Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik

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1 Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg Ulm Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts das Baugebiet Brühl erweitern. Auf ca. 2,1 ha Ackerland sollen weitere 18 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser entstehen. Die Erschließung erfolgt über die Verlängerung der bestehenden Straße Im Brühl des ersten Bauabschnittes nach Süden bis zur Weiherstraße. Das Plangebiet entwickelt sich deckungsgleich aus dem genehmigten Flächennutzungsplan, es ist als gemischte Baufläche ausgewiesen. Abb. 1: Planung Quelle: Büro Wassermüller (Ausschnitt) Seite 1 von 8

2 Problemstellung: Durch die Arbeiten könnten nach FFH-Richtlinie streng geschützte Arten bzw. europäische Vogelarten betroffen sein. Da der Auftrag sehr kurzfristig vergeben wurde, konnten keine Bestandaufnahmen von Arten erfolgen; das Gebiet wurde nur einmal begangen, um die Strukturen zu erfassen. Deshalb muss die folgende artenschutzrechtliche Bearbeitung auf der Grundlage von Potenzialabschätzungen und als so genanntes Worst-case-Szenarios bewertet werden. Dieses geht davon aus, dass Arten, für die geeignete Lebensräume vorhanden sind, auch tatsächlich vorkommen. Angesichts der Rahmenbedingungen relativ geringe Flächeninanspruchnahme, Anschluss an bereits bebaute Flächen und einfache, vorbelastete Strukturen ist damit eine hinreichende, rechtssichere Beurteilung der Artenschutz-Aspekte möglich. Strukturkartierung (siehe Abb. 2 und Fotos im Anhang): Die überplante Fläche wurde am mittags (16 C, fast windstill, bedeckt, teils leichter Nieselregen) begangen. Der Großteil der überplanten Fläche ist eine Grünland-Einsaat, die offenbar auch als Weide genutzt wurde. Am Westrand, außerhalb des überplanten Bereichs, lag ein Haufwerk (Kies- Erde-Gemisch mit einigen Betonbrocken. Hier tritt auch der Bärbelsteiggraben aus einer Verrohrung unter der Gutenzeller Straße aus und fließt nach Osten in Richtung Weihung, wo er nach ca. 170 m und einer weiteren längeren Verrohrung mündet. Das Wasser ist offensichtlich sehr nährstoffreich, was an Braun- und Grünalgen erkennbar war. Der Ostrand des Baugebiets wir durch den Überschwemmungsbereich der Weihung begrenzt. Im Norden und Süden grenzen bebaute Grundstücke an. Im Westen bleiben noch kleinere Wiesengrundstücke übrig. Schutzobjekte Biotope oder ähnliche naturschutzrechtlich geschützte Objekte sind weder auf der überplanten Fläche noch im weiteren Umfeld vorhanden. Potenziell vorkommende europarechtlich geschützte Arten (-gruppen): In den Gehölzen entlang der Weihung und des Bärbelsteiggrabens könnten Vögel brüten. Höhlenbäume sind zumindest am Graben nicht vorhanden. Die Wiese selber ist aufgrund der Nutzung nur Nahrungshabitat für Fledermäuse, Vögel oder sehr theoretisch Libellen und Schmetterlinge. Sollte der Biber inzwischen auch schon in Wain angekommen sein, wären die Wiesen theoretisch auch für ihn potenzielle Nahrungsflächen. Vorkommen von Eidechsen im Bereich des Haufwerks sind sehr unwahrscheinlich. Darüber hinaus stellt diese Struktur vermutlich eher eine Altlast dar, die aus anderen Gründen beseitigt gehört. Vorbelastungen: Das überplante Gebiet liegt mitten in einer Siedlung. Die landwirtschaftliche Nutzung ist offensichtlich konventionell, die Fläche wird regelmäßig gemäht oder beweidet. Seite 2 von 8

3 Regenrückhaltebecken Weihung Haufwerk Wiese /Weide Bärbelsteiggraben Abb. 2: Strukturen Quelle: Büro Wassermüller (Ausschnitt). Artenschutzrechtliche Konsequenzen nach 44 (1) BNatSchG: 44 (1) 1 / Schädigungsverbot Individuen: Falls Tiere im Bereich der geplante Bauplätze vorkämen, könnten sie bei Beginn der Arbeiten (Oberbodenabtrag) flüchten. Damit kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass das Schädigungsverbot verletzt wird. 44 (1) 2 / Störungsverbot: Eine vorübergehende Störung während des Baus der Häuser sowie eine erhebliche Störung durch die später hier wohnenden Menschen und ihre Haustiere ist für alle Arten der Umgebung sicher unerheblich, da bereits diverse andere Störungen vorhanden sind. 44 (1) 3 / Schädigungsverbot Habitate: Seite 3 von 8

4 Es ist nicht davon auszugehen, dass dauerhaft genutzten Habitate oder essenzielle Nahrungshabitate vorhanden sind, die verloren gehen könnten. Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen: Sind nicht erforderlich. Sonstiger Artenschutz: Vorkommen sonstiger besonders oder streng geschützter Arten sind unwahrscheinlich und wenn, dann sehr wahrscheinlich ebenfalls nicht oder nicht erheblich betroffen. Seite 4 von 8

5 Anhang: Fotos Foto 1: Nordostecke des überplanten Gebiets, links der Rand des bisherigen Neubaugebiets Brühl Foto 2: Ostrand des überplanten Gebiets, die Baumreihe bildet den Verlauf der Weihung ab. Seite 5 von 8

6 Foto 3: Blick von Norden nach Süden mittig über das überplante Grünland. Foto 4: Nordwestecke des überplanten Gebiets, das Neubaugebiet Brühl liegt jetzt rechts. Seite 6 von 8

7 Foto 5: Nordwestecke (außerhalb) mit Haufwerk, im Hintergrund die Baumreihe an der Weihung. Foto 6: Südwestlicher Ausläufer mit Bärbelsteiggraben (rechts), soll Grünfläche werden. Seite 7 von 8

8 Foto 7: Blick in den eutrophen Bärbelsteiggraben kurz unterhalb der Gutenzeller Straße. Foto 8: Regenrückhaltebecken nördlich außerhalb des überplanten Bereichs. Seite 8 von 8

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