Inspektion von GebÇuden im Bereich der geplanten BahnÉberquerung in RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten
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- Mathias Abel
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1 Inspektion von GebÇuden im Bereich der geplanten BahnÉberquerung in RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Herford, im August 2015 Auftraggeber: Bearbeiter: Dipl.-Biol. Dorothee GÄÅling Dipl.-Biol. Martin Starrach
2 RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Anlass und Methode Im Rahmen der Planung einer BahnÉberquerung der K40 (SchÇferweg) in BÉnde und RÄdinghausen wird der Abriss einiger GebÇude notwendig. Um keine artenschutzrechtlichen VerbotstatbestÇnde eintreten zu lassen, ist die Kontrolle auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten notwendig. Bei den GebÇuden handelt es sich um eine alte, nicht mehr genutzte Hofstelle sédlich der OsnabrÉcker StraÅe (RÄdinghausen), die aus einer groåen Scheune und angebautem Wohnhaus besteht (s. Abb. 1). NÄrdlich der Bahnlinie befindet sich die Hofstelle SchÇferweg 227 (BÉnde), bestehend aus Stall und Wohnhaus (s. Abb. 2) und das WohngebÇude SchÇferweg 225 (s. Abb. 3). Abbildung 1: Ehemalige Hofstelle an der OsnabrÉcker StraÅe. Abbildung 2: Wohnhaus der Hofstelle SchÇferweg 227. Abbildung 3: WohngebÇude SchÇferweg 225. BÇume, die durch die Planung betroffen sind, wurden soweit dies im belaubten Zustand mäglich ist auf BaumhÄhlungen untersucht. Die GebÇude wurden am von auåen und innen auf das Vorhandensein artenschutzrechtlich relevanter Arten bzw. Spuren selbiger kontrolliert. Hierzu wurden die Fassaden z.t. mit Nahbereichsfernglas und Handstrahler untersucht. AuÅerdem wurden die KellerrÇume und DachbÄden, sowie sçmtliche aktuell nicht zu Wohnzwecken genutzte RÇume begangen.
3 RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Ergebnisse und Fazit Hofstelle an der OsnabrÄcker StraÅe An der Scheune erfolgte der Nachweis eines Hausrotschwanzes und der Brutnachweis der Bachstelze durch die Beobachtung fétternder AltvÄgel. Das Nest befindet sich im nordästlichen Bereich (s. Abb. 4). In der Scheune wurden keine artenschutzrechtlich relevanten Tiere oder Spuren selbiger gefunden. Der Dachstuhl der Scheune birgt keine VersteckmÄglichkeiten fér gräåere Tiere (s. Abb. 5). Auf der SÉdseite der Scheune befindet sich ein Raum, der von auåen durch eine groåe Ñffnung zugçnglich ist. Die hier gelagerte gräåere Anzahl an Dachpfannen weist eine Vielzahl an spaltenfärmigen Verstecken auf, die potenziell von FledermÇusen als Quartier genutzt werden kännen (s. Abb. 6 u. 7). Abbildung 4: Nestbereich der Bachstelze. Abbildung 5: Scheune. Abbildung 6: Offener Raum der Scheune. In den Ébrigen RÇumen der Scheune und des Wohnhauses wurden keine artenschutzrechtlich relevanten Tiere oder Spuren selbiger gefunden. Vor allem im Dachbodenbereich des Wohnhauses wurde Kot von Ratten, MÇusen und Marder nachgewiesen. In einem Schornstein wurden Östchen nachgewiesen, die wahrscheinlich von Dohlen eingebracht worden sind (s. Abb. 8). Eine aktuelle Nutzung des Schornsteins als Dohlennistplatz kann jedoch ausgeschlossen werden. Abbildung 7: Gelagerte Dachpfannen.
4 RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Der Keller ist generell als Winterquartier fér FledermÇuse geeignet. Abbildung 8: Mit Östchen geféllter Schornstein. SchÇferweg 227 Unter dem DachÉberstand des StallgebÇudes befindet sich ein aktuell genutztes Nest der Bachstelze. Innerhalb des Stall- und ScheunengebÇudes sind mehrere Nester der Rauchschwalbe vorhanden, die von fénf Brutpaaren besetzt sind (s. Abb. 9). FledermÇuse oder Spuren dieser Tiere wurden nicht gefunden. Abbildung 9: Schwalbennest im Stall. Abbildung 10: Kuhstall. Weder an der Fassade noch im Dachboden des Wohnhauses wurden Spuren artenschutzrechtlich relevanter Tiere nachgewiesen. Die durch die Planung betroffenen BÇume wiesen keine artenschutzrechtlich relevanten BaumhÄhlungen auf. SchÇferweg 225 Das vollstçndig zu Wohnzwecken genutzte GebÇude wies keine artenschutzrechtlich relevanten Tiere oder Spuren selbiger auf.
5 RÄdinghausen auf Nutzung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten Fazit Da die GebÇude von VÄgeln zur Brut genutzt werden, sollte der Abriss nur auåerhalb der Brutsaison erfolgen. Auch die Rodung von GehÄlzen kann nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchgeféhrt werden. Die in NRW als planungsrelevant eingestufte Rauchschwalbe verliert durch den Abriss des Stall- und ScheunengebÇudes NistmÄglichkeiten. Da die Hofstelle im Rahmen des geplanten Eingriffs um einige hundert Meter nach Norden verlagert und die Milchviehhaltung weiterhin beibehalten werden soll, ist eine Umsiedlung der Rauchschwalben mäglich. Hierbei ist jedoch eine ZugangsmÄglichkeit (offenes Fenster o.ç.) in den neuen Stallbereich sicher zu stellen und es sind mindestens zehn Bereiche an der Raumdecke bereit zu stellen, die als Neststandorte geeignet sind. An mindestens fénf dieser Standorte sollten kénstliche Rauchschwalbennester angebracht werden. Die Besiedlung dieser Ersatzstrukturen muss mindestens im ersten Jahr nach dem Eingriff gepréft und dokumentiert werden. FÉr die in NRW nicht als planungsrelevant angesehen Vogelarten Bachstelze und Hausrotschwanz sollten Nisthilfen (HalbhÄhlenkÇsten) im Umfeld angebracht werden. Die HohlrÇume zwischen den Dachziegeln und auch der feuchte Keller der Hofstelle an der OsnabrÉcker StraÅe sind unmittelbar vor dem geplanten Abriss auf FledermÇuse zu kontrollieren. Alternativ kännen diese Strukturen auch fréhzeitig kontrolliert und falls keine Tiere anwesend sein sollten unzugçnglich gemacht werden.
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