Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
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1 Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Stuttgart, den
2 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr Projektleitung: Dipl.-Biogeographin Anne-Sophie Rausch M. Sc. Ecology and Diversity Tobias Helling Bearbeitung: B. Eng. Landschaftsplanung und Naturschutz Lukas Häcker faktorgruen Stuttgart Schockenriedstraße 4 Tel / Fax / stuttgart@faktorgruen.de Freiburg Rottweil Heidelberg Stuttgart Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbb Pfaff, Schütze, Schedlbauer, Moosmann, Rötzer, Glaser
3 Ausnahme_Biotop_ Inhaltsverzeichnis 1. Anlass Bestandsaufnahme und bewertung Kurzdarstellung Biotop Projektbedingte Auswirkungen Bewertung der projektbedingten Auswirkungen auf das Biotop Geplante Kompensation Notwendigkeit des Antrags... 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes mit gesetzlich geschützter Feldhecke... 1 Abb. 2: Lage und Abgrenzung der geplanten Ausgleichsfläche auf Flurstück 1893/ Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr III
4 1. Anlass Anlass Die Stadt Ettlingen plant die Änderung des Bebauungsplans Oberer Haag in Ettlingen vom 22. August 1991 im Bereich des Flurstücks 7606/10. Ziel ist die Errichtung von Parkplatzflächen für Mitarbeiter der Firma Bruker BioSpin MRI GmbH GmbH. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Gewerbegebietes Ettlingen West, angrenzend an die Bundesautobahn BAB 5. Im Südosten grenzt es an die Rudolf-Plank-Straße an. Im Plangebiet befindet sich eine Wiesenfläche, die im nordwestlichen und südöstlichen Randbereich mit jungen Kirschbäumen bepflanzt ist. Im Westen befindet sich eine nach 30 BNatSchG/ 33 NatSchG gesetzlich geschützte Feldhecke, angelegt auf einem Erdwall, angrenzend an die BAB 5. Weitere Gehölzstrukturen befinden sich im Norden des Gebietes (Waldbestand aus Laubbäumen) und im Süden (Gehölzbestand aus Buchen und Ahorn-Arten). Durch die Errichtung der Stellplätze kommt es am nordwestlichen Rand des Plangebietes zum Eingriff in das gesetzlich geschützte Biotop. Lage des Untersuchungsgebiets mit dem gesetzlich geschützten Biotop Abb. 1: Lage des Plangebietes mit gesetzlich geschützter Feldhecke Rechtliche Vorgaben Entsprechend 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können, verboten. Gemäß Abs. 3 kann von den Verboten des Abs. 2 auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Der Begriff des Ausgleichs ist dabei wie im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu verstehen (vgl. 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG), setzt also voraus, dass das beeinträchtigte Biotop in gleichartiger Weise wiederhergestellt wird. Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
5 2. Bestandsaufnahme und bewertung 2.1 Kurzdarstellung Biotop Im Bereich des B-Plans liegt das gesetzlich geschützte Biotop Nr Feldhecke entlang der BAB 5 im Gewann Oberer Haag im Westen von Ettlingen. Die Feldhecke umfasst eine Fläche von insgesamt m². Sie verläuft angrenzend an die BAB 5 auf einem Erdwall. Die Feldhecke besteht aus Sträuchern und einzelnen Bäumen sowie Brombeergestrüpp. Das Brombeergestrüpp ist insbesondere im südlichen Abschnitt der Hecke dominierend. Dadurch ist die Feldhecke als nur mäßig strukturreich zu beschreiben. Es treten unter anderem Neophyten wie Kanadische Goldrute und Einjähriger Feinstrahl auf. Die Hecke umfasst im Süden an breitester Stelle 14,5 m, an ihrer schmalsten Stelle 8,5 m. Nach den Bewertungskategorien der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist das Biotop mit Bewertungskategorie 4 zu bewerten (Gebiet von lokaler Bedeutung). Der Feldhecke kommt eine Eignung als potenzielle Habitatstruktur für heckenbrütende Vogelarten zu. Bezüglich der Haselmaus ist ein Vorkommen in der Feldhecke nicht gänzlich ausgeschlossen. 3. Projektbedingte Auswirkungen Für die Errichtung der Parkplatzflächen beantragen wir das Roden von Teilen der Feldhecke auf einer Fläche von ca. 800 m². Dabei handelt es sich um einen Eingriff von ca. 6,3 m Breite im südlichen Bereich der Hecke und bis zu 0,5 m Breite im nördlichen Abschnitt, sodass entlang der gesamten Hecke der Eingriff jeweils nur randlich stattfindet und die Hecke insgesamt erhalten bleibt. Beeinträchtigungen von Vögeln können durch Ausschluss von Rodung zu bestimmten Zeiten ( bis ) sowie Neupflanzungen von Habitatstrukturen (stufig aufgebauter Waldrand, Feldhecke mittlerer Standorte) verhindert werden. 3.1 Bewertung der projektbedingten Auswirkungen auf das Biotop Bei Umsetzung der Planung wird die Feldhecke randlich beeinträchtigt, bleibt insgesamt aber erhalten. Da weitere Feldhecken im Umfeld des Plangebietes bestehen, wird hier nicht von einer Beeinträchtigung und einer erheblich nachteiligen Auswirkung auf die Umwelt ausgegangen. Ein gleichartiger Ausgleich des Eingriffs in die Feldhecke ist auf Flurstück 1893/1, Gewann Heiligenfeld, Gemarkung Bruchhausen möglich. Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
6 4. Geplante Kompensation Als Ausgleichspflanzung für den Eingriff in die gesetzlich geschützte Feldhecke wird auf Flurstück Nr. 1893/1, Gewann Heiligenfeld auf der Gemarkung Bruchhausen, eine neue Feldhecke im Umfang von ca. 800 m² entwickelt. Es ist darauf zu achten, dass ausschließlich Gehölze, die dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben entstammen, mit gesicherter Herkunft und Zertifizierung, verwendet werden (vgl. 40 Abs. 4 BNatSchG). Bei der Pflanzung sollten diese möglichst standortgerecht ausgewählt werden. Zur Gewