Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
|
|
- Gerrit Zimmermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg Dreieich Januar 2015
2 AUFGABENSTELLUNG Drei leer stehende Gebäude nördlich der Asklepios Klinik in Langen sollen abgerissen werden. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Schwesternwohnheim, die eingeschossige Krankenpflegeschule sowie den dazu gehörigen Schulpavillon. Da auch in und an Gebäuden besonders und streng geschützte Tier, insbesondere Fledermäuse und Vögel vorkommen können, musste überprüft werden, ob gegebenenfalls besonders oder streng geschützte Arten durch den Abriss betroffen sein können. RECHTLICHE GRUNDLAGE Bei der Planung von Maßnahmen und Projekten, wie auch von Abbrucharbeiten, ist das spezielle Artenschutzrecht für die unter besonderen und strengen Schutz gestellten Tier- und Pflanzenarten nach 44 BNatSchG zu beachten. Streng geschützte Arten sind Tier- und Pflanzenarten, die a) in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung, b) in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder c) in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 2 BNatSchG aufgeführt sind. Besonders geschützte Arten sind a) alle streng geschützten Arten sowie b) Arten, die in Anhang B der EU-Artenschutzverordnung aufgeführt sind, c) die europäischen Vogelarten, d. h. alle heimisch wild lebenden Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) und d) alle Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 BNatSchG aufgeführt sind. 44 BNatSchG regelt die für diese besonders und streng geschützten Arten geltenden Verbote. Nach 44 Abs. 1 ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). Seite 2 von 8
3 Bei Abweichung von den Verbotstatbeständen im Rahmen einer Baumaßnahme oder eines Eingriffs ist die Erteilung einer Ausnahme nach 45 BNatSchG oder Befreiung nach 67 BNatSchG von den Vorschriften durch die zuständige Naturschutzbehörde erforderlich. Abb. 2: Luftbild mit Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (rot markiert) und den zum Abriss vorgesehenen Gebäuden. UNTERSUCHUNGSMETHODE Die Lage der untersuchten Gebäude am Rande der Asklepios Klinik ist der Abb. 2 entnehmen. Die Gebäude wurden am 22. Januar 2015 unter Zuhilfenahme einer Taschenlampe, eines Fernglases und einer Höhlenkamera eingehend untersucht. Die Gebäude wurden bis in den Dachbereich auf Hinweise zum Vorkommen von Fledermausquartieren inspiziert (z. B. Kotkrümel auf Fensterbänken oder anderen Stellen, Verfärbungen an möglichen Einfluglöchern). Es wurden auch alle Rollladenkästen systematisch ausgeleuchtet und abgesucht, da derartige Hohlräume immer wieder von Fledermäusen genutzt werden. Es erfolgte weiterhin die Suche nach möglichen Nist- und Ruheplätzen außen an den Gebäuden sowie auch im Innern der Gebäude. Dabei wurde vor allem nach Spuren wie Federn, Nistmaterial, Kotstellen oder Gewöllen gesucht. Seite 3 von 8
4 Abb. 3: Gebäude der Schwesternschule. Abb. 4: Schulpavillon der Schwesternschule. Seite 4 von 8
5 ERGEBNISSE Bezüglich der Fledermäuse wurden keine Hinweise auf Quartiervorkommen an und in den Gebäuden gefunden. Es wurden an den Gebäuden keine vollständigen Vogelnester gefunden, stellenweise fand sich hinter Rollläden aber Moos, wie es Meisen häufig in ihre Höhlen eintragen. Im Dachbereich der Schwesternschule wurden stärkere Kotverschmutzungen gefunden (Abb. 5), die auf einen Übernachtungsplatz einer Vogelart deuten. Aktuelle Bruten sind zum derzeit nicht zu erwarten und wurden auch nicht nachgewiesen. Abb. 5: Vogelkot im Dachbereich der Schwesternschule. In den Gebäuden wurden vereinzelt weitere Tierarten bzw. deren Hinterlassenschaften festgestellt. Darunter Wespennester (Abb. 9), verschiedene Schmetterlingsarten, die Amerikanische Kiefernwanze (Leptoglossus occidentalis, Abb. 6), ein Neubürger (Neozoon) in der heimischen Fauna, ein Maikäfer (Melolontha melolontha, Abb 7) sowie im Keller des Wohnheims ein toter Balkenschröter (Dorcus parallelepipedus, Abb. 8), der durch das BNatSchG besonders geschützt ist. Diese Art hat sich hier am Waldrand sicherlich nur in den Keller verirrt. Sie ist ansonsten unter morschem oder faulendem Holz zu finden und nicht selten. Seite 5 von 8
