Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung

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1 Stadt Wernau am Neckar Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss

2 Habitatpotentialanalyse Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau am Neckar Auftraggeber: Stadt Wernau am Neckar Kirchheimer Straße Wernau am Neckar Auftragnehmer: StadtLandFluss Prof. Dr. Christian Küpfer Plochinger Straße 14/ Nürtingen Tel Fax Mail: Bearbeiter: Dipl.-Biol. Maike Lauer Dipl.-Geogr. Anja Gentner Prof. Dr. Christian Küpfer Datum: Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG METHODISCHES VORGEHEN BEGRIFFSBESTIMMUNGEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER HABITATSTRUKTUREN IM PLANUNGSGEBIET POTENZIALABSCHÄTZUNG ZUM VORKOMMEN ARTENSCHUTZRECHTLICH RELEVANTER ARTEN UND KONFLIKTANALYSE VÖGEL Potentialabschätzung Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse FLEDERMÄUSE Potentialabschätzung Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse WEITERE ARTEN VORHABENSWIRKUNGEN, MAßNAHMEN, ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG UND HINWEISE ZUM WEITEREN VORGEHEN VORHABENSWIRKUNGEN UND KONSEQUENZEN GENERELLE VORGEHENSWEISE BEIM ABBRUCH VON GEBÄUDEN UND POTENTIELLE MAßNAHMEN VORHABENSWIRKUNGEN UND MAßNAHMEN BEI DEM AKTUELL GEPLANTEN GEBÄUDEABBRUCH (HERDWEG 1) FAZIT LITERATURVERZEICHNIS Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 2

4 1 Einleitung Im aktuell bebauten Untersuchungsgebiet soll der vorhandene Bebauungsplan geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen eine Anpassung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans an aktuelle Erfordernisse sowie Änderungen in der zulässigen Höhe der Gebäude sowie den Baugrenzen. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Relevanz wird die vorliegende Habitatpotentialanalyse erstellt, da eine Beeinträchtigung europarechtlich geschützter Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten) nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann. Die Habitatpotenzialanalyse dient dazu, anhand der vorhandenen Habitatstrukturen ein potenzielles Vorkommen der relevanten Arten bzw. Artengruppen abzuprüfen und ggf. den Untersuchungsumfang für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zu ermitteln. So kann passgenau der Bedarf an Vor-Ort-Erhebungen in der Vegetationsperiode ermittelt werden, so dass einerseits keine Datenlücken entstehen, die zu rechtlich anfechtbaren Aussagen führen würden, und andererseits ein Mehraufwand für Untersuchungen über das fachlich und juristisch notwendige Maß hinaus vermieden werden. Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Stadtrand von Wernau und wird umgrenzt von Kirchheimer Straße, Herdweg und Hauptstraße (vgl. Abb. 1-3). Das Gebiet besteht aus Wohnbebauung und asphaltierten Flächen und besitzt eine Größe von ca m². Abb.1: Übersichtskarte: Lage des Planungsgebietes (GRUNDLAGE TK 25, LUBW KARTENDIENST) Abb.2: Bebauungsplanbereich (GRUNDLAGE LUBW KARTENDIENST) Abb.3: Abgrenzung des Bebauungsplangebietes (GEOTECK INGENIEURE GMBH) Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 3

5 1.1 Methodisches Vorgehen Im Rahmen der Übersichtsbegehung am (14.00 Uhr, 10 C, bewölkt, windstill) wurden das Planungsgebiet sowie die angrenzenden Flächen auf ein potenzielles Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten überprüft. Weitere Hinweise lieferte das EDV-Tool "Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg" ( Zusätzlich fand am eine Begehung des Gebäudes Herdweg 1 (vgl. Abb. 13), das aktuell zum Abriss vorgesehen ist, statt. 1.2 Begriffsbestimmungen Zur Beschreibung des Gefährdungsstatus der untersuchten Tierarten wurden folgende Rote Listen verwendet: Baden-Württemberg Deutschland Vögel HÖLZINGER et al. (2007) GRÜNEBERG et al Säugetiere BRAUN & DIETERLEN (2003) HAUPT et al. (2009) Den verwendeten Roten Listen, Richtlinien und Schutzkonzepten liegen die folgenden Einstufungen zugrunde: Rote Liste BW/D (Baden-Württemberg/ Deutschland) 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V R D/G Vorwarnliste/potenziell gefährdet Art mit geographischer Restriktion Daten defizitär, Gefährdung anzunehmen? Gefährdungsstatus unklar i gefährdete wandernde Art Natura 2000 Anh. II Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Anh. IV Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 4

