Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse. Bericht

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1 Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Bericht Auftraggeber Auftragnehmer Stadt Gerlingen ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG

2 Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Bericht Bearbeitung: Dipl.-Agr. Biol. Jana Heinz M.Sc. Biol. Bettina Bodenstein B.eng. (FH) Barbara Olbrich verfasst: Ludwigsburg, Diplom-Geograph Matthias Güthler ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadtverwaltung Gerlingen Stadtbauamt, Abteilung Grünplanung Rathausplatz Gerlingen Fon: 07156/205-0 Fax: 07156/ stadt@gerlingen.de Internet: ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Dipl.-Geogr. Matthias Güthler Eckenerstraße Ludwigsburg Fon: 07141/ Fax: 07141/ info@oepf.de Internet:

3 Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des Untersuchungsgebiets Methodik der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchungen Artenschutzrechtliche Betrachtung Tiergruppe Vögel Tiergruppe Säugetiere - Fledermäuse Tiergruppe Reptilien Tiergruppe Amphibien Tiergruppe Schmetterlinge Tiergruppe Fische Tiergruppe Käfer Tiergruppe Libellen Tiergruppe Weichtiere Farn- und Blütenpflanzen Zusammenfassende Beurteilung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets in Gerlingen Abbildung 2: Rindenspalten an einer Robinie... 6 Abbildung 3: Holzspalte über gesamten Stamm einer Robinie... 6 Abbildung 4: Blechverkleidung am Flachdach am Anbau des Hauptgebäudes... 7 Abbildung 5: Öffnungen unter Dachgiebel und in Fassadenwand des Hauptgebäudes... 7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Habitatstrukturen an Bäumen... 6 Tabelle 2: Habitatstrukturen an den Gebäuden... 7 Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Brutvögel... 8 Tabelle 4: Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Fledermausarten... 8

4 1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Realisierung des Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen ist mit Eingriffen in Biotope wie Gehölzbestände und Grünflächen verbunden, die potenziell von FFH-Arten (Anhang IV) und heimischen Brutvögeln als Habitate genutzt werden könnten. Darüber hinaus beinhaltet der Bebauungsplan den Abriss des momentan vorhandenen Gebäudebestandes, was einen Verlust potentieller Ruhe- und Fortpflanzungsstätten höhlen- und nischenbrütender Vogelarten sowie gebäudebewohnender Fledermausarten darstellen könnte. Für die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse wurde innerhalb des Vorhabenbereichs eine Bestandsaufnahme relevanter Habitatstrukturen für artenschutzrechtlich relevante Tierarten, insbesondere aus den Tiergruppen Vögel und Fledermäuse, durchgeführt. Auf Basis der vor Ort erfassten Habitatstrukturen werden Rückschlüsse auf das mögliche Artenpotenzial (mit Bezug auf die rechtlichen Vorgaben) sowie auf mögliche Verbotstatbestände nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gezogen. Gegebenenfalls werden Vorschläge für eventuell erforderliche CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) unterbreitet. Die Stadt Gerlingen hat das Büro (ÖPF), Diplom-Geograph Matthias Güthler, mit den oben beschriebenen Untersuchungen beauftragt.

5 2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets 2 2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETS Der Vorhabensbereich des Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, in dem sich das Untersuchungsgebiet befindet, liegt im Süden der Stadt Gerlingen (vgl. Abbildung 1). Das Untersuchungsgebiet entspricht dem Flurstück 6580/2, Panoramastraße 121 und liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet. In nördlicher Richtung ist es durch einen Fußweg, im Süden und Osten durch die Panoramastraße abgegrenzt. Im Westen schließt sich ein Gartengrundstück mit Wohngebäude an. Das Gebiet umfasst ca. 34 Ar. Momentan befinden sich auf dem Untersuchungsgelände ein älteres, mehrstöckiges Bürogebäude, sowie eine Garage. Die Begrünung vor dem Hauptgebäude und entlang der Einfahrt und der Parkplätze, sowie auf der Ost-Seite der Garage weist einen deutlichen gärtnerischen Einfluss auf. So wurden zum Teil standortfremde Arten gepflanzt (Narzissen, Krokusse, Lilien, Rhododendron) und eine, von einer künstlich angelegten Steinmauer und Gabionen eingesäumte Terrasse angelegt. An die Terrasse grenzt ein Rasen mit Moos-Dominanz an. Auf der Rückseite des Hauptgebäudes liegt eine verfilzte Krautschicht aus Hahnenfuß, Wicken, Labkraut, Knäuelgras, Moosen und Klee. Neben einer einzelnen Blautanne südlich der Garage und einer Kieferngruppe westlich des Haupthauses befinden sich ausschließlich Laubgehölze (Ahorn, Salweide, Birke, Eibe, Robinie, Kirsche) im Untersuchungsgebiet. Diese Bäume liege vor allem im Randbereich des Grundstücks. Hieran schließt sich in Richtung Hauptgebäude eine gut ausgebildete Strauchschicht an, bestehend aus Heckenkirsche, Stechpalme, Brombeere, Kratzbeere, Traubenkirsche, Wolliger Schneeball, Weißdorn, Zwergmispel, Kirschlorbeer, Haselnuss, Holunder, Liguster, Rosengewächsen, Schlehe, Holunder und Feuerdorn. In diesem Bereich ist der Boden zudem mit Efeu und Immergrün bewachsen. Es befinden sich keine natürlichen Gewässer auf dem Untersuchungsgebiet. Schutzgebiete und -objekte: Es sind keine Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte innerhalb oder im direkten Umfeld des Vorhabensbereichs vorhanden.

6 2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets 3 Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets (roter Kreis) in Gerlingen. Grundlage: Topographische Karte 1: , unmaßstäblich