6 Abb. 6: Amerikanische Kiefernwanze (Leptoglossus occidentalis) auf einem Fensterbrett im Schwesternwohnheim. Abb. 7: Feld-Maikäfer (Melolontha melolontha) auf dem Boden in einem Schwesternzimmer im Wohnheim. Seite 6 von 8
7 Abb. 8: Balkenschröter (Dorcus parallelepipedus) im Keller des Schwesternwohnheimes. BEWERTUNG DER ERGEBNISSE UND MASSNAHMEN Die Untersuchungen zeigen, dass keine grundsätzlichen Hemmnisse aus artenschutzrechtlicher Sicht für den Abriss der Gebäude bestehen. Es sind keine aktuell genutzten Quartiere von Fledermäusen und anderen besonders oder streng geschützte Arten betroffen. Im Falle des Nächtigungsplatzes einer Vogelart (Abb. 5) kann diese jederzeit auf einen anderen Platz an den Gebäuden der Umgebung ausweichen. Da die Abbrucharbeiten in den nächsten vier Wochen vor Beginn der Vogelbrutzeit abgeschlossen sein werden, treten die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht ein. Die an und in den Gebäuden brütenden und oben aufgeführten Vogelarten brüten derzeit nicht. Grundsätzlich sollten bei der neuen Wohnbebauung künstliche Nisthilfen und Quartiere für im Rückgang befindliche oder gefährdete Gebäudebrüter, wie Mehlschwalbe, Mauersegler oder Haussperling und auch für Fledermäuse eingeplant werden. Dazu sind verschiedene Einbauelemente im Handel erhältlich (z. B. Fledermauskästen, Formsteine für Gebäudebrüter, Nistkästen, etc.). Der Einbau solcher Elemente kann helfen, die Biodiversität in der Stadt Langen zu erhalten bzw. zu fördern und ist als Maßnahme zur Wahrung bzw. Verbesserung des Erhaltungszustandes der in und an Gebäuden lebenden Tierarten wirksam. Seite 7 von 8
8 Abb. 9: Altes Wespennest. ZUSAMMENFASSUNG Die Untersuchungen ergaben keinen Hinweis darauf, dass streng geschützte Arten durch den Abbruch der Gebäude erheblich beeinträchtigt werden könnten. Aus der Sicht des gesetzlichen Artenschutzes gibt es derzeit keine Einwände, solange der Abbruch außerhalb der Brutzeit bis Ende Februar 2015 erfolgt. Die Verbote des 44 BNatSchG werden beim Abriss der Gebäude bis dahin nicht eintreten. Dreieich, den 25. Januar 2015 Dipl.-Biol. Andreas Malten Seite 8 von 8
Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis
Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrDipl.-B i o l. Karsten Lutz
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrArtenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
MehrFortbildung für Architekten und Planer
Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders
MehrKlima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension
MehrMerkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen
Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen
zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
MehrUlrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrKonsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
MehrWer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
MehrArtenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven
Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrBC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur)
STADT INGELHEIM GROß- INTERNHEIM Projektvorhaben: Grund der Begehung: Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Errichtung einer Tiefgarage mit Bebauung Prüfung, ob durch die notwendigen Baumfällungen
MehrAbriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen
Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bearbeitung: Dipl.-Biol. Gerhard Eppler
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
MehrHandlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler
Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB
Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018
MehrKapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz
BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010 Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt
MehrRelevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"
Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrArtenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT!
Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Kann ich mir sicher sein, dass der gesetzlich verankerte Artenschutz
MehrPotentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen
Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Landkreis Stade Niedersachsen Auftraggeber: NLWKN Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Auftragnehmer: Zum Sportplatz
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrBebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach
der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß
MehrLandesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein,
Situation der Saatkrähen in, Rüdiger Albrecht, ländliche Räume 1 Rabenvögel in S.-H. Kolkrabe Jagdrecht keine Jagdzeit Rabenkrähe Nebelkrähe seit 2015 keine Jagdzeit Elster seit 2015 keine Jagdzeit Dohle
MehrArtenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Artenschutz an Gebäuden Inhalt Einleitung Gesetzesgrundlage Gebäudebewohnende Tierarten welche gibt es? Gebäudebewohnende Tierarten wann betroffen? Klima- und Artenschutz
MehrLandratsamt Biberach Rollinstraße Biberach
Tanja Irg umweltkonzept Schützenstraße 17 88477 Schwendi /Kleinschafhausen Landratsamt Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Diplom Biologin Tanja Irg Telefon: 07353-75046-13 Mobil: 0176-24114165 E-Mail:
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung von. 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich
Artenschutzrechtliche Begutachtung von 9 Bäumen im Stadtgebiet von Schweich Auftraggeber Egbert Sonntag Büro für Landespflege Moselstr. 14 54340 RIOL Auftragnehmer Bergstraße 16, D-54318 Mertesdorf Tel.:
MehrSpezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim
des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß
MehrSTADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL
STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3
MehrBebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen
MehrAnders planen und bauen - Artenschutz am Haus
Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus Zukunftsforum Naturschutz 2018 Mehr Natur wagen - Chancen für die Artenvielfalt in Städten und Dörfern? 10.11.2018 Johannes Mayer Hintergrund Abbruch und Neubau
MehrStaatsanwaltschaft Leipzig Straße des 17. Juni Leipzig. Regionalverband Leipzig
NABU Regionalverband Leipzig Corinthstraße 14 04157 Leipzig Staatsanwaltschaft Leipzig Straße des 17. Juni 2 04107 Leipzig Regionalverband Leipzig Karsten Peterlein Vorstandsmitglied Strafanzeige wegen
MehrENTWURFSSTAND 20. September 2016
20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,
MehrBebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -
B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass
MehrARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE. Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase
ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase Was sind gebäudebrüter An vielen Gebäuden unserer Stadt nisten Vogelarten,
MehrErfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.
Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße
MehrBedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen
Fachtagung 2011 Kiel, 29. / 30. September 2011 Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Dipl.-Biol. Dr. Ulrich Mierwald
MehrEnergetische Dach- und Fassadensanierung Naturschutz mitdenken
Dr. Bernd Demuth Energetische Dach- und Fassadensanierung Naturschutz mitdenken Klimaschutzkonferenz Klimaschutz und Naturschutz gehen zusammen Offenbach, 28.08.2017 Dach- und Fassadensanierung Naturschutz
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrBedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung
Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose
MehrFachliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil
MehrArtenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrArtenschutzrechtliches Kurzgutachten
Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Edeka Geraberg / Thüringen E D E K A Handelsgesellschaft Hessenring mbh I n d u s t r i e g e b i e t P f i e f f e w i e s e n Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhause
MehrGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz Auszüge aus der Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 009.2013 bis 108.2018 39, 44 und 45 Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz 39 Allgemeiner
MehrAnlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage
Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche
MehrArtenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen
Artenschutzbeitrag zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil der Stadt Kaltenkirchen Auftraggeber: Stadt Kaltenkirchen Bau- und Planungsabteilung Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Verfasser: Freie
MehrProtokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:
Artenschutzprotokoll zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans, zur Ergänzungssatzung OT Störmede der Stadt Geseke und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 17 der Stadt Geseke Protokoll einer
MehrLeitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrIm Gärtel. Ortsgemeinde Bundenthal. B e g r ü n d u n g. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes. ( 9 Abs. 1 BauGB)
Ortsgemeinde Bundenthal B e g r ü n d u n g ( 9 Abs. 1 BauGB) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Im Gärtel Ingenieurbüro Dipl.- Ing. (FH) Heiko Burkhart Bahnhofstraße 16, 76891 Bundenthal Inhalt Teil
MehrSchallschutz in der Praxis Welche naturschutzfachlichen Anforderungen sind erfüllt, was bleibt zu tun?
