Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen
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- Wilfried Förstner
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1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan Nr. 077 Im Rosenberg in Neuwied-Feldkirchen Gutachterliche Stellungnahme zu artenschutzfachlichen Belangen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, innerhalb der Ortslage von Windhagen (Lkr. Neuwied, Rheinland-Pfalz) Auftraggeber Firma Wirtgen GmbH Reinhard-Wirtgen-Str Windhagen Auftragnehmer Büro für Landschaftsökologie Auf der Lützelbach Weilburg / Fax: / info@landschaftsoekologie.com Bearbeiter Dr. C. Mückschel F. Mückschel, cand. BSc Weilburg, den 19. September 2017
2 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Auftrag Methode und Ergebnisse Fazit... 5 Anhang Fotodokumentation... 6
3 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 3 1 Ausgangslage und Auftrag Die Firma Wirtgen GmbH plant innerhalb der Ortslage von Windhagen, nördlich der Oberwindhagener Straße, den Bau von Parkplätzen. Im Plangebiet befinden sich z.t. ältere Obstgehölze, die im Rahmen des geplanten Vorhabens gerodet werden müssen. Da ältere Obstgehölze oftmals Sonderstrukturen wie z.b. Baumhöhlen oder Spalten aufweisen, sollen diese im Hinblick auf ihre artenschutzfachliche Bedeutung bzw. auf eine aktuelle Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Vögel und Fledermäuse hin untersucht werden. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes kann der Abbildung 1 entnommen werden. Abbildung 1: Übersicht über die räumliche Lage des Plangebietes (rote Umrandung). Weiterhin sind die im Hinblick auf artenschutzfachliche Belange untersuchten Obstgehölze dargestellt (rote Kreismarkierung). Kartengrundlage: Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS); Geodatenbasis: Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz.
4 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 4 2 Methode und Ergebnisse Am wurde eine Begehung im Plangebiet durchgeführt und die dort vorhandenen Obstgehölze (siehe Abb. 1) wurden im Hinblick auf potenzielle Quartiere für halbhöhlen- / höhlenbrütende Vogelarten und/ oder Fledermäuse kontrolliert. Insgesamt konnten 8 Obstgehölze auf der Fläche ermittelt werden (4 x Apfel, 2 x Kirsche, 1 x Pflaume, 1 x Walnuss). An diesen fanden sich insgesamt 7 relevant erscheinende Sonderstrukturen (kleinere Baumhöhlen, Astabbrüche und Spaltenbildungen) an 4 Gehölzen (2 x Kirsche, 1 x Pflaume und 1 x Walnuss, siehe Fotos 7, 13, 16, 19). Die Kontrolle der Sonderstrukturen erfolgte visuell und zusätzlich mit Hilfe einer Endoskopkamera. Zudem wurde eine visuelle Grobkontrolle der weiteren im Plangebiet vorkommenden Gehölze im Hinblick auf allgemeine Quartierpotenziale (Gehölz-Sonderstrukturen) für halbhöhlen-/ höhlenbrütende Vogelarten und/ oder Fledermäuse z.t. mittels eines Fernglases durchgeführt. Die Fotos 1 bis 22 geben einen Überblick über das Plangebiet, die dort vorliegenden Biotopstrukturen sowie die im Rahmen der Begehung näher untersuchten Obstgehölze. Bei allen visuell und mittels Endoskopkamera untersuchten Sonderstrukturen fanden sich keine Hinweise auf aktuelle Fortpflanzungs- und/ oder Ruhestätten von Fledermäusen oder europäischen Vogelarten. An einer älteren Kirsche konnten in einer Stammspalte eine Ansammlung von Haselnüssen ermittelt werden (Foto 21, Eintrag durch Mäuse, vermutlich Rötelmaus). Im Rahmen der Begehung konnten auf den Obstgehölzen auch keine Nester, Reste von Nestern oder sonstige Hinweise auf eine Nutzung der Gehölze durch Vögel als Fortpflanzungs- und Ruhestätte ermittelt werden (Kot, Schalen, Federn usw.). Gewölle von Eulenvögeln/ Greifvögeln konnten ebenfalls nicht ermittelt werden. Bei den im Plangebiet vorkommenden weiteren Gehölzstrukturen in Form von Einzelgehölzen oder Heckenstrukturen (Acer campestre, Betula pendula, Fraxinus exelsior, Corylus avellana, Populus spec., Pinus sylvestris, Picea abies, Salix spec., Quercus spec., Crataegus spec., Larix spec., Sambucus nigra, Carpinus betulus, Fagus sylvatica f. purpurea) konnten aufgrund des meist jungen bis mittleren Alters der Gehölze oder artbedingt (Nadelgehölze) keine ausgeprägten Quartierpotenziale (respektive Gehölz-Sonderstrukturen) ermittelt werden. Grundsätzlich weisen jedoch alle Gehölze im Plangebiet Strukturen für Vogel-Freibrüter auf. Im Rahmen der Begehung konnten insgesamt drei Altnester bzw. Reste ehemaliger Nester ermittelt werden (vermutlich Amsel (2x) und Elster (1x)).