6 2 Rechtliche Grundlagen Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG (Fassung vom 1. März 2010) sind auf europäischer Ebene im Wesentlichen in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH- Richtlinie (92/43/EWG) sowie in den Artikeln 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) verankert. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs.1 folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG gelten diese Verbotstatbestände bei nach 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen oder nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie für die europäischen Vogelarten. Bei den "nur" national geschützten oder sonstigen naturschutzfachlich bedeutenden Arten wird davon ausgegangen, dass durch eine fachgerechte Abarbeitung der Eingriffsregelung keine dauerhaften Beeinträchtigungen verbleiben. In 44 Abs. 5 BNatSchG sind zudem Ausnahmebestimmungen zu dem Tötungsverbot des 44 Abs.1 Nr. 1 enthalten. Demnach gilt dieses Verbot in Verbindung mit 44 Abs. 1 Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) nicht, wenn es unvermeidbar ist und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Zur Sicherung der ökologischen Funktion können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchgeführt werden. Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt, so kann das Vorhaben bei Erfüllung bestimmter Ausnahmevoraussetzungen ( 45 Abs. 7 BNatSchG) u. U. dennoch zugelassen werden. Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 5

7 3 Beschreibung der Habitatstrukturen im Planungsgebiet Das Planungsgebiet weist ein leichtes Gefälle von Ost nach West auf, die Fläche besteht derzeit bereits aus Wohnbebauung und ist fast vollständig versiegelt. Einige der Gebäude besitzen Dachbleche und Spalten als potenzielle Quartiere oder Zugangsmöglichkeiten für Tiere. Ob die Flachdächer geschützte Strukturen für Turmfalkenbrutplätze aufweisen ist derzeit unbekannt. Die wenigen Grünabschnitte im Planungsgebiet setzen sich primär zusammen aus Einzelbäumen, Zierhecken und Gebüsch (vgl. Abb. 4-12). Abb. 4: Gebäude in der Kirchheimerstraße 129 mit dazugehöriger Tiefgarage Abb. 5: Parkplatz und Gebäude Herdweg 1 Abb. 6: Dachbleche am Gebäude Hauptstraße 24 Abb. 7: Eine der wenigen Grünflächen im Planungsgebiet, hier zwischen Hauptstraße 24 und 22/1 Abb. 8: Altes Vogelnest an der Deckenisolation, vermutlich von Kohlmeisen Abb. 9: Öffnung am Mauerwerk, Gebäude Herdweg 1 Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 6

8 Abb. 10: Rosskastanie mit kleinem Faulloch Abb. 11: Überplanter Stellplatz auf den Flurstücken 34/1 und 41/1 Abb. 12: Hochgebogenes Dachblech als potenzielle Zugangsmöglichkeit für Fledermäuse und Mauersegler 4 Potenzialabschätzung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und Konfliktanalyse 4.1 Vögel Potentialabschätzung Aufgrund des späten Begehungszeitpunktes war eine Abgrenzung von Brutvogelaktivitäten oder Revieren nicht möglich. Nur vereinzelt konnten Haussperlinge, Blau- und Kohlmeisen sowie Amseln innerhalb des Planungsgebiets bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Die Liste potenziell vorkommender wertgebender Vogelarten (Tab. 1) setzt sich zusammen aus Informationen des ZAK-Tools, Daten aus Grundlagenwerken und der gutachterlichen Einschätzung. Die Eignung des Planungsgebietes für freibrütende Vogelarten ist aufgrund der geringen Anzahl möglicher Brutplätze (wenige Einzelbäume, Gebüsch nördlich des Gebäudes in der Hauptstraße 24) stark eingeschränkt. Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 7

9 Tab. 1: Liste der nach ZAK und aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen im und angrenzend ans Planungsgebiet potenziell vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten (Bezeichnungen und Kürzel vgl. Kap. 1.2) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BW Rote Liste D Haussperling Passer domesticus V V Mauersegler Apus apus V - Mehlschwalbe Delichon urbicum V 3 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 Turmfalke Falco tinnunculus V Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse Eine Betroffenheit gebäudenutzender Vogelarten ist bei einem Abbruch von Gebäuden möglich. Bei gegebenem Zugang zu Gebäuden können Haussperling und Mauersegler vorkommen, gibt es auf den Flachdächern geschützte Bereiche ist auch ein Brutplatz von Turmfalken nicht ausgeschlossen. Ein Vorkommen von Rauchschwalben ist aufgrund des Fehlens geeigneter Gebäudestrukturen jedoch unwahrscheinlich, Mehlschwalbennester konnten nicht nachgewiesen werden, eine Ansiedlung von Mehlschwalben ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. 4.2 Fledermäuse Potentialabschätzung Hinsichtlich Fledermäuse können baumhöhlennutzende Arten aufgrund des Fehlens von Baumhöhlen oder spalten ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen gebäudenutzender Arten ist jedoch nicht auszuschließen, potenziell vorkommende Arten sind Zwerg- und Fransenfledermaus oder Großes Mausohr (ZAK-Tool). Zwergfledermäuse nutzen häufig Dachbleche als Quartier, für Große Mausohren müssten Hohlräume im Bereich der Dachboden zugänglich sein, was innerhalb des Planungsgebietes nicht der Fall zu sein scheint Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades weist das Planungsgebiet für Fledermausarten keine essentielle Bedeutung als Nahrungshabitat auf. Potenzielle Fledermausquartiere können jedoch im Dachbereich der Gebäude und hinter Fassadenverkleidungen vorhanden sein. Dabei handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich um Tagesquartiere und nicht um Wochenstuben. 4.3 Weitere Arten Weitere artenschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten sind aufgrund des Fehlens geeigneter Habitatstrukturen nicht zu erwarten. Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 8