7 3 Methodik der Untersuchung 4 3 METHODIK DER UNTERSUCHUNG Im Zuge einer Geländebegehung am wurden die Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebiets erfasst und hinsichtlich potenzieller Habitatstrukturen mit Eignung als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vertreter artenschutzrechtlich relevanter Tierarten (Anhang IV- Arten der FFH-Richtlinie, heimische Brutvogelarten) untersucht. Die vorkommenden Gehölze wurden gezielt nach Baumhöhlen sowie Holz- und Rindenspalten abgesucht, die wichtige Habitatstrukturen für höhlenbrütende Vögel und baumbewohnende Fledermäuse darstellen können. Außerdem wurde auf vorhandene (dauerhaft nutzbare) Vogelnester geachtet. Die Untersuchung von Habitatstrukturen an Gehölzen erfolgte bodengestützt unter Verwendung eines Fernglases. Zur Untersuchung vorhandener Baumhöhlen und -spalten im Hinblick auf ihre Eignung als Habitatstrukturen für Vögel und Fledermäuse wurde ferner ein Videoendoskop eingesetzt. Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Gebäude wurden ebenfalls bodengestützt mit einem Fernglas auf potentielle Quartiere für Fledermäuse und in Nischen brütende Vögel, vor allem im Bereich des Dachstuhls und der Kellerfenster, untersucht. Des Weitern wurden vorhandene Fensterbänke und Fassadenvorsprünge nach Anzeichen für eine Nutzung durch Fassadenbrütende Vögel hin untersucht. Schließlich wurden die Biotope im Untersuchungsgebiet, soweit jahreszeitlich bedingt möglich, auf das Vorkommen besonderer Pflanzenarten (Anhang IV-Arten und Nahrungspflanzen für artenschutzrechtlich relevante Schmetterlingsarten) hin untersucht. Aus den Gruppen der heimischen Brutvögel und der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden anhand von Verbreitungsmustern und Habitatansprüchen diejenigen artenschutzrechtlich relevanten Arten ermittelt, die potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommen können.

8 4 Ergebnisse der Untersuchungen 5 4 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden Habitatstrukturen an Bäumen und Gebäuden erfasst, die von Vertretern der Tiergruppen Vögel und Fledermäuse als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt werden können. In den Gehölzen des Untersuchungsgebiets konnten mehrere Baumhöhlen, Rindenspalten und Spalten im Holz erfasst werden, die sich vereinzelt für Vögel als Brutstätte, häufiger jedoch für Fledermäuse als Quartier eignen (siehe Tabelle 1 und Karte 1). Des Weiteren bieten die meisten Bäume und Sträucher im Untersuchungsgebiet potenzielle Habitate für Freibrüter der Tiergruppe Vögel (siehe Karte 1). Es befanden sich auf dem Gelände sechs Nester freibrütender Vögel aus den Vorjahren. Fünf dieser Nester wurden in Sträuchern gefunden, wobei drei in der Strauchschicht zwischen der Hauswand und den Parkplätzen waren. Hierbei handelte es sich um Grasnester, welche nicht dauerhaft nutzbar sind. Außerdem wurde ein dauerhaft nutzbares Reisignest erfasst, welches sich in etwa sechs Metern Höhe in einem Baum nördlich der Garage befand. Die Sträucher im Untersuchungsgebiet bieten ein vielfältiges Nahrungsangebot für Beeren und Samen fressende Vögel (Holunder, Heckenkirsche, Liguster, Brombeere, Traubenkirsche, Wolliger Schneeball, Stechpalme, Weißdorn, Haselnuss, Rosen, Holunder und Feuerdorn). Die Gras-Kraut-Flur und Ruderalvegetation mit Sämereien sind hingegen nur in geringem Maße vorhanden. Die Gebäude im Untersuchungsgebiet weisen mehrere für Fledermäuse und teilweise auch für höhlenbrütende Vögel potentiell geeignete Quartiere auf. In der südlichen Hausfassade des Hauptgebäudes, wie auch der Garage, befinden sich kreisrunden Öffnungen, welche mit Plastiklamellen ausgefüllt sind. Die Zwischenräume dieser Lamellen sind für kleinere Fledermausarten, wie beispielsweise die Zwergfledermaus und die Kleine Bartfledermaus passierbar, so dass die Öffnungen für diese Arten eine Zugangsmöglichkeit zu einem geeigneten Quartier darstellen könnten. Die Blechverkleidung, welche das Flachdach des Anbaus am Hauptgebäude abschließt stellt ein geeignetes Tagesquartier für verschiedene, spaltenbewohnende Fledermausarten dar. Selbiges gilt für die hölzernen Fensterläden an der Garage. Die Garage selbst wird momentan als Aktenlager genutzt, so dass davon auszugehen ist, dass das Garagenrollo nicht regelmäßig geöffnet wird. Der Rollokasten bietet Fledermäusen eine gute Einflugmöglichkeit und ausreichend Platz und muss somit auch als potentielles Quartier angesehen werden. Unter den Dachgiebeln beider Gebäude wurden Öffnungen festgestellt, welche für Fledermäuse, wie beispielsweise die Breitflügelfledermaus, interessante Quartiere darstellen können. Das Selbe ist für die Einflugmöglichkeit durch eine fehlende Verkleidung am Dachüberstand des Hauptgebäudes anzunehmen. Es konnten keine Öffnungen zu den Kellerräumen festgestellt werden. Tabelle 1 enthält eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse der Gehölzstrukturen und Tabelle 2 zeigt die an den Gebäuden gefundenen Habitatstrukturen auf. Die Standorte der mit Habitatstrukturen ausgestatteten Bäume, sowie die an den Gebäuden erfassten Habitatstrukturen sind in Karte 1 dargestellt (siehe Anhang). Es wurden im Untersuchungsgebiet keine Raupennahrungspflanzen artenschutzrechtlich relevanter Falterarten gefunden. Auch Hinweise auf das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten aus anderen Tiergruppen liegen nach den Erkenntnissen der Habitatpotenzialanalyse für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Artenschutzrechtlich relevante Vertreter der Farn- und Blütenpflanzen wurden im Untersuchungsgebiet nicht gefunden

9 4 Ergebnisse der Untersuchungen 6 Tabelle 1: Habitatstrukturen an Bäumen Baum Nr. Baumart Habitatstrukturen Geeignet für Tiergruppe 1 Robinie (Robinia pseudoacacia) 2 Robinie (Robinia pseudoacacia) 3 Robinie (Robinia pseudoacacia) 4 Kirsche (Pranus avium) 5 Birke (Betula pendula) Mehrere Längsöffnungen der Rinde Langgezogener Spalt mit höhlenartigen Fortsetzungen im Holz über gesamten Stamm Eine Baumhöhle Breite Rindenspalte (geeignet für Fledermäuse)und eine große nach unten ausgefaulte Baumhöhle (geeignet für Vögel) Zwei Spechthöhlen Fledermäuse Vögel, Fledermäuse Vögel Vögel, Fledermäuse Vögel Abbildung 2: Rindenspalten an einer Robinie (Baum Nr. 1) Abbildung 3: Holzspalte über gesamten Stamm einer Robinie (Baum Nr. 2)

