Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in Baden-Württemberg?

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1 Tagungsführer der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg, Heft 15, Windkraftanlagen eine Bedrohung für Vögel und Fledermäuse? Welchen Einfluss haben Windkraftanlagen auf jagende und wandernde Fledermäuse in Baden-Württemberg? Robert Brinkmann 1 Einleitung und Problemstellung Bereits seit Mitte der 90er Jahre wird in Fachkreisen diskutiert, ob WKA eine Gefährdung für Fledermäuse darstellen können. Insbesondere in Norddeutschland, wo in dieser Zeit zahlreiche Anlagen entstanden, wurden Fledermäuse in Einzelfällen bereits bei der naturschutzrechtlichen Beurteilung dieser Eingriffsvorhaben berücksichtigt. Dabei wurde vor allem geltend gemacht, dass Fledermäuse den WKA möglicherweise ausweichen und ihre Jagdhabitate im Bereich der geplanten Windparks aufgeben (vgl. BACH et al. 1999, RAHMEL et al. 1999). Ebenso wurde auf mögliche Verluste durch Fledermausschlag, insbesondere bei den wandernden Fledermausarten, hingewiesen (ebenda). Denn aus den USA (OSBORN et al. 1996) und aus Australien (HALL & RICHARDS 1972) lagen bereits Berichte über an WKA verunglückte Fledermäuse vor. Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials durch den Fledermausschlag war zum damaligen Zeitpunkt aus Mangel an Daten jedoch nicht möglich. Durch Funde von toten Fledermäusen unter WKA in Deutschland (1998 Sost/NRW, eine tote Breitflügelfledermaus, VIERHAUS 2000; 2000/2001 einige Abendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermäuse in Brandenburg, DÜRR 2002) wurde deutlich, dass auch an bundesdeutschen Anlagen mit Kollisionsopfern zu rechnen ist (vgl. Abb. 1). Die Veröffentlichung dieser Daten im Jahr 2002 in der Fledermauszeitschrift NYCTALUS (DÜRR 2002), löste eine bundesweite Diskussion über das Gefährdungspotenzial von WKA für Fledermäuse aus, die nun auch Eingang in den gesellschaftlichen Diskurs über Vor- und Nachteile der Windenergienutzung fand. Während es sich bei den oben angeführten Totfunden von Fledermäusen unter WKA um Zufallsfunde handelte, von denen nicht auf das tatsächliche Ausmaß des Kollisionsrisikos geschlossen werden konnte, zeigten die ersten systematischen Nachsuchen unter WKA, dass das Problem zumindest an einzelnen Standorten eine artenschutzrelevante Dimension erreicht. So wurden in einem Windpark mit 10 WKA bei Puschwitz im Landkreis Bautzen (Sachsen) in den Herbstmonaten 2002 insgesamt 34 tote Fledermäuse gefunden, wobei jedoch nur ca. 40% der Flächen unter den WKA für eine Nachsuche zugänglich waren (TRAPP et al. 2002). Aufgrund dieser Studie wurde die Errichtung von zwei weiteren WKA in der Nähe des untersuchten Windparks bei Puschwitz von den Genehmigungsbehörden aus Gründen des Fledermausschutzes abgelehnt, wogegen die Antragstellerin klagte. Das Verwaltungsgericht

2 Dresden bestätigte jedoch die Ablehnung und begründete dies u. a. mit der nachgewiesenen tatsächlichen Gefährdung der nach dem Naturschutzrecht streng geschützten Fledermäuse 1. Es zeigt sich also, dass Vorkommen von Fledermäusen für die inhaltliche und planungsrechtliche Beurteilung von geplanten Standorten für WKA ein entscheidender Faktor sein können. Damit stellt sich auch in Baden-Württemberg die Frage, wie zukünftig mit den Belangen des Fledermausschutzes bei der Genehmigung von WKA umgegangen werden soll. Obwohl bereits 216 WKA in Baden-Württemberg errichtet wurden (Stand Ende 2002, WM/BW 2003), steht der Ausbau der Windenergienutzung vermutlich noch am Anfang. Denn nachdem viele günstige Standorte im norddeutschen Tiefland bereits belegt sind, richtet sich das Augenmerk der Anlagenbetreiber nun vermehrt auf die Mittelgebirgsstandorte, wo z. B. im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb noch gute Windverhältnisse anzutreffen sind (vgl. LFU 1994) und somit ein rentabler Betrieb der Anlagen erwartet werden kann. Da außer einer allgemeinen Beschreibung des Problems (vgl. BRINKMANN & SCHAUER- WEISSHAHN 2002) für Baden-Württemberg keine weiteren landesspezifischen Daten zum Konflikt Fledermäuse und WKA vorliegen, besteht die Aufgabe dieses Beitrags im Wesentlichen darin, den aktuellen Kenntnisstand zum Thema insgesamt aus publizierten Studien zusammenzufassen und auf dieser Basis eine Konfliktanalyse für die in Baden- Württemberg verbreiteten Fledermäuse durchzuführen. Dabei verfolgt dieser Beitrag das Ziel, die vorhandenen wissenschaftlichen Grundlagendaten objektiv darzustellen, um eine sachliche Diskussion der vorhandenen Risikopotenziale zu ermöglichen. Anschließend werden in Anlehnung an die bundesweit geführte Fachdiskussion Hinweise für die planerische Berücksichtigung der Artenschutzbelange für Fledermäuse gegeben. Abb. 1: Totfunde von Fledermäusen unter verschiedenen WKA in Brandenburg: Abendsegler mit Schulterfraktur (linkes Bild) und Abendsegler, Rauhautfledermaus und zwei Zwergfledermäuse (rechtes Bild) (aus DÜRR 2002). 1 Urteil VG Dresden vom , 7 K 2583/02.

