Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr Pforzheim. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen

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1 Auftraggeber: BUC Immobilien GmbH Bleichstr Pforzheim Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zu einem potenziellen Fledermausvorkommen des Bebauungsplanes Buckenberg in Pforzheim Stand Bearbeitung: Dipl.-Biol. Dr. U. Weinhold BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und U m w e l t p l a n u n g Karlsplatz Sinsheim

2 Überprüfung eines Hauses in der Kaulbachstraße 18 in Pforzheim (Baden) auf Fledermausvorkommen Ergebnisbericht Im Auftrag von: Bioplan, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, Sinsheim Stand: Juli 2011 Bearbeitung: Dr. Ulrich Weinhold, Dipl.-Biol., Silberne Bergstr. 24, Heiligkreuzsteinach

3 Inhalt: 1. EINLEITUNG 3 2. MATERIAL UND METHODE Gebäudebeschreibung 4 3. ERGEBNISSE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 4 4. BILDDOKUMENTATION 5

4 IFF-Bericht: Überprüfung des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim (Baden) auf Fledermausvorkommen, Juli Einleitung Die Stadt Pforzheim (Baden) plant den Abriss eines alten Wohnhauses in der Kaulbachstraße 18, zur Schaffung neuen Wohnraums. Das Institut für Faunistik wurde zur Berücksichtigung möglicher artenschutzrechtlicher Belange vom Planungsbüro Bioplan aus Sinsheim beauftragt, zu prüfen, ob in dem verlassenen und leerstehenden Gebäude mit einem Vorkommen von Fledermäusen zu rechnen ist. 2. Material und Methode Es wurde sowohl nach indirekten Hinweisen wie Fledermauskot, als auch nach Fledermäusen selbst gesucht. Hierzu wurden die Keller und der Dachstuhl des Anwesens inspiziert. Als Kriterien für eine mögliche Eignung insbesondere von Kellern und Dachstühlen als Fledermausquartier wurde deren Zustand und Zugänglichkeit bewertet. Zudem wurde eine grundsätzliche Einschätzung hinsichtlich der Eignung der Gebäude und Grundstücke als Fledermaushabitat vorgenommen. Zur näheren Inspektion von Mauerspalten und ritzen z. B. in Kellern und Gewölben stand eine Endoskopkamera zur Verfügung. Die Untersuchung fand am 4. Juli 2011 statt. Zu den Hausfledermäusen, die von April bis Oktober den Tag in Dachstöcken verbringen, gehören z. B. die Großen Mausohren und die Grauen Langohren. Sie fliegen selbst durch kleine Öffnungen in den Dachraum ein und hängen sich dann Kopf nach unten an Sparren oder Dachlatten. Zwergfledermäuse und Große Abendsegler zwängen sich dagegen gerne hinter die Verkleidungen von Flachdächern, ja sogar in Jalousienkästen. Rauhaut- und Bartfledermäuse findet man oft hinter Holzverschalungen und hinter Fensterläden ( Der Kot von Fledermäusen erinnert in Form und Aussehen an Mäusekot, unterscheidet sich jedoch durch den hohen Bestandteil an unverdaulichen Chitinresten, ist in seiner Konsistenz trocken, krümelig und kann zwischen den Fingern leicht zerrieben werden. Er findet sich unterhalb der Hangplätze z. B. auf Dachböden, Gebälk und auch am Boden. Werden bestimmte Quartiere über Jahre hinweg oder gar als Wochenstuben genutzt, so können sich große Mengen Kot ansammeln. 3

5 IFF-Bericht: Überprüfung des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim (Baden) auf Fledermausvorkommen, Juli Gebäudebeschreibung Kaulbachstraße 18, Pforzheim: Ehemaliges, seit ca. zwei Jahren leerstehendes Anwesen aus den 60er Jahren. Kellerräume ausgebaut und verputzt, alle Kellerfenster mit Mäusegittern ausgestattet, keine Einflugmöglichkeiten. Dachgeschoss ausgebaut, Kriechboden mit ca. 1 m Firsthöhe, als Kaltdach. Grundstück mit z. T. altem Laubbaum- und Koniferenbestand (vgl. Bestandsplan). Terrasse mit Feuerstelle und gemauertem Schornstein. Hölzerne Fensterläden jeweils an der Süd- und Ostseite des Gebäudes. Westseite mit Efeu überzogen. 3. Ergebnisse und Schlussfolgerungen Die verputzten und ausgebauten Kellerräume des Anwesens waren für Fledermäuse nicht geeignet, zudem fehlte eine Einflugmöglichkeit. Das Dachgeschoss und der Kriechboden wurden vom Steinmarder seit geraumer Zeit bewohnt, was die zahlreichen Latrinen belegten. Die Höhe des Kriechbodens zum First von ca. 1m ist zu niedrig, um für Fledermäuse als mardersicheres Versteck zu dienen und wurde daher als nicht geeignet eingestuft. Inspektionen des Schornsteins über der Feuerstelle auf der Terrasse und der Vogelnistkästen im Grundstück blieben ebenfalls ohne Nachweis. Fledermauskot als indirekter Nachweis konnte auch in geringen Mengen nirgends gefunden werden. Sicherlich ist es möglich, das einzelne Tiere, insbesondere Zwergfledermäuse, kleinste Spalten und Nischen am Gebäude als Tagesquartier nutzen, doch ist dieses Angebot auch in der Umgebung reichlich vorhanden und kann zudem durch das Aufhängen von Fledermauskästen und -brettern ausgeglichen werden. Das Vorkommen einer Wochenstube innerhalb des Anwesens Kaulbachstr. 18 ist auszuschließen, da das Gebäude hierfür unter den vorgenannten Gründen keine ausreichende Eignung besitzt. Aufgrund dieser Befundlage ist bei einem Abriss des Gebäudes nicht von einer Auslösung der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG auszugehen. 4

6 IFF-Bericht: Überprüfung des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim (Baden) auf Fledermausvorkommen, Juli Bilddokumentation Abb. 1: Blick in zwei der Kelleräume des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim. Die Mäusegitter verhindern einen möglichen Einflug durch Fledermäuse. Die verputzten, glatten Wände sind zudem als Quartier- und Versteckmöglichkeit ungeeignet. Abb. 2: Blick in eines der Zimmer des ausgebauten Dachgeschosses (links) sowie in den Kriechboden darüber (rechts) des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim. Abb. 3: Südansicht des Anwesens Kaulbachstr. 18 in Pforzheim (links) und dessen Ostseite (rechts). Die Fensterläden wurden ebenfalls auf Fledermäuse hin untersucht, allerdings ohne Befund. 5

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