Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz

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1 Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen

2 Gliederung - Problemstellung - rechtliche Hintergründe - Auswirkungen von WEA auf Vögel und Fledermäuse - Lösungsansätze

3 Problemstellung Klimaschutzziele der Bundesregierung ( nationale Klimaschutzstrategie von 2007): Begrenzung der globalen Erwärmung auf max. 2 C, dazu Verringerung des CO2-Ausstoßes um 40 % (Stand 1990) bis 2020 bzw. Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien von 13 % auf 25 % - 30 % bis 2030 Ziel der Landesregierung NRW: Reduzierung des CO2-Ausstoßes in NRW um 25 % bis 2020 und um 80 % bis 2050, hierzu Erhöhung des Anteils der Windenergie an der Stromerzeugung von heute 3 % auf mind. 15 % bis 2020

4 Problemstellung Novellierung des Windenergie-Erlasses (April 2011) (wird auch von NRW-Naturschutzverbänden begrüßt) - WEA auch in Waldflächen - Verringerung / Wegfall von generellen Abstandszonen zu Schutzgebieten bzw. schutzwürdigen Gebieten - Höhenbegrenzungen schwieriger zu begründen Fazit: Gebietsschutz bleibt - weiterhin keine Windenergienutzung in Nationalparken, Naturschutz-, FFH-, Vogelschutzgebieten etc. Verbleibendes Konfliktpotenzial: Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen

5 Rechtliche Hintergründe Genehmigungsverfahren WEA: bis ca. 2005: - Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. BNatSchG bzw. LG NW und ggf. UVP / Vorprüfung gem. UVPG heute: - zusätzliche Berücksichtigung des europäischen Artenschutzrechts (unterliegt nicht der Abwägung) - Durchführung der Artenschutzprüfung - meist umfangreiche Erfassungen notwendig

6 Rechtliche Hintergründe Genehmigungsverfahren WEA: - Projekte werden z. T. abgelehnt wg. Gefährdung seltener Arten - häufig Auflagen für Betriebseinschränkungen, Monitoring, Durchführung von CEF-Maßnahmen / Artenschutzmaßnahmen

7 Europäisches Artenschutzrecht dient dem physischen Schutz ausgewählter Tierarten und ihrer Lebensstätten, unabhängig vom Gebietsschutz Rechtsgrundlage: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom ( ) Vogelschutzrichtlinie (VR) Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten vom

8 Europäisches Artenschutzrecht BNatSchG: abschließende Regelung in 44 Abs. 1: Zugriffsverbote : Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten [ ], 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,... NRW: 213 planungsrelevante Arten Vogel-, 19 Fl.mausarten

9 Europäisches Artenschutzrecht Unzulässigkeit des Vorhabens, wenn mindestens ein Verbotstatbestand erfüllt werden könnte; dies ist dann der Fall, wenn sich das allgemeine Lebensrisiko der Individuen bestimmter Arten signifikant oder deutlich erhöht und dadurch die lokale Population in ihrem Bestand gefährdet ist. Ausnahmeregelung nach 45 (7) BNatSchG: - Vorliegen zwingender Gründe des öffentlichen Interesses - Fehlen einer zumutbaren Alternative - Erhaltungszustand der Population darf sich nicht verschlechtern

10 Europäisches Artenschutzrecht Das heißt: Die Errichtung einer Anlage / eines Windparks ist artenschutzrechtlich nicht zulässig, wenn sich das Kollisionsrisiko für Individuen bestimmter Arten deutlich erhöht und dadurch der lokale Bestand dieser Art gefährdet ist. Durch den Verlust einzelner Individuen wird der Zugriffstatbestand i.d.r. nicht erfüllt!

