Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
|
|
- Monica Hauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A Nümbrecht Auftraggeber: Stadt Wiehl Bahnhofstraße Wiehl Nümbrecht-Elsenroth, Oktober 2014
2 Inhalt 1. Lage des Plangebietes und Aufgabenstellung 1 2. Planungsrelevante Tierarten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Amphibien Reptilien Schmetterlinge Vögel Säugetiere 8 3. Bauleitplanung/Baugenehmigung und Artenschutz 9 4. Zusammenfassung planungsrelevante Arten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl 9 Abb. 1: Lage des Plangebietes 1 Karte 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 2 Foto 1: Blick auf die angeschüttete Fläche mit Ruderalgesellschaften und der gemähten Straßenböschung im Hintergrund 5 Foto 2: Mähwiese im Bereich der Erdanschüttung 5 Anhang Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) -Gesamtprotokoll- 12
3 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 1 1. Lage des Plangebietes und Aufgabenstellung Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Bielstein auf dem Gebiet der Stadt Wiehl. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine Erdanschüttung mit unterschiedlichen Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähten Straßenböschungen. Das Umfeld des Plangebietes wird von Wohnbebauung, Straßen, Straßenböschungen mit Gehölzen sowie der Wiehlaue mit Grünlandgesellschaften und Gehölzbeständen dominiert. Abb. 1: Lage des Plangebietes
4 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 2 Karte 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes zur Aufstellung des Bebauungsplanes NR. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl (Maßstab: 1:1.1000)
5 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 3 Der Anspruch an den Artenschutz wird von der FFH-Richtlinie (Anhang IV-Arten) Art. 12 (1) & Art. 16 (1), der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL/2009/147/EG) Art. 4, 5 und Art. 13 sowie dem BNatSchG im Sinne von 44 Abs. 1, 4-6 hergeleitet. Hierbei handelt es sich um Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG. Auf eine Betrachtung der Pflanzenarten konnte verzichtet werden, da planungsrelevante Pflanzenarten in NRW im Plangebiet gänzlich auszuschließen sind. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 Abs. 1 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl (siehe Karte 1) wird eine faunistische Kartierung durchgeführt, die sich mit den planungsrelevanten Arten Nordrhein-Westfalen befasst. Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine Erdanschüttung mit unterschiedlichen Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähten Straßenböschungen. Im Plan- und Untersuchungsgebietgebiet gibt es keine gesetzlich geschützten Biotope im Sinne von 30 BNatSchG bzw. 62 LG NW, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, und FFH-Gebiete. Im Eingriffsgebiet gibt es keine Fläche im Biotopkataster NRW. [Südlich der Bielsteiner Straße außerhalb des Plangebietes - liegt in der Wiehlaue der BK NSG - Auf dem Friesenauel. Als Schutzziel wird der Schutz und Erhalt einer naturnahen Auenlandschaft (Altarm, Feuchtbrache, Vorkommen von Carex paniculata und Straußenfarn) mit regionaler Vernetzungsfunktion für an Flussauen angepasste Arten innerhalb einer landwirtschaftlich intensiver genutzten Mittelgebirgslandschaft" formuliert. Die BK-Fläche hat regionale Bedeutung und gilt als mäßig beeinträchtigt. Von der vorliegenden Planung wird der Biotop BK nicht beeinträchtigt.] Im Landschaftsplan Nr. 9 Wiehl wird das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet ohne weitere Differenzierung dargestellt. Als Datengrundlage für die vorliegende Betrachtung werden neben den eigenen umfangreichen Kenntnissen des Naturraums und des Plangebietes folgende Informationen genutzt: - Eigene Begehung und Kartierung des relevanten Plangebietes und seinem Umfeldes am Öffentlich zugängliche Kataster z.b. Biotopkataster NRW Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung werden nachfolgend die Tierarten des Messtischblattes 5011 Wiehl im Quadranten 1 betrachtet, in dem das Plangebiet liegt. Auf eine intensivere Betrachtung der Pflanzenarten konnte verzichtet werden, da planungsrelevante Pflanzenarten in NRW (Kriechender Sellerie, Einfache Mondraute, Frauenschuh, Glanzstendel, Froschkraut und Prächtiger Dünnfarn) im Plangebiet aufgrund der Habitate nicht vorkommen können.
