Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

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1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A Nümbrecht Auftraggeber: Stadt Wiehl Bahnhofstraße Wiehl Nümbrecht-Elsenroth, Oktober 2014

2 Inhalt 1. Lage des Plangebietes und Aufgabenstellung 1 2. Planungsrelevante Tierarten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Amphibien Reptilien Schmetterlinge Vögel Säugetiere 8 3. Bauleitplanung/Baugenehmigung und Artenschutz 9 4. Zusammenfassung planungsrelevante Arten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl 9 Abb. 1: Lage des Plangebietes 1 Karte 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 2 Foto 1: Blick auf die angeschüttete Fläche mit Ruderalgesellschaften und der gemähten Straßenböschung im Hintergrund 5 Foto 2: Mähwiese im Bereich der Erdanschüttung 5 Anhang Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) -Gesamtprotokoll- 12

3 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 1 1. Lage des Plangebietes und Aufgabenstellung Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Bielstein auf dem Gebiet der Stadt Wiehl. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine Erdanschüttung mit unterschiedlichen Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähten Straßenböschungen. Das Umfeld des Plangebietes wird von Wohnbebauung, Straßen, Straßenböschungen mit Gehölzen sowie der Wiehlaue mit Grünlandgesellschaften und Gehölzbeständen dominiert. Abb. 1: Lage des Plangebietes

4 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 2 Karte 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes zur Aufstellung des Bebauungsplanes NR. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl (Maßstab: 1:1.1000)

5 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 3 Der Anspruch an den Artenschutz wird von der FFH-Richtlinie (Anhang IV-Arten) Art. 12 (1) & Art. 16 (1), der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL/2009/147/EG) Art. 4, 5 und Art. 13 sowie dem BNatSchG im Sinne von 44 Abs. 1, 4-6 hergeleitet. Hierbei handelt es sich um Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG. Auf eine Betrachtung der Pflanzenarten konnte verzichtet werden, da planungsrelevante Pflanzenarten in NRW im Plangebiet gänzlich auszuschließen sind. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 Abs. 1 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl (siehe Karte 1) wird eine faunistische Kartierung durchgeführt, die sich mit den planungsrelevanten Arten Nordrhein-Westfalen befasst. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine Erdanschüttung mit unterschiedlichen Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähten Straßenböschungen. Im Plan- und Untersuchungsgebietgebiet gibt es keine gesetzlich geschützten Biotope im Sinne von 30 BNatSchG bzw. 62 LG NW, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, und FFH-Gebiete. Im Eingriffsgebiet gibt es keine Fläche im Biotopkataster NRW. [Südlich der Bielsteiner Straße außerhalb des Plangebietes - liegt in der Wiehlaue der BK NSG - Auf dem Friesenauel. Als Schutzziel wird der Schutz und Erhalt einer naturnahen Auenlandschaft (Altarm, Feuchtbrache, Vorkommen von Carex paniculata und Straußenfarn) mit regionaler Vernetzungsfunktion für an Flussauen angepasste Arten innerhalb einer landwirtschaftlich intensiver genutzten Mittelgebirgslandschaft" formuliert. Die BK-Fläche hat regionale Bedeutung und gilt als mäßig beeinträchtigt. Von der vorliegenden Planung wird der Biotop BK nicht beeinträchtigt.] Im Landschaftsplan Nr. 9 Wiehl wird das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet ohne weitere Differenzierung dargestellt. Als Datengrundlage für die vorliegende Betrachtung werden neben den eigenen umfangreichen Kenntnissen des Naturraums und des Plangebietes folgende Informationen genutzt: - Eigene Begehung und Kartierung des relevanten Plangebietes und seinem Umfeldes am Öffentlich zugängliche Kataster z.b. Biotopkataster NRW Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung werden nachfolgend die Tierarten des Messtischblattes 5011 Wiehl im Quadranten 1 betrachtet, in dem das Plangebiet liegt. Auf eine intensivere Betrachtung der Pflanzenarten konnte verzichtet werden, da planungsrelevante Pflanzenarten in NRW (Kriechender Sellerie, Einfache Mondraute, Frauenschuh, Glanzstendel, Froschkraut und Prächtiger Dünnfarn) im Plangebiet aufgrund der Habitate nicht vorkommen können.

6 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 4 2. Planungsrelevante Tierarten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl 2.1 Amphibien Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Amphibien aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für planungsrelevante Amphibien ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Amphibien ist. 2.2 Reptilien Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Reptilien aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für Zauneidechse oder Schlingnatter ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Reptilien ist. 2.3 Schmetterlinge Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Schmetterlinge aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für planungsrelevante Schmetterlinge ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Schmetterlinge ist.