10 4 Ergebnisse der Untersuchungen 7 Tabelle 2: Habitatstrukturen an den Gebäuden Nummer Gebäude Habitatstrukturen Geeignet für Tiergruppe 1 Anbau des Hauptgebäudes Blechverkleidung als Flachdach-Abschluss Fledermäuse 2 Hauptgebäude Öffnung unter dem Dachgiebel Vögel, Fledermäuse 3 Hauptgebäude Eine kreisrunde Öffnung Fledermäuse (ca. 10cm Durchmesser) in Hausfassade 4 Hauptgebäude Fehlende Holzverkleidung Vögel, Fledermäuse am Dachüberstand 5 Hauptgebäude Öffnung unter dem Dachgiebel Vögel, Fledermäuse 6 Garage Öffnung unter dem Dachgiebel Vögel, Fledermäuse 7 Garage Holzfensterläden Fledermäuse 8 Garage Einflugsmöglichkeit in den Rollokasten der Garage 9 Garage Eine kreisrunde Öffnung (ca. 10cm Durchmesser) in Hausfassade 10 Garage Öffnung unter dem Dachgiebel Fledermäuse Fledermäuse Vögel, Fledermäuse Abbildung 4: Blechverkleidung am Flachdach am Anbau des Hauptgebäudes (Nr.1) Abbildung 5: Öffnung unter dem Dachgiebel und kreisrunde Öffnung in Fassadenwand des Hauptgebäudes (Nr. 2 und 3) Aufgrund der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Habitatstrukturen wurden die in Tabelle 3 und 4 aufgelisteten Arten als potenziell vorkommend eingestuft.

11 4 Ergebnisse der Untersuchungen 8 Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Brutvögel Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname RL D RL BW Trend Amsel Turdus merula * * 0 Blaumeise Cyanistes caeruleus * * 0 Buchfink Fringilla coelebs * * 0 Buntspecht Dendrocopos major * * 0 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * 0 Gimpel Pyrrhula pyrrhula * V -1 Girlitz Serinus serinus * V -1 Grauschnäpper Muscicapa striata * V -1 Grünfink Carduelis chloris * * 0 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * -1 Haussperling Passer domesticus V V 0 Heckenbraunelle Prunella modularis * * 0 Kohlmeise Parus major * * 1 Mauersegler Apus apus * V -1 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * 1 Ringeltaube Columba palumbus * * 1 Rotkehlchen Erithacus rubecula * * 0 Star Sturnus vulgaris * V -1 Stieglitz Carduelis carduelis * * 0 Sumpfmeise Parus palustris * * 0 Türkentaube Streptopelia decaocto * V -1 Zilpzalp Phylloscopus collybita * * 0 RL D Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) * Ungefährdet V Vorwarnliste RL BW Rote Liste der Vogelarten Baden-Württembergs (HÖLZINGER et al. 2007) * Ungefährdet V Vorwarnliste Trend Bestandsentwicklung im 25-jährige Zeitraum (HÖLZINGER et al. 2007) -1 Bestandsabnahme zwischen 20 und 50% 0 Bestandsveränderung nicht erkennbar oder kleiner als 20% 1 Bestandszunahme zwischen 20 und 50% Tabelle 4: Im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommende Fledermausarten Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname RL D RL BW EHZ Braunes Langohr Plecotus auritus V 3 + Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 + Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V 3 + Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Rote Liste Deutschland (Bundesamt für Naturschutz, 2009) G Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt V Vorwarnliste 2 Stark gefährdet - Ungefährdet Rote Liste Baden Württemberg (Braun, M. & Dieterlen, F ) 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet EHZ Erhaltungszustand der FFH-Arten in Baden-Württemberg (LUBW 2013) + Günstig -- Ungünstig-schlecht

12 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 9 5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG Artenschutzrechtlich relevant sind alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten, deren Erhaltungszustand der lokalen Population durch das Bauvorhaben potenziell verschlechtert werden kann. Als Maßstab für den Erhaltungszustand werden die Roten Listen Baden-Württembergs und Deutschlands herangezogen. Die relevanten Arten sind hinsichtlich der Verbote des 44 BNatSchG zu überprüfen. Da die vorhandenen Habitate als nicht geeignet für die artenschutzrechtlich relevanten Vertreter der Tiergruppen Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Fische, Käfer, Libellen, Weichtiere, sowie Farn- und Blütenpflanzen eingestuft werden, beschränken sich die folgenden artenschutzrechtlichen Betrachtungen auf die relevanten Arten der Tiergruppen Vögel und Säugetiere (Fledermäuse). 5.1 Tiergruppe Vögel Als Grundlage für die Prüfung nach 44 BNatSchG werden in Tabelle 3 aufgelisteten potenziellen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes verwendet. Alle potenziell vorkommenden Arten sind nach Artikel 1 der VRL geschützt. Gemäß 7 BNatSchG sind alle nach Artikel 1 der VRL geschützten Vögel besonders geschützt. Das Vorkommen streng geschützter Arten oder Arten der Roten Liste ist nicht zu erwarten. Jedoch sind Gimpel, Girlitz, Grauschnäpper, Haussperling, Mauersegler, Star und Türkentaube Arten der Vorwarnliste für die Rote Liste in Baden-Württemberg die potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommen können. Die Betroffenheit aller potenziell vorkommenden Vogelarten durch die Umsetzung des Bauvorhabens ist im Einzelnen zu überprüfen. Dies erfolgt anhand des Formblatts abgeleitet nach StMI Bayern Höhlen- und gebäudebrütende Vogelarten der Siedlung (Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grauschnäpper, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mauersegler, Sumpfmeise, Star) 1 Grundinformationen Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Rote-Liste Status Deutschland und Ba-Wü: siehe Tabelle 3 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: potenzieller Brutvogel Bestandsentwicklung (Trend) der Art in Baden-Württemberg (LUBW 2004): siehe Tabelle 3 2 Kurze Beschreibung der Art Blaumeisen und Kohlmeisen konnten während der Überprüfung im Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Neben diesen beiden Arten gehört auch die Sumpfmeise zu den Höhlenbrütern, die auch in größeren Gehölzbeständen innerhalb der Siedlung brüten. Blaumeisen, Kohlmeisen und Sumpfmeisen besiedeln insbesondere Baumhöhlen und Nistkästen (HÖLZINGER 1997). Das Vorkommen der Blaumeise und der Kohlmeise wurde nachgewiesen, das Vorkommen der Sumpfmeise ist nicht auszuschließen. Haussperlinge zeigen eine enge Bindung an den menschlichen Siedlungsbereich, so dass Brutvorkommen außerhalb von Ortschaften nur sehr selten vorkommen. Er brütet vorwiegend an Gebäuden und baut sein Nest beispielsweise in Mauerlöcher, unter Dachrinnen und unter Dachverkleidungen (HÖLZINGER 1997). Da sich an den Gebäuden im Untersuchungsgebiet für den Haussperling geeignete Habitatstrukturen befinden, ist sein