6 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 4 2. Planungsrelevante Tierarten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl 2.1 Amphibien Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Amphibien aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für planungsrelevante Amphibien ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Amphibien ist. 2.2 Reptilien Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Reptilien aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für Zauneidechse oder Schlingnatter ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Reptilien ist. 2.3 Schmetterlinge Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden keine planungsrelevanten Schmetterlinge aufgeführt. Die Kartierung vor Ort hat auch keine geeigneten Habitatstrukturen für planungsrelevante Schmetterlinge ergeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Plangebiet kein geeigneter Lebensraum für planungsrelevante Schmetterlinge ist.
7 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 5 Foto 1: Blick auf die angeschüttete Fläche mit Ruderalgesellschaften und der gemähten Straßenböschung im Hintergrund Foto 2: Mähwiese im Bereich der Erdanschüttung
8 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite Vögel Das Eingriffsgebiet ist frei von Brutvögeln, das heißt im Bereich der Anschüttungsfläche und der gemähten Straßenböschung finden sich überhaupt keine Brutvögel. Zum Untersuchungszeitpunkt wurde das Eingriffsgebiet auch nur von Vögeln überflogen, die zwischen den Flächen nördlich der L 305 und der Wiehlaue bzw. den angrenzenden Wohnsiedlungen hin und her geflogen sind. Hierbei handelt es sich u.a. um Rabenkrähe, Elster, Ringeltaube, Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Zilpzalp, Rotkehlchen und Zaunkönig. Eine Nahrungssuche oder -aufnahme fand zu diesem Zeitpunkt im Eingriffsgebiet nicht statt, da eine starke Beunruhigung von dem Verkehr der umgebenden Straßen (L 336 = Bielsteiner Straße und L 305) ausging. Gebäudebrüter sind von der vorliegenden Planung nicht betroffen, da keine Gebäude abgebrochen werden, so dass weder Nester vom Hausrotschwanz noch vom Haussperling (Nahrungshabitat siehe oben) im Plangebiet gefunden wurden. Ebenso wenig wurden Rote-Liste-Arten wie Bluthänfling, Feldsperling, Klappergrasmücke und Fitis nachgewiesen. Das Plangebiet mit seinen Grünland- und Ruderalgesellschaften umgeben von Straßen ist auch für diese Arten nicht geeignet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Rahmen der Begehung nur Allerweltsarten gefunden wurden, die das Plangebiet überflogen haben. Planungsrelevante Vogelarten konnten nicht nachgewiesen werden. Brutvögel fehlen dem Eingriffsgebiet ebenso. Potentiell können Brutvögel nur in den randlichen Gehölzen entlang der Bielsteiner Straße bzw. L 305 brüten. Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden Eisvogel, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldschnepfe und Wespenbussard als planungsrelevante Brutvögel aufgeführt. Die hier genannten planungsrelevanten Vögel können aufgrund der fehlenden Biotop- und Habitatstrukturen für das Plangebiet (Anschüttungsfläche mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften sowie gemähte Straßenböschungen [siehe Fotos] sowie der Untersuchung des Plangebietes) ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um Eisvogel (Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern), Gartenrotschwanz (reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und weiden, in Feldgehölzen, Alleen, Auegehölzen und lichten, alten Mischwäldern), Grauspecht (alte strukturreiche Laub- und Mischwälder v.a. alte Buchenwälde), Habicht (Kulturlandschaft mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen; Bruthabitate in Waldinseln ab einer Größe von 1-2 ha), Kleinspecht (parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feucht Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil; Nisthöhle bevorzugt in Weichhölzern wie Pappeln und Weiden), Mäusebussard (fast alle Lebensräume der Kulturlandschaft sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz wie Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume vorhanden), Mehlschwalbe (menschliche Siedlungsbereiche, Koloniebrüter frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude; Nahrungsflächen sind insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften), Rauchschwalbe (extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft mit Viehställen, Scheunen, Hofgebäuden), Rotmilan (offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern; zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nut-
9 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 7 zungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt; Brut in Altholzbeständen, an Waldrändern und seltener in kleinen Feldgehölzen), Schwarzspecht (ausgedehnte Waldgebiete v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen, hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstämme sind wichtig), Sperber (abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaft wie halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen; Brutplätze befinden sich meistens in Nadelbaumbeständen), Turmfalke (offene strukturreiche Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen; als Nahrungsgebiete Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen), Waldkauz (lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten und Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten), Waldlaubsänger (lichte Laub- und Mischwälder, Buchenwälder, Parkanlagen), Waldschnepfe (feuchte Laub- und Mischwälder, Waldränder) und Wespenbussard (reicht strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen). Im Eingriffsgebiet konnten im Rahmen der Untersuchung keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen werden. Dem Standort (siehe Foto 1-2) fehlen auch jegliche Habitatstrukturen (Horstbäume, Baumhöhlen, Gebäude, Steilwände an Gewässerufer etc.) für die Brut der planungsrelevanten Arten. Auch als Nahrungshabitat kommt dem Eingriffsstandort keine Bedeutung für planungsrelevante Arten zu, da es sich um eine Erdanschüttung mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften handelt, die an zwei Straßen angrenzen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Plangebiet aufgrund der Bestands- und Habitatstrukturen keine Niststätten von planungsrelevanten Arten im Sinne von 44 Abs. 1 BNatSchG vorkommen und somit beeinträchtigt werden können. Alle Vögel - auch nicht planungsrelevante - sind geschützt und fallen grundsätzlich unter den allgemeinen Artenschutz im Sinne 39 Abs. 1 BNatSchG, das heißt ihre Niststätten dürfen nicht zerstört und die Jung- und Altvögel nicht getötet werden. Falls Gehölze am Straßenrand im Rahmen der geplanten Bebauung gefällt werden müssen, werden diese im Zeitraum vom bis beseitigt. Eine Beeinträchtigung bzw. eine Tötung im Sinne von 39 Abs. 1 liegt nicht vor. Eine Gefährdung im Sinne des allgemeinen Artenschutzes ist ausgeschlossen. 2.5 Säugetiere Für das Plangebiet, das im Quadranten 1 des Messtischblatts 5011 Wiehl liegt, werden Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus als geschützte Säugetiere aufgeführt. Die hier genannten Säugetiere können aufgrund der fehlenden Biotop- und Habitatstrukturen für das Plangebiet ausgeschlossen werden. Im Eingriffsgebiet, das heißt der Erdanschüttung mit Ruderal- und Grünlandgesellschaften, kommen keine Fledermäuse vor. Als Leitlinie für ziehende Fledermäuse dient die lineare Struktur der Wiehl mit ihren galeriewaldartigen Gehölzstreifen, die südlich der Bielsteiner Straße außerhalb des Plangebietes liegt und von der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt wird. Dementsprechend werden durch das Vorhaben auch keine Habitate von planungsrelevanten Arten beeinträchtigt.
10 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 8 3. Baugenehmigung und Artenschutz Die Baugenehmigung kann in unterschiedlicher Weise auf die Belange des Artenschutzes reagieren. Allgemeiner Artenschutz im Sinne von 39 Abs. 1 BNatSchG 1.) Falls Gehölze im Straßenraum gefällt werden müssen, werden diese nach Möglichkeit im Zeitraum vom bis gefällt. Sollten außerhalb diesen Zeitraums Bäume gefällt werden, geschieht dies unter Beteiligung eines Fachgutachters, der sicher stellt, dass keine Vögel beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden. Risikomanagement 2.) Für Fledermäuse ist kein Risikomanagement erforderlich, da sich im Plangebiet keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere befinden. Ebenso gilt dies für planungsrelevante bzw. streng geschützte Vogelarten, die im Plangebiet nicht nachgewiesen werden konnten. Für besonders geschützte Vogelarten greift das Risikomanagement des allgemeinen Artenschutzes (siehe oben). CEF-Maßnahme 3.) CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures = laienhaft übersetzt: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) sind im Plangebiet nicht erforderlich, da keine planungsrelevanten Arten beeinträchtigt werden. 4. Zusammenfassung planungsrelevante Arten in NRW im Plangebiet zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Im Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl aufgestellt mit dem Ziel eine Rettungswache zu errichten. Das Vorkommen planungsrelevanter Amphibien, Reptilien und Schmetterlinge kann im Plangebiet aufgrund der Habitatstrukturen und eigenen intensiven Kartierungen ausgeschlossen werden. Im Plangebiet konnten keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere planungsrelevanter Fledermausarten nachgewiesen werden. Alle Vögel sind geschützt und fallen grundsätzlich unter den allgemeinen Artenschutz im Sinne 39 Abs. 1 BNatSchG, das heißt ihre Niststätten dürfen nicht zerstört und die Jung- und Altvögel nicht getötet werden. Es wird empfohlen - falls Gehölze im Bereich der Straßenböschung gefällt werden müssen - diese im Zeitraum vom bis zum zu fällen. Dann liegt keine Beeinträchtigung bzw. eine Tötung im Sinne von 39 Abs. 1 vor. Eine Gefährdung im Sinne des allgemeinen Artenschutzes kann unter diesen Umständen ausgeschlossen werden.