3 2 Schutz von Fledermäusen nach dem Artenschutzrecht und internationalen Abkommen Aufgrund der starken Bestandsrückgänge fast aller Fledermausarten in Mitteleuropa seit der Mitte des letzten Jahrhunderts gilt die Artengruppe der Fledermäuse heute in hohem Maße als schutzbedürftig. Dies spiegelt sich in den Einstufungen aller Fledermausarten in den europäischen Richtlinien und Abkommen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 2, EUROBATS- Abkommen 3 ) sowie in den deutschen Naturschutzgesetzen wieder. So werden alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt. Für die Arten dieses Anhangs müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Vorgabe wurde im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 4 derart umgesetzt, dass alle Arten des Anhangs IV der FFH-RL automatisch zu den streng geschützten Arten zählen ( 10 Abs. 1, Nr. 11 b BNatSchG), für die nach 42 Abs. 1 und 2 (BNatSchG) spezielle Verbote gelten. Diese Artenschutzbestimmungen finden jedoch nach 43 Abs. 4 (BNatSchG) bei der Ausführung eines nach 19 BNatSchG zugelassenen Eingriffs, z. B. bei Bau einer Windkraftanlage, keine Anwendung. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass den streng geschützten Arten bei der Erhebung der Planungsgrundlagen und im Rahmen der Abwägung von Planungsalternativen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, damit die Belange des Artenschutzes in der Eingriffsregelung ausreichend berücksichtigt werden (vgl. Kap. 5.1). Weitere Anforderungen an die Berücksichtigung der streng geschützten Arten in Planungsverfahren werden sich in Zukunft aus dem neuen 19 Abs. 3, S. 2 (BNatSchG) ergeben, wonach ein Eingriff in nicht ersetzbare Biotope der wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten nur zulässig ist, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist (vgl. auch LOUIS & WEIHRICH 2003). Diese Vorgabe des Bundesgesetzes muss bis zum April 2005 im baden-württembergischen Landesnaturschutzgesetz umgesetzt werden (vgl. KRATSCH 2002). Besonders geschützt sind die Lebensräume von Fledermäusen auch in vielen Natura Gebieten. So sind in Baden-Württemberg Schutzgebiete speziell für die Große Hufeisennase, die Bechsteinfledermaus, die Wimperfledermaus, das Große Mausohr und die Mopsfledermaus als Arten des Anhangs II der FFH-RL vorgeschlagen worden. Weitere Fledermausarten können als charakteristische Arten verschiedener, in den Natura-2000 Gebieten speziell geschützter Lebensräume angesehen werden. So ist z. B. der Kleinabendsegler eine besonders charakteristische Art der nach Anhang I der FFH-RL besonders geschützten Eichen-Hainbuchenwälder. Bei geplanten Standorten von WKA in 2 Richtlinie 92/43/EWG vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. EG L 206, S. 7 ff. 3 Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa vom Regionalabkommen der Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten vom BNatSchGNeuregG vom , BGBl I 2002, 1193 ff

4 oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten können daher häufig auch Fledermäuse betroffen sein, die dann bei der Prüfung dieser Projekte nach 34 BNatSchG bzw. 26c NatSchG 5 (Verträglichkeitsprüfung) ggf. speziell berücksichtigt werden müssen. 3 Derzeitiger Wissenstand zu Auswirkungen von WKA auf Fledermäuse und ihre Lebensräume 3.1 Bau- und anlagebedingte Auswirkungen Durch die Konzentration auf das Kollisionsrisiko von Fledermäusen wird in der aktuellen Diskussion häufig übersehen, dass auch durch den Bau und die Anlage der WKA Fledermauslebensräume dauerhaft beeinträchtigt werden können. Der durch die Anlage der Fundamente, der dauerhaft freizuhaltenden Arbeitsbereiche (v. a. Kranstellplätze) sowie der Zuwegungen verursachte Flächenverbrauch dürfte insbesondere bei der Anlage mehrerer WKA zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft führen. Die z. T. erforderliche nächtliche Beleuchtung der Baustellen sowie nächtlicher Fahrzeugverkehr während der Bauphase können zu Störungen der licht- und lärmempfindlichen Fledermausarten (z. B. Bechsteinfledermaus, Wimperfledermaus) in den angrenzenden Lebensräumen führen. Da in Baden-Württemberg eine große Zahl der geeigneten Standorte für WKA auf bewaldeten Bergkuppen liegt, können durch die Anlage der WKA auch wertvolle Jagdhabitate und Quartiergebiete von Fledermäusen in Wäldern beeinträchtigt werden. Wälder stellen für zahlreiche Fledermausarten ein bevorzugtes Jagdhabitat dar. Zudem sind viele Arten wie z. B. die beiden Abendseglerarten, die Bechsteinfledermaus und auch die Mopsfledermaus auf Höhlen- oder Spaltenquartiere in Bäumen angewiesen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2000). Selbst in den Höhenlagen des Schwarzwaldes wurden Wochenstubenquartiere der Fransenfledermaus in natürlichen und naturnahen Nadelwäldern nachgewiesen (KRETZSCHMAR 2003). 3.2 Betriebsbedingte Auswirkungen Meidung von Standorten mit WKA infolge von Lärmemissionen oder sonstigen Störungen Die einzige bislang publizierte Studie, in der mögliche Auswirkungen eines Windparks auf das Raumnutzungsverhalten von Fledermäusen untersucht werden, führte BACH (2001, 2003) in einem durch Grünland und Feldhecken geprägten Gebiet in der norddeutschen Tiefebene bei Cuxhaven durch. Die Untersuchungen begannen 1998, ein Jahr vor dem Bau 5 NatSchG (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg) vom , GBl. S. 428

5 der WKA in 1999 und wurden bis zum Jahr 2002 weitergeführt. Der Windpark besteht aus 70 Anlagen mit einer Nabenhöhe und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 Metern. Pro Jahr wurden 7 Begehungen der Windparkflächen durchgeführt und die mittels Detektor festgestellte Aktivität insbesondere von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen als Punktsignatur in Karten eingezeichnet. BACH (2003) stellte fest, dass Breitflügelfledermäuse das zuvor als Jagdhabitat genutzte Gebiet des Windparks im Laufe von vier Jahren immer stärker mieden. Die Breitflügelfledermäuse hielten auf ihren Jagdflügen fast immer einen Abstand von >100 Metern zu den Anlagen. Die Jagdaktivität der Zwergfledermäuse nahm dagegen im Laufe der Jahre im Gebiet des Windparks eher zu. Die Tiere jagten hier entlang der Hecken auch im Nahbereich der WKA. Je nach Stellung der Rotoren veränderten die Zwergfledermäuse jedoch ihr Jagdverhalten. Wenn sie parallel zu den Rotoren flogen, veränderten sie ihren Jagdflug in 2-10 Meter Höhe entlang der Hecke nicht. Drehten sich die Rotoren jedoch im rechten Winkel zur Flugbahn, so verringerten die Zwergfledermäuse ihre Flughöhe entlang der Hecke auf nur 0,5-1 Meter. Sie schienen den Rotoren regelrecht auszuweichen (ebenda). Als eine Möglichkeit, warum die Breitflügelfledermäuse den Windpark bei Cuxhaven meiden, diskutiert BACH (2001) die Störung durch Ultraschallemissionen der WKA, die möglicherweise im Bereich der Ortungsrufe der Breitflügelfledermäuse liegen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Breitflügelfledermäuse die WKA orten und den Bereich des Windparks zur Vermeidung von Kollisionen aktiv meiden. Dieser Überlegung steht jedoch die Beobachtung von AHLEN (2002) entgegen, der Nordfledermäuse eine mit der Breitflügelfledermaus eng verwandte Art beobachtete, die gezielt im Nahbereich einer WKA jagten (vgl. Kap ). Insgesamt besteht zum Aspekt der Meidung von WKA durch Fledermäuse noch großer Forschungsbedarf. Es wäre zu klären, ob ggf. auch die nicht im freien Luftraum jagenden Arten von Beeinträchtigungen wie z. B. Lärm oder anderen Störungen betroffen sind. Vermutlich muss auch zwischen residenten Fledermäusen, die den Windpark kennen und möglicherweise ein Vermeidungsverhalten entwickeln konnten, und wandernden Fledermäusen, die den Windpark auf großräumigen Transferflügen kreuzen, unterschieden werden. Denn wie im folgenden Kapitel gezeigt wird, treten gerade bei der letztgenannten Gruppe von Fledermäusen die meisten Kollisionsopfer an WKA auf. Die Erforschung der Reaktion insbesondere von residenten Fledermauspopulationen auf die WKA könnte auch dahingehend Ergebnisse liefern, wie zukünftig bereits bei der Planung der Anlagen Beeinträchtigungen vermieden werden könnten, z. B. bei der Standortwahl oder auch durch die technische Ausgestaltung der Anlagen.

