5. Änderung des FNP der Stadt Homberg Windpark Batzenberg. Gemarkung Caßdorf und Lützelwig
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1 5. Änderung des FNP der Stadt Homberg Windpark Batzenberg Gemarkung Caßdorf und Lützelwig Betreiber: ENERCON GmbH Bürgerversammlung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB am über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
2 Inhalt des Vortrags zur Flächennutzungsplanung 1. Planung der Windenergienutzung im Homberg seit Teilregionalplan Windenergienutzung 2013 und Gesamtflächennutzungsplan (FNP) der Stadt Homberg Änderung des FNP - Grundzüge der Planung 4. Abstimmung des Untersuchungsrahmens mit den Behörden - Ausblick
3 1. Planung der Windenergienutzung im Homberg seit 2003 Alternativenprüfung - Standortanalysen 2003 (99. Änderung FNP) und 2011 (FNP)
4 Teilregionalplan Windenergie Interkommunale Windenergiefläche HR_19
5 2. Teilregionalplan Windenergienutzung 2013 und Gesamtflächennutzungsplan (FNP) der Stadt Homberg 2013 Lage im Raum
6 3. 5. Änderung des FNP - Grundzüge der Planung Darstellung des derzeit gültigen FNP Homberg/Efze (2003) 5. Änderung des FNP Homberg/Efze
7 FNP und Teilregionalplan Windenergie 2013
8 4. Abstimmung des Untersuchungsrahmens mit den Behörden - Ausblick Inhalte der Umweltprüfung Abstimmung mit TÖB Faunistische Gutachten (Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus im Wald) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ( 44 BNatSchG) FFH-Vorprüfung (VSG Borkener See, VSG Knüll, FFH-Gebiet Standortübungsplatz, FFH-Gebiet Mosenberg) Sichtfeldanalyse, Fotomontage Schallprognose Schattenwurfprognose Bodenarchäologisches Fachgutachten Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Vermeidung und Ausgleich und Ermittlung des Ersatzgeldes für Eingriffe ins Landschaftsbild Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag Gesamtwindpark mit öffentlichem Verfahren
9 Betrachtung Schutzgut Mensch Schall Schattenwurf Empfindliche Nutzungen wie z.b. Therapiezentrum Batzenmühle Naherholung und Landschaftsbild Bitte um Hinweise
10 Schutzgut Flora und Fauna Faunistische Untersuchungen - Avifauna WEA-relevante Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, 2013 und 2015 Horst des Rotmilans bei Lützelwig in m Abstand, Durchführung Raumnutzungsanalyse Rotmilan
11 Sonstige Brutvögel Reviere oder Horste von Mäusebussard, Feldlerche, Waldkauz, Sperber und Kolkrabe Abb. 2b: Vorkommen weiterer relevanter Vogelarten: gelb = Mäusebussard (vorläufig), grün= Habicht, weiß = Sperber, orange = Waldkauz (vorläufig), schwarz = Kolkrabe und blau = Feldlerche.
12 Vermeidung und Ausgleich - Rotmilan In der Planung schon berücksichtigte Vermeidungsmaßnahmen für den Rotmilan Optimierung des Standortes aufgrund der Raumnutzungsanalyse Verschieben der WEA-Standorte an den Waldrand Weitere Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Unattraktiv machen der Windparkfläche als Jagdgebiet für den Rotmilan durch geeignete Unterpflanzung Optimierung des Jagdgebietes außerhalb des Windparks: Anlage von Luzerneflächen mit Staffelmahd außerhalb des Windparks.
13 Faunistische Untersuchungen - Fledermäuse
14 Vermeidung und Ausgleich - Fledermäuse die Fällarbeiten dürfen nur in den Monaten Oktober bis einschließlich Februar vorgenommen werden. Die zu fällenden Bäume werden vorab nochmals auf Winterquartiereignung überprüft. Bei den geplanten Anlagen im Offenland sollten im Nahbereich keine Nahrungshabitate oder Strukturen geschaffen werden, durch die Fledermäuse angelockt oder direkt zu den WEA hingeleitet werden. Es erfolgt eine geeignete Unterpflanzung.
15 Vermeidung und Ausgleich - Fledermäuse Optimierter Betrieb zum Schutz für die Fledermäuse Abschaltung der WEAs: bei Windgeschwindigkeiten < 6 m/s und ab 10 0 C in Gondelhöhe (außer bei Regen): vom 1.4. bis Std. vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang vom 1.9. bis Std. vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Gegebenenfalls Gondelmonitoring über 2 Jahre, danach im 3. Jahr angepasster Abschaltalgorithmus
16 Ausblick 1. Trägerbeteiligung abschließen (1 Monat) 2. Einarbeiten und Abwägen der Hinweise, Bedenken und Anregungen der Bürger und der Träger Öffentlicher Belange (Untersuchungsumfang) 3. Gutachten erarbeiten (Schall, Schattenwurf, Bodendenkmale, FFH, Umweltbericht, Vermeidung, Ausgleich) Trägerbeteiligung und Offenlage Parallel dazu Bundesimmissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag und mit Umweltverträglichkeitsprüfung als öffentliches Verfahren d.h. mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Erörterungstermin)
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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