Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad

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1 Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad erstellt am 28. November 2016 von Bearbeitet von Dipl.-Biol. Isabel Dietz & Dr. Christian Dietz Balinger Straße 15, Haigerloch 07474/

2 Artenschutzrechtliche Bewertung geplanter Abriss und Neubauarbeiten am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt- Lauterbad Anlass und Aufgabenstellung Am Waldhotel Zollernblick in Freudenstadt-Lauterbad sollen das bisherige Nebengebäude und der Verbindungsbau zum Hauptgebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Da aus dem angrenzenden FFH-Gebiet bzw. aus der Umgebung in Lauterbad zahlreiche Vorkommen von Fledermäusen bekannt sind, sollte in einem Kurzgutachten geklärt werden, ob Fledermäuse als streng geschützte Arten durch die geplanten Maßnahmen betroffen sein könnten und welche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bzw. Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Abb. 1: Außenansicht des zum Abriss vorgesehenen Nebengebäudes (links) und des Verbindungsbaus am Waldhotel Zollernblick, Blick auf die Westseite. 2

3 Methoden Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude wurden am und am auf ihre Quartiereignung hin überprüft. Hierzu wurde nach direkt anwesenden Fledermäusen gesucht, desgleichen nach Spuren der Fledermäuse (z.b. Kotspuren). Vorhandene Kotspuren wurden visuell geprüft und anhand der Größe, Form, Beschaffenheit und Farbe einer Artengruppe zugeordnet. Eine anschließende mikroskopische Untersuchung der Kotproben im Labor hatte das Ziel von den Fledermäusen bei der Fellpflege verschluckte und im Kot enthaltene Haare aufzufinden und zu bestimmen. Abb. 2: Außenansicht des zum Abriss vorgesehenen Nebengebäudes am Waldhotel Zollernblick, Blick auf die Südseite. 3

4 Ergebnisse Die Gebäude weisen Größtenteils keine Quartiereignung für Fledermäuse auf. Das Nebengebäude ist jedoch auf der Ostseite im Giebelbereich mit einer Holzverschalung versehen, die geeignete Spalträume aufweist (Abb. 3). Hier konnten am Boden entlang des Gebäudes Kotspuren von Fledermäusen gefunden werden. Die Untersuchung vor Ort und die Haaranalyse ergaben die Bartfledermaus (Myotis mystacinus). Die Bartfledermaus bezieht typischer Weise ihre Quartiere in Spalträumen von Fassaden oder hinter Fensterläden und gehört rund um Freudenstadt zu den regelmäßig bei der Jagd zu beobachtenden Arten. Abb. 3: Giebelbereich auf der Ostseite des Nebengebäudes mit Quartierbereichen der Bartfledermaus hinter der Holzverschalung. Spaltenquartiere wie die Holzverkleidung an der Ostseite des Nebengebäudes am Waldhotel Zollernblick werden von Bartfledermäusen als Sommerquartier zwischen Mitte April und Anfang Oktober genutzt. Entsprechend konnte im Spätherbst 2016 keine genauere Untersuchung durchgeführt werden. Aufgrund der Quartierstruktur und Lage ist daher in einem vorsorgenden Ansatz davon auszugehen, dass es sich um ein Wochenstubenquartier handelt, d.h. zur Jungenaufzucht genutzt wird. 4

