B-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE

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1 B-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE Bestandserfassung und Bewertung der planungsrelevanten Populationen von und Feldvögeln in 2016 AUFGABENSTELLUNG: Am östlichen Ortsrand von Leveste ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes geplant. Im Bereich des B-Plans Nr. 15 sollten die Vorkommen und Lebensräume planungsrelevanter Tierarten (Feldvögel und ) erfasst und bewertet werden. UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODIK: Die nachstehenden Untersuchungen wurden im ca. 6,8 ha großen Untersuchungsgebiet durchgeführt, bestehend aus dem B-Plangebiet und einem südlich und östlich angrenzenden, ackerbaulich genutzten, 100m breiten Pufferstreifen. Außerdem wurde auch das Privatgrundstück am Nordrand des Untersuchungsgebietes in die Untersuchung mit einbezogen. Dabei handelt es sich um ein zweiteiliges Grundstück mit Privathaus und Garten im Westteil und einem unbefestigten Abstellplatz im Ostteil. Auf dem Abstellplatz befanden sich ein Wohnwagen, Anhänger, ein Schrott-Container und ein abgemeldeter PKW. Das B-Plangebiet wurde 2016 mit Ausnahme eines kleinen Teilbereichs im Nordwesten, auf dem Schnittblumen angebaut wurden, als Rapsacker genutzt. Der Rapsanbau erstreckte sich im Süden bis an die Untersuchungsgebietsgrenze. Der östlich angrenzende Pufferstreifen war mit Wintergetreide bestellt. Am 12. April 2016 wurden alle potenziell als lebensraum geeigneten Teilflächen innerhalb des Untersuchungsgebietes auf Winterbaue und sonstige Hinweise auf vorkommen untersucht. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den ungenutzten Randstreifen entlang der Ackerflächen und auf dem für potenziell besser geeigneten östlichen Pufferstreifen mit Wintergetreideanbau. Die Brutvogelerfassung konzentrierte sich auftragsgemäß auf die Kartierung der so genannten Feldvogelarten. Es wurden aber auch alle weiteren Vogelarten des Untersuchungsgebietes miterfasst. Wegen der eigentlichen Beschränkung auf Feldvogelarten waren nur 3 Kartierdurchgänge beauftragt. Durchgeführt wurden aber insgesamt 4 Begehun- ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 1

2 gen (Termine: 12. April, 03. Mai und 25. Mai 2016). Alle Begehungen fanden in den frühen Morgenstunden statt. ERGEBNIS: Im Rahmen der Untersuchung konnten keinerlei Hinweise auf aktuelle vorkommen gefunden werden. Die intensive Suche nach Winterbauen blieb erfolglos. Von einem der im Untersuchungsgebiet wirtschaftenden Landwirte wurde die Frage nach möglichen vorkommen ebenfalls verneint. Im Rahmen der Untersuchung konnten insgesamt 6 Vogelarten mit Bezug zum Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Nur eine Art war Brutvogel innerhalb des Untersuchungsgebietes. Die übrigen 5 Arten wurden auf dem nördlich angrenzenden Privatgrundstück an der Gehrdener Straße (Privathaus mit Garten und Abstellplatz) als (Brutverdacht) registriert und nutzten das B-Plangebiet speziell den Nordwestteil mit Schnittblumenanbau - nur gelegentlich zur Nahrungssuche. Nach der aktuellen Roten Liste (KRÜGER & NIPKOW 2015) ist nur eine der nachgewiesenen Vogelarten in Niedersachsen und Bremen gefährdet. Dabei handelt es sich um die innerhalb des Untersuchungsgebietes als Brutvogel nachgewiesene Feldlerche. Die nachgewiesenen Vogelarten sind mit Angaben zu Gefährdung, Schutzstatus und Status im Untersuchungsgebiet der Tabelle 1 zu entnehmen. Als Feldvogelart bzw. Brutvogelart mit (regionalem) Verbreitungsschwerpunkt in Ackerflächen ist nur die Feldlerche zu nennen. Nachfolgend wird kurz der Nachweis der artenschutzrechtlich relevanten, landesweit gefährdeten Feldlerche dargestellt: Feldlerche (Rote Liste Nds. 3) Die Feldlerche war 2016 Brutvogel in dem östlich an das B-Plangebiet angrenzenden Pufferstreifen mit Wintergetreideanbau. Am 12. April wurde hier ein Revier anzeigendes, singendes Männchen festgestellt, welches bei der 2. Begehung am 03. Mai bestätigt werden konnte (Brutverdacht). In den Rapsflächen innerhalb des B-Plangebietes wurde die Art nicht festgestellt. Der Raps war bei der ersten Begehung am 12. April bereits dicht und ca. hüfthoch aufgewachsen und stand kurz vor der Blüte. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 2