7 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 5 Foto 1: Blick auf die angeschüttete Fläche mit Ruderalgesellschaften und der gemähten Straßenböschung im Hintergrund Foto 2: Mähwiese im Bereich der Erdanschüttung

8 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite Vögel Das Eingriffsgebiet ist frei von Brutvögeln, das heißt im Bereich der Anschüttungsfläche und der gemähten Straßenböschung finden sich überhaupt keine Brutvögel. Zum Untersuchungszeitpunkt wurde das Eingriffsgebiet auch nur von Vögeln überflogen, die zwischen den Flächen nördlich der L 305 und der Wiehlaue bzw. den angrenzenden Wohnsiedlungen hin und her geflogen sind. Hierbei handelt es sich u.a. um Rabenkrähe, Elster, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Zilpzalp, Rotkehlchen und Zaunkönig. Eine Nahrungssuche oder -aufnahme fand zu diesem Zeitpunkt im Eingriffsgebiet nicht statt, da eine starke Beunruhigung von dem Verkehr der umgebenden Straßen (L 336 = Bielsteiner Straße und L 305) ausging. Gebäudebrüter sind von der vorliegenden Planung nicht betroffen, da keine Gebäude abgebrochen werden, so dass weder Nester vom Hausrotschwanz noch vom Haussperling (Nahrungshabitat siehe oben) im Plangebiet gefunden wurden. Ebenso wenig wurden Rote-Liste-Arten wie Bluthänfling, Feldsperling, Klappergrasmücke und Fitis nachgewiesen. Das Plangebiet mit seinen Grünland- und Ruderalgesellschaften umgeben von Straßen ist auch für diese Arten nicht geeignet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Rahmen der Begehung nur Allerweltsarten gefunden wurden, die das Plangebiet überflogen haben. Planungsrelevante Vogelarten konnten nicht nachgewiesen werden. Brutvögel fehlen dem Eingriffsgebiet ebenso. Potentiell können Brutvögel nur in den randlichen Gehölzen entlang der Bielsteiner Straße bzw. L 305 brüten. Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden Eisvogel, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldschnepfe und Wespenbussard als planungsrelevante Brutvögel aufgeführt. Die hier genannten planungsrelevanten Vögel können aufgrund der fehlenden Biotop- und Habitatstrukturen für das Plangebiet (Anschüttungsfläche mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähte Straßenböschungen [siehe Fotos] sowie der Untersuchung des Plangebietes) ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um Eisvogel (Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern), Gartenrotschwanz (reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und weiden, in Feldgehölzen, Alleen, Auegehölzen und lichten, alten Mischwäldern), Grauspecht (alte strukturreiche Laub- und Mischwälder v.a. alte Buchenwälde), Habicht (Kulturlandschaft mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen; Bruthabitate in Waldinseln ab einer Größe von 1-2 ha), Kleinspecht (parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feucht Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil; Nisthöhle bevorzugt in Weichhölzern wie Pappeln und Weiden), Mäusebussard (fast alle Lebensräume der Kulturlandschaft sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz wie Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume vorhanden), Mehlschwalbe (menschliche Siedlungsbereiche, Koloniebrüter frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude; Nahrungsflächen sind insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften), Rauchschwalbe (extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft mit Viehställen, Scheunen, Hofgebäuden), Rotmilan (offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern; zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nut-

9 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 7 zungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt; Brut in Altholzbeständen, an Waldrändern und seltener in kleinen Feldgehölzen), Schwarzspecht (ausgedehnte Waldgebiete v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen, hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstämme sind wichtig), Sperber (abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaft wie halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen; Brutplätze befinden sich meistens in Nadelbaumbeständen), Turmfalke (offene strukturreiche Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen; als Nahrungsgebiete Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen), Waldkauz (lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten und Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten), Waldlaubsänger (lichte Laub- und Mischwälder, Buchenwälder, Parkanlagen), Waldschnepfe (feuchte Laub- und Mischwälder, Waldränder) und Wespenbussard (reicht strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen). Im Eingriffsgebiet konnten im Rahmen der Untersuchung keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen werden. Dem Standort (siehe Foto 1-2) fehlen auch jegliche Habitatstrukturen (Horstbäume, Baumhöhlen, Gebäude, Steilwände an Gewässerufer etc.) für die Brut der planungsrelevanten Arten. Auch als Nahrungshabitat kommt dem Eingriffsstandort keine Bedeutung für planungsrelevante Arten zu, da es sich um eine Erdanschüttung mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften handelt, die an zwei Straßen angrenzen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Plangebiet aufgrund der Bestands- und Habitatstrukturen keine Niststätten von planungsrelevanten Arten im Sinne von 44 Abs. 1 BNatSchG vorkommen und somit beeinträchtigt werden können. Alle Vögel - auch nicht planungsrelevante - sind geschützt und fallen grundsätzlich unter den allgemeinen Artenschutz im Sinne 39 Abs. 1 BNatSchG, das heißt ihre Niststätten dürfen nicht zerstört und die Jung- und Altvögel nicht getötet werden. Falls Gehölze am Straßenrand im Rahmen der geplanten Bebauung gefällt werden müssen, werden diese im Zeitraum vom bis beseitigt. Eine Beeinträchtigung bzw. eine Tötung im Sinne von 39 Abs. 1 liegt nicht vor. Eine Gefährdung im Sinne des allgemeinen Artenschutzes ist ausgeschlossen. 2.5 Säugetiere Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus als geschützte Säugetiere aufgeführt. Die hier genannten Säugetiere können aufgrund der fehlenden Biotop- und Habitatstrukturen für das Plangebiet ausgeschlossen werden. Im Eingriffsgebiet, das heißt der Erdanschüttung mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften, kommen keine Fledermäuse vor. Als Leitlinie für ziehende Fledermäuse dient die lineare Struktur der Wiehl mit ihren galeriewaldartigen Gehölzstreifen, die südlich der Bielsteiner Straße außerhalb des Plangebietes liegt und von der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt wird. Dementsprechend werden durch das Vorhaben auch keine Habitate von planungsrelevanten Arten beeinträchtigt.

