Artenschutzfachliche Ersteinschätzung. Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen
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- Axel Bernt Stieber
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1 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen November 2016
2 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Bebauungsplanverfahren Rastatter- und Dieselstraße (Festplatz) Ettlingen Auftraggeber: Stadt Ettlingen Planungsamt Schillerstraße Ettlingen Auftragnehmer: Ingenieure und Ökologen für Wasser und Umwelt Boeckhstraße Karlsruhe Telefon 0721 / Telefax 0721 / aland@aland-sued.de Bearbeitung: Dipl. Geoökol. Claudia Weinrebe Gutachter Carsten Weber Karlsruhe, 16. November 2016
3 I Inhaltsverzeichnis 1 Anlass Ergebnisse der Begehung Flächenbeschreibung Fauna/Tierarten Vögel Nachweise und Bewertung der Betroffenheit Fledermäuse Reptilien Amphibien Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Totholzkäfer Beeinträchtigung von besonders bzw. streng geschützten Arten Ergebnisse Literatur... 8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsraum (ohne Maßstab) (Ettlingen Planungsamt 2016)... 1 Abbildung 2: Übersicht Stadt Ettlingen, Lage Untersuchungsgebiet (webgis Stadt Ettlingen, )... 2 Abbildung 3: Fundpunkt Brutplatz Ringeltaube (C. Weber Juni 2015)... 4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus und Gefährdung... 4 Tabelle 2: Nachgewiesene Fledermäuse mit Angaben zum Schutzstatus und Gefährdung. 5 Tabelle 3: Beeinträchtigungen und Erheblichkeitseinschätzung der Artengruppen... 7 Foto 1: Blick von Süden in den Untersuchungsraum (C. Weber Juli 2016) 3
4 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 1 1 Anlass Für den südwestlichen Teilbereich des Gaschinaparks Ecke Rastatter Straße und Dieselstraße (Festplatz) in Ettlingen wird Bebauungsplanverfahren anstrebt. Die Gesamtfläche beträgt ca m². Für diese Fläche wurde im Sommer 2016 eine artenschutzfachliche Vorprüfung durchgeführt. Artenschutzrechtlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen die in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten, die besonders geschützten sowie die streng geschützten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere die Arten der FFH-Richtlinie im Anhang IV, berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser ersten Überprüfung soll geprüft werden, ob sich die potenziell betroffenen Flächen als Lebensraum für die genannten Artengruppen eignen. Die Beurteilung erfolgt auf Basis von Biotopstrukturen, sowie bekannten Daten und Artnachweisen. Zwei Begehungen durch den Gutachter fanden im Juni und Juli 2016 statt. Abbildung 1: Untersuchungsraum (ohne Maßstab) (Ettlingen Planungsamt 2016)
5 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 2 2 Ergebnisse der Begehung 1.1 Flächenbeschreibung Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand Ettlingens. Die Fläche ist Teil eines parkähnlichen für Erholung und Sport angelegten Areals. Die Rastatter Straße, die Dieselstraße und Wohnbebauung begrenzen diese. Im Süden schließen sich der Sportpark Baggerloch sowie ein landwirtschaftlich geprägter Bereich an. Abbildung 2: Übersicht Stadt Ettlingen, Lage Untersuchungsgebiet (ohne Maßstab, webgis Stadt Ettlingen, ) Die Flächen sind umrahmt von Baumreihen einerseits und Baumreihen mit dichten Gebüsch entlang der Rastatter Straße. Die Flächen sind intensiv gepflegt, sie werden mehrfach im Jahr gemäht. Aufgrund der wenig strukturierten Flächen und der intensiven Pflege befinden sich im überplanten Gebiet kaum potenzielle Lebensräume für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten. Lediglich die Bäume und die Gebüsche stellen eine für einige Tierarten bedeutendere Biotopstruktur dar.