10 5 Vorhabenswirkungen, Maßnahmen, zusammenfassende Beurteilung und Hinweise zum weiteren Vorgehen Im Ergebnis der in Kap. 3 und 4 getroffenen Abschichtung kann bei einem Großteil der relevanten Tierarten(gruppen) ein Vorkommen im Planungsgebiet bzw. ein Eintritt von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG ohne weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ist möglich bei gebäudebrütenden Vogelarten und bei gebäudebewohnenden Fledermäusen (Artenspektrum: vgl. Kap. 4). 5.1 Vorhabenswirkungen und Konsequenzen Als wesentliche Vorhabenswirkung ist ein Abbruch von Gebäuden zu sehen. Das ist prinzipiell auch ohne Änderung des Bebauungsplans möglich. Die Bebauungsplanänderung wurde in diesem Fall erforderlich, da die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie Baugrenzen und Bauhöhen an aktuelle Erfordernisse angepasst werden sollen. Eine Beachtung des Artenschutzes wäre grundsätzlich auch bei einem Gebäudeabbruch ohne Bebauungsplanänderung erforderlich, so dass sich eine potentielle artenschutzrechtliche Betroffenheit nicht aus der Änderung des Bebauungsplans, sondern aus dem (auch unabhängig davon möglichen) Gebäudeabbruch ergibt. Brutplätze von Vögeln und Fledermausquartiere in oder an Gebäuden unterliegen einer räumlichen und zeitlichen Dynamik. Entsprechende Strukturen an Gebäuden können im Laufe der Zeit z.b. durch Zerfallsprozesse neu entstehen (u.a. Zugänge zu Dachböden). Da nicht absehbar ist, wann an einzelnen Gebäuden von den Hauseigentümern Umbau- oder Abbruchmaßnahmen vorgesehen sind, können durch tierökologische Untersuchungen im gesamten Planungsgebiet zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden artenschutzrechtlichen Prognosen getroffen werden. Es ist somit sinnvoller, Untersuchungen im Wesentlichen auf der "Vollzugsebene" durchzuführen, sobald konkrete Abbruchabsichten vorliegen. In der Regel kann eine mögliche Betroffenheit von Fledermausquartieren oder Gebäudebrütern im Rahmen von einer Begehung abgeklärt werden. Ggf. können dann als Vermeidungsmaßnahme z.b. Bauzeitenbeschränkungen festgelegt werden. Zur Kompensation eines möglicherweise eintretenden Verlustes von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kann das Anbringen von Ersatzquartieren bzw. Nisthilfen erforderlich werden (vgl. Kap. 5.1). Aktuell ist ein Gebäudeabbruch nur für die in Abb. 13 gelb markierten Gebäude geplant. Für diese Gebäude fand am eine artenschutzrechtliche Begehung statt. Ergebnisse und Konsequenzen sind in Kap. 5.2 dargestellt. Abb.13: Aktuell zum Abbruch vorgesehene Gebäude (Stadt Wernau) Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 9

