GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

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1 GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

2 Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung 2015 Erstellt von: Helmut Schmid Erstellt am: Maßstab 1:5000

3 Gewerbegebiet an der nördlichen Leibstraße Eigentümer: Bezirk Oberbayern Lage Größe beabsichtigte Nutzung derzeitige Nutzung Planungsstand Erschließung Preis Kontakt nördliche Leibstraße ergänzend an das bestehende Mischgebiet im Ortsteil Eglfing Entfernung zur S-Bahn ca. 800 m ca. 4,2 ha, davon sind 2,07 ha als gewerbliches Bauland vorgesehen Erweiterung ist nicht ausgeschlossen. emissionsbeschränkte Gewerbeeinheiten Ackerfläche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haar abgeschlossen. Das Grundstück liegt in voller Länge an der Ortsstraße Leibstraße und ist somit uneingeschränkt erschließbar. Der Kanalsammler liegt ebenfalls in der Leibstraße Das Baugebiet ist derzeit noch nicht erschlossen. auf Anfrage Gemeinde Haar Helmut Schmid Wirtschaftsförderer Bahnhofstr Haar T: schmid@gemeinde-haar.de Workside Haar Grundstücksdaten 5

4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Haar hat am beschlossen, ihren wirksamen Flächennutzungsplan vom mit Genehmigung vom zu ändern. 2. Ziel und Zweck der Planung Entsprechend dem Strukturkonzept des Architekturbüros Goergens & Miklautz für die Gemeinde Haar vom soll das Gebiet zwischen S-Bahnhof und Gut Eglfing baulich genutzt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan war die mit dieser 33. Änderung des Flächennutzungsplans angesprochene Teilfläche als Sondergebiet für Aufgaben des Bezirks im Sozial- und Gesundheitswesen vorgesehen gewesen. Der Bezirk Oberbayern hat keinen Bedarf für diese Nutzung. Entsprechend beiliegender Entwurfsdarstellung soll zunächst eine Teilfläche an der Leibstraße gewerblich genutzt werden. Das Gebiet wird analog zur südwestlich bereits vollzogenen Entwicklung einem Konzept eingegrünter Zellen baulicher Nutzung angepasst. Die Gebietsbegrünung soll Rad- und Fußwegverbindungen aufnehmen und Träger einer kleinräumigen Vernetzung sein. Das ehemalige Postgebäude an der Leibstraße steht unter Denkmalschutz und ist durch die vorgesehene gewerbliche Nutzung nicht gefährdet. Die verbleibenden Restflächen im Norden und Osten des Geltungsbereichs der 33. Änderung verbleiben zunächst bei der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans (Sondergebiet für Aufgaben des Bezirks.) 3. Größe und Lage des Gebiets Das Gebiet ist ca. 4,2 ha groß, davon sind etwa 2,07 ha als gewerbliches Bauland vorgesehen. Das Gebiet liegt im Bereich Eglfing zwischen bestehender und geplanter Neubebauung im Süden und Südwesten, dem Gelände des Krankenhauses jenseits der Leibstraße im Südosten und dem Gebiet des Guthofs im Nordosten. Die im Norden gelegene restliche Sondergebietsfläche aus dem wirksamen Flächennutzungsplan wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Die Restflächen aus der bisherigen Planung zwischen der Gebietseingrünung und der Vockestraße (B 471) soll im Zug der Planungen für den Bereich des Bezirkskrankenhauses Haar II überplant werden. Die Entfernung zur S-Bahn beträgt ca. 800 qm. Das Gelände ist nahezu eben. Archäologische Funde sind derzeit dort vermutet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bay. Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkschmalschutzbehörde beim Landratsamt München unterliegen. Bodenverunreinigungen, verfüllte Altlasten und dgl. sind nicht bekannt. Auf dem Grundstück ist, abgesehen von einer straßenbegleitenden Hecke (Schutzplanzung), kein Gehölzbestand vorhanden. Die potenziell natürliche Vegetation ist der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald. Workside Haar Grundstücksdaten 6

5 4. Geplante Nutzung Als bauliche Nutzung ist ein emissionsbeschränktes Gewerbegebiet geplant. Etwa die Hälfte des Gebiets ist jeweils als Bauland und als Grünfläche vorgesehen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen gemäß 1 a BauGB sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nachgewiesen werden. Es ist nicht geplant, die Eingrünungsflächen dafür heranzuziehen. In der verbindlichen Bauleitplanung werden flächenbezogene Schall-Leistungspegel und / oder entsprechende Nutzungen festgesetzt. Die Verkehrserschließung für Kraftfahrzeuge kann über die Leibstraße erfolgen. Der Einmündungsbereich Leib- / Vockestraße wird gemäß Kreuzungsvereinbarung zwischen staatlichem Bauamt Freising und Gemeinde Haar umgebaut und mit Lichtsignal-Anlage ausgerüstet. Die Versorgung des Gebiets mit Wasser, Abwasser, Energie ist durch Anschluss an gemeindliche Leitungsnetze gesichert, auch die Entfernung von Restmüll in organisierter Form vorgesehen. Notwendige Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebiets, zur Regelung des Stellplatzbedarfs sowie zur baulichen Gestaltung werden auf der Ebene des nachfolgenden verbindlichen Bauleitplans (Bebauungsplans) festgesetzt. Workside Haar Grundstücksdaten 7

6 33. Änderung des Flächennutzungsplans

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