13 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 10 Höhlen- und gebäudebrütende Vogelarten der Siedlung (Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grauschnäpper, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mauersegler, Sumpfmeise, Star) Vorkommen nicht auszuschließen. Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Unter den heimischen Spechtarten zeigt vor allem der Buntspecht eine hohe Flexibilität in seinen Habitatansprüchen. So besiedelt er auch kleinere Baumbestände, wie sie beispielsweise in Parks oder Gärten zu finden sind (HÖLZINGER, MAHLER 2001). Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurden mehrere Spechthöhlen entdeckt, welche nicht weit genug nach unten ausgehöhlt sind, um als Bruthöhlen genutzt zu werden, jedoch auf ein Vorkommen des Buntspechtes im Untersuchungsgebiet hinweisen. Der Gartenbaumläufer besiedelt unter anderem Gärten an Siedlungsrändern, aber auch in zentralen Siedlungsbereichen, welche ältere Bäume mit einer tief aufreißenden, stark gegliederten Borke beinhalten (HÖLZINGER 1997). Da sich im Untersuchungsgebiet solche Baumstrukturen befinden, ist ein Vorkommen des Gartenbaumläufers nicht auszuschließen. In städtischen Gebieten liegen die Reviere von Hausrotschwanz und Grauschnäpper hauptsächlich in Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten. Ihre Nester bauen sie sowohl an natürlichen Strukturen, wie Halbhöhlen in Bäumen oder Rindenspalten, als auch an künstlichen Strukturen an Gebäuden, so dass sie oft in der Nähe menschlicher Siedlungen und Bauwerke mit Höhlenangebot anzutreffen sind (HÖLZINGER 1997 und 1999). Die Gebäude im Untersuchungsgebiet weisen mehrere Einschlupfmöglichkeiten auf (siehe Tabelle 2), welche für diese Arten attraktive Brutstätten darstellen können. Somit ist ein Vorkommen des Hausrotschwanzes und des Grauschnäppers im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. Als Anpassung an veränderte Umweltbedingungen, vor allem durch die zunehmende Bebauung brütet der Mauersegler immer häufiger an Gebäuden. Dabei baut er sein Nest in Mauerlöcher, sowie unter Dächer oder in andere dunkle Hohlräume in Gebäuden (HÖLZINGER, MAHLER 2001). Da an den Gebäuden auf dem Untersuchungsgebiet mehrere mögliche Einschlupfmöglichkeiten (siehe Tabelle 2), wie Öffnungen unter dem Dachgiebel, bzw. eine fehlende Holzverkleidung am Dach, gefunden wurden, kann ein Vorkommen des Mauerseglers im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden. Als störungstoleranter Kulturfolger ist der Star häufig auch in den Kernbereichen menschlicher Siedlungen anzutreffen. Als Höhlenbrüter ist er auf das Vorhandensein von Nistkästen oder natürlichen Baumhöhlen angewiesen (HÖLZINGER 1997)). Zwar gab es im Untersuchungsgebiet nur vereinzelte Bäume mit geeigneten Habitatstrukturen, dennoch kann ein Vorkommen des Stars nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 3.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Durch die Abrissarbeiten der Gebäude werden für Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling und Mauersegler geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätten entnommen. Die Bäume mit für höhlenbrütende Vögel geeigneten Habitatstrukturen liegen fast alle außerhalb der Grundstücksgrenzen, so dass eine Rodung im Zuge des Bauvorhabens ausgeschlossen werden kann. Allein Baum Nr. 5 befindet sich innerhalb der Grundstücksgrenzen, soll nach dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan (Planstand ) aber im Rahmen einer Pflanzbindung erhalten bleiben. Da im Zuge der Baufeldfreimachung somit keine Fällung von Höhlenbäumen nötig ist, entfallen hierdurch keine für höhlenbrütende Vogelarten geeigneten Fortpflanzungsstätten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Abrissarbeiten an den Gebäuden sind außerhalb der Brutzeit von Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling und Mauersegler, also im Zeitraum vom 1. Oktober bis 10. März durchzuführen. Sollte ein Abriss der Gebäude in diesem Zeitraum nicht möglich sein, so sind die potenziellen Brutplätze am Gebäude direkt vor Beginn der Abrissarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf eine aktuelle Nutzung durch höhlenbrütende Vogelarten hin zu untersuchen. Das weitere Vorgehen ist den Ergebnissen dieser Untersuchung anzupassen. Durch den Abriss der Gebäude gehen mehrere für höhlenbrütende Vögel geeignete Strukturen verloren. Da keine konkreten Hinweise auf eine Nutzung vorliegen und die Gebäude in der Umgebung aktuell ebenfalls ein gewisses Potenzial für Gebäudebrüter aufweisen, ist durch den Verlust dieser Strukturen nicht unmittelbar mit einem erhebli-

14 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 11 Höhlen- und gebäudebrütende Vogelarten der Siedlung (Blaumeise, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grauschnäpper, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mauersegler, Sumpfmeise, Star) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL chen Mangel an Nistplätzen zu rechnen. Gerade Gebäudebrüter sind jedoch durch zunehmende (energetische) Sanierungsmaßnahmen an Altbauten und Neubau von Energieeffizienzhäusern stark gefährdet unter einem schleichenden Lebensraumverlust durch Kumulationswirkungen zu leiden. Aus diesem Grund sind im räumlichfunktionalen Zusammenhang als populationsstützende Maßnahme neue Nistmöglichkeiten an Gebäuden zu schaffen. Hierfür empfiehlt sich das Anbringen von Nistkästen (1 Sperlingskoloniehaus mit drei Brutkammern, 2 Nistkästen für Mauersegler und 2 Nistkästen für Halbhöhlenbrüter wie den Gartenrotschwanz und den Grauschnäpper). Alternativ können entsprechende Niststeine in die Fassade des Neubaus eingebaut werden oder durch andere bauliche Maßnahmen Nischen in der Fassade oder unter dem Dach geschaffen werden (siehe beispielsweise Nistquartiere an Gebäuden - NABU, Architektenkammer Baden-Württemberg, Wüstenrot Stiftung). Die Nistkästen sind dauerhaft zu unterhalten. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 3.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Massive Störungen können vor allem im Rahmen der Baufeldfreimachung entstehen. Der Abriss der Gebäude mit potenziellen Brutplätzen darf jedoch nur erfolgen, wie unter 3.1 beschrieben, wenn keine besetzten Brutplätze betroffen sind. Somit kann eine erhebliche Störung an besetzten Nestern in Abrissgebäuden bei Einhaltung der Schonzeiten ausgeschlossen werden. Es ist ebenfalls nicht damit zu rechnen, dass der Verlust der Gehölze zu erheblichen Störungen durch Verminderung des Nahrungsangebots führt. In der näheren Umgebung bleiben mit Gärten und Wald ausreichend Gehölzstrukturen vorhanden, welche diese Funktion übernehmen können. Brutplätze in den Höhlenbäumen, könnten durch Baulärm und -erschütterungen gestört werden. Da es sich jedoch bei allen potenziell vorkommenden Arten um wenig empfindliche Siedlungsfolger handelt und das betroffene Grundstück bereits Störungen durch die angrenzende Straße ausgesetzt ist, ist von einer erheblichen Störung, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Arten führen würde, nicht auszugehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Abrissarbeiten sind im Zeitraum vom 1.Oktober bis 10. März durchzuführen. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 3.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Durch den Neubau könnte ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko entstehen, das nicht in Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht (siehe 3.1). Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