11 5.2 Generelle Vorgehensweise beim Abbruch von Gebäuden und potentielle Maßnahmen Gebäude, die zum Abbruch vorgesehen sind, müssen im Vorfeld von einem Tierökologen begangen werden. Bei einem Vorhandensein bzw. einem Verdacht auf das Vorkommen von Brutvögeln oder Fledermausquartieren sind je nach Arteninventar folgende Maßnahmen erforderlich: Gebäudeabbruch außerhalb der Brutperiode bzw. des Aktivitätszeitraums von Fledermäusen (1. November 28. Februar) zur Vermeidung baubedingter Störungen und einer Tötung oder Verletzung von Vögeln und Fledermäusen. Bei Verlust von Brutplätzen an Gebäuden sind artspezifische Nisthilfen in der Umgebung anzubringen (Artspektrum: vgl. Kap. 4.1) Bei einem Verlust von Fledermausquartieren sind künstliche Quartiere an Gebäuden in der Umgebung anzubringen. Sollten wider Erwarten Hinweise auf Wochenstuben oder Winterquartiere von Fledermäusen angetroffen werden, sind geeignete Maßnahmen mit der Naturschutzbehörde abzustimmen. 5.3 Vorhabenswirkungen und Maßnahmen bei dem aktuell geplanten Gebäudeabbruch (Herdweg 1) Das in Abb. 13 gelb markierte Gebäude (Herdweg 1) wurde am begangen. Dabei wurde das gesamte Gebäude einschließlich Keller und Dachboden begutachtet. Bei der Untersuchung der Innenräume wurden weder Fledermäuse noch Hinweise auf eine Quartiernutzung festgestellt. Die Möglichkeit potenzieller Fledermausquartiere im Gebäudeinneren ist insgesamt nur eingeschränkt vorhanden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Spalten am Gebäude im Sommerhalbjahr von einzelnen Fledermäusen als Tagesquartier genutzt werden. Hinweise auf ein Reproduktionsquartier (Wochenstube) waren nicht zu finden. Für Niststätten der in Tab. 1 genannten Vogelarten wurden keine Anzeichen (Kotspuren o.ä.) gefunden. Eine Betroffenheit dieser Arten kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Gefunden wurden lediglich 3 Nester von häufigen Gebäudebrütern. Folgende Maßnahme ist erforderlich, um ein Eintreten von Schädigungs- und Störungsverboten gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: Der Gebäudeabbruch muss außerhalb der Brutperiode von Vögeln sowie des Aktivitätszeitraums von Fledermäusen stattfinden (November-Februar) um ein Eintreten von Schädigungsund Störungsverboten gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Folgende Maßnahmen werden aus Gründen des allgemeinen Artenschutzes empfohlen: Bei den festgestellten Gebäudebrütern handelt es sich um häufige Arten des Siedlungsraums, die während der Bauphase Ausweichquartiere an Gebäuden in der Umgebung finden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist anzunehmen, dass auch das neue Gebäude wieder Nischen und Nistmöglichkeiten bietet. Um das sicherzustellen wird empfohlen, 3-4 künstliche Nisthilfen (z.b. Schwegler Meisenresidenz 1MR, Halbhöhle 2MR, Nischenbrüterhöhle 1N) an dem neu zu errichtenden Gebäude anzubringen. Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 10

12 Unabhängig von der Eignung des vorhandenen Gebäudes für Fledermäuse wird empfohlen, an dem neuen Gebäude Fledermausquartiere anzubringen (z.b. Schwegler Fassadenquartier 1FQ, Universal Sommerquartier 1FTH, Fledermaus-Wandschale 2FE, Fledermaus- Fassadenröhre 1FR). 6 Fazit Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Vorgehensweise und Maßnahmen kann ein Eintreten von Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v. m. Abs. 5 BNatSchG für die Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 11

13 7 Literaturverzeichnis BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1. Ulmer Verlag Stuttgart BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2. Ulmer Verlag Stuttgart DIETZ, C., O. v. HELVERSEN, D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Stuttgart. DIETZ, C., KIEFER, A. (2014): Die Fledermäuse Europas, Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co.KG, Stuttgart EBERT G., HOFMANN A., KARBIENER O., MEINEKE J.-U., STEINER A. & TRUSCH, R. (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Großschmetterlinge Baden-Württembergs (Stand: 2004) LUBW Online- Veröffentlichung EUROPÄISCHE UNION (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie. GRÜNEBERG, C., BAUER, H.-G., HAUPT, H., HÜPPOP, O., RYSLAVY, T., SÜDBECK, P. (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, Stand 30.Nov. 2015, Ber. Vogelschutz 52: HAUPT, T., H. LUDWIG, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE, C. OTTO & A. PAULY (Red.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz, Bonn- Bad Godesberg: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1) HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOSCHERT, M., & MAHLER, U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 5. Fassung, Stand , Naturschutz-Praxis Artenschutz 11: LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (2004): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11 ORNITHOLOGISCHE GESELLSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG (OGBW): Rote Liste-Status Baden-Württemberg, Zugriff SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BERTHOLD, P., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007, Ber. Vogelschutz 44: TRAUTNER, J., K. KOCKELKE, H. LAMPRECHT & J. MAYER (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on demand GmbH, Norderstedt Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung - Wernau am Neckar Seite 12

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