6 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 3 Foto 1: Blick von Süden in den Untersuchungsraum (C. Weber Juli 2016) 1.2 Fauna/Tierarten Folgende Tiergruppen wurden bei den Begehungen berücksichtigt: Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken sowie Totholzkäfer. Da keine Gewässer im Gebiet liegen sind Amphibien nicht betroffen. Während der Begehungen wurde einerseits auf mögliche Lebensräume, sogenannte Habitate, geachtet, wie auch auf Artvorkommen. Die Bewertungen erfolgten auf Basis von Sichtungen, Warn- und Bettelrufen, futtertragenden Elterntieren, Überprüfung von gefundenen Nestern und Baumhöhlen, gezielter Nachsuche und Begehung mit Fledermausdetektor Vögel Nachweise und Bewertung der Betroffenheit Das Gebiet eignet sich vorrangig nur für Gebüschbrüter, bzw. Arten der siedlungsnahen Strukturen. In den Gebüschriegeln konnten Amseln und Kohlmeisen bei der Fütterung von flüggen Jungvögeln beobachtet werden. In einer Linde an der Ecke Dieselstraße/Raststatter Straße baute ein Pärchen Ringeltauben ein Nest.
7 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 4 Abbildung 3: Fundpunkt Brutplatz Ringeltaube (C. Weber Juni 2015) Nachgewiesen wurden in dem Gebiet Amsel, Haussperling, Kleiber, Kohlmeise, Blaumeise, Zaunkönig, Grünfink, Elster, Rabenkrähe und Ringeltaube. Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus und Gefährdung Art (Deutscher Name) Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Rote Liste VS-RL D BW Amsel Turdus merula b - - x Blaumeise Parus caeruleus b - - x Elster Pica pica b - - x Grünfink Carduelis chloris b - - x Haussperling Passer domesticus b V V x Kleiber Sitta europaea b - - x Kohlmeise Parus major b - - x Rabenkrähe Corvus corone b - - x Ringeltaube Columbula palumbus b - - x Zaunkönig Troglodytes troglodytes b - - x Rote Liste Deutschland (D) - V: Vorwarnliste Rote Liste Art in Baden-Württemberg (BW) - V: Vorwarnliste BNatSchG: b - besonders geschützte Art (Europäische Vogelart nach BNatSchG) Art. 1 VS-RL: Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. x in Europa natürlich vorkommende Vogelart
8 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 5 Fäll- und Rodungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit im Winterhalbjahr zwischen dem und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durchgeführt werden. Für die Planung empfehlen wir eine Aufwertung des Bereiches für Gebüschbrüter. Des Weiteren sollten Bäume, die im Zuge von Baumaßnahmen gefällt werden müssen, durch großkronige, heimische Laubbaumarten ersetzt werden. Wir verweisen auf die Baumpflanzliste der Stadt Ettlingen. Ein allgemeiner Lebensraumverlust wird kompensiert durch die umliegenden Flächen und die Lage am Stadtrand Fledermäuse Die Strukturen entlang der Straßen und der Baumreihen sind Jagd- und Transferkorridor für Fledermäuse. Bei einer Überprüfung mit dem Detektor im Juli 2016 konnten zwei Zwergfledermäuse und drei Breitflügelfledermäuse bei der Jagd nachgewiesen werden. Höhlenbäume wurden im Untersuchungsgebiet keine gefunden. Tabelle 2: Nachgewiesene Fledermäuse mit Angaben zum Schutzstatus und Gefährdung Art Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Rote Liste FFH- (Deutscher Name) D BW Richtlinie Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus b, s G 1 IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus b, s D 3 IV Rote Liste Deutschland (D) - D: Daten defizitär, G: Gefährdung unbek. Ausmaßes Rote Liste Art in Baden-Württemberg (BW) - 3: gefährdet BNatSchG: b - besonders geschützte Art, s - streng geschützte Art FFH-Richtlinie: Art des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992) Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere u. Pflanzen