6 3.2.2 Kollisionen von Fledermäusen mit WKA Betroffene Arten und Zeiträume Bei allen bislang in Mitteleuropa durchgeführten Aufsammlungen unter WKA werden die meisten toten Fledermäuse in den Spätsommer- und Herbstmonaten gefunden. Dabei sind fernziehende Arten wie der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus überproportional vertreten (vgl. Tab. 1 und Abb. 2). Ebenso vertreten sind die im freien Luftraum jagenden Arten wie z. B. Nordfledermaus, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und Zweifarbfledermaus, von denen ebenfalls anzunehmen ist, dass sie im Spätsommer und Herbst Ortswechsel über größere Entfernungen unternehmen, z. B. beim Wechsel von den Sommer- in die Winterquartiere. Tab. 1: Totfunde von Fledermäusen unter WKA in Deutschland und Südschweden (zusammengestellt nach unveröffentlichten Daten von T. DÜRR und DÜRR 2002 [1] für Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie TRAPP et al [2] für Sachsen, VIERHAUS 2000 [3] für Nordrhein-Westfalen und AHLÉN 2002 [4], Südschweden) Großer Abendsegler Nyctalus noctula Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Nordfledermaus Eptesicus nilsonii Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Brandenburg (1) Sachsen- Anhalt Sachsen (2) Nordrhein- Westfalen (3) Süd- Schweden (4) % , , , , , , , ,1 Pipistrellus spec ,2 Unbestimmt 2 2 2,8 Summen

7 Gr. Abendsegler Rauhautfledermaus Zw ergfledermaus Nordfledermaus Zw eifarbfledermaus Pipistrellus spez. Kl. Abendsegler Breitflügelfledermaus unbestimmt Mückenfledermaus Verluste (%) Abb. 2: Verteilung der bislang nachgewiesenen Totfunde von Fledermäusen unter WKA in Deutschland und Südschweden auf die einzelnen Arten (Zahlen und Quellen vgl. Tab. 1). Auch wenn die Mehrzahl der in Tab. 1 aufgelisteten Funde von Kollisionsopfern auf zufälligen oder unsystematischen Absammlungen beruhen, so ist doch die deutliche Tendenz erkennbar, dass primär hoch fliegende und ziehende Arten betroffen sind (vgl. Abb. 2). Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse aus den USA bestätigt, wo seit Ende der 90er Jahre eine Reihe von systematischen Aufsammlungen von toten Fledermäusen in Windparks durchgeführt wurde (zusammenfassend JOHNSON et al. 2002, ERICKSON et al. 2002, vgl. auch Tab. 2). Dort sind mit Lasiurus cinereus und Lasiurus borealis hauptsächlich zwei Arten betroffen, die von der Ökologie und dem Verhalten her in etwa mit den in Europa vorkommenden Abendseglern (Nyctalus noctula und Nyctalus leisleri) verglichen werden können. Beide Lasiurus-Arten zählen in Nordamerika zu den fernziehenden Fledermäusen, die im Frühjahr und Herbst großräumige Wanderungen entlang der Nord-Süd-Achse des Kontinents durchführen. Bei der Nachsuche nach Kollisionsopfern in neun Windparks in den USA entfielen 61,7% aller Totfunde auf Lasiurus cinereus (380 Tiere) und 17,2% auf Lasiurus borealis (106 Tiere) bei 616 Totfunden insgesamt (JOHNSON et al. 2002).

8 Die systematischste, bislang publizierte Suche nach Totfunden in Mitteleuropa wurde in einem Windpark im Landkreis Bautzen und an zwei WKA im Landkreis Kamenz (jeweils in Sachsen) durchgeführt (TRAPP et al. 2002). Die insgesamt 10 Anlagen des Windparks in Bautzen stehen teilweise im Offenland, aber auch im Wald und besitzen eine Nabenhöhe von 78 Metern und einen Rotordurchmesser von 80 Metern. Bei täglichen Aufsammlungen zwischen dem und wurden insgesamt 34 tote Fledermäuse gefunden (vgl. Tab.1), wobei allerdings nur etwa 40% der Flächen unter den WKA abgesucht wurden. Die meisten Verluste wurden bei diesen Anlagen in der zweiten und dritten Augustdekade beobachtet, wo eine sehr warme Witterung mit besonders warmen Nächten vorherrschte. Die Autoren vermuten, dass sich das nächtliche Zuggeschehen vornehmlich auf diesen Zeitraum konzentrierte. Zeitgleich und mit gleicher Intensität wurden auch zwei WKA im Landkreis Kamenz untersucht. An diesen Anlagen konnten überhaupt keine Schlagopfer nachgewiesen werden. Allerdings sind die Anlagen mit 74 m Nabenhöhe und 52 m Rotordurchmesser auch entsprechend kleiner, was nach den Autoren möglicherweise von Bedeutung sein könnte. Diese Ergebnisse im Landkreis Kamenz belegen aber auch, dass keinesfalls an allen Standorten die Gefahr der Beeinträchtigung von Fledermäusen besteht. An Standorten, wo nach sorgfältiger Prüfung (vgl. Kap. 5) kein erhebliches Gefährdungspotenzial erkennbar ist, stehen die Belange des Artenschutzes einer Genehmigung der Anlagen auch nicht entgegen. Gründe für die Totfunde von Fledermäusen unter WKA Bislang gibt es keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, warum die Tiere an den WKA verunfallen. Ebenso existieren auch kaum Beobachtungen wie sich Fledermäuse an einer WKA verhalten. Hier besteht ein dringender Forschungsbedarf. Als Gründe für die Totfunde von Fledermäusen unter den WKA werden verschiedene Wirkfaktoren diskutiert: Fledermausschlag infolge zufälliger Kollisionen: Dem Fledermausschlag infolge zufälliger Kollisionen wird der größte Einfluss zugesprochen. Dabei wird vermutet, dass sich Fledermäuse gerade auf den Zugwegen nicht mittels der Echoortung, sondern mit anderen Sinnen (z. B. visuell) orientieren. Entsprechend können sie die kreisenden Rotorblätter oder auch den Mast der WKA nicht wahrnehmen und verunglücken. Von den von TRAPP et al. (2002) aufgefundenen Fledermäusen wiesen nur etwa die Hälfte Flügelfrakturen auf. Dagegen waren einzelne Tiere aufgrund geplatzter subkutaner Fettzellen äußerlich stark fettig. Nach von TRAPP et al. (ebenda) spricht das dafür, dass die Tiere nicht durch direkte Kollisionen, sondern durch Verwirbelungen zu Tode gekommen sind.