15 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 12 Freibrüter der Siedlung (Amsel, Buchfink, Gimpel, Girlitz, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz, Türkentaube, Zilpzalp) 1 Grundinformationen Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Rote-Liste Status Deutschland und Ba-Wü: siehe Tabelle 3 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: potenzieller Brutvogel Bestandsentwicklung (Trend) der Art in Baden-Württemberg (LUBW 2004): siehe Tabelle 3 2 Kurze Beschreibung der Art Obwohl die Amsel ursprünglich ein Waldvogel war, ist sie heute über die ganze Kulturlandschaft verbreitet. Im menschlichen Siedlungsbereich ist sie bis in die Vorgärten und Parkanlagen der Großstädte vorgedrungen. Ihr Nest erbaut sie vorwiegend in Bäumen und Sträuchern, sowie direkt am Boden. Sie bevorzugt dunklere Neststandorte in Nadelhölzern, sowie unter Sträuchern oder Wurzelstöcken (HÖLZINGER 1999). Das Untersuchungsgebiet beinhaltete für die Amsel potenziell geeignete Habitatstrukturen, so dass ihr Vorkommen nicht auszuschließen ist. Der Buchfink zeigt ein sehr breites Habitatspektrum von wenigen Einzelbäumen über Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Gärten, Parks, Friedhöfen bis hin zu geschlossenen Wäldern. Seine Nester baut er in der Regel in Bäumen und Büschen, wobei er auch bei den Neststandorten eine hohe Variabilität zeigt. Gerne brütet er in Obstbäumen oder Sträuchern, wie beispielsweise Holunder, Hasel, Wacholder, Schlehdorn, Roter Hartriegel, Stachelbeere und Rote Johannisbeere (HÖLZINGER 1997). Im Untersuchungsgebiet befinden sich neben einem Kirschbaum auch mehrere der hier genannten Sträucher. Ein Vorkommen des Buchfinks im Untersuchungsgebiet kann somit nicht ausgeschlossen werden. Der Gimpel brütet vor allem in Wäldern, Parks, Friedhöfen und buschreichen Gärten mit einigen höheren Bäumen. Im Siedlungsbereich baut er seine Nester vor allem in Sträuchern (HÖLZINGER 1997). Da das Untersuchungsgebiet geeignete Habitatstrukturen für den Gimpel aufweist, ist sein Vorkommen nicht auszuschließen. Der Girlitz besiedelt neben Siedlungsrandbereichen auch Streuobstwiesen, Parks, Gärten, Ruderalflächen und Gehölzgruppen innerhalb des Siedlungsbereichs. Beim Nestbau zeigt er eine große Vielfalt der Nestträger, so brütet er beispielsweise auf einheimischen Büschen und Bäumen, nutz aber auch viele angepflanzte, nicht einheimische Arten (HÖLZINGER 1997). Somit weist das Untersuchungsgebiet für den Girlitz geeignete Habitatstrukturen auf und sein Vorkommen ist nicht auszuschließen. Der Grünfink ist meist eng an menschliche Siedlungen gebunden und ist dabei bis in die Kernzonen von Großstätten vorgedrungen. Schon wenige Bäume sind ausreichend, um ein geeignetes Habitat für den Grünfink darzustellen. Neben seiner großen Variabilität der Habitatstandorte nutzt er auch eine große Zahl unterschiedlicher Nistplätze in Bäumen und Sträuchern, sowie Fassadenbegrünungen an Gebäuden (Hölzinger, HÖLZINGER 1997). Ein Vorkommen des Grünfinks kann aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden. Die Heckenbraunelle bevorzugt Habitate mit einem ausgedehnten Gebüschstreifen und einzelnen Bäumen. Sind diese Strukturen gegeben, kommt sie auch im menschlichen Siedlungsbereich vor, nicht jedoch in den Kernzonen. Ihr Nest baut sie in der Regel in geringer Höhe in dichter, dunkler und weitgehend geschlossener Gehölzvegetation, wie sie beispielsweise in dichten Gebüschen wie dem Weißdorn gegeben ist (HÖLZINGER 1999). Im Untersuchungsgebiet finden sich für die Heckenbraunelle geeignete Habitatstrukturen, so dass ihr Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Mönchsgrasmücke weist unter den Grasmückenarten die größte Habitatvielfalt auf. Neben Laub- und Mischwäldern besiedelt sie auch Parkanlagen und buschreiche Gärten, sowohl in den Siedlungsrandbereichen, als auch in den Zentren von Städten und Großstädten. Dabei zeigt sie eine auffällige Präferenz für eine immergrüne Vegetation aus Efeu. Mönchsgrasmücken errichten ihre Nester in einer Vielzahl unterschiedlicher heimischer und exotischer Bäumen und Sträuchern (HÖLZINGER 1999). Die Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sind potenziell geeignet für die Mönchsgrasmücke, so dass ihr Vorkommen nicht ausschließbar ist.

