Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)

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1 Anlage 1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Umweltbericht für den Bebauungsplan Stadtmitte Rheinstetten Entwurf zur Offenlage Projekt: Bearbeiter: Dipl.-Biol. M. Renz, Dipl.-Ing. A. Uhlig

2 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite Anlass... 1 Methodik... 2 Artenschutzrechtlich relevante Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen Vögel Fledermäuse Zauneidechse Johanniskraut-Glasflügler Wildbienen und andere Stechimmen Tagfalter und tagaktive Nachtfalter Prachtkäfer und weitere Käfer Heuschrecken und Grillen... 5 Fazit... 5 Anhang: Formblätter zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Großes Mausohr Dorngrasmücke Goldammer Sumpfrohrsänger Zauneidechse

3 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite 1 1. Anlass Die Stadt Rheinstetten beabsichtigt, einen Teil der derzeit noch unbebauten Fläche westlich der B 36 zwischen den beiden Ortsteilen Forchheim und Mörsch im Gewann Hatzelheck zur neuen Stadtmitte zu entwickeln und als Wohn- und Geschäftsstandort zu nutzen. Dazu wird der Bebauungsplan Ortsmitte Rheinstetten erstellt. Für den geplanten Geltungsbereich (rund 6 ha, siehe Abbildung 1), das nördlich anschließende Umfeld des Wasserwerks und die Fläche östlich der B36 bis zum ersten Gewannweg sowie ein Siedlungsband südlich und westlich des Geltungsbereiches (= Untersuchungsgebiet mit knapp 37 ha siehe Abbildung 1) wurden im Juni 2005 eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie eine faunistische Übersichtserfassung durchgeführt. Neben der Aktualisierung der Bestanddaten wurde die bhm Planungsgesellschaft, Bruchsal, von der Stadt Rheinstetten mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) beauftrag, die zwischenzeitlich im Rahmen der Bebauungsplanung erforderlich ist. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden 2012 für sap und Umweltbericht folgende Tiergruppen untersucht: Vögel Fledermäuse Zauneidechse Johanniskraut-Glasflügler Wildbienen und andere Stechimmen Tagfalter und tagaktive Nachtfalter Prachtkäfer und weitere Käfer (Stichproben während der übrigen Erfassungen) Heuschrecken und Grillen (Stichproben während der übrigen Erfassungen) Abbildung 1: Geplanter Geltungsbereich (violett) und Untersuchungsgebiet (rot).

4 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite 2 2. Methodik Aus artenschutzrechtlicher Sicht prüfungsrelevant sind alle Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie und alle europäischen Vogelarten. Bei allgemein verbreiteten Vogelarten (Arten die nicht in der Roten Liste/Vorwarnliste Deutschlands oder Baden-Württembergs geführt werden) wird davon ausgegangen, dass der Verlust von einzelnen Brutrevieren nicht zu einer Beeinträchtigung der - i. d. R. weiträumigen - jeweiligen lokalen Population führt und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt - also keine Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG hervorgerufen werden. Dies gilt, wenn die Beseitigung von potenziellen Bruthabitaten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgt. Einer intensiveren Prüfung werden somit alle Vogelarten der Rote Listen Deutschlands (RL D) und Baden-Württembergs (RL BW) sowie deren Vorwarnlisten unterzogen. Nahrungsreviere sind artenschutzrechtlich relevant, wenn sie essentiell sind, d. h. wenn durch deren Verlust auch Brut-/Fortpflanzungshabitate in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Essentielle Nahrungshabitate sind im Untersuchungsgebiet weder von Vögeln noch von Fledermäusen zu erwarten. Im Geltungsbereich sind somit, unter Berücksichtigung der Daten von 2012, die in Kap. 3 genannten Arten prüfungsrelevant. 3. Artenschutzrechtlich relevante Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen Die vollständigen Ergebnisse der faunistischen Kartierungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt. Hier werden die artenschutzrechtlich relevanten Arten benannt. Verwendete Abkürzungen: V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, i = gefährdete wandernde Art, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. 3.1 Vögel Die Avifauna wurde 2012 in fünf Durchgängen erfasst. Dabei wurden 34 Arten registriert, wovon zwei Arten in Baden-Württemberg als gefährdet (3) gelten (Feldlerche und Mehlschwalbe) und zwölf Arten in der Vorwarnliste geführt werden. Im geplanten Baugebiet wurden 28 Vogelarten nachgewiesen. Neun davon brüteten hier mit zusammen bis zu 23 Brutrevieren. Drei dieser Brutvogelarten werden in der Vorwarnliste Baden-Württembergs geführt: 1 Revier der Dorngrasmücke (Sylvia communis); RL D = V; RL BW = V 3 Reviere der Goldammer (Emberiza citrinella); RL D = -; RL BW = V 2 Reviere des Sumpfrohrsängers (Acrocephalus palustris); RL D = -; RL BW = V

5 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite 3 Die drei Vogelarten werden jeweils in einem Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bearbeitet (siehe Anhang). Bei den weiteren sechs Brutvogelarten des Geltungsbereiches handelt es sich um Amsel (6 Reviere), Blaumeise (1 Revier), Elster (1 Revier), Heckenbraunelle (1 Revier), Mönchgrasmücke (4-5 Reviere) und Nachtigall (2-3 Reviere). Bei ihnen wird die in Kapitel 2 formulierte Annahme verfolgt, dass der Verlust von einzelnen Brutrevieren bei diesen häufigen und weit verbreiteten Arten nicht zu einer Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Population führt und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Ein Teil dieser Arten (zumindest Amsel und Blaumeise) werden sich nach Fertigstellung des Baugebietes wieder ansiedeln. Bei weiteren zwei Arten konnten Hinweise auf eine Brut nicht bestätigt werden (Grünfink und Klappergrasmücke). Bei 17 Vogelarten des Geltungsbereiches handelt es sich um mehr oder weniger regelmäßige Nahrungsgäste (siehe Umweltbericht). Für einige dieser Arten ist der Geltungsbereich sicher als Nahrungsraum bedeutend eine essentielle Bedeutung, deren Verlust die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gefährden würde, liegt aber nicht vor. 3.2 Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet wurden 2012 in fünf Detektorbegehungen und mittels ein bis drei Horchboxen folgende Fledermausarten nachgewiesen: Großes Mausohr (Myotis myotis); RL D = 3; RL BW = 2; an einem Abende zwei Individuen von Ost nach West querend, an einem Abend ein Einzelexemplar jagend. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula); RL D = 3; RL BW = i; bei zwei der fünf Begehungen je ein Einzelexemplar jagend. Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri); RL D = G; RL BW = 2; bei vier der fünf Begehungen Einzelexemplare jagend. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); RL D = -; RL BW = 3; bei allen Begehungen mehrere Individuen jagend. Alle genannten Arten nutzen den geplanten Geltungsbereich, als im Vergleich zum nahen Umland, ergiebiges Nahrungsrevier bzw. das Große Mausohr als bedeutende Verbindungsachse zwischen Hardtwald und Auwald. Für eine Nutzung als Tages-, Winter- oder Fortpflanzungsrevier (Wochenstube) finden sich im Geltungsbereich keine geeigneten Strukturen. Dies wird durch die Zeit der jeweiligen Nachweise erst spät am Abend, relativ lange nach Beginn der Ausflugzeit aus dem Quartier, bestätigt. Trotz des ergiebigen Nahrungsangebotes in den überplanten Flächen wird nicht davon ausgegangen, dass sie von essentieller Bedeutung für eine Kolonie der Umgebung sind. Vom Großen Mausohr ist eine Kolonie östlich des Untersuchungsgebietes am Hardtwald (Silberstreifen) bekannt. Diese Tiere wechseln in den Abendstunden zur Nahrungssuche in den Auwald westlich des UG. Bei diesem Wechsel stellt das Untersuchungsgebiet zusammen mit den Gehölzpflanzungen entlang der Umgehungsstraße zur L 566 eine wichtige Leitstruktur dar,

6 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite 4 die erhalten bleiben muss. Die Funktionsfähigkeit dieses Wanderkorridors ist auch von der nächtlichen Beleuchtung abhängig. Lichtverschmutzung kann die durchziehenden Tiere vergrämen und beeinträchtigt dadurch die Funktion als Leitstruktur. Maßnahmen zur Minderung der Lichtverschmutzung und zum Erhalt der Korridorfunktion sind im Bebauungsplan vorzusehen. Eine weitere artenschutzrechtliche Prüfung zum Großen Mausohr erfolgt in einem Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Anhang). 3.3 Zauneidechse Nach der Zauneidechse (RL D = 3; RL BW = V) wurde im Untersuchungsgebiet 2012 an drei Begehungen bei günstigen Witterungsverhältnissen gesucht. Im Untersuchungsgebiet wurde eine Population von rund Individuen mit adulten Weibchen und Männchen sowie Jungtieren festgestellt. Im Gegensatz zu 2007 lag der Schwerpunkt der Art 2012 nördlich der Querspange. Dort dürfte die Teilpopulation Individuen groß sein. Im zentralen Teil des Geltungsbereiches wurden regelmäßig Einzelindividuen nachgewiesen, wie auch im straßenbegleitenden Wiesenstreifens südlich der Querspange. Insgesamt wird im Geltungsbereich die Zauneidechsen-Teilpopulation auf Individuen geschätzt. Die beiden Teilpopulationen stehen über die Querspange hinweg miteinander in Kontakt. Die nördliche Teilpopulation hat zudem Verbindung zu den westlichen Teilpopulationen auf dem nördlichen Lärmschutzwall der Querspange/Umgehungsstraße und hat auch vernetzende Funktionen zu Populationen östlich der B 36 wenn auch diese Funktion durch die B 36 stark eingeschränkt aber nicht vollständig unterbrochen sind. Die Auswirkungen auf diese Zauneidechsen-Teilpopulation werden in einem Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung geprüft (siehe Anhang). 3.4 Johanniskraut-Glasflügler In Anhang IV der FFH-Richtlinie wird diese Tiergruppe nicht geführt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung entfällt somit. Beeinträchtigungen möglicher Lebensräume werden im Umweltbericht bilanziert und ggf. Aussagen zur Kompensation gemacht. 3.5 Wildbienen und andere Stechimmen In Anhang IV der FFH-Richtlinie wird diese Tiergruppe nicht geführt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung entfällt somit. Beeinträchtigungen möglicher Lebensräume werden im Umweltbericht bilanziert und ggf. Aussagen zur Kompensation gemacht. 3.6 Tagfalter und tagaktive Nachtfalter Von den nachgewiesenen Tagfalterarten ist keine streng geschützt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung entfällt somit. Beeinträchtigungen möglicher Lebensräume werden im Umweltbericht bilanziert und ggf. Aussagen zur Kompensation gemacht.