9 Fledermausschlag infolge von Anlockungseffekten durch Licht und Wärmeabstrahlung im Nabenbereich: AHLEN (2002) beobachtete eine intensive Flugaktivität von Nordfledermäusen gerade im Bereich der Naben von WKA und diskutiert in diesem Zusammenhang eine mögliche Anlockung von Beutetieren der Fledermäuse durch die Wärmeabstrahlung im Nabenbereich. Ebenso könnten potenzielle Beutetiere wie z. B. Nachtschmetterlinge oder andere Insekten durch die Positionslichter an den WKA angelockt werden. Diese ziehen wiederum die beutesuchenden Fledermäuse an. Gerade von den im freien Luftraum jagenden Arten ist bekannt, dass sie häufig an Laternen jagen, um das sich dort bietende Beutespektrum zu nutzen. Tötung bei Eindringen in die WKA (Quetschungen): DÜRR (mdl. Mitt.) berichtet, dass bei einigen der in Brandenburg nahe am Mastfuß gefundenen Tieren durchlöcherte Flughäute zu beobachten waren. Er vermutet, dass die Tiere auf der Suche nach Spaltenquartieren in das Innere der WKA vorgedrungen sind und dort verletzt wurden. Gerade die letzten beiden Wirkfaktoren, die Anlockeffekte und auch das Eindringen der Fledermäuse in die WKA, könnten vermutlich durch technische Veränderungen an den Anlagen vermieden werden. Solche Maßnahmen können aber nur gefordert werden, wenn der Einfluss der Wirkfaktoren auf die Fledermausarten zweifelsfrei belegt wird. Entsprechend dringend werden Forschungsergebnisse zu diesem Thema benötigt. Mortalität von Fledermäusen an WKA eine Gefährdung der Populationen? Auch für genaue Angaben zur Mortalität von Fledermäusen an WKA fehlen aktuell die notwendigen wissenschaftlich abgesicherten Grundlagendaten. Entsprechend ist es zur Zeit nicht möglich, das Gefährdungspotenzial von WKA auf die Fledermauspopulationen in Mitteleuropa auch nur näherungsweise zu bestimmen. Neben den ungenügenden Datengrundlagen zur Mortalität an WKA liegt dies aber auch darin begründet, dass wesentliche Aspekte zum Raum-Zeit-Muster des Zugverhaltens der wandernden Arten bislang nur unzureichend erforscht sind. Zudem fehlen weitgehend Angaben zu Populationsgrößen von Fledermäusen in Mitteleuropa, die als Referenzwerte für eine populationsorientierte Gefährdungsanalyse dienen könnten. Auch hier ist entsprechend ein hoher Forschungsbedarf zu konstatieren. In den bislang vorliegenden Studien zu Kollisionsopfern an WEA wurden getötete Fledermäuse zum Teil jedoch in so großer Zahl gefunden, dass angenommen werden muss, dass dies auch zu erheblichen Auswirkungen auf die Populationen der betroffenen Arten führen kann (vgl. Tab. 2).

10 Tab. 2: Mortalität von Fledermäusen durch WKA in Windparks in den USA und in Deutschland (für die USA Daten aus ERICKSON et al und WILLIAMS 2004 und für Sachsen aus TRAPP et al. 2002). Ort Habitatstrukturen im Windpark Jahr Totfunde/ Jahr (Durchschnitt) Tote Fledermäuse pro Turbine/Jahr Suchfehler berücksichtigt 6 Buffalo Ridge, Äcker und Weiden MN P ,07 ja Buffalo Ridge, MN P ,02 ja Buffalo Ridge, MN P ,32 ja Foot Creek Prärie, Espen, Rim, WY Sträucher ,04 ja Vansycle, OR Äcker und Grünland ,74 ja Wisconsin Äcker und Weiden ,10 nein Buffalo Mtn., Laubwald auf TN Bergspitze ,00 nein Backbone keine Angabe Mitte Aug.- Mountain, WV Ende Okt ,09 nein Puschwitz, Sachsen Vorwaldstadien, Kieferngehölze, landwirtschaftliche Flächen ,40 nein Die meisten der publizierten Studien wurden bislang in den USA durchgeführt. Hier zeigt sich, dass in den z. T. sehr großen Windparks in den überwiegend landwirtschaftlich genutzten weiten Ebenen (z. B. Buffalo Ridge, Minnesota) pro Turbine nur wenige Fledermäuse pro Jahr verunfallen (vgl. Tab. 2). Wesentlich höhere Fallzahlen werden jedoch bei Windparks erreicht, die auf Bergkuppen gebaut wurden. So wurden bei Aufsammlungen in einem aus 44 Anlagen bestehenden Windpark in den Backbone Mountains, West Virginia zwischen Mitte August und Oktober 2003 an die 400 Totfunde registriert (WILLIAMS 2004). Und auch in den von Laubwäldern dominierten Buffalo Mountains, Tennessee, wurden bei nur drei WKA während eines Jahres 30 tote Tiere gefunden. Dabei liegen die tatsächlichen Fallzahlen noch höher, da sich diese Zahlenangaben auf die gefundenen toten Tiere beziehen und nachweislich nur ein Teil der verunfallten Fledermäuse gefunden wird. Aufgrund der vergleichbaren geografischen und klimatischen Bedingungen in Europa und Nordamerika sowie dem Vorkommen von Fledermausarten, die in ihrer Ökologie und in ihrem Verhalten den in Europa verbreiteten Arten sehr ähnlich sind, kann angenommen werden, dass die Ergebnisse aus den USA mit gewissen Einschränkungen auch auf Europa 6 Bei einigen Untersuchungen aus den USA wurde berücksichtigt, dass nur ein Teil der toten Fledermäuse unter den Anlagen gefunden wird, da verunfallte Fledermäuse zwischen den Beobachtungsdurchgängen durch Beutegreifer abtransportiert oder durch den Beobachter übersehen werden. Die Fehlergröße in beiden Fällen wurde durch Freilandversuche ermittelt, um so die tatsächliche Mortalitätsrate in den Windparks abzuschätzen (für die genauen Berechnungsmethoden siehe JOHNSON et al. 2003). Bei den Untersuchungen, in denen der Suchfehler berücksichtigt wurde, handelt es sich entsprechend um hochgerechnete Zahlen, während in den anderen Studien die absoluten Zahlen, d. h. nur die tatsächlich gefundenen Schlagopfer berücksichtigt wurden.

