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1 ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG Geplantes Bauvorhaben Am Nagoldhang,Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Betrachtung 1. Anlass In der Stadt Pforzheim sollen Asylbewerberunterkünfte errichtet werden. In diesem Zusammenhang soll eine Teilfläche des Flurstücks am Nagoldhang bebaut werden. Dies erfordert Eingriffe in einen größeren Gehölzbestand, sowie eine kleinere Streuobstwiese und einen Kleingarten, die artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen/ -arten als Lebensraum dienen könnten. Daher erfolgte eine Untersuchung der Tiergruppe Reptilien. Darüber hinaus wurden Zufallsbeobachtungen von Vögeln dokumentiert und die im Gebiet vorhandenen Habitatstrukturen erfasst, um das Potenzial des Vorhabensbereichs als Lebensraum für alle artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen abschätzen zu können. Abbildung 1: Grobe Lage der untersuchten Fläche im Stadtgebiet von Pforzheim (roter Kreis). 2. Charakterisierung des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet liegt im westlichen Stadtgebiet von Pforzheim, nördlich der Nagoldschleife (vgl. Abbildung 1) und hat eine Größe von ca. 44 a. Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche des Flurstücks Das Untersuchungsgebiet weist eine dreieckige Fläche auf und liegt innerhalb einer Wohnsiedlung. Begrenzt wird die untersuchte Fläche durch die Straße Am Nagoldhang im Süden und den Staigäckerweg im Norden. Westlich des Untersuchungsgebiets befindet sich das Gelände der Ottersteinschule (vgl. Abbildung 2). Seite 1 Telefon: Fax: Internet: / / info@oepf.de

2 ÖKOLOGIE PL ANUNG F ORS CHUNG Abbildung 2: Übersicht über die Lage des Untersuchungsgebiets und die nähere Umgebung. Der südliche Bereich des Untersuchungsgebiets entlang der Straße Am Nagoldhang und die Fläche entlang der westlichen Gebietsgrenze werden durch einen Gehölzsaum mit teilweise dichtem Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen dominiert. Hier finden sich beispielsweise Eiche, Ahorn, Kastanie, Eberesche, Birne, Sauerkirsche, Apfel, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Flieder, Brombeere und Liguster. Zudem sind manche Bäume mit Efeu bewachsen. Im Nordwesten der untersuchten Fläche findet sich ein eingezäunter Kleingarten, der insbesondere im Randbereich mit Gehölzen (Birne, Ahorn, Apfel) bewachsen ist. Neben angelegten Beeten und einer Kräuterschnecke finden sich hier auch zwei Gartenhäuschen. Auf der östlich an den Kleingarten angrenzenden kleinen Streuobstwiese stehen neben Sauerkirsch- und Birnbäumen auch Ahorn, Weide, Holunder und Blut-Pflaume. Hier findet sich zudem eine größtenteils verschattete und teilweise überwachsenetrockenmauer. 3. Untersuchungsmethoden Die Erfassung der Reptilien erfolgte mittels Sichtbeobachtung. Hierzu wurden im Zuge von drei Begehungsterminen (am 21. Mai, 11. Juni und 16. Juni 2015) für die Tiergruppe relevante Biotopstrukturen abgegangen. Die Begehungen fanden teils während der vormittäglichen Aufwärmphase, teils am späteren Nachmittag statt. Dadurch wurden die potenziellen Habitate in unterschiedlichen Besonnungssituationen erfasst und die für den Tages- und Jahresverlauf typischen Aktivitätsmuster der Arten berücksichtig. Am ersten Begehungstermin wurden sechs künstliche Verstecke in Form von teilgummierten Teppichstücken (je 1 m²) im Bereich potenzieller Reptilienhabitate ausgelegt. Diese Seite 2 Telefon: Fax: Internet: / / info@oepf.de

