BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 28 Schlossanger in der Gemeinde Tüßling. Seite 1 von 6
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- Victoria Wagner
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2 Begründung: 3 1. Vorbemerkung 3 2. Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schlossanger 3 3. Anlass und Ziele des Planungsverfahrens 3 4. Heutige und künftige Darstellung des Flächennutzungsplans 4 5. Planungskonzept 4 6. Einwohnerzuwachs 5 7. Daten zum Bebauungsplan 6 8. Daten zum Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes 6 Seite 2 von 6
3 1. Vorbemerkung In Fortführung der bisherigen Änderungen hat der Marktgemeinderat des Marktes Tüßling mit Beschluss Nr. 64 am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schlossanger im beschlossen. 2. Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schlossanger Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Zeichnung dargestellt. Die Änderungen liegen im Nutzungsbereich E auf den Grundstücken Nr. 077 bis Nr Anlass und Ziele des Planungsverfahrens Mit der Durchführung des Planungsverfahrens wurde beabsichtigt, die vorhandenen Siedlungsbereiche Am Teisinger Bach und Am Schloßweiher weiter zu entwickeln. Die geplanten Neubauflächen sollen die vorhandenen baulichen Strukturen aufnehmen und in westlicher Richtung zu Schloss Tüßling hin und in nördlicher Richtung zum Ortsteil Alte Bahn hin den künftigen Siedlungsrand abschließend definieren. Aufgrund der starken Nachfrage nach familiengerechten Wohnungen in der Marktgemeinde Tüßling wurde durch den Grundstückseigentümer der Grundstücke Nr. 077 bis Nr. 083 der Wunsch an die Marktgemeinde Tüßling herangetragen, statt der im Bebauungsplan Nr. 28 Schlossanger vorgesehenen Einzelhäuser sechs Mehrfamilienhäuser mit familiengerechten Wohnungen zu errichten. Durch diese geänderte Bebauung ändern sich die ursprünglichen Ziele des Planverfahrens nicht. Seite 3 von 6
4 4. Heutige und künftige Darstellung des Flächennutzungsplans Auf der Zeichnung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Tüßling ist der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Schlossanger als allgemeines Wohngebiet WA (BauNVO 4) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. 5. Planungskonzept Auf den Grundstücken Nr. 077 bis Nr. 083 sollen sechs Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Die Höhenentwicklung der Gebäude soll zwei Vollgeschoss und ein zurückgesetztes Obergeschoss betragen. Die Höhe der Bebauung ist bereits im südlich angrenzenden Baugebieten mit dem Altenheim in unmittelbarer Nachbarschaft verwirklicht worden. Das Gebiet befindet sich im Kernbereich der gesamten Bebauung, die zum Rand des Baugebietes geplante niedrigere Bebauung bleibt erhalten. Die Verkehrserschließung des Baugebietes erfolgt von Süden über die Straße Am Schloßweiher und von Norden von der Teisinger Straße im Bereich des Ortsteils Alte Bahn und wird in mehrere Straßen aufgegliedert, um eine Durchfahrtssituation zu vermeiden. Die Straßen dienen nur der Erschließung des Baugebietes. Durch die geplante Durchgrünung des gesamten Baugebietes wird der im Zentrum des Bebauungsplanes liegende Grünbereich erweitert. Mit dem Bau einer Tiefgarage wird der größte Teil der parkenden Autos in den Untergrund verlagert. Eine sehr gute Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke durch Feuerwehr, Rettung und Mühlabfuhr ist möglich, da bis auf kurze private Erschließungswege keine Stichstraßen mit Wendeplätzen vorgesehen sind. Die Entsorgung der Abwässer erfolgt über die Abwasserbeseitigungsanlage Tüßling und wird zur Klärung wie die bestehenden Druckleitungen in die Kläranlage Alt- Neuötting weitergeleitet. Seite 4 von 6
5 6. Einwohnerzuwachs Durch die Ausweisung von maximal 2 Wohneinheiten für Grundstücke die größer 500 m² sind gibt man den Bauwerbern die Möglichkeit hier eine Einliegerwohnung zu errichten. Das überwiegend ländlich strukturierte Gebiet zeichnet sich aber dadurch aus, dass die 2 Wohneinheiten üblicherweise nur zu einem sehr geringen Bruchteil in Anspruch genommen werden. Im Bebauungsplan Nr. 21 Am Teisinger Bach wurde z. B. nur bei etwa 15 % der Parzellen eine zweite Wohneinheit errichtet. Bei Baugrundstücken unter 500 m² ist max. eine Wohneinheit möglich, bei Baugrundstücken über 500 m² sind max. zwei Wohneinheiten möglich. Dadurch ist sichergestellt, dass in dem Baugebiet bei den zu erwartenden 110 Parzellen ca. 125 bis 130 Wohneinheiten entstehen werden. Dies bedeutet einen Einwohnerzuwachs bis zur vollständigen Befüllung des Plangebietes von ca Personen. Geht man davon aus, dass bis zum Jahr 2021 das Planungsgebiet mit ca. 80 % bebaut ist, kommt man auf einen Einwohnerzuwachs bedingt durch dieses Baugebiet von etwa 270 bis 300 Personen. Dieser angenommene Einwohnerzuwachs entspricht genau der Einwohnerentwicklung der vergangenen 20 Jahre. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes erhöht sich die Einwohnerzahl um ca. 60 bis 85 Personen. Einwohnerentwicklung seit dem Jahr 1991 Stand Einwohnerzahl Differenz (Prognose) Dieser Einwohnerzuwachs dürfte auch mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang stehen, da er exakt die Einwohnerentwicklung der letzten 20 Jahre fortführt. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern begrüßt und befürwortet in der Stellungnahme vom die Maßnahme angesichts des angespannten Wohnungsmarktes zusätzlich Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Seite 5 von 6
6 7. Daten zum Bebauungsplan Gesamtumgriff: ,00 m² Baugrundstücke: ,00 m² Grundstücke: Maximale Wohneinheiten: 110 Stück WE Öffentliche Verkehrsflächen: ,00 m² Private Verkehrsflächen: 1.761,00 m² Öffentliche Grünflächen: ,00m² Kinderspielplatz: 1.206,00 m² 8. Daten zum Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gesamtumgriff: 4.389,00 m² Baugrundstücke: 4.389,00 m² Grundstücke: 1 Stück Maximale Wohneinheiten: 30 WE (bisher 14) Öffentliche Verkehrsflächen: 0,00 m² Private Verkehrsflächen: ca. 400,00 m² Seite 6 von 6
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