11 übertragbar sind. Dies zeigen auch die Ergebnisse aus den Untersuchungen im Windpark Puschwitz, Sachsen, wo während der Herbstmonate durchschnittlich 3,4 tote Fledermäuse pro Anlage gefunden wurden. Rechnet man ein, dass nur 40 % der Fläche abgesucht wurden, kann die Mortalitätsrate im gesamten Windpark (= 100 %) auf durchschnittliche 8,5 Tiere pro Anlage hochgerechnet werden. Auch hier dürfte die Anzahl der tatsächlich verunglückten Tiere noch höher liegen, da die Tiere, die bei der Suche nicht gefunden wurden oder nachts bereits von Beutegreifern wie z. B. dem Fuchs von den Kontrollflächen entfernt wurden, noch nicht eingerechnet sind. Die wenigen bislang durchgeführten Aufsammlungen unter WKA zeigen, dass teilweise eine erhebliche Anzahl toter Fledermäuse gefunden wird. Obwohl aktuell keine Referenzwerte zur Größe von Fledermauspopulationen vorhanden sind, kann angenommen werden, dass sich die durch WKA verursachte Mortalität durchaus auf die Populationen der betroffenen Fledermausarten auswirken kann. Dabei ist zum Einen die Summationswirkung durch die große Zahl bereits installierter WKA zu berücksichtigen. Zum Anderen muss in Rechnung gestellt werden, dass Fledermäuse eine sehr geringe natürliche Reproduktionsrate aufweisen, so dass Individuenverluste wesentlich schlechter als bei z. B. bei den Vögeln ausgeglichen werden können. Zudem sind die Populationen in Mitteleuropa ohnehin anderen anthropogenen Gefährdungen (Quartier- und Habitatverluste durch Eingriffe, Zerschneidungswirkungen, Mortalität im Straßen- und Schienenverkehr etc.) ausgesetzt. 4 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen von WKA auf Fledermäuse in Baden-Württemberg eine Analyse möglicher Konflikte 4.1 Konfliktrisiko für einzelne Arten Wie in Kap. 3 dargestellt, können Fledermäuse in ganz unterschiedlicher Weise von den Auswirkungen betroffen sein. Deshalb wird im Folgenden für die in Baden-Württemberg vorkommenden Arten analysiert, ob und inwieweit sie von den Auswirkungen von WEA betroffen sein könnten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die durch Kollisionen möglicherweise besonders betroffenen Arten gelegt (vgl. Kap ). Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Das Vorkommen des Großen Abendseglers in Baden-Württemberg ist stark saisonal geprägt. Die größten Individuendichten werden in den Frühjahrs- und Herbstmonaten festgestellt, wenn Tiere dieser wandernden Art entweder auf dem Durchzug Baden-Württemberg passieren oder im Umfeld ihrer Winterquartiere z. B. am Oberrhein und am Bodensee lokal große Ansammlungen bilden. Im Sommer verbleiben fast nur Männchen in Baden-

12 Württemberg, während die Weibchen ganz überwiegend in die Reproduktionsgebiete im Norden und Nordosten Mitteleuropas wegziehen (WEID 2002, vgl. Abb.3). Abb. 3: Ergebnisse der Beringung von Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii) und Abendseglern (Nyctalus noctula) in Deutschland. Jede Linie verbindet den Ort, an dem ein Individuum mit einer Metallklammer um den Unterarm gekennzeichnet wurde, mit dem Ort, an dem es später einmal wieder gefunden wurde. Die Zugwege beider Arten durchschneiden Baden-Württemberg (Kreissymbol) auf der gesamten Fläche (aus BOYE et al. 1999, verändert). Baden-Württemberg wird von Großen Abendseglern vermutlich in einem Breitfrontzug überquert, wofür Beobachtungen in den Höhenlagen des Schwarzwaldes in den Frühjahrsund Herbstmonaten sprechen (HÄUSSLER & NAGEL 2003). So beobachtete SKIBA (1990) sogar einen Überflug des Feldberggipfels im südlichen Hochschwarzwald. In den großen Flusstälern in Baden-Württemberg, so z. B. in der Oberrheinebene, kann im Spätsommer/Herbst regelmäßig ein Masseneinzug des Abendseglers beobachtet werden (HÄUSSLER & NAGEL 2003). In den Hartwäldern der Rheinebene und in den Laubwäldern der Vorbergzone des Schwarzwaldes beziehen Abendsegler ab Ende Juli/Anfang August Paarungsquartiere in Baumhöhlen. Ein großer Teil der Tiere dürfte hier auch überwintern, wie zahlreiche Funde von Winterschlafgesellschaften in diesen Wäldern belegen. Obwohl die niederen und mittleren Lagen von der Art bevorzugt werden, beziehen die Tiere im Spätsommer und Herbst auch in Bergwaldgebieten Quartier, so z. B. in dem fichtendominierten Virngrund (470 m ü. NN), in den Tannenmischwäldern des Schlehen- und Heckengäus (460 m ü. NN) und auch auf der Mittleren Schwäbischen Alp (bis 700 m). Das bislang höchstgelegene Baumhöhenquartier in Baden-Württemberg wurde auf 740 m ü. NN in Oberschwaben gefunden (HÄUSSLER & NAGEL 2003). Während der Zugzeiten im Frühjahr und vor allem im Spätsommer/Herbst werden immer wieder große Ansammlungen von Abendseglern an bestimmten Plätzen über Gewässern oder auch an Hängen und Bergkuppen beobachtet. Möglicherweise handelt es sich dabei um Sammelplätze für den Zug oder auch nur um die Ausnutzung lokal günstiger

13 Nahrungsquellen. So protokollierte DIETERLEN (in HÄUSSLER & NAGEL 2003) über 15 Jahre das Auftreten großer Abendsegler-Ansammlungen am Max-Eyth-See in Stuttgart. In der Zeit des Frühjahrszuges vom bis beobachtetet er dort durchschnittlich 300 Tiere pro Abend, beim Herbstzug im ersten Septemberdrittel durchschnittlich 140 Tiere. Auf der Kuppe des Tunibergs bei Freiburg beobachtete F. SAUMER in den Herbstmonaten ( bis ) der Jahre immer wieder Ansammlungen von bis zu 250 großen Fledermäusen bei denen es sich nur um Abendsegler gehandelt haben kann die über der Kulturlandschaft in der Abenddämmerung jagten (SAUMER, schriftl. Mitt. vom Februar 2004). Bei ihren Jagdflügen können Abendsegler den gesamten Luftraum nutzen. Typisch ist jedoch eine Jagd am Waldrand oder über Gewässern in etwa 10 bis 40 Metern Höhe. Die Art ist aber auch in der Lage in Höhen von Metern zu jagen. In den Herbstmonaten können Große Abendsegler bereits in den Nachmittagsstunden noch weit vor Einbruch der Dämmerung bei der Jagd beobachtet werden. Aufgrund des dargestellten Zug- und Jagdverhaltens des Großen Abendseglers in Baden- Württemberg ist damit zu rechnen, dass diese Art besonders stark durch WKA betroffen werden könnte. Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Der Kleinabendsegler verhält sich in vielerlei Hinsicht ganz ähnlich wie die größere Schwesternart. Auch der Kleinabendsegler zählt zu den wandernden Fledermäusen, die in Baden-Württemberg durchziehen oder vorrangig zur Überwinterung einfliegen. Im Gegensatz zum Großen Abendsegler pflanzt sich der Kleinabendsegler aber in Baden-Württemberg auch fort (BRAUN & HÄUSSLER 2003, eigene Beobachtungen). Insgesamt ist die Art in Baden- Württemberg deutlich seltener als der Große Abendsegler. Nach neueren Untersuchungen vom Oberrhein besetzt der Kleinabendsegler im August und September Paarungsquartiere in den Hartwäldern der Rheinebene (BRINKMANN 2001) und auch an exponierten Bergrücken in der Vorbergzone des Schwarzwaldes (KRETZSCHMAR et al. i. Dr.). BRAUN & HÄUSSLER (2003) berichten von Paarungsquartieren des Kleinabendseglers in unterwuchsreichen Kiefern-Tannen-Althölzern im Nordschwarzwald. Die z. T. exponierte Lage der Paarungsquartiere lässt die Vermutung zu, dass insbesondere durchziehende Weibchen angelockt werden sollen. Entsprechend ist in Wäldern mit einer großen Anzahl von Paarungsquartieren und balzenden Männchen auch mit einer hohen Aktivität von Individuen dieser Art zu rechnen. Wie der Große Abendsegler jagt auch der Kleinabendsegler im offenen Luftraum am Waldrand, über Gewässern und über den Baumkronen. Es ist anzunehmen, dass die Art auf den großräumigen Wanderungen ähnlich wie der Große Abendsegler auch in größeren