3 künstlichen Verstecke wurden bei den zwei folgenden Erfassungsterminen zusätzlich zu den natürlichen Biotopstrukturen überprüft. Zur Erfassung der Habitatstrukturen im Gebiet wurden, im Rahmen einer Begehung am , vorkommende Gehölze gezielt nach Baumhöhlen sowie Holz- und Rindenspalten abgesucht. Diese können wichtige Habitatstrukturen für höhlenbrütende Vögel und baumbewohnende Fledermäuse sowie holzbewohnende (xylobionte) Käferarten darstellen. Die Untersuchung der Gehölze erfolgte bodengestützt unter Verwendung eines Fernglases. Es wurde ebenfalls auf Nester in Bäumen und an Gebäuden sowie auf Hinweise auf Fledermausquartiere (Kot, Urin- und Fettflecken) geachtet. Darüber hinaus wurde das Untersuchungsgebiet nach Raupenfraßpflanzen artenschutzrechtlich relevanter Schmetterlingsarten abgesucht. Um das im Gebiet vorkommende Artenspektrum an Vögeln abschätzen zu können, wurden die im Rahmen der Reptilienbegehungen akustisch oder visuell erfassten Vogelarten dokumentiert. 4. Untersuchungsergebnisse Im Rahmen der Erfassung der im Gebiet vorkommenden Reptilien wurden zwei Blindschleichen im Bereich der Trockenmauer gefunden. Hierbei handelte es sich um ein adultes und ein juveniles Tier. Es ist folglich davon auszugehen, dass weitere Tiere im Gebiet vorhanden sind und es sich um eine reproduktionsfähige Population handelt. Die Blindschleiche steht nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach 44 BNatSchG sind für diese Art daher nicht nötig. Weitere Reptilienarten wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Eine erhebliche Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Vertreter der Tiergruppe durch die geplanten Baumaßnahmen kann somit ausgeschlossen werden. Im Zuge der Begehungen konnten acht verschiedene Vogelarten (Mönchsgrasmücke, Buchfink, Mauersegler, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Amsel, Kohlmeise) im Gebiet nachgewiesen werden. Die Gartenhäuschen im Kleingarten sind die einzigen Gebäude im Untersuchungsgebiet. Diese bieten keine geeigneten Nistplätze für gebäudebrütende Arten wie Hausrotschwanz und Mauersegler. Innerhalb des Kleingartens und der Streuobstwiese finden sich künstliche Nistkästen. Diese eignen sich prinzipiell als Brutplätze für Höhlenbrüter wie z. B. Kohlmeise und Haussperling. Die Bäume und Sträucher insbesondere innerhalb des Gehölzsaums im Süden und Westen des Untersuchungsgebiets stellen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Freibrütende Arten wie Mönchsgrasmücke, Grünfink, Buchfink oder Amsel dar. Eine erhebliche Betroffenheit dieser Vögel durch die Rodung der Gehölze ist trotzdem nicht ersichtlich, da sich weitere geeignete Gehölze innerhalb der umliegenden Gärten befinden. Auch der Gehölzsaum entlang der Nagold bietet den Arten potenzielle Brutplätze. Es wurden keine Nester in den betroffenen Bäumen und Sträuchern gefunden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Rodungsarbeiten freibrütende Vögel, ihre Küken oder Eier getötet oder verletzt, bzw. zerstört werden könnten. Die Gehölze und die Grünfläche dienen den im Gebiet vorkommenden Vögeln zudem als Seite 3

4 Nahrungshabitat. Aufgrund der Habitatstrukturen im Umfeld des Eingriffsbereichs kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Arten auch nach der Durchführung der geplanten Baumaßnahmen ein ausreichend großes Nahrungsangebot im räumlichfunktionalen Zusammenhang vorfinden. Die im Gebiet vorhandenen, beerentragenden Sträucher (Liguster, Holunder, Hartriegel, Brombeere, Haselnuss) und Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche, Eberesche) sind Vogelnährgehölze und können somit insbesondere im Herbst und Winter attraktive Nahrungsquellen für die im Gebiet vorkommenden Vogelarten darstellen. Die vom Bauvorhaben betroffenen Gebäude (Gartenhäuschen im Kleingarten) wiesen keine für Fledermäuse geeigneten Strukturen auf. Auch die Gehölze zeigten nur geringes Potenzial für die Tiergruppe. Einzig an einem Birnbaum im Osten der Streuobstwiese konnte ein relativ kleines, potenzielles Spaltenquartier für Fledermäuse gefunden werden (vgl. Abbildungen 3 und 4). Dieses eignet sich aufgrund der geringen Größe nicht für eine Wochenstube oder ein Winterquartier. Eine Nutzung durch einzelne Tiere als Tagesquartier kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Zudem waren an einigen Bäumen und einem der beiden Gartenhäuschen, innerhalb der Streuobstwiese bzw. des Kleingartens, Fledermausflachkästen installiert. Es ist davon auszugehen, dass sich an den Gebäuden und Gehölzen im unmittelbaren Umfeld zum Untersuchungsgebiet weitere für Fledermäuse geeignete Spaltenquartiere finden. Somit führt der Verlust dieses Habitatbaums nicht zu einer erheblichen Betroffenheit der im Gebiet vorkommenden Fledermäuse. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Rodungsarbeiten Tiere verletzt oder getötet werden könnten. Die Gehölze und die Grünfläche im Untersuchungsgebiet eignen sich zudem als Jagdgebiet für Fledermäuse. Da sich im Umfeld des Vorhabensbereichs, insbesondere entlang der Nagold und in den umliegenden Wohngärten, weitere potenziell geeignete Jagdgebiete finden, ist von keiner erheblichen Betroffenheit der Tiergruppe Fledermäuse durch die Überbauung der untersuchten Fläche auszugehen. Abbildung 3: Im Untersuchungsgebiet an einer Birne gefundenes potenzielles Spaltenquartier für Fledermäuse. Seite 4