5 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 5 3 Fazit Bei den im Plangebiet vorhandenen Obstgehölzen konnten im Rahmen der Inaugenscheinnahme keine Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch Vögel oder Fledermäuse im Sinne von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß 44 ff BNatSchG erlangt werden. Alle weiteren im Plangebiet vorkommenden Gehölze zeigen art- oder altersbedingt (noch) keine ausgeprägten Sonderstrukturen für halbhöhlen-/ höhlenbrütende Vogelarten und/ oder Fledermäuse. Eine detaillierte Untersuchung im Rahmen einer artenschutzfachlichen Prüfung erscheint im Hinblick auf die im Gebiet vorhandenen Obstgehölze und auch weiteren Gehölze daher nicht erforderlich. Es gibt keine Hinweise darauf, dass lokale Populationen von Arten insbesondere der beiden Tiergruppen Vögel und Fledermäuse von den geplanten Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Insbesondere ist die nach 44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende ökologische Funktion" der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (s. o.) durch die Planungen für keine Population einer Vogel- und/ oder Fledermausart betroffen. Um Verbotstatbestände nach 44 ff BNatSchG für die Tiergruppe der Vögel und für die Tiergruppe der Fledermäuse zu vermeiden, ist jedoch sicherzustellen, dass im Plangebiet innerhalb der Brutzeiten der Vögel (1. März bis 30. September) keine Rodung der noch vorhandenen Obstgehölze oder aller weiteren Gehölze erfolgt. Für Rodungsarbeiten, die außerhalb der Brut-/ Quartierzeiten stattfinden, kann eine Beschädigung/ Zerstörung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln und Fledermäusen im Plangebiet ausgeschlossen werden.
6 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 6 Anhang Fotodokumentation Foto 1 und 2: Übersicht über das Plangebiet in Blickrichtung Nordwesten und Norden. Foto 3: Übersicht über den östlichen Bereich des Plangebietes, wo sich die Obstgehölze befinden. Foto 4: Übersicht über die Heckenstruktur, welche sich auf einem Abschnitt parallel entlang der Oberwindhagener Straße erstreckt. Foto 5: Übersicht über einzelne Pappeln, welche einen Abschnitt der Oberwindhagener Straße säumen. Foto 6: Übersicht eine kleinere Gehölzinsel.
7 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 7 Foto 7: Obstgehölz (Kirsche) mit Sonderstrukturen am Stammbereich. Foto 8 und 9: Sonderstrukturen (Höhlen- bzw. Spaltenbildungen an Astabbrüchen) an einer Kirsche (siehe Foto 7). Die Sonderstrukturen wurden mittels Endoskop auf Nutzungshinweise von Vögeln und Fledermäusen untersucht.
8 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 8 Foto 10, 11, 12: Obstgehölze (Apfel) ohne Sonderstrukturen. Foto 13: Obstgehölz (Pflaume) mit Sonderstruktur am Stammbereich.
9 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 9 Foto 14: Sonderstruktur (Abstabbruch) an einem Obstgehölz (Pflaume, siehe Foto 13). Foto 15: Obstgehölz (Apfel) ohne Sonderstruktur.
10 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 10 Foto 16: Obstgehölze (Walnuss) mit Sonderstruktur. Foto 17 und 18: Sonderstrukturen (Astabbrüche mit kleiner bzw. geringer Höhlenbildung) an einer Walnuss (siehe Foto 16).
11 Stellungnahme Artenschutz * Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flur 11, Flurstück 1/11, Windhagen 11 Foto 19 und 20: Obstgehölz (Kirsche) mit Sonderstrukturen. Foto 21 und 22: Sonderstrukturen (Spaltenbildungen) am Stammbereich einer Kirsche (Foto 19 und 20: Erkennbar ist der Eintrag von Haselnüssen durch Kleinsäuger (Mäuse) auf Foto 21.
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