14 Höhen fliegt. Dadurch könnte der Kleinabendsegler möglicherweise durch die Errichtung und den Betrieb von WKA gleichermaßen betroffen sein wie seine große Schwesternart. Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Auch die Zweifarbfledermaus ist eine wandernde Fledermausart, die in Baden-Württemberg hauptsächlich überwintert. Die Sommergebiete der Art liegen vermutlich in den östlich und nordöstlich an Deutschland angrenzenden Ländern. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Sommernachweisen vom Bodensee (BRAUN 2003a) und aus dem Hochrheingebiet (eigene Beobachtungen) die auf eine Fortpflanzung in der Region schließen lassen. Als Winterquartiere sind vor allem Spaltenquartiere in hohen Gebäuden (Hochhäuser, große Kirchen) bekannt geworden (BRAUN 2003a). So überwintert die Art z. B. in Mauerspalten im Hahnenturm im Freiburger Münster. Hier können von Oktober bis Dezember auch die Balzflüge der Zweifarbfledermäuse in großer Höhe über der Stadt beobachtet werden (HELVERSEN et al. 1987). Auch aus einigen anderen Städten in Baden-Württemberg sind solche Balzflüge bekannt (BRAUN 2003a). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Zweifarbfledermäuse zur Balz auch andere exponierte Landschaftsstrukturen wie z. B. natürliche Felsen und Bergspitzen nutzen. So beschreibt WEID (1988) Balzplätze der Zweifarbfledermaus in den Rhodopen (bulgarisch-griechisches Grenzgebiet) oberhalb von alten Laubwäldern in etwa 1200 m ü. NN. Aufgrund ihres Zugverhaltens sowie den Balzflügen in großer Höhe und an exponierten Landmarken sind auch Zweifarbfledermäuse prinzipiell durch WKA stark gefährdet, wie die in Relation zur allgemeinen Seltenheit der Art in Deutschland vielen Totfunde z. B. unter den untersuchten WKA im Landkreis Bautzen (TRAPP et al. 2002) befürchten lassen. Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii) Die Nordfledermaus ist eine typische Art der Hochlagen des Schwarzwaldes. Hier werden überwiegend Spaltenquartiere an Gebäuden genutzt, die auch als Wochenstuben dienen (BRAUN 2003b). Nachweise im Jagdhabitat beziehen sich ganz überwiegend auf Waldränder, Wälder, Gewässer und vor allem Laternen an Straßen (vgl. auch SKIBA 1990). Die Nordfledermaus jagt fast ausschließlich im freien Luftraum in schnellem und wendigem Flug. Gelegentlich wurden jagende Nordfledermäuse auch in 100 Metern über den Baumkronen beobachtet (BRAUN 2003b). Bei den Aufsammlungen toter Fledermäuse unter WKA in Südschweden war die Nordfledermaus die am häufigsten gefundene Art (AHLEN 2002). Die Art ist dort ähnlich dominant wie in den Hochlagen des Schwarzwaldes. Nordfledermäuse dürften in ihrem Verbreitungsgebiet in den Hochlagen Baden-Württembergs potenziell ähnlich stark durch WKA gefährdet werden wie in Südschweden.

15 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Im Gegensatz zur Nordfledermaus meidet die Breitflügelfledermaus die Hochlagen Baden- Württembergs und besitzt ihren Verbreitungsschwerpunkt in den niederen und mittleren Lagen wie z. B. im Rheintal, in den Kocher-Jagst-Ebenen, dem Vorland der Schwäbischen Alb und dem Westallgäuer Hügelland (BRAUN 2003c). Im Schwarzwald kann sie bis in Höhenlagen von etwa 700 m ü. NN festgestellt werden (SKIBA 1990, eigene Beobachtungen). Über saisonale Wanderungen der Art ist in Baden-Württemberg nichts bekannt, wahrscheinlich sind Breitflügelfledermäuse als relativ ortstreu einzustufen (BRAUN 2003c). Das Jagdverhalten der Art ist sehr variabel. So ist sie zum Einen in der Lage Beute direkt vom Boden aufzunehmen. Andererseits jagen Breitflügelfledermäuse auch im freien Luftraum in mittleren bis großen Höhen (<50 Meter, eigene Beobachtungen), so dass sie prinzipiell durch WKA gefährdet werden könnten, wie auch einige Totfunde unter WKA belegen. BACH (2001) beschreibt, wie Breitflügelfledermäuse einen neu errichteten Windpark zu meiden scheinen. Demnach wären Breitflügelfledermäuse eher durch Ausweicheffekte, die zu einem Verlust von Jagdgebieten führen, als durch Kollisionen mit den WKA gefährdet. Diese in Teilen widersprüchlichen Aussagen zeigen, dass auch hinsichtlich der spezifischen Auswirkungen von WKA auf einzelne Arten noch ein großer Forschungsbedarf besteht (vgl. Kap. 6). Rauhautfledermaus Auch die Rauhautfledermaus zählt zu den fernwandernden Fledermausarten, die Baden- Württemberg auf dem Frühjahrs- und Herbstzug überqueren (vgl. Abb. 3). Ein Teil der aus den nordöstlichen Sommerlebensräumen einwandernden Rauhautfledermäuse überwintert vermutlich jedoch auch in den wintermilden Gebieten am Oberrhein oder am Bodensee (BRAUN 2003d). In den großen Flussauen z. B. von Rhein, Neckar und Donau sowie am Bodensee befinden sich die Paarungsgebiete der Rauhautfledermaus. Als Quartiere werden Baumhöhlen oder ersatzweise Nistkästen genutzt, die zumeist in der Nähe von Gewässern als bevorzugtem Jagdhabitat der Art liegen. Der Jagdflug der Art erfolgt zwar im freien Luftraum z. B. in 4-15 Metern Höhe über Gewässern, zeigt aber doch eine gewisse Orientierung an Strukturen, sodass eine Gefährdung jagender Rauhautfledermäuse durch WKA eher unwahrscheinlich erscheint. Die Gefährdung von Rauhautfledermäusen durch WKA besteht wahrscheinlich vielmehr während des Zuges, wo anzunehmen ist, dass die Tiere auch in größeren Höhen fliegen. Immerhin wurde die Art nach dem Großen Abendsegler als zweithäufigste Art tot unter WKA in Deutschland und Südschweden gefunden. Zwar vermutet ARNOLD (in BRAUN 2003d),