10 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 8 3. Baugenehmigung und Artenschutz Die Baugenehmigung kann in unterschiedlicher Weise auf die Belange des Artenschutzes reagieren. Allgemeiner Artenschutz im Sinne von 39 Abs. 1 BNatSchG 1.) Falls Gehölze im Straßenraum gefällt werden müssen, werden diese nach Möglichkeit im Zeitraum vom bis gefällt. Sollten außerhalb diesen Zeitraums Bäume gefällt werden, geschieht dies unter Beteiligung eines Fachgutachters, der sicher stellt, dass keine Vögel beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden. Risikomanagement 2.) Für Fledermäuse ist kein Risikomanagement erforderlich, da sich im Plangebiet keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere befinden. Ebenso gilt dies für planungsrelevante bzw. streng geschützte Vogelarten, die im Plangebiet nicht nachgewiesen werden konnten. Für besonders geschützte Vogelarten greift das Risikomanagement des allgemeinen Artenschutzes (siehe oben). CEF-Maßnahme 3.) CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures = laienhaft übersetzt: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) sind im Plangebiet nicht erforderlich, da keine planungsrelevanten Arten beeinträchtigt werden. 4. Zusammenfassung planungsrelevante Arten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Im Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl aufgestellt mit dem Ziel eine Rettungswache zu errichten. Das Vorkommen planungsrelevanter Amphibien, Reptilien und Schmetterlinge kann im Plangebiet aufgrund der Habitatstrukturen und eigenen intensiven Kartierungen ausgeschlossen werden. Im Plangebiet konnten keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere planungsrelevanter Fledermausarten nachgewiesen werden. Alle Vögel sind geschützt und fallen grundsätzlich unter den allgemeinen Artenschutz im Sinne 39 Abs. 1 BNatSchG, das heißt ihre Niststätten dürfen nicht zerstört und die Jung- und Altvögel nicht getötet werden. Es wird empfohlen - falls Gehölze im Bereich der Straßenböschung gefällt werden müssen - diese im Zeitraum vom bis zum zu fällen. Dann liegt keine Beeinträchtigung bzw. eine Tötung im Sinne von 39 Abs. 1 vor. Eine Gefährdung im Sinne des allgemeinen Artenschutzes kann unter diesen Umständen ausgeschlossen werden.

11 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 9 Im Plangebiet konnten keine planungsrelevanten Vogelarten in NRW als Brutvögel nachgewiesen werden. Auch liegen keine zusammenhängenden Jagdreviere planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet. Der Anspruch an den Artenschutz wird von der FFH-Richtlinie (Anhang IV-Arten) Art. 12 (1) & Art. 16 (1), der Vogelschutz-Richtlinie (europäische Vogelarten) Art. 5, Art. 9 (1) und Art. 13 sowie dem BNatSchG im Sinne von 44 Abs. 1, 4-6 hergeleitet. Hierbei handelt es sich um Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG. Im Plangebiet sind davon ausschließlich Tierarten betroffen, da die Pflanzenarten dieser Listen im Plangebiet und seinem Umfeld nicht vertreten sind. Die intensiven Untersuchungen vor Ort haben keinen Hinweis auf Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG gegeben. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache und die damit verbundene Bebauung werden keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere, Brut- oder Nistplätze sowie Jagdhabitate beeinträchtigt oder nachhaltig zerstört, das heißt die Planung führt zu keiner Verschlechterung der lokalen Populationen dieser geschützten Arten bzw. planungsrelevanten Arten in NRW. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Sinne des 44 Abs. 1 BNatSchG mit der Realisierung des Bauvorhabens keine Zerstörung von Fortpflanzungsstätten und Jagdhabitaten (i.s. der Unbrauchbarmachung für einen Fortpflanzungserfolg) vorliegt. Es werden keine planungsrelevanten Arten gestört, getötet oder verletzt. Aufgrund des strukturarmen Plangebietes, in dem nur Allerweltsarten vorkommen und dem Habitate für planungsrelevante Arten fehlen, wurde auf eine Verwendung der Musterprotokolle (Art-für-Art-Protokoll) verzichtet, da dies im Plangebiet nicht relevant ist. Dipl.-Geogr. Rainer Galunder Elsenroth, d öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A D Nümbrecht-Elsenroth Telefon 02293/ Telefax 02293/909874

12 Anhang

13

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