5 Diskussion Die Untersuchung erbrachte Hinweise auf eine Quartiernutzung der nach Osten orientierten Giebelverkleidung des Nebengebäudes des Waldhotels Zollernblick durch die Bartfledermaus (Myotis mystacinus). Es ist von einer Wochenstubenquartiernutzung auszugehen. Die vorliegenden Planungen haben abgesehen von der direkten Beeinträchtigung von Fledermäusen durch den Verlust eines Quartieres jedoch keine weiteren Auswirkungen auf die Umgebung oder das angrenzende FFH-Gebiet durch Störungen o.ä. Alle Fledermausarten sind national streng geschützt. Nach 44 des BNatSchG sind die Quartiere als Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt, bei wiederkehrend genutzten Quartieren (alle Gebäudequartiere) gilt der Schutz auch außerhalb der Nutzungszeit (Schädigungsverbot). Eingriffe bzw. die unvermeidliche Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Sanierungs- und Umbauarbeiten sind dann zulässig, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. D.h. wenn vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Sogenannte CEF-Maßnahmen, Maßnahmen zum Erhalt der kontinuierlichen ökologischen Funktion) durchgeführt werden, die den betroffenen Tieren Ersatzquartiere bieten, ist die Zerstörung artenschutzrechtlich möglich. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Abriss außerhalb der Nutzungszeit durch die Fledermäuse, d.h. von November bis März zu erfolgen hat (damit wird auch das Tötungs- und Verletzungsverbot nach 44 des BNatSchG berücksichtigt) und Ersatzquartiere bereitzustellen sind. Am Einfachsten kann dies durch die Neuschaffung an dem geplanten Neubau erfolgen, Möglichkeiten hierzu sind der Einbau von Fassadenquartieren in den Rohbau (durch sog. Quartiersteine, vgl. Abb. 4) oder die Fassade (Fassadenquartiere, vgl. Abb. 5-6) oder das nachträgliche Aufbringen auf die Fassade (Fassaden-Flachkästen, vgl. Abb. 7-9). Letztere Möglichkeit kann grundsätzlich auch an anderen Gebäuden in der Umgebung durchgeführt werden. Eine Detailplanung kann am Besten im Zuge der Neubauplanung in Abstimmung mit dem planenden Architekten erfolgen. Bei Hotelbautenn ist dabei auch zu berücksichtigen, dass die Fledermäuse bevorzugt an Fassadenbereichen angesiedelt werden sollten, die nicht unmittelbar in Gästebereichen liegen, d.h. z.b. nicht über Balkonen. 5

6 Abb. 4: Beispiel für einen Quartierstein aus Holzbeton, der in den Rohbau eingemauert und anschließend bis auf die Öffnung verputzt wird. Abb. 5: Spaltenquartier am Dachrand eines Rohbaus, nach dem Verputzen bleibt ein Zugangsspalt hinter die Holzverkleidung. 6

7 Abb. 6: Spaltenquartiere hinter der Holzverkleidung eines Neubaus, die Fledermäuse gelangen über Einflugöffnungen in die Spalträume. Abb. 7: Nachträglich aufgebrachtes Spaltenquartier als Holzkasten. 7

8 Abb. 8: Nachträglich aufgebrachtes Spaltenquartier als Holzkasten. Abb. 9: Nachträglich aufgebrachte Spaltenquartiere in Form von Holzbetonkästen. Diese können in Fassadenfarbe gestrichen werden. Werden sie vor dem Verputzen aufgebracht, können sie (bis auf die Einflugöffnung) mit überputzt werden. 8

9 Literatur Bayrisches Landesamt für Umwelt (2013): Fledermausquartiere an Gebäuden. Erkennen, erhalten, gestalten. 36 Seiten; LfU, Augsburg. Online siehe Braun, M. & F. Dieterlen (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1. Allgemeiner Teil, Fledermäuse. 687 S.; Ulmer Verlag, Stuttgart. Dietz, C. & A. Kiefer (2014): Die Fledermäuse Europas. Kosmos Naturführer. 394 Seiten; Kosmos Verlag, Stuttgart. Dietz, M. & M. Weber (2000): Baubuch Fledermäuse. Eine Ideensammlung für fledermausgerechtes Bauen. 223 Seiten; Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus- Liebig-Universität Gießen. Reiter, G. & A. Zahn (2005): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Interreg IIIB Projekt Lebensraumvernetzung Seiten. Simon, M., S. Hüttenbügel & J. Smit-Viergutz (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 76: 275 Seiten. Stutz, H.-P. & M. Haffner (1993): Aktiver Fledermausschutz. Band III Richtlinien für die Erhaltung und Neuschaffung von Fledermausquartieren in und an Gebäuden. 44 Seiten; SSF Zürich. 9

10 Anhang Ausführliche Hinweise zum Artenschutz am Haus und bei Sanierungen im Speziellen finden sich auf der Internetseite: Zur Ansiedlung der Bartfledermaus sind grundsätzlich Spaltenkästen an Fassaden geeignet. Spaltenkästen aus Holzbeton können z.b. bei folgender Firma bezogen werden: - Naturschutzbedarf Strobel: Zum Einbau in die Fassade gibt es z.b. den - Fledermaus-Einbaustein ( BcatUid%5D=4&cHash=c8d4f34600) - Fledermaus-Großraumeinbaustein ( BcatUid%5D=4&cHash=d2e9e0ca5f) Oder zum Aufbringen außen auf die Fassade z.b. den - Fledermaus-Fassadenflachkasten ( BcatUid%5D=4&cHash=619c50a777) 10

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