16 dass die Tiere auf ihren Wanderungen den großen Flusstälern wie z. B. Neckar und Main folgen, um von Osten kommend die Oberrheinniederung zu erreichen. Andererseits ist aber auch ein Flächenzug durch Baden-Württemberg nicht auszuschließen, wie Nachweise der Art zur Zugzeit auch abseits der Flussniederungen belegen (BRAUN 2003d). Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Die Zwergfledermaus führt in Baden-Württemberg vermutlich nur kleinere Wanderungen zwischen den Sommer- und Winterquartieren durch. So konnten im Freiburger Münster beringte Zwergfledermäuse in einer Entfernung von maximal etwa 60 Kilometern Entfernung wieder gefunden werden. Interessant ist, dass sämtliche Wiederfundorte bislang am Schwarzwaldrand oder im Hochschwarzwald lagen (HELVERSEN et al. 1987). Die Tiere müssen auf ihren Transferflügen daher auch Teile des Hochschwarzwaldes und der Schwarzwaldrandlagen überflogen haben. Zum Flugverhalten auf diesen Transferflügen liegen keine Erkenntnisse vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tiere auf großräumigeren Transferflügen auch in größeren Höhen als bei der Jagd fliegen und somit prinzipiell durch WKA gefährdet werden könnten. Immerhin wurden Zwergfledermäuse zusammen mit Nordfledermäusen am dritthäufigsten tot unter WKA gefunden (vgl. Kap ). Beim Jagdflug oder auf den täglichen Transferflügen zwischen Quartier und Jagdhabitat fliegt die Art eher strukturgebunden und ist vermutlich weniger stark durch WKA betroffen. Wie die Beobachtungen von BACH (2001) zeigen, kann die Zwergfledermaus im Jagdhabitat den Rotoren zumindest kleiner WKA auch gezielt ausweichen (vgl. Kap ). Weitere Arten Neben den oben ausführlich dargestellten Arten muss damit gerechnet werden, dass auch das in Baden-Württemberg weit verbreitete Große Mausohr (Myotis myotis) und die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) durch Kollisionen mit WKA betroffen sein könnten, da beide Arten auf ihren Transferflügen zwischen Quartier und Jagdhabitat häufig oberhalb der Baumkronen in größerer Höhe fliegen (eigene Beobachtungen). Für andere Arten, vorrangig aus der Gattung Myotis kann angenommen werden, dass das Kollisionsrisiko mit WKA vergleichsweise gering ist, da die Tiere auf ihren Jagdflügen und möglicherweise auch auf den Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T. sehr strukturgebunden entlang von Hecken oder durch den Wald fliegen (für die Wimperfledermaus vgl. z. B. BRINKMANN et al. 2001). Bei diesen Arten dürften eher die bau- und anlagebedingten Auswirkungen von WKA zur Beeinträchtigung ihrer Lebensräume führen, da viele dieser Arten auf Baumquartiere und Jagdhabitate im Wald angewiesen sind. Unklar ist, ob die im Wald jagenden Arten ggf. von den Lärmemissionen der WKA im Ultraschallbereich gestört werden.

17 4.2 Zusammenfassende Betrachtung des möglichen Konfliktpotenzials zwischen WKA und Fledermäusen oder ihren Lebensräumen Wie in Kap. 4.1 gezeigt werden konnte, dürften auch in Baden-Württemberg durch den Betrieb von WKA vorrangig die wandernden Fledermausarten betroffen sein. Eine Gefährdung der im freien Luftraum jagenden Arten ist ebenfalls anzunehmen, tritt nach derzeitigem Wissensstand in der Bedeutung aber vermutlich hinter der Gefährdung auf den großräumigen Transferflügen zurück. Wie die Untersuchungen aus den USA nahe legen (vgl. Kap ) ist das Konfliktpotenzial bei Standorten auf Bergkuppen möglicherweise besonders groß, weil in den vorliegenden Studien hier viel mehr Totfunde registriert wurden als in den Windparks der landwirtschaftlich genutzten großen Ebenen der USA. Neben den betriebsbedingten Auswirkungen müssen aber auch mögliche Konflikte beachtet werden, die durch den Bau und die Anlage von WKA entstehen. Dies trifft besonders dann zu, wenn die Anlagen wie in Baden-Württemberg aufgrund der Lage der günstigen Windfelder zu erwarten auf bewaldeten Kuppen errichtet werden, womit Eingriffe in wertvolle Quartier- und Jagdgebiete einer ganzen Reihe von Fledermausarten verbunden sein können. Eine zusammenfassende Darstellung des Konfliktpotenzials kann Tab. 3 entnommen werden. Tab. 3: Mögliche Konflikte von Fledermäusen mit WKA in Baden-Württemberg (+++ sehr hohes, ++ hohes, + vorhandenes Konfliktpotenzial, - vermutlich keine Konflikte zu erwarten,? Datenlage unsicher) Art Betriebsbedingte Auswirkungen Transferflüge Anlagebedingte Auswirkungen (Wald) Jagdflüge Quartiere Jagdgebiete Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum Großes Mausohr Myotis myotis Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Wimperfledermaus Myotis emarginatus Fransenfledermaus Myotis nattereri Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Große Bartfledermaus Myotis brandti Wasserfledermaus Myotis daubentoni Großer Abendsegler Nyctalus noctula Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Nordfledermaus Eptesicus nilssonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus? Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhli? Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Braunes Langohr Plecotus auritus Graues Langohr Plecotus austriacus

