Brut-, Rast- und Zugvogelerfassung (avifaunistisches Fachgutachten) Ergebnis der Raumnutzungskartierung der besonders sensiblen windkraftgefährdeten
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- Hartmut Vogel
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1 Brut-, Rast- und Zugvogelerfassung (avifaunistisches Fachgutachten) Ergebnis der Raumnutzungskartierung der besonders sensiblen windkraftgefährdeten Vogelarten im Bereich des geplanten Windparks Hollerath-Daubenscheider Weg in der Gemeinde Zwischenbericht
2 Auftraggeber: wpd onshore GmbH & Co. KG Projektentwicklung Nordrhein- Westfalen Benzenbergstraßee 2 D Düsseldorf Auftragnehmer: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt Stadt Land Rehwinkel 15 D Reichshof Telefon: / Fax: / info@h-k-reichshof.de Bearbeitung: Mitwirkung: Dipl.-Ing. Norbert Hellmann Landschaftsarchitekt BDLA AK NW Dipl.-Biol. Dr. Andreas Skibbe HKR Landschaftsarchitekten 30. August
3 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN ANLASS UND VORGEHEN 4 3. ERSTE ERGEBNISSE Brut-, Rast- und Zugvogelerfassungen im Jahr Raumnutzungskartierung für Schwarzstorch und Rotmilan FAZIT 12 HKR Landschaftsarchitekten 30. August
4 1. VORMERKUNGEN Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den folgenden Ausführungen um einen Zwischenbericht handelt, der die wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Feldkartierungen und -erfassungen des Jahres 2014 für die Artengruppe der Vögel einschließlich einer Raumnutzungskartierung für die besonders windkraftgefährdeten Vogelarten Schwarzstorch und Rotmilan dokumentiert. Nach Abschluss der Kartierungen und der Raumnutzungserfassung für Schwarzstorch und Rotmilan, die noch bis Ende Oktober dieses Jahres andauern, kann es zu wesentlichen Ergänzungen und ggf. auch Korrekturen der hier getätigten Aussagen kommen. Die Zugvogelerfassungen dauern noch bis Ende Dezember 2014 an. 2. ANLASS UND VORGEHEN Anlass der Erfassung der Brut-, Rast- und Zugvogelkartierungen sowie für die Raumnutzungskartierung für die besonders windkraftgefährdeten Vogelarten Schwarzstorch und Rotmilan ist die geplante Errichtung von maximal 17 Windkraftanlagen der neuesten Generation der 3 MW-Klasse mit Gesamthöhen von max. ca. 200 m in der geplanten Windkraftkonzentrationszone Hollerath-Daubenscheider Weg in der Gemeinde Hellenthal/Eifel. Diese Konzentrationszone wurde im Rahmen der Windenergie-Potenzialanalyse für das Gebiet der Gemeinde Hellenthal als eine geeignete Potenzialfläche ermittelt (vgl. HKR LANDSCHAFTS- ARCHITEKTEN 2014). Es ist vorgesehen, diese Potenzialfläche im Rahmen der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal - Teilflächennutzungsplan Windkraft als Konzentrationszone für die Windenergienutzung darzustellen. Hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2013 gefasst und der erste Verfahrensschritt nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) bereits durchgeführt. Die Lage der geplanten Konzentrationszone Hollerath-Daubenscheider Weg ist in Abbildung 1 dargestellt. Im Umkreis von ca m um diese geplante Windkraftkonzentrationszone sind mehrere FFH- und EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich des Projektgebietes liegen die beiden FFH-Gebiete DE Perlenbach-Fuhrtsbachtal und DE Dedenborn, Talaue des Püngel-, Wüstenbaches und Erkensruhroberlauf. Westlich des Projektgebietes erstreckt sich auf deutscher Seite das FFH-Gebiet DE Oleftal. Auf belgischer Seite grenzen westlich und nordwestlich die großflächigen FFH- Gebiete BE-33039C0 Vallee de l Olefbach und BE-33038A0 Schwalmtal an, die jeweils auch als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. HKR Landschaftsarchitekten 30. August
5 Abb. 1: Lage der geplanten Windkraftanlagen im Bereich der Untersuchungsfläche Hollerath- Daubenscheider Weg (Quelle: Fa. wpd onshore GmbH & Co KG; Stand: Ende 2013) Aufgrund der räumlich benachbarten Lage zu den FFH- bzw. EU-Vogelschutzgebieten, insbesondere zu den beiden Gebieten DE Oleftal und BE-33039C0 Vallee de l Olefbach wurde im Rahmen einer FFH-Vorprüfung (BÜRO HKR LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2014) geklärt, ob die Planung bzw. das Vorhaben dazu führen könnte, dass die o.a. Gebiete einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen erheblich beeinträchtigt werden könnten (Artikel 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG, Fauna-Flora-Habitat- HKR Landschaftsarchitekten 30. August