Eine Betroffenheit von Schlaf- und Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen kann, da keine Baumhöhlen und Gebäude gefunden bzw. betroffen sind, ausgeschlossen werden. Beide Arten sind typische Arten der Siedlungen und beziehen ihre Quartiere gerne im Bereich des Dachbodens, wie im First, Dachpfanne, Isolierung, Spalten oder Ritzen an Gebäuden. Die linearen Strukturen (Baumreihen) sollten als Jagd- und Transferkorridor erhalten bleiben. Da Breitflügelfledermäuse gerne auch in Parks jagen, ist der Gaschinapark als Jagdhabitat prinzipiell geeignet. Allerdings ist durch die intensive Pflege von einem geringen
9 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 6 Nahrungsangebot an Insekten auszugehen, sodass wahrscheinlich das Insektenangebot an der Straßenbeleuchtung eine größere Rolle spielt. Wir empfehlen am Neubau Quartiere für gebäudebewohnende Fledermäuse zu berücksichtigen Reptilien Es wurden bei den Begehungen keine Zaun- oder Mauereidechsen nachgewiesen. Eine kleine Population der Zauneidechse ist aufgrund der vorhandenen Lebensräume und Strukturen möglich, aber wenig wahrscheinlich. Es gibt keine Versteckmöglichkeiten und die Nahrungshabitate sind aufgrund der starken Beanspruchung ungeeignet und nicht artenreich Amphibien Da keine Gewässer im Gebiet liegen, sind Amphibien nicht betroffen Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Blühende Wiesenflächen oder feuchte Hochstaudenfluren sind nicht vorhanden, so dass diese Artengruppen hier nicht zu erwarten ist. Durch die intensive Pflege bieten sich weder Nahrungshabitate noch Niststrukturen für diese Artengruppe Totholzkäfer Im Untersuchungsgebiet befinden sich weder Altholz- noch Totholzstrukturen.
10 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Beeinträchtigung von besonders bzw. streng geschützten Arten Zur Übersicht der Beeinträchtigungen der vorgefundenen Arten und/ oder deren Habitate mit den Begründungen und möglichen Lösungen wurde untenstehende Tabelle erstellt. Tabelle 3: Beeinträchtigungen und Erheblichkeitseinschätzung der Artengruppen Artengruppe mögl. Beeinträchtigungen Erheblichkeit/ Begründung/Weiteres Vorgehen Vögel Gebüschbrüter Brutplatz- und allg. Lebensraumverlust durch Rodung von Gebüschen, Bäumen, Versiegelung Keine Erheblichkeit Fällen und Roden nur in der Winterzeit vom bis durchgeführt werden. Wir empfehlen den Erhalt der Struktur und Nachpflanzungen von heimischen, großkronigen Laubbäumen und Sträuchern Fledermäuse Verlust von Leitstrukturen Keine Erheblichkeit Wir empfehlen den Erhalt der Leitstrukturen entlang der Straßen und Quartiere im Neubau Reptilien - - Kein Artnachweis, kaum Strukturen betroffen Amphibien - - Kein Artnachweis, keine Strukturen vorhanden Wildbienen, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken - - Kein Artnachweis, keine Strukturen vorhanden Totholzkäfer - - Kein Artnachweis, keine Strukturen vorhanden 3 Ergebnisse Die Strukturarmut in den größten Bereichen des Planungsgebietes schließt Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten aus. Nur die dichten Gebüsche sind kleinräumige Rückzugsflächen und die Bäume bieten zumindest Artvorkommen besonders geschützter Vogelarten Nistplätze, auf deren Erhalt bei weitergehenden Planungen zu achten ist.
11 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 8 4 Literatur BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands LUBW (2010): Geschützte Arten Liste der in Baden-Württemberg besonders und streng geschützten Arten, Stand, LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden- Württembergs. Stand, SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November Ber. Vogelschutz 44: S
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