16 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 13 Freibrüter der Siedlung (Amsel, Buchfink, Gimpel, Girlitz, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz, Türkentaube, Zilpzalp) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Ringeltauben brüten gerne in menschlichen Siedlungen, da sie dort günstige Bedingungen für den Nestbau und eine gute Nahrungsgrundlage finden. Außerdem bietet ihnen der Siedlungsraum einen gewissen Schutz vor natürlichen Feinden. Bäume und Sträucher aller Art stellen geeignete Neststandorte für Ringeltauben dar. Vor allem im Siedlungsbereich baut sie ihre Nester in einer Höhe von über 4m, vermutlich als Anpassung an Störungen durch Menschen und Katzen (HÖLZINGER, MAHLER 2001). Das Untersuchungsgebiet weist für die Ringeltaube geeignete Habitatstrukturen auf, so dass ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden kann. Der Stieglitz besiedelt ein breites Habitatspektrum, wobei lediglich geschlossene Wälder gemieden werden. Im Bereich menschlicher Siedlungen brütet er zum Beispiel in Ostgärten, Gärten in ländlichen oder aufgelockerten Siedlungen, Parks, Friedhöfen, Baumalleen und selbst Innenstädten, sofern Baumgruppen und ein geeignetes Nahrungshabitat vorhanden sind. Seine Nester baut der Stieglitz fast ausschließlich in Bäumen, gerne in direkter Nachbarschaft zu anderen bereits nistenden Stieglitzpaaren (HÖLZINGER 1997). Ein Vorkommen des Stieglitzes im Untersuchungsgebiet kann anhand der gefundenen Habitatstrukturen nicht ausgeschlossen werden. Die Bruthabitate der Türkentaube sind sehr eng an menschliche Siedlungsbereiche, von einzelnen Gehöften über Dörfer und Städte bis hin zu Großstädten, gekoppelt. Sie bevorzugt Bereiche mit reichhaltigem Baumbestand und Garten-Stadtteilen. Die Nester werden hauptsächlich auf Bäumen und Sträuchern gebaut, sowie auf Fortsätzen an Häusern, wie beispielsweise Dachrinnen oder Fensterläden (HÖLZINGER, MAHLER 2001). Die im Untersuchungsgebiet gefundenen Habitatstrukturen bieten der Türkentaube Nistmöglichkeiten, so dass ihr Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann. Neben Wäldern besiedelt der Zilpzalp vor allem Siedlungsgebiete. Hier eignen sich Villenviertel, Parkanlagen und Friedhöfe mit einer zumindest stellenweise gut ausgeprägten Strauchschicht besonders gut. Sein Nest baut der Zilpzalp in Bodennähe in der Kraut- oder niedrigen Strauchschicht (HÖLZINGER 1999). Ein Vorkommen des Zilpzalps im Untersuchungsgebiet ist, mit seiner gut ausgeprägten Strauchschicht, nicht auszuschließen. Amseln wurden bei der Prüfung des Untersuchungsgebietes beobachtet, alle anderen Arten sind als potentielle Brutvögel einzuordnen. 3.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Nester freibrütender Vogelarten erfasst, was die Eignung des Gebietes als Habitat für Freibrüter zeigt. Im Rahmen der Baufeldfreimachung könnte die Rodung der Gehölze außerhalb der Pflanzbindung von Nöten sein. Durch diese Maßnahme würden potenzielle Bruthabitate für freibrütende Vogelarten verloren gehen. Mit dem Reisignest würde darüber hinaus ein über mehrere Jahre hinweg nutzbares Nest zerstört. Im räumlich-funktionalen Zusammenhang sind jedoch kurz- bis mittelfristig ausreichend geeignete Habitate vorhanden, in welche die Arten ausweichen können. Ringel- und Türkentaube sind in der Lage ein neues Reisignest bei Verlust des alten zu bauen. Werden Gehölze mit besetzten Nestern entfernt kann es zudem zu einer Verletzung, Tötung oder Zerstörung von Vögeln und Eiern kommen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Gehölzrodungen sind außerhalb der Brutzeit der betroffenen Freibrüter durchzuführen, also zwischen 1. Oktober und 10. Februar. Sollte eine Rodung in diesem Zeitraum nicht möglich sein, so sind die Gehölze direkt vor Beginn der Rodungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf eine aktuelle Nutzung durch freibrütende Vogelarten hin zu untersuchen. Das weitere Vorgehen ist den Ergebnissen dieser Untersuchung anzupassen. Verbleibende Gehölzbestände im Nahbereich der Baustelle sind durch die Installation von Bauzäunen zu schützen. Baustelleneinrichtungsflächen dürfen nicht im Bereich solcher Gehölzbestände angelegt werden. Der Bauzaun muss geeignet sein das Betreten/Befahren der Flächen oder das Ablagern von Baustoffen/ Müll während der Bauphase zu unterbinden. Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 3.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

17 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 14 Freibrüter der Siedlung (Amsel, Buchfink, Gimpel, Girlitz, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz, Türkentaube, Zilpzalp) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Erhebliche Störungen können sowohl im Rahmen der Baufeldfreimachung, als auch während der anschließenden Baumaßnahmen entstehen. Die Entfernung von Gehölzen darf jedoch nur erfolgen, wie unter 3.1 beschrieben, wenn keine besetzten Brutplätze betroffen sind. Somit kann eine erhebliche Störung an besetzten Nestern in den unmittelbar betroffenen Bereichen bei Einhaltung der Schonzeiten ausgeschlossen werden. Es ist ebenfalls nicht damit zu rechnen, dass der Verlust der Gehölze zu erheblichen Störungen durch Verminderung des Nahrungsangebots führt. In der näheren Umgebung bleiben mit Gärten und Wald ausreichend Gehölzstrukturen vorhanden, welche diese Funktion übernehmen können. Brutplätze in nahe gelegenen Gehölzstrukturen können durch Baulärm und erschütterungen sowie durch Arbeiten in unmittelbarer Nähe zum Nest gestört werden. Bei allen potenziell vorkommenden Arten handelt es sich jedoch um wenig empfindliche Siedlungsfolger, die ein gewisses Maß an Störung vertragen und gewohnt sind. Darüber hinaus handelt es sich um häufige Arten, bei denen auch im Falle der Störung eines einzelnen Brutpaares nicht mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Arten zu rechnen ist. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Gehölzrodungen sind außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen 1.Oktober und 10.Februar durchzuführen. Sollte eine Rodung in diesem Zeitraum nicht möglich sein, so sind die Gehölze direkt vor Beginn der Rodungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf eine aktuelle Nutzung durch freibrütende Vogelarten hin zu untersuchen. Darüber hinaus müssen in diesem Fall auch verbleibende Gehölzbestände in direkter Umgebung der Rodungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf aktuelle Nutzung durch freibrütende Vogelarten hin überprüft werden. Das weitere Vorgehen ist den Ergebnissen dieser Untersuchungen anzupassen. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 3.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Der Neubau könnte ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, das nicht in Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten steht (siehe 3.1) entstehen. Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

18 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung Tiergruppe Säugetiere - Fledermäuse Wie unter Kapitel 4 dargestellt, befinden sich im Untersuchungsgebiet, sowohl an den Gehölzen, als auch an den Gebäuden für verschiedene Fledermausarten potentiell geeignete Quartiere. Die Mopsfledermaus und das Braune Langohr beziehen im Sommer hauptsächlich Baumhöhlen und Holzspalten, sowie Rindenspalten und abstehende Borke, wie sie im Untersuchungsgebiet gefunden wurden. Da die Habitatbäume im Untersuchungsgebiet außerhalb der Grundstücksgrenzen liegen, bzw. nach der aktuellen Planung (Stand ) als Teil der Pflanzenbindung erhalten bleiben, gehen keine potenziellen Quartiere für diese baumbewohnenden Arten verloren. Störungsund Tötungsverbot werden für die gebäudebewohnende Fledermäuse abgeprüft. Vermeidungsmaßnahmen kommen dabei gleichzeitig auch den baumbewohnenden Fledermausarten zugute, weshalb diese nicht extra geprüft werden. Die gefundenen Habitatstrukturen an den Gebäuden stellen potentielle Tages- und Wochenstubenquartiere für Fledermäuse, welche vor allem Gebäude besiedeln, im Besonderen für die Zwergfledermaus, die Kleine Bartfledermaus und die Breitflügelfledermaus dar, so dass ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden kann. Als am wahrscheinlichsten wird das Vorkommen der Zwergfledermaus angesehen, so dass sie hier als Referenzart für alle Hausfledermäuse weiter überprüft wird. Daher werden im Folgenden die möglichen Wirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Zwergfledermaus und andere dargelegt und auf die Erfüllung von Zugriffsverboten hin überprüft. Dies erfolgt anhand des Formblatts abgeleitet nach StMI Bayern Tiergruppe gebäudebewohnende Fledermäuse (Referenzart Zwergfledermaus- Pipistrellus pipistrellus)) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland und Ba-Wü: siehe Tabelle 4 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art in Baden-Württemberg: siehe Tabelle 4 2 Kurze Beschreibung der Art Die Zwergfledermaus kommt sowohl in Dörfern, als auch in Großstädten vor. Die meisten Populationen in Mitteleuropa sind ortstreu. Die Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier liegt meist bei km. Die Sommerquartiere werden im April/Mai bezogen und finden sich z.b. in von außen zugänglichen Spalten, hinter Bretterverschalungen, Wandverkleidungen, Fensterläden oder Dachziegeln. Einzeltiere besiedeln auch kleinste Mauerspalten, sowie Spalten und Höhlen in alten Bäumen (Simon et al., 2004). Die Ursachen für den Rückgang der Art sind der Verlust von Sommer- und Winterquartieren durch die Entfernung von Alt- und Totholz aus Beständen, der Verlust von Gebäudequartieren durch Renovierung, sowie Störung und Verlust von Nahrungshabitaten an Gewässern, im Siedlungsbereich sowie von linearen Landschaftselementen. Eine weitere Gefährdung kommt durch die Störung und Beeinträchtigung unterirdischer Schwarmund Winterquartiere (Behinderung der Zugänglichkeit, Störung, Vandalismus) sowie der Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten hinzu. (LANUV NRW, 2010) Das Vorkommen weiterer Arten wird als unwahrscheinlich eingestuft.

19 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 16 Tiergruppe gebäudebewohnende Fledermäuse (Referenzart Zwergfledermaus- Pipistrellus pipistrellus)) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 3.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG An den Gebäuden im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Spaltenverstecke und andere Strukturen erfasst, welche Quartiercharakter für die Zwergfledermaus und andere Fledermausarten aufweisen. Durch den Abriss der Gebäude werden diese zwangsläufig zerstört. Da darüber hinaus ein Vorkommen von Fledermäusen in Spaltenquartieren in den Gebäuden nicht ausgeschlossen werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass Tiere beim Abriss der Gebäude eventuell verletzt oder gar getötet werden. Die gefundenen Gebäudestrukturen sind nicht frostsicher, so dass eine Nutzung durch Fledermäuse als Winterquartier ausgeschlossen werden kann. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Der Abriss der Gebäude darf erst beginnen, wenn die Temperaturen unter -2 C gesunken sind, da erst ab diesen Temperaturen davon ausgegangen werden kann, dass die potenziell vorkommenden Fledermausarten das Gebäude verlassen und ihre Winterquartiere aufgesucht haben. Sollte ein Abriss der Gebäude zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so sind die potenziellen Quartiere am Gebäude direkt vor Beginn der Abrissarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf eine aktuelle Nutzung durch Fledermäuse hin zu untersuchen. Das weitere Vorgehen ist den Ergebnissen dieser Untersuchung anzupassen. Durch den Abriss der Gebäude gehen mehrere für potenzielle Quartiere für Fledermäuse verloren. Da keine konkreten Hinweise auf eine Nutzung vorliegen und die Gebäude in der Umgebung aktuell ebenfalls ein gewisses Potenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse aufweisen, ist durch den Verlust dieser Strukturen nicht unmittelbar mit einem erheblichen Mangel an Quartieren zu rechnen. Gerade gebäudebewohnende Fledermäuse sind jedoch durch zunehmende (energetische) Sanierungsmaßnahmen an Altbauten und Neubau von Energieeffizienzhäusern stark gefährdet unter einem schleichenden Lebensraumverlust durch Kumulationswirkungen zu leiden. Aus diesem Grund sind im räumlich-funktionalen Zusammenhang als populationsstützende Maßnahme neue Quartiere an Gebäuden zu schaffen. Hierfür empfiehlt sich das Anbringen von mindestens vier künstlichen Fledermausquartieren (z.b. Fledermausflachkasten, Fledermausfassadenquartier). Alternativ können entsprechende Niststeine in die Fassade des Neubaus eingebaut werden oder durch andere bauliche Maßnahmen Nischen in der Fassade oder unter dem Dach geschaffen werden (siehe beispielsweise Gestaltung von Fledermausquartieren - Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2001). Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 3.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Erhebliche Störungen können sowohl im Rahmen der Baufeldfreimachung, als auch während der anschließenden Baumaßnahmen entstehen. Der Abriss der Gebäude darf jedoch nur erfolgen, wie unter 3.1 beschrieben, wenn keine besetzten Quartiere vorhanden sind. Somit kann eine erhebliche Störung an Tagsquartieren und Wochenstuben in den Gebäuden bei Einhaltung der Schonzeiten ausgeschlossen werden. Bauarbeiten, die während der Abend- und Nachtstunden mit Hilfe von Flutlicht in der Nähe der Habitatbäume durchgeführt werden, können dafür sorgen, dass Tiere amausflug und damit am Nahrungserwerb gehindert werden. Starke Vibrationen und Lärm können ebenfalls einen solchen Effekt haben. Da die potenziell vorkommenden Arten durch das Leben innerhalb von Siedlungen gewisse Störungen sowohl durch Licht als auch durch Lärm und Vibrationen gewohnt sind, kann eine erhebliche Störung ausgeschlossen werden, solange gewisse Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Um erhebliche Störungen zu vermeiden, sind die unter 3.1 genannten Bauzeitenbeschränkungen einzuhalten. Sollte eine Einhaltung der Bauzeitbeschränkungen nicht möglich sein, so müssen potenzielle Quartiere vor Zerstörung durch qualifiziertes Fachpersonal auf aktuelle Nutzung durch Fledermäuse hin überprüft werden. Gehölzbestände mit Habitatbäumen sind durch einen Bauzaun zu schützen, der Arbeiten im unmittelbaren Umfeld der potenziellen Quartiere verhindert. Sind Arbeiten mit Flutlicht notwendig, ist die Beleuchtung so auszurichten, dass keine direkte Bestrahlung der potenziellen Quartierbäume stattfindet. Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