Fachtagung Zwischen Naturschutz und Energiewende Herausforderung Schallschutz beim Bau von Offshore-Windparks Berlin, 25. - 26. September 2012 Schallschutz in der Praxis Welche naturschutzfachlichen Anforderungen
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrRechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung
Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
MehrBegehungsprotokoll. Datum: Weitere Teilnehmer: Dipl.-Biol. Josline Griese. Ergebnis: Fotos: Übersicht Detail
Begehungsprotokoll Projekt: Anlass: Datum: 01.09.2016 2016027 Artenschutzrechtliche Belange beim Abriss des ehemaligen WALDI-Gelände Haßfurt, Langer Rain Überprüfung auf Lebensstätten streng geschützter
MehrKurzbericht Dipl.-Biol. Anika Lustig Faunistische Gutachten
Kontrolle mittels Hubsteiger und Endoskopkamera von 11 Bäumen im Kester-Häusler Park, Fürstenfeldbruck im Hinblick auf ihr Quartierpotential für Fledermäuse und Vögel und Kontrolle auf aktuellen Besatz
MehrHessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden
Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kurzgutachten zum Vorkommen von geschützten Arten Stand: 8.6.217 Auftraggeber:
MehrB-Plan Rheinallee / Boffertsweg Teil II in Sinzig (Landkreis Ahrweiler)
HTS Bauträger e.k., Neuwied B-Plan Rheinallee / Boffertsweg Teil II in Sinzig (Landkreis Ahrweiler) Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzrechtliche Bewertung zu Reptilien BERICHT JUNI 2018 von: Beratungsgesellschaft
MehrDauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung
18. Windenergietage,12. /13. November 2009 Dauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt
MehrStadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange
Stadt Weißenburg Stadtbauamt Neues Rathaus Marktplatz 19 91781 Weißenburg i. Bay. Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Anlass / Aufgabenstellung Die
MehrArtenschutzrechtliche Bewertung. Ober-Olm Landkreis Mainz-Bingen B-Plan Reichenheimer Feld. Ausschluss der Betroffenheit gem.
Auftraggeber: isu Kaiserslautern Artenschutzrechtliche Bewertung Ober-Olm Landkreis Mainz-Bingen B-Plan Reichenheimer Feld Ausschluss der Betroffenheit gem. 44 BNatSchG Projektbearbeitung: Dipl.-Biol Jens
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und in Flein
der Flurstücke 3101, 3102, 3104, 3092/1 und 7522 Auftraggeber: EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh Balingen Oktober 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 5 3. GEPLANTE NUTZUNG
MehrGeplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen
Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung
Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung D- 10702 Berlin ÎE223 Bearbeiterin Fr.Karge Anlage 1 Zeichen IE223-OA-AS/B/2523 Dienstgebäude: Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin-Mitte
MehrRelevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Bebauungsplan Sauerbronnen
Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Bebauungsplan Sauerbronnen im Auftrag der Stadtverwaltung Crailsheim Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
MehrGroßherzog-Friedrich-Str Saarbrücken
Großherzog-Friedrich-Str. 49-53 Saarbrücken Potenzialbetrachtung zum Vorkommen von Fledermausquartieren im ehemaligen Citroen Autohaus in Saarbrücken L.A.U.B. - Ingenieurgesellschaft mbh Europaallee 6,
MehrVorschlag zur Installation von Nisthilfen und Fledermausquartieren zum B-Plan Stellingen 68 im Auftrag von Quantum Projektentwicklung GmbH, Hamburg
Dipl.-Biol. Karsten Lutz Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de 02. März 2017
MehrBebauungsplan Nr west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen
Bebauungsplan Nr. 6322-1 west.side Siemensstraße 21, Bonn-Endenich Rückbauphase 2 ab Juni 2015 /Beachtung der Artenschutzauflagen Aufgabenstellung Die west.side gmbh plant die Rückbauphase 2 im ersten
MehrUmweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben
Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz
MehrSpannungsfeld Glasfassade
Spannungsfeld Glasfassade Rechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas zum Schutz vor Vogelschlag Benedikt Huggins Institut für Umwelt und Planungsrecht Universität Münster Überblick I. Rechtliche
MehrFledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt)
Windpark Geilenkirchen-Tripsrath Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober 2010 im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Auftragnehmer Büro für Ökologie und Landschaftsplanung
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrGemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte
Gemeinde Edingen-Neckarhausen Neubau einer Kindertagesstätte Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Mannheim, den 3. April 2017 Aktenzeichen: 17049-1 Allgemeine Projektangaben Auftraggeber: Gemeinde Edingen-Neckarhausen
MehrArtenschutz an Gebäuden Handlungsbedarf für Schönebeck
Mensch und Stadtnatur Arten Artenschutz Gefährdungsursachen Lösungsvorschläge Mensch und Stadtnatur Große Zahl an Wildtieren und pflanzen lebt in den Siedlungsgebieten Naturerlebnis ist Grundbedürfnis
MehrGutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen
Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 077 Im Rosenberg in Neuwied-Feldkirchen Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkplatzes
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
Mehr