6 Richtlinie, im Folgenden FFH-RL). Das Ergebnis der FFH-Vorprüfung wird hier wie folgt wiedergegeben (BÜRO HKR LAND- SCHAFTSARCHITEKTEN 2014): Für das FFH-Gebiet DE Oleftal bzw. das FFH- und EU-Vogelschutzgebiet BE C0 Vallee de l Olefbach können anlage- und betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund der möglichen Störwirkungen der Windkraftanlagen infolge einer Habitatminderung der hier vorhandenen Nahrungshabitate für den Schwarzstorch als Folge der möglicherweise auftretenden Barrierewirkung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies ist v.a. auch im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen im Windpark Wiesenhardt zu sehen, der ca. 500 m nördlich der Grenze des geplanten Windparks Hollerath- Daubenscheider Weg entstehen soll. Hier könnte es zu kumulativen Wirkeffekten kommen. Es wird daher aus gutachterlicher Sicht empfohlen, bezogen auf die zu erwartenden anlageund betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen in beiden geplanten Windparks eine gezielte Untersuchung der möglichen Barrierewirkungen für den Schwarzstorch durch weitere Raumnutzungsanalysen durchzuführen. Diese sollten nach Vorliegen der endgültigen Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Brut-, Rast- und Vogelzuguntersuchungen sowie der Funktionsraumanalysen für den Schwarzstorch im Bereich Hollerath- Daubenscheider Weg initiiert werden. Auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, eng bezogen auf die möglichen Konsequenzen einer Barrierewirkung für Nahrungsflüge des Schwarzstorchs im Bereich des Oleftals auf deutscher und belgischer Seite kann daher nicht verzichtet werden. Der Schwerpunkt der FFH-VP sollte die flächengenaue Prüfung der Beeinträchtigungen des Schwarzstorchs bei seiner Nahrungssuche im Oleftal auf deutscher und belgischer Seite bilden. Daher sind die Flugbewegungen von Schwarzstörchen von und zu den essentiellen Nahrungshabitaten in den beiden Schutzgebieten nach Art und Umfang, Zeitpunkt und Zeitdauer so umfassend wie nur möglich zu erfassen. Im Jahr 2014 fanden bis Mitte August 2014 bisher mind. 8 Begehungen zur Brutvogelerfassung (Revierkartierung) im 500 m-radius um die Potenzialfläche statt. Weiterhin wurde an fünf Terminen zwischen März und Juli 2014 im m-radius (für Rotmilan und andere Greifvögel) sowie im m-radius für den Schwarzstorch eine Greifvögel- und Schwarzstorcherfassung mit Horstsuche/-kontrolle und eine Raumnutzungskartierung für Rotmilan und Schwarzstorcherfassung mit mind. 10 Begehungen durchgeführt. Die Erfassung von Eulen erfolgte im Zeitraum von Februar bis Ende April 2014 in insgesamt 4 Begehungen mit 10 Stunden pro Begehung. In Abb. 2 bis 5 sind die jeweiligen Untersuchungsräume (im folgenden UR) für die o.a. Untersuchungen dargestellt. Für den Schwarzstorch wurden darüber hinaus in den Untersuchungsbereichen bis m und bis m Überprüfungen unter Zugrundelegung bereits vorliegender aktueller Kartierungen und Raumnutzungserfassungen durchgeführt. HKR Landschaftsarchitekten 30. August
7 Abb. 2: Kartierraum für Brutvögel im Untersuchungsraum bis 500 m HKR Landschaftsarchitekten 30. August
8 Abb. 3: Kartierraum für Schwarzstorch im Untersuchungsraum bis m HKR Landschaftsarchitekten 30. August
9 Abb. 4: Kartierraum für Schwarzstorch im Untersuchungsraum bis m HKR Landschaftsarchitekten 30. August
10 Abb. 5: Erfassungsraum für Schwarzstorch im Untersuchungsraum bis m HKR Landschaftsarchitekten 30. August
11 3. ERSTE ERGEBNISSE 3.1 Brut-, Rast- und Zugvogelerfassungen in 2014 Die Revierkartierungen ergaben bisher (Stand: Juni 2014) das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten im Untersuchungsraum UR 500 : Bachstelze, Baumpieper, Dorngrasmücke, Feldschwirl, Fichtenkreuzschnabel, Gebirgstelze, Goldammer, Klappergrasmücke, Kleinspecht, Rauchschwalbe, Schwarzspecht, Tannenhäher, Turteltaube, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldschnepfe und Wasseramsel Die Greifvogelerfassung zeigte bisher (Stand Juni 2014) das Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten im Untersuchungsraum UR 1000 auf: Baumfalke, Habicht, Rotmilan, Sperber, Wespenbussard, Turmfalke. Der Rotmilan wurde bisher nur kreisend über dem Wald am südwestlichen Rand des UR 1000 auf belgischem Gebiet sowie südöstlich des UR 1000 außerhalb bei Ramscheid und südöstlich von Hollerath erfasst. Der Nachweis des Rotmilans bei Hollerath