18 5 Berücksichtigung des Artenschutzes für Fledermäuse bei der Standortsuche von WKA Hinweise zu Untersuchungsmethoden und -umfang 5.1 Erforderlichkeit von Untersuchungen Nach den Ergebnissen der in Kap. 3 dargestellten Untersuchungen steht heute zweifelsfrei fest, dass mit der Errichtung und dem Betrieb von WKA erhebliche Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensräume verbunden sein können. Dies trifft auch auf einen Teil der in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten zu, wie in der Konfliktanalyse in Kap. 4 gezeigt werden konnte. Bei dem Bau einer Windkraftanlage handelt es sich regelmäßig um einen Eingriff in Natur und Landschaft ( 10 Abs. 1 NatSchG), mit dem erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes verbunden sein können. Entsprechend werden sämtliche Rechtsfolgen nach 11 NatSchG ausgelöst (Vermeidungs- und Minimierungsgebot, Ausgleichspflicht, naturschutzrechtliche Abwägung, Ersatzmaßnahmen und ggf. Ausgleichsabgabe). Insbesondere für den Schritt der naturschutzrechtlichen Abwägung ( 11 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG) müssen alle abwägungserheblichen Tatsachen bekannt sein. Dazu zählt auch die Beurteilung, ob durch die Errichtung der WKA an dem jeweiligen Standort die nach dem BNatSchG als streng geschützt eingestuften Fledermäuse oder ihre Lebensräume beeinträchtigt werden (Überführung des Artenschutzrechtes in die Eingriffsregelung, vgl. Kap. 2). Diese Beurteilung ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil nach den Vorgaben der Landesregierung den Belangen des Naturschutzes dann Vorrang einzuräumen ist, wenn mit dem Bau der WKA in die Brut-, Nahrungs- und Rastplätze besonders geschützter Tierarten eingegriffen wird und diese dadurch erheblich beeinträchtigt werden können (WM/BW 2003). Wenn mit dem Vorkommen von streng geschützten Arten an einem Standort einer geplanten WKA derart weitreichende Konsequenzen bis hin zum Versagen der Plangenehmigung verbunden sein können, wird deutlich, dass die Prüfung der möglichen Beeinträchtigungen sorgfältig durchgeführt werden muss. Dies wird in der Regel bedeuten, dass konkrete Daten zum Fledermausbestand für den jeweiligen Standort in speziellen Untersuchungen fachgerecht zu erheben und zu interpretieren sind. Eine weitere Erforderlichkeit von Untersuchungen kann sich ergeben, wenn WKA in oder in der Nähe von Natura 2000-Gebieten errichtet werden sollen, die zum Schutz bestimmter Fledermausarten ausgewiesen wurden. Während die bau- und anlagebedingten Wirkungen die Lebensräume aller nach Anhang II FFH-RL genannten Fledermausarten betreffen können, sind betriebsbedingte Auswirkungen, insbesondere Kollisionen, nach dem derzeitigen Wissensstand von den Fledermausarten des Anhangs II nur für das Große Mausohr und die Mopsfledermaus potenziell relevant (vgl. Kap. 4). Zur Beurteilung möglicher Eingriffswirkungen im Rahmen der Verträglichkeitsstudie sind dann auch immer Daten zum

19 Vorkommen der betroffenen Feldermausarten heranzuziehen, die falls keine Daten aus anderweitigen Untersuchungen vorliegen für den Planfall speziell zu erheben sind. 5.2 Untersuchungsebenen In Baden-Württemberg sind seit kurzem die Regionalverbände für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung zuständig. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht bereits im Auswahlverfahren der Vorranggebiete potenzielle Konflikte zwischen WKA und Fledermäusen berücksichtigt werden könnten. Mögliche Ausschlusskriterien für Standorte von WKA könnten in diesem Zusammenhang sein: hohe Aktivität von ziehenden Fledermäusen, hohe Dichte von Balzquartieren der beiden Abendseglerarten und der Rauhautfledermaus, wertvolle Jagd- und Quartiergebiete z. B. in Wäldern. Leider lässt die vorhandene Datenlage zum Vorkommen von Fledermäusen in Baden- Württemberg keine flächendeckende Beurteilung von windhöffigen Lagen nach den oben genannten Kriterien zu. Immerhin liegen zu den Sommer- und Wintervorkommen vergleichsweise viele Daten vor, die in einer Übersicht aktuell von BRAUN & DIETERLEN (2003) publiziert wurden. Zudem sind viele Vorkommen der Arten des Anhangs II der FFH- RL in den vorgeschlagenen FFH-Gebieten der 2. Tranche enthalten. So dürften hier eine Vielzahl der Vorkommen von Bechstein- und Mopsfledermaus sowie der Großen Hufeisennase enthalten sein. Nur beim Großen Mausohr und der Wimperfledermaus muss mit nennenswerten Vorkommen außerhalb der FFH-Gebiete gerechnet werden. Daten zum Zugverhalten der Fledermausarten und zu Aufenthaltsplätzen während des Zuges oder zu Gebieten mit Balzquartieren der relevanten Arten liegen dagegen von wenigen Ausnahmen und Regionen abgesehen in der Regel nicht vor. Das heißt, dass dieser Aspekt nur durch eine konkrete Untersuchung des jeweiligen Standorts berücksichtigt werden kann. Die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes für Fledermäuse auf der Ebene des Regionalplans ist daher sinnvoll, kann aber eine Einzelfallprüfung bei der konkreten Standortsuche nicht ersetzen. Eine Einzelfallprüfung bereits auf regionaler Ebene wäre aus Sicht der Windenergienutzung sinnvoll, um nicht zu viele besonders geeignete Standorte im Vorfeld ausscheiden zu müssen.

20 5.3 Untersuchung zur Beurteilung möglicher bau- und anlagebedingter Auswirkungen Bau- und anlagebedingte Auswirkungen können dann entstehen, wenn Baumaßnahmen in potenziell wertvollen Fledermauslebensräumen durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. Wälder, Wald-Offenland-Komplexe, strukturreiche Offenlandgebiete (z. B. Heckenlandschaften und Streuobstwiesen) sowie Fließ- und Stillgewässer. Ein besonderes Risiko besteht bei Wäldern oder Gehölzen mit Höhlenbäumen als potenzielle Quartiere für Fledermäuse. Zur Ermittlung der Fledermausvorkommen an solchen Standorten können die bei anderen Eingriffsplanungen üblichen Standardmethoden angewendet werden (vgl. z. B. BRINKMANN et al. 1996, BRINKMANN 1998, DENSE & RAHMEL 1999). Dazu zählen: 7 ganznächtliche Detektorkontrollen zwischen April und September zur Ermittlung von Jagdhabitaten, Flugrouten und Quartieren, Netzfänge zur Ermittlung von Vorkommen mit dem Detektor nicht sicher bestimmbarer Arten wie z. B. Bechsteinfledermäusen (mindestens 6 Netzfänge pro Standort zwischen Mai und September), Kontrolle von Gebäudequartieren und Nistkästen soweit vorhanden. Ist das Untersuchungsgebiet so groß, dass es in einer Nacht nicht begangen werden kann, so ist entsprechend ein Mehrfaches des oben beschriebenen Untersuchungsprogramms erforderlich. Ist im Gebiet auf mehreren Teilflächen mit dem Auftreten z. B. der Bechsteinfledermaus zu rechnen, dann ist auch die Anzahl der Standorte für Netzfänge entsprechend zu erhöhen. 5.4 Untersuchungen zur Beurteilung möglicher betriebsbedingter Auswirkungen Zur Untersuchung betriebsbedingter Auswirkungen stehen zur Zeit nur wenige Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Insbesondere die hochfliegenden Fledermäuse (> m Höhe) sind mit den Standardmethoden der Fledermauserfassung (Sicht- und Detektornachweise) nicht mehr zu erfassen. Zudem wird vermutet, dass insbesondere die hochfliegenden und ziehenden Arten sich nicht mittels Echoortung orientieren (vgl. Kap. 3.3), weshalb sie natürlich nicht durch Ultraschallwandler erfasst werden können. Deshalb ist auch hier eine Entwicklung von noch effektiveren Erfassungsmethoden im Rahmen angewandeter Forschungsvorhaben dringend angezeigt. Eine Möglichkeit deutet sich durch den Einsatz von bodengestützten Radar-Geräten an, wie sie bereits bei der Erfassung des Kleinvogelzuges eingesetzt werden. Auf der Basis der vorliegenden Kenntnisse bietet sich eine Kombination aus verschiedenen Methoden zur Ermittlung möglicher großräumiger Transferflüge (Fledermauszug) sowie

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