20 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung 17 Tiergruppe gebäudebewohnende Fledermäuse (Referenzart Zwergfledermaus- Pipistrellus pipistrellus)) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 3.3 Prognose des Tötungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG Ein signifikant erhöhtes Risiko, das nicht in Zusammenhang mit der Zerstörung von Quartieren steht (siehe 3.1) ist nicht zu erwarten. Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein LUBW (2008): FFH-Arten in Baden-Württemberg Erhaltungszustand der Arten in Baden-Württemberg. Karlsruhe. 5.3 Tiergruppe Reptilien Es befinden sich auf dem Untersuchungsgebiet vor dem Hauptgebäude eine Steinmauer, Gabionen und ein Kieshaufen, welche Reptilien ausreichend Möglichkeit bieten zum Verstecken und Sonnenbaden. Durch die umliegenden Straßen liegt das Untersuchungsgebiet jedoch sehr isoliert und es fehlen großflächige, geeignete Reptilienhabitate in der näheren Umgebung, so dass keine Einwanderung von Reptilien in das Untersuchungsgebiet möglich ist. Folglich wird ein Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Reptilienarten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen. 5.4 Tiergruppe Amphibien Das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Vertretern aus der Tiergruppe Amphibien kann ausgeschlossen werden, da sich keine geeigneten Laichgewässer im Untersuchungsgebiet oder in dessen unmittelbarer Umgebung befinden. 5.5 Tiergruppe Schmetterlinge Das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Schmetterlingsarten kann auf Grund fehlender Habitate und Fraßpflanzen für Raupen ausgeschlossen werden. 5.6 Tiergruppe Fische Das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Vertretern der Tiergruppe Fische kann ausgeschlossen werden, da sich im Untersuchungsgebiet keine Gewässer befinden. 5.7 Tiergruppe Käfer Einige Gehölze zeigten eindeutige Fraßspuren von xylobionten Käferarten, jedoch handelt es sich hierbei um keine der artenschutzrechtlich relevanten Arten. Daher kann ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. 5.8 Tiergruppe Libellen Das Vorkommen von Vertretern der Tiergruppe Libellen kann ausgeschlossen werden, da geeignete (Still-) Gewässer im Untersuchungsgebiet fehlen. 5.9 Tiergruppe Weichtiere Das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Vertretern der Tiergruppe Weichtiere kann auf Grund der bekannten Verbreitung dieser Arten ausgeschlossen werden.

21 5 Artenschutzrechtliche Betrachtung Farn- und Blütenpflanzen Artenschutzrechtlich relevante Vertreter der Farn- und Blütenpflanzen wurden im Untersuchungsgebiet nicht gefunden. Zudem konnten die meisten Arten auf Grund ihrer Verbreitung oder ihrer Habitatansprüche im Voraus ausgeschlossen werden.

22 6 Zusammenfassende Beurteilung 19 6 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen erfolgte eine Untersuchung der betroffenen Gehölz- und Gebäudestrukturen in Hinblick auf für artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen geeignete Habitatstrukturen. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gehölze zeigten zum Teil für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse geeignete Baumhöhlen, sowie Spalten in Holz und Rinde. Darüber hinaus konnten mehrere Nester im Untersuchungsgebiet erfasst werden, was die Nutzung der Gehölze durch freibrütende Vögel zeigt. Die Gebäude im Untersuchungsgebiet wiesen ebenfalls zahlreiche Strukturen auf, welche gebäudebewohnenden Fledermäusen als Tages- und Wochenstubenquartiere und gebäudebrütenden Vögeln als Brutplatz dienen können. Durch Abriss- und Rodungsarbeiten im Zuge der Baufeldfreimachung könnten daher sowohl Brutstätten und besetzte Nester als auch (potenzielle) Fledermausquartiere zerstört werden. Die erfassten Bäume mit Höhlen und Spalten für Vögel und Fledermäuse befanden sich entweder außerhalb der Grundstücksgrenzen oder innerhalb der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Pflanzbindung. Eine direkte Gefährdung dieser Habitatbäume durch das Bauvorhaben kann daher ausgeschlossen werden. Andere Gehölze, die von freibrütenden Vogelarten als Neststandort genutzt werden können und im Zuge des Bauvorhabens gerodet werden müssen, dürfen nur außerhalb der Brutzeit der betroffenen Vogelarten gerodet werden, also zwischen dem 1. Oktober und dem 10. Februar. Auf diese Weise wird eine Verletzung oder Tötung von Vögeln vermieden. Aus demselben Grund dürfen auch Gebäude nur außerhalb der Brutzeit der Gebäudebrüter, also zwischen 1. Oktober und 10. März, abgerissen werden. Da auch eine Nutzung durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden kann, darf ein Abriss erst während einer Frostperiode erfolgen, da nur dann eine Nutzung von Quartieren sicher ausgeschlossen werden kann. Sollten Abriss oder Rodung in den genannten Zeiträumen nicht möglich sein, so sind die potenziellen Habitatstrukturen unmittelbar vor Beginn der Abriss- oder Rodungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal auf eine aktuelle Nutzung durch Brutvögel oder Fledermäuse hin zu untersuchen. Das weitere Vorgehen richtet sich dann nach den Ergebnissen der Untersuchung. Entfallende potenzielle Brutnischen für Gebäudebrüter und Quartiere für gebäudebewohnende Fledermäuse sind entweder durch geeignete Nistkästen (siehe Formblätter), Fassadeneinbausteine oder Schaffung von anderweitigen Nischen an Neubauten zu ersetzen. Um angrenzende Gehölzbestände und die darin vorhandenen Habitate zu schützen sind diese während der Bauphase durch Bauzäune zu schützen. Darüber hinaus dürfen potenzielle Quartierbäume von Fledermäusen nicht direkt durch Flutlicht bestrahlt werden. Werden die dargestellten Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt, ist die Umsetzung des Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen nach den Erkenntnissen der durchgeführten Untersuchung nicht geeignet, Störungs- und Zugriffsverbote nach 44 BNatSchG zu verletzen und damit aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

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