kann das hier bestätigte Vorkommen aus einer Untersuchung aus dem Jahr 2013 (GESELLSCHAFT FÜR UMWELTPLANUNG UND WISSEN- SCHAFTLICHE BERATUNG BONN) im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Seilbahn über das Prether Bachtal im Bereich der Bonner Skihütte untermauern. Bisher waren stärkere Brutvogelaktivitäten nur in der Umgebung des Planbereichs auf belgischem Territorium festzustellen. Im nördlichen Bereich des UR 500 sind die bisherigen Aktivitäten sehr gering. Insgesamt wurden nur außerhalb des UR 1000 drei alte, aktuell nicht besetzte Horste für den Schwarzstorch ermittelt, von denen zwei nicht zu Ende gebaut wurden. Ein aufgefundener großer Horst war seit mind. 2-3 Jahren nicht besetzt. Hierdurch werden die bisherigen Untersuchungsergebnisse für den Bereich Wiesenhardt (BÜRO ECODA UMWELTGUTACHTEN 2014), der als Erfassungsraum auch Teile des UR 1000 bis UR 3000 von Hollerath-Daubenscheider Weg umfasst, im Grunde nach bestätigt. Die ermittelten Waldschnepfe und Wespenbussard sind zwar nicht als besonders windkraftgefährdete Art einzustufen, auf sie sollte allerdings aufgrund ihrer Gefährdung bei den weiteren Untersuchungen besonders geachtet werden. Die Ergebnisse der Rast- und Zugvogelerfassungen werden erst nach Abschluss der Feldkartierungen Ende Oktober bis Mitte November 2014 vorliegen. Sie werden im Rahmen der Erstellung des avifaunistischen Fachgutachtens und der Artenschutzprüfung gem. 44 Abs. 1 BNatSchG im weiteren Planverfahren berücksichtigt. 3.2 Raumnutzungskartierung für Schwarzstorch und Rotmilan Rotmilane konnten während der Untersuchungen bisher ständig beobachtet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass nördlich und nordwestlich von Hollerath in den Wäldern bzw. an den Waldrändern keine Kernreviere vorhanden sind. Die bisher erfassten Rotmilan- Aktivitäten wurden auch über dem Offenland im südlichen Teilbereich des Projektgebietes HKR Landschaftsarchitekten 30. August
12 ermittelt. Hier sind die Vögel auf der Nahrungssuche, sind aber vergleichsweise selten hier anzutreffen. Insgesamt wurden nur wenige Durchzügler über dem Projektgebiet festgestellt. Die Überflugwahrscheinlichkeit im Bereich des Hostertberges westlich des Daubenscheider Weges und in dem Landschaftsraum südlich davon ist nach den bisherigen Beobachtungen als sehr gering einzuschätzen. Die Flugbewegungen von Schwarzstörchen im Bereich des Vorstaubeckens der Oleftalsperre, wie sie auch von BÜRO ECODA UMWELTGUTACHTEN (2014) ermittelt wurden, werden durch die bisherigen Untersuchungen bestätigt. 4. FAZIT Nach der vorliegenden FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE Oleftal bzw. das FFH- und EU-Vogelschutzgebiet BE-33039C0 Vallee de l Olefbach können anlage- und betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund der möglichen Störwirkungen der Windkraftanlagen infolge einer Habitatminderung der hier vorhandenen Nahrungshabitate für den Schwarzstorch als Folge der möglicherweise auftretenden Barrierewirkung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies ist v.a. auch im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen im Windpark Wiesenhardt zu sehen, der ca. 500 m nördlich der Grenze des geplanten Windparks Hollerath-Daubenscheider Weg entstehen soll. Hier könnte es aber zu kumulativen Wirkeffekten kommen. Die bisherigen Untersuchungen im Wirkbereich des geplanten Windparks Hollerath- Daubenscheider Weg haben bisher nicht zu Horstnachweisen für den Schwarzstorch sowohl auf deutscher als auf belgischer Seite geführt. Die Überflugwahrscheinlichkeit im südlichen Teilbereich des Projektgebietes ist bisher als gering bis sehr gering einzustufen. Größere Aktivitäten des Schwarzstorchs sind im Bereich der Vorsperre der Oleftalsperre aufgrund von bisher dokumentierten Nahrungsflügen erkennbar. Ein klares Erscheinungsbild hinsichtlich präferierter Flugkorridore ergibt sich aber bisher noch nicht. Die bisher ermittelten Flugaktivitäten des Rotmilans lassen den Schluss zu, dass das Offenland im südlichen Bereich des Projektgebietes bisher nur wenig zur Nahrungssuche aufgesucht wurde. Rotmilanhorste an den Waldrändern in diesem Bereich sind bisher nicht ermittelt worden. Insgesamt wurden bisher nur geringe Überflugaktivitäten von Rotmilan und Schwarzstorch im Bereich des Projektgebietes festgestellt. HKR Landschaftsarchitekten 30. August
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