11 ASP zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache der Stadt Wiehl Seite 9 Im Plangebiet konnten keine planungsrelevanten Vogelarten in NRW als Brutvögel nachgewiesen werden. Auch liegen keine zusammenhängenden Jagdreviere planungsrelevanter Vogelarten im Plangebiet. Der Anspruch an den Artenschutz wird von der FFH-Richtlinie (Anhang IV-Arten) Art. 12 (1) & Art. 16 (1), der Vogelschutz-Richtlinie (europäische Vogelarten) Art. 5, Art. 9 (1) und Art. 13 sowie dem BNatSchG im Sinne von 44 Abs. 1, 4-6 hergeleitet. Hierbei handelt es sich um Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG. Im Plangebiet sind davon ausschließlich Tierarten betroffen, da die Pflanzenarten dieser Listen im Plangebiet und seinem Umfeld nicht vertreten sind. Die intensiven Untersuchungen vor Ort haben keinen Hinweis auf Arten von gemeinschaftlichem Interesse, europäische Vogelarten, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten im Sinne von Anhang II, IV und V der Richtlinie 92/43 EWG gegeben. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Rettungswache und die damit verbundene Bebauung werden keine Wochenstuben, Sommer- oder Winterquartiere, Brut- oder Nistplätze sowie Jagdhabitate beeinträchtigt oder nachhaltig zerstört, das heißt die Planung führt zu keiner Verschlechterung der lokalen Populationen dieser geschützten Arten bzw. planungsrelevanten Arten in NRW. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Sinne des 44 Abs. 1 BNatSchG mit der Realisierung des Bauvorhabens keine Zerstörung von Fortpflanzungsstätten und Jagdhabitaten (i.s. der Unbrauchbarmachung für einen Fortpflanzungserfolg) vorliegt. Es werden keine planungsrelevanten Arten gestört, getötet oder verletzt. Aufgrund des strukturarmen Plangebietes, in dem nur Allerweltsarten vorkommen und dem Habitate für planungsrelevante Arten fehlen, wurde auf eine Verwendung der Musterprotokolle (Art-für-Art-Protokoll) verzichtet, da dies im Plangebiet nicht relevant ist. Dipl.-Geogr. Rainer Galunder Elsenroth, d öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz Alte Ziegelei 22 A D Nümbrecht-Elsenroth Telefon 02293/ Telefax 02293/909874
12 Anhang
13
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrGerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrArtenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Bebauungsplan S 129, Blatt 1 und 2 Troisdorf-Sieglar der Stadt Troisdorf Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
MehrWindpark-Planung Denklingen-Fuchstal
Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrTab. 1: Halde Blösien
Anhang Brutvögel - Siedlungsdichte Für die Untersuchungsgebiete Blösien und Muldenstein wurden alle erfassten Revierstandorte (wahrscheinlicher Reviermittelpunkt) in einem ArcView-Projekt jahrweise punktgenau
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
MehrStadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung
Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrLandesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrBrut-, Rast- und Zugvogelerfassung (avifaunistisches Fachgutachten) Ergebnis der Raumnutzungskartierung der besonders sensiblen windkraftgefährdeten
Brut-, Rast- und Zugvogelerfassung (avifaunistisches Fachgutachten) Ergebnis der Raumnutzungskartierung der besonders sensiblen windkraftgefährdeten Vogelarten im Bereich des geplanten Windparks Hollerath-Daubenscheider
MehrNatur und Landschaft am Asbach
Natur und Landschaft am Asbach Bäche und Flüsse sind die Lebensadern unserer Landschaft. Seit jeher übten Bach- und Flußtäler eine nahezu magische Anziehungskraft auf den Menschen aus. Die Gemeinde Drachselsried
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrBebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung
Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn
MehrNABU Bad Arolsen. Kurzvortrag zu einigen Aspekten des Natur- und Artenschutzes zum Windenergievorhaben bei Mengeringhausen
Kurzvortrag zu einigen Aspekten des Natur- und Artenschutzes zum Windenergievorhaben bei Mengeringhausen Für Mensch und Natur! Windkraftanlagen werden vom NABU (Naturschutzbund Deutschland) und weiteren
MehrUmweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben
Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz
MehrStadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Bebauungsplan Nr. 79 Nördlich der Hausberger Schweiz Fachbeitrag Artenschutz Februar 2016 Dipl.-Ing. Wolfgang Hanke LandschaftsArchitekt BDLA Opferstraße 9-32423 Minden Tel.: 0571/97269599
MehrSteinkauz (Athene noctua) Streng geschützt
155 Vögel Steinkauz (Athene noctua) Streng geschützt Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
MehrD. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54 IKEA Einrichtungshaus Ersatzaufforstung, Wuppertal Artenschutzrechtliche
MehrA 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost
Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen
MehrÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG
ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG Bauvorhaben Obsthof III, Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Betrachtung 1. Anlass Im Gewerbegebiet Hohenäcker/Obsthof im Norden Pforzheims (vgl. Abbildung 1) soll ein Möbelhaus
MehrJagdbar. Anzahl Junge oder Eier. Grösse (cm) Gewicht (Kg) Nahrung. Lebensraum. Nistorte. Schonzeit. Jagdbar. Anzahl Junge oder Eier.
Lappentaucher Ruderfüssler Lappentaucher Kormorane Zwergtaucher Kormoran Schreitvögel Schreitvögel Reiher Störche Graureiher Weissstorch Schwäne Gänse Höckerschwan Saatgans Schwimmenten Schwimmenten Krickente
MehrFachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG. zum
Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 12 Prümer Wall - Himmeroder Wall, 4. Änderung der Stadt Rheinbach Stand: 11. Juli 2016
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)
Diplom-Geograph Elmar Schmidt Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung Maarweg 48 53123 Bonn Tel./Fax: 0228/6200889 e-mail: Elmar-Schmidt@web.de Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artengruppe Vögel)
MehrWetter: Sehr abwechslungsreiches Wetter mit viel Sonnenschein, aber auch zeitweiligen Regenfällen. Insgesamt für die Jahreszeit recht warm.
Müritz-Nationalpark und Mecklenburgische Schweiz 25. 31.März 2016 Reiseleitung: Andreas Weber Unterkunft: Gutshaus Federow Teilnehmer: 7 Beobachtungsorte: Ostufer der Müritz, Renaturierungsgebiet Großer
MehrDefinition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrWohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg
Wohnbebauung Deutschherrenstraße 89-95 Bonn Bad Godesberg Artenschutzbeitrag Auftraggeber: SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7 65189 Wiesbaden Auftragnehmer: RMP Stephan
MehrStadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Anlage 1 zur Begründung: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf
Bundesstraße Nr. 8 Unterlage Nr. 9.4 Baulänge: Nächster Ort: 1,037 km Hasselbach / Weyerbusch Länge der Anschlüsse: alte B 8: 0,126 km Bergstraße: 0,031 km Landesbetrieb Mobilität Diez Länge des Wirtschaftswegs:
MehrNatura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt
Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrInformationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm
Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrVogel-Trumpf. max. Spannweite -> der größte Wert gewinnt. max. Gewicht: -> der größte Wert gewinnt. max. Gelegegröße -> der größte Wert gewinnt
1. Spiel-Vorbereitung Vogel-Trumpf Das brauchst du: - eine Schere - dickes Papier oder Pappe (zwei Din A 2 Bögen) - Klebe - Farbstifte Und so wird s gemacht: Klebe die 26 Vogelkarten auf dickes Papier
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung
Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße
MehrBebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung
Stadt Wernau am Neckar Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss Habitatpotentialanalyse Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau
MehrWunderbare Vogelwelt. Günter Hahn
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein strukturreiches Vogelparadies Vögel brauchen vielfältige, naturnahe Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander liegen. Je reicher
MehrFachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide
zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide Auftraggeber: arbos Freiraumplanung GmbH & Co. KG Steindamm 105 20099 Hamburg Auftragnehmer: Neue Große Bergstraße 20 22767 Hamburg
MehrFachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote 44 (1) BNatSchG
Fachliche Auslegung der artenschutzrechtlichen Verbote 44 (1) BNatSchG Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrGesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford
1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012
MehrNaturschutz und Artenschutz
FNP Änderungsgebiet Haselwald- Spitzmatten /Stadt Emmendingen/29.06.16 Naturschutz und Artenschutz i Dipl.-Biol. Carsten Brinckmeier/ABL-Freiburg Naturschutz und Artenschutz Naturschutz: Natur, Landschaft,
Mehr2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar
2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar Artenschutzrechtliche Kurzbewertung - Bericht zur faunistischen Untersuchung - Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen
MehrKlaus - Dieter Moormann Antoniusstr Lingen
Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 17 Teil A im Ortsteil Brögbern in 2007. Von Diplom - Biologe Klaus - Dieter Moormann Antoniusstr. 35 49 811 Lingen Im Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt
MehrNaturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen
Naturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege
MehrGefährdungsanalyse von Fledermäusen und sensiblen Naturräumen durch Geocaching. Anne Wilstermann Friederike Lampe Stefany Thiessen
Gefährdungsanalyse von Fledermäusen und sensiblen Naturräumen durch Geocaching Gliederung 1. Fragestellung 2. Untersuchungsgebiet & Datengrundlage 3. Einführung Geocaching Fledermäuse 4. Beeinträchtigung:
MehrEin Mosaik vielfältiger Wälder in der alten Kulturlandschaft Tössbergland
Ein Mosaik vielfältiger Wälder in der alten Kulturlandschaft Tössbergland Zweiter Zwischenbericht vom Frühjahr 2013 Abb. 1: Typische Waldlandschaft im Projektgebiet; Blick vom Dägelsberger Wiesli auf die
MehrAbschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch. Gemeinde Loxstedt
Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch Gemeinde Loxstedt Auftraggeber: Auftragnehmer: Herr Schröder Dipl. Biol. Dieter von Bargen -
MehrWunderbare Vogelwelt
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein Vogelparadies durch vielfältige Strukturen! Vögel bevorzugen vielfältige, abwechslungsreiche Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander
MehrArtenschutzrechtliche Betrachtung
Artenschutzrechtliche Betrachtung zum Bebauungsplan W 223 Gewerbegebiet Mönkeloh 3. Änderung im Auftrag der Stadt Paderborn Bearbeitung: U I H Ingenieur- und Planungsbüro Umwelt Institut Höxter Schlesische
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrBrutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Nick Schäfer-Nolte
Brutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg Nick Schäfer-Nolte Darstellung der Brutreviere auf Artkarten eine detaillierte Vogelkartierungen im
MehrSpechte im Duisburger Süden 1
Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1
MehrVogelberingung am Campus Bernburg-Strenzfeld Erste Ergebnisse und Einblicke in das Vogelzuggeschehen
Vogelberingung am Campus Bernburg-Strenzfeld Erste Ergebnisse und Einblicke in das Vogelzuggeschehen Treffen der OAG-Strenzfeld am 07.12.2015, T. Wulf Einleitung Einleitung 2015 erstmals Fang und Beringung
MehrDr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten
B-Plan-Gebiet Teilflächen der Grundstücke Neuköllner Straße 264-276 (ger.) 276a, Agnes-Straub 2-12 und 3,5, Fritz-Erler-Allee 190 sowie anteilige Verkehrsflächen in 12353 Berlin Fledermäuse und Vögel Bearbeitet
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt
MehrStadt Meßstetten. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten. Stand:
Stadt Meßstetten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung () zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten Stand: 07.03.2014 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen
MehrLebensraum KIRCHTURM
Lebensraum KIRCHTURM DOHLE Neben großen Baumhöhlen bezieht die Dohle (Coloeus monedula) bevorzugt Nischen, Schornsteine und Mauerlöcher in hohen Gebäuden. Unterhalb einer Gebäudehöhe von zehn Metern baut
MehrDas Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen
Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile insgesamt bundesrechtlich geregelte
MehrArten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)
Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de
MehrWasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober
MehrTeilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz
Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520
Mehrzum Bebauungsplan BERGFLAGGE und