5 Habitatbaum Abbildung 4: Lage des gefundenen Habitatbaums im Untersuchungsgebiet. Geeignete Strukturen für holzbewohnende Käferarten konnten an den untersuchten Gehölzen nicht ausgemacht werden. Eine Betroffenheit dieser Tiergruppe ist somit auszuschließen. Im Untersuchungsgebiet konnten keine Raupenfraßpflanzen von Schmetterlingsarten gefunden werden, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt werden. Nach Aussage eines Nachbarn durchwandern Feuersalamander das Untersuchungsgebiet auf dem Weg zu ihren Laichgewässern. Im Rahmen der Übersichtsbegehungen konnten keine Feuersalamander im Gebiet oder seiner unmittelbaren Umgebung nachgewiesen werden. Auch auf der Straße fanden sich keine Verkehrsopfer. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass die Art im Rahmen ihrer Wanderungen im Untersuchungsgebiet anzutreffen ist. Da der Feuersalamander gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt ist, ist er im Zuge der Eingriffs-/Ausgleichsregelung zu berücksichtigen. 5. Fazit Die geplanten Baumaßnahmen auf der Teilfläche des Flurstücks am Nagoldhang in Pforzheim sind nicht mit erheblichen Störungen gebäudebrütender Vogelarten sowie artenschutzrechtlich relevanter Schmetterlinge, holzbewohnender Käfer oder Reptilien verbunden. Um artenschutzrechtliche Konfliktsituationen in Bezug auf die potenziell vom Bauvorhaben betroffenen frei- und höhlenbrütenden Vogelarten sowie spaltenbewohnenden Fledermausarten zu vermeiden, sind folgende Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen: - Die Anzahl der zu entfernenden Gehölze ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. - Eingriffe in Gehölz- und Baumbestände müssen außerhalb der Brutzeit der im Gebiet Seite 5

6 vorkommenden Freibrüter, also im Zeitraum von 1. Oktober bis 20. Februar, stattfinden. - Die im Gebiet vorhandenen künstlichen Vogelnistkästen und Fledermausflachkästen müssen im Zeitraum von 01. Oktober bis 10. März sowie vor Beginn der Rodungsund Bauarbeiten in einen möglichst störungsfreien Bereich im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Vorhabensbereich umgehängt werden. - Die Rodung des Habitatbaums (vgl. Abbildung 4) sollte zwischen dem 01. Oktober und dem 01. April sowie bei mehrere Tage anhaltendem Frost stattfinden, so dass sichergestellt ist, dass sich die potenziell betroffenen Fledermausarten in ihren Winterquartieren befinden. Sollte dies nicht möglich sein, so muss das potenzielle Spaltenquartier unmittelbar vor Durchführung der Rodungsarbeiten durch einen Fachgutachter auf einen aktuellen Besatz durch Fledermäuse hin kontrolliert werden. Werden Tiere in dem Baum vorgefunden, so ist das weitere Vorgehen mit dem Amt für Umweltschutz der Stadt Pforzheim abzustimmen. Als Populationsstützende Maßnahme für die im Gebiet vorkommenden Vögel und Fledermäuse wird die Neupflanzung der entfallenden Gehölze, insbesondere der Vogelnährgehölze empfohlen. Hierfür sollten heimische Sträucher (z. B. Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Wolliger Schneeball, Liguster, Hartriegel oder Schwarzer Holunder) und Bäume verwendet werden. Werden die hier beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen für die potenziell betroffenen Tiergruppen Vögel und Fledermäuse umgesetzt, so sind die geplanten Baumaßnahmen in Pforzheim am Nagoldhang aus artenschutzrechtlicher Hinsicht zulässig. Ludwigsburg, M.Sc. Biol. Bettina Bodenstein Seite 6

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