11 Auswirkungen von WEA Vögel: - Tötung durch Kollision mit Rotoren / Masten Rotmilan, Mäusebussard, Seeadler, Weiß-/ Schwarzstorch, Möwen, Seeschwalben, nächtlich ziehende Vögel A. Prüstel

12 Auswirkungen von WEA Vögel: - Tötung durch Kollision mit Rotoren / Masten aber: - Vogelschlag bei 80 bis 90% der Anlagen kein Problem, stark abhängig vom Standort - Kollisionen im Freiland häufiger als am Waldrand, bei Einzelanlagen häufiger als bei Windfarmen - außerhalb von Vogelzugkorridoren Höhe der WEA i.d.r. kein Problem

13 Auswirkungen von WEA Vögel: - Verdrängung, Auslösen von Meideverhalten durch optische / akustische Reize Rastvögel: Arten der offenen Landschaften wie Gänse, Enten, Watvögel aber: - i. A. geringe Störwirkung auf brütende Vögel festgestellt; Lebensraum unterhalb der Rotorblätter wird weiterhin genutzt; z. T. sogar positive Effekte durch Strukturanreicherungen (s. a. HÖTKER 2006) - Brutvögel lassen sich von größeren WEA weniger stören als von kleineren (Rastvögel: Meideverhalten bzgl. WEA-Höhe je nach Art unterschiedlich)

14 Auswirkungen von WEA Vögel: - Tötung durch Kollision mit Rotoren / Masten Rotmilan, Mäusebussard, Seeadler, Weiß-/ Schwarzstorch, Möwen, Seeschwalben, nächtlich ziehende Vögel - Verdrängung, Auslösen von Meideverhalten durch optische / akustische Reize Rastvögel: Arten der offenen Landschaften wie Gänse, Enten, Watvögel - Barrierewirkung durch Entstehung von Engstellen bei Flugrouten, Störung des Zugablaufs Zugvögel, v. a. in Küstennähe / Offshore

15 Auswirkungen von WEA Fledermäuse: - Tötung durch Kollision mit Rotoren, u. a. durch Versagen des Echoortungssystems Großer / Kleiner Abendsegler, Zweifarb-, Rauhaut-, Zwergfledermaus - Verletzung / Tötung durch Verwirbelungen und Druckunterschiede v. a. wandernde Fledermäuse aber: - Abnahme der Fledermausaktivität bei höheren Windgeschwindigkeiten (> 6m/s), niedrigen / hohen Temperaturen (< 15 C, > 25 C), Niederschlag; höchste Aktivität Juli / August bzw. im ersten Viertel der Nacht - Abhängigkeit vom Standort: höhere Raten an Waldstandorten - Höhe der Anlagen hat kaum Einfluss

16 Lösungsansätze Grundsätzlich gilt: Gefährdungspotenzial wesentlich abhängig von der Standortwahl; deshalb: - Zusammenfassung und Konzentration von WEA in Windparks zur Verringerung der Kollisionsraten / Vertreibungseffekte - Nutzung von bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen - Nutzung vorbelasteter Räume / vorhandener Infrastruktur - Repowering

17 Lösungsansätze Grundsätzlich gilt: Gefährdungspotenzial wesentlich abhängig von der Standortwahl; deshalb: - Freihalten von Vorranggebieten für den Artenschutz FFH-, Vogelschutzgebiete, Nationalparks, Naturschutzgebiete - möglichst Verzicht auf Waldstandorte - Brücksichtigung von tierökologisch begründeten Abstandsempfehlungen zu Brutplätzen s. Länder-AG der Vogelschutzwarten grobe Richtwerte, ggf. Verifizierung durch detaillierte Untersuchungen

18 Abstandsempfehlungen m: Kormoran, (Zwergdommel), Weißstorch, (Fischadler), Wiesen-, Rohrweihe, Rotmilan, Baum-, Wanderfalke, Wachtelkönig, Uhu m: Schwarzstorch, Kornweihe, (Seeadler) m: (Schreiadler) Fotos: Wikipedia

19 Lösungsansätze - Abschaltung der Anlagen in Zeiträumen hoher Fledermausaktivität insbes. erstes Nachtviertel - unattraktive Gestaltung der Windpark-Flächen als Jagdgebiet z. B. Rotmilan, Weihen: Bepflanzung, Unterlassen der Mahd

20 Fazit: - NRW-Ziel: Verfünffachung des Windenergie-Anteils ehrgeizig, aber machbar - Voraussetzung: Konfliktvermeidung durch vorausschauende Planung! Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen

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