7 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite Prachtkäfer und weitere Käfer Käfer wurden lediglich stichprobenhaft bei den Erfassungen der übrigen Tiergruppen erfasst. Streng geschützte Arten wurden dabei im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen und sind auch nicht zu erwarten, weshalb der Bedarf an einer artenschutzrechtlichen Prüfung für diese Tiergruppe entfällt. Beeinträchtigungen möglicher Lebensräume werden im Umweltbericht bilanziert und ggf. Aussagen zur Kompensation gemacht. 3.8 Heuschrecken und Grillen Heuschrecken und Grillen wurden lediglich stichprobenhaft bei den Erfassungen der übrigen Tiergruppen erfasst. In Anhang IV der FFH-Richtlinie wird diese Tiergruppe nicht geführt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung entfällt somit. Beeinträchtigungen möglicher Lebensräume werden im Umweltbericht bilanziert und ggf. Aussagen zur Kompensation gemacht. 4. Fazit Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG erforderliche Maßnahmen: Großes Mausohr Erhalt und Entwicklung linearer Leitstrukturen und markanter Einzelgehölze entlang der Querspange und östlich der B 36. Der Lärmschutzwall Richtung Westen reicht als Leitstruktur aus eine Bepflanzung ist hier nicht erforderlich. Vermeidung von zunehmender Lichtverschmutzung durch Festsetzung von Planflächenstrahlern als Außenbeleuchtung, Begrenzung der Straßenbeleuchtungszeiten an der Querspange und Ausschluss von Lichtwerbung an der nördlichen Fassadenseite des SO Einkaufszentrum mit Wohnen sowie Verbot von grellem oder wechselndem Licht für Werbeanlagen. Vögel Bauzeitenbeschränkung: Räumung des Baufeldes außerhalb der Vogelbrutzeit, also nicht von Anfang März bis Ende Oktober. Zauneidechse Anreicherung mit essenziellen Habitatstrukturen: 3 Reisighaufen, 3 Totholzbündel aus Robinienholz gelagert auf Gummimatten, um das Einwachsen zu verhindern Anlage von zwei 20 m² großen und 30 cm tiefen Flächen mit lockerem Bodensubstrat (Mischung aus Sand, Kies und Schotter) Zauneidechsensichere Einzäunung der Habitatstruktur zu Beginn der Umsiedlungsaktion, um eine Rück-/Abwanderung aus der Ausgleichsfläche zu vermeiden. Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation im Baubereich: Der Abfang der Tiere muss mit der Aktivitätsphase der Tiere beginnen (je nach Witterung ab März) und muss zur Eiablagezeit (Anfang bis Mitte Mai) abgeschlossen sein. Eine zweite Fangphase kann zum Ende der Eischlüpfzeit (Anfang August) bis Ende der Aktivitätszeit (i. d. R. bis An-

8 Umweltbericht zum B-Plan Stadtmitte Rheinstetten Seite 6 fang September) stattfinden. Auf eine Vergrämung auf den Bauflächen nach Abfang kann wegen der isolierten Lage verzichtet werden. Regelmäßige Ausgleichsflächenpflege: ein- bis zweimalige Mahd ohne kreiselnde Schneidwerkzeuge mit Abfuhr des Mähgutes. Erhalt und/oder Verbesserung der Ost-West gerichteten Vernetzungsfunktion von östlich der B 36 Richtung Westen entlang der Querspange/Umgehungsstraße (die Entwicklung zu einem baumbestandenen Stadtpark nördlich der Querspange steht diesem Ziel entgegen).

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