des Zugverhaltens durch die genannte Barrierewirkung kommen. Bislang ist unklar, inwiefern die durch WEA verursachte Veränderung der Flugbahn Auswirkungen auf die Kraftreserven der Vögel hat. Auch die morphologischen Gegebenheiten der Region spielen eine Rolle. In Mittelgebirgsregionen ist der Einfluss von WEA auf das Zugverhalten von zentraler Bedeutung, denn gerade in Tallagen und Pässen im Mittelgebirgsraum werden Zugvögel stark irritiert, sodass sie schon in mehreren Kilometern Entfernung Ausweich- und Steigflüge vornehmen, was mit erheblichen Kraftaufwendungen der Vögel durch die Umwege einhergeht (vgl. DNR 2005, S. 68). Die Schlussfolgerung daraus wäre, dass diese Bereiche weiträumig vor Störungen geschützt werden müssen. Des Weiteren liegen auch für den Zug von Singvögeln bisher kaum Untersuchungen vor (vgl. NABU 2013, S. 17). Eine Gefährdung kann bislang nicht ausgeschlossen werden. 20

29 3 Auswirkungen der Windenergienutzung Der aktuelle Forschungsstand zu den Arten der Auswirkungen von WEA auf Vogelarten und Artengruppen wird in Tabelle 3 dargestellt. Darin ist die jeweilige Art der Betroffenheit für viele Vogelarten zu erkennen. Die Forschungsergebnisse stammen aus zahlreichen Studien und wurden durch den NABU zusammengestellt. Tabelle 3: Aktueller Forschungstand zu den Auswirkungen von WEA auf Vogelarten und Artengruppen (NABU 2013, S ) Art/Artengruppe Störung zur Brutzeit Störung außerhalb der Brutzeit Kollisionsrisiko Quelle (zit. nach NABU 2013) Alpenstrandläufer CLEMENS &LAMMEN 1995 Bekassine HÖTKER 2006, PEARCE HIGGINS et al Birkhuhn ZEILER & GRÜNSCHACHNER-BERGER 2009 Blessgans KRUCKENBERG & JAENE 1999, SCHREIBER 2000 Blesshuhn WINKELMANN 1992 Brandseeschwalbe GARTHE & HÜPPOP 2004 Eiderente GARTHE & HÜPPOP 2004 Feldlerche DÜRR 2010, in litt. Flussseeschwalbe EVERAERT & STIENEN 2007 Goldregenpfeifer REICHENBACH 2003, HÖTKER 2006, PEARCE HIGGINS et al Graugans SCHREIBER 2000 Großer Brachvogel PEARCE HIGGINS et al Großtrappe? DÜRR 2009 Gründelenten HÖTKER 2006 Kampfläufer SCHREIBER 2000 Kiebitz KETZENBERG et al. 2002, REICHENBACH 2003, HÖTKER 2006 Kornweihe PEARCE HIGGINS et al. 2009, WHITFIELD & MADDERS 2006 Kranich NOWALD 1995, BRAUNEIS 1999, 2000, KAATZ 1999 Kurzschnabelgans HARTWIG 1994, LARSEN & MADSEN 2000 Lachmöwe DÜRR 2010, in litt. Mauersegler DÜRR 2010, in litt. Mäusebussard DÜRR 2010, in litt., PEARCE HIGGINS et al Möwen DÜRR 2010, in litt. Nonnengans (Weißwangengans) SCHREIBER 2000, KOWALLIK & BORBACH-JA- ENE

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