Teil III: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan BERGFLAGGE und zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans Süskenbrocks Heide Umwandlung eines Wochenendhausgebiets in ein Wohngebiet bearbeitet
MehrSkomer Island. Reiseleiter: 2. v.r. Dr. Jürgen Prell. Reiseziele (mit Naturguckerlinks): - Skomer Island inkl. verschiedener Bootstouren
Wales and Skomer Island 14. - 20.06.15 Reiseleiter: 2. v.r. Dr. Jürgen Prell Reiseziele (mit Naturguckerlinks): - Skomer Island inkl. verschiedener Bootstouren - St. Davids und die Küste Pembrokeshires
MehrBedeutung der Schafhaltung für
Bedeutung der Schafhaltung für die Avifauna Diplom-Biologe Gerd Bauschmann Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen
MehrVerordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Trocken- und Magerrasen am Waschenberg südlich von Ribnitz-Damgarten" im Landkreis Vorpommern-Rügen Auf der Grundlage von 14 Abs. 3 und 15 Abs. 6
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt
MehrVariantenuntersuchung
380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche
MehrAusgabe Nr. 3-2009 Zeitraum: März 2009
www.oaghn.de www.ornischule.de Ausgabe Nr. 3-2009 Zeitraum: März 2009 Schwarzhalstaucher (Aufnahme J. Fischer) Herausgeber: OA G HN & ORNI Schule Vorwort Liebe VogelbeobachterINNEN, ich freue mich, dass
MehrDas Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.
Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.2012 Naturhaushalt Biotoptypen Fauna (=Tierwelt) Avifauna
MehrKrüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1
Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 Bearbeitungsstand: 12.2.2016 LIN_Loowkamp_SAP_12.2.2016.doc Lingen: Stadt Lingen, B-Plan Nr. 22 OT Baccum, Baugebiet Loowkamp Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
MehrEuropäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten
Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Bestandsentwicklung von Waldvogelarten in Deutschland IBA und SPA in Bayern Bedeutung einzelner Waldgebiete für den Vogelschutz Umsetzung
MehrNATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
Mehrzum Bebauungsplan BERGFLAGGE
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan BERGFLAGGE Umwandlung eines Ferienhausgebiets in ein Wohngebiet bearbeitet für: Planungsbüro gv Dipl.-Ing. Günter Vogt Lütgenholthauser Str. 94 44225 Dortmund
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr der WL - Bank AG. Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan Nr. 565 der WL - Bank AG Abriss und Neubau eines Verwaltungsgebäudes bearbeitet für: SAL Landschaftsarchitektur GmbH Hansaring 25 48155 Münster
MehrADEBAR-Erfassung. MTB 1732 (Grube) und MTB 1832 (Kellenhusen) Bemerkungen zum erfassten Gebiet. To do (Stand Mitte Mai 2008)
ADEBAR-Erfassung MTB 1732 (Grube) und MTB 1832 (Kellenhusen) Bemerkungen zum erfassten Gebiet Im nördlichen Teil (MTB 1732, Quadrant I) herrscht großflächige Agrarlandschaft mit wenig Knicks vor. Zwischen
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrNacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer
Internetfassung Nacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer Stand 01. Juni 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav Gesellschaft für Landschaftsökologie
MehrStadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark. Fachgutachten Amphibien und Vögel
Stadt Kaltenkirchen Bebauungsplan Nr. 79 Wiesenpark Fachgutachten Amphibien und Vögel Projekt-Nr. 13-057 Auftraggeber Landschaftsplanung Jacob Ochsenzoller Straße 142 a 22848 Norderstedt Auftragnehmer
MehrUntersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)
Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032
MehrBrutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG
AUFTRAGGEBER Stadtverwaltung Mayen Rathaus Rosengasse 56727 Mayen Brutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG zur Erweiterung des Baugebietes Hinter Burg III 2. Änderung
MehrReisebericht der Pilotreise birdingtrip: Uckermark light vom
Reisebericht der Pilotreise birdingtrip: Uckermark light vom 8.7. - 10.7.2016 Reiseleiter: Rolf Nessing (Lychen) Freitag, 8.7.2016: Nach einer individuellen Anreise in die Uckermark, die mit eigenen Autos
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrFachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts
P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de
Mehr