3 Tab. 1: Liste der nachgewiesenen Vogelarten Art GF GF Reg. GF Schutz Schutz Status Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Nds. B/B D BArtSchV VRL Amsel Turdus merula NG Feldlerche Alauda arvensis BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochrurus NG Heckenbraunelle Prunella modularis NG Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla NG Zilpzalp Phylloscopus collybita NG Die Liste enthält insgesamt 6 festgestellte Vogelarten. Die mit einer Schraffur hinterlegte Art wurde mit dem angegebenen Status innerhalb des östlich an das B-Plangebiet angrenzenden Pufferstreifens nachgewiesen. Die übrigen Arten brüteten knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes und traten hier nur als Nahrungsgast in Erscheinung (s. Text). Status: Das Artenspektrum lässt sich verschiedenen Kategorien zuordnen: BV - Brutvogel im UG (Brutverdacht) NG - Nahrungsgast im UG zur Brutzeit (Bruthabitat knapp außerhalb des UG) Gefährdung GF Nds.: Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten " (8. Fassung, Stand 2015) (KRÜGER & NIPKOW 2015) GF Reg.: Gefährdungsgrad in den Naturräumlichen Regionen Niedersachsens nach Rote der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten " (8. Fassung, Stand 2015) (KRÜGER & NIPKOW 2015) B/B Bergland mit Börden GF D: Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der Deutschlands (4. Fassung, 30. November 2007) (SÜDBECK et al. 2007) 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V Vorwarnliste - Ungefährdet Schutz BartSchV Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 10bb) BNatSchG streng geschützte Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG VRL EU-Vogelschutzrichtlinie Anh. l besonders zu schützende Vogelart oder -unterart nach Anhang l ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 3

4 BEWERTUNG: Aktuell ist das Untersuchungsgebiet nicht vom besiedelt. Dies wurde von einem im Untersuchungsgebiet wirtschaftenden Landwirt im Gespräch bestätigt. Artenschutzrechtlich relevante Brutvogelvorkommen waren 2016 auf ein Revier der landesweit gefahrdeten Feldlerche innerhalb des östlich an das B-Plangebiet angrenzenden Pufferstreifens mit Winter-Getreideanbau beschränkt. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine traditionelle oder statische Raumnutzung, sondern um eine artspezifisch opportunistische. Die Lage der Feldlerchen-Reviere ist stark abhängig von den oftmals jahrweise wechselnden Feldfrüchten. In Jahren mit Winter-Getreideanbau auf den Parzellen des B-Plangebietes und Rapsanbau im Pufferstreifen wäre danach eine Verlagerung des Feldlerchen-Reviers in das B-Plangebiet denkbar. Gegen eine solche Verlagerung spricht im vorliegenden Fall allerdings die relative Nähe zu den westlich angrenzenden Siedlungsflächen. Diese stellen aus Sicht der Feldlerche eine Vorbelastung B- Plangebietes dar. Feldlerchen meiden als Offenlandbrüter die Nähe von vertikalen Strukturen mit Einschränkung der Rundumsicht. Außerdem besteht auf Flächen an Waldrändern oder am Rande von Siedlungen ein erhöhtes Prädationsrisiko, das ebenfalls vermieden wird. Fazit: Das B-Plangebiet besitzt nur eine durch die randliche Bebauung eingeschränkte potenzielle Eignung als Brutgebiet einzelner Feldlerchen. Unter Berücksichtigung der artspezifischen Habitatsansprüche steht der Feldlerche bei Anbau geeigneter Feldfrüchte innerhalb des Untersuchungsgebiets nur der nicht vorbelastete östliche Pufferstreifen als Bruthabitat zur Verfügung. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 4

5 ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN Der ist von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. Bruthabitate von gefährdeten und/oder streng geschützten Vogelarten sind vom geplanten Eingriff nicht direkt betroffen. Für die im östlichen Pufferstreifen brütende Feldlerche ergibt sich allerdings eine indirekte Beeinträchtigung: Durch die Bebauung des B-Plangebietes ergibt sich eine Verschiebung der Vorbelastung durch vertikale, von der Feldlerche gemiedene Strukturen nach Osten. Es ist davon auszugehen, dass der aktuell unbelastete östliche Pufferstreifen seine Eignung als Feldlerchen-Bruthabitat dadurch verlieren wird. Die Entwertung eines aktuell von einem Paar besiedelten Feldlerchen-Brutgebietes ist artenschutzrechtlich relevant und muss durch eine geeignete und rechtzeitig vor Baubeginn umgesetzte CEF-Maßnahme kompensiert werden. Als CEF-Maßnahme für die Feldlerche eignet sich die Anlage von ausreichend dimensionierten ungenutzten Randstreifen oder gehölzfreien Brachflächen in ausreichender Entfernung vom Siedlungsrand oder stärker frequentierten Wegen. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 5

6 LITERATUR KRÜGER, T. & NIPKOW, M. (2015): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten (8. Fassung, Stand 2015), Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 35. Jg., Nr. 4: SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W (2007): Rote Liste der Deutschlands (4. Fassung, 30. November 2007), Berichte zum Vogelschutz, 44. Jg, Hannover d. 02. Juni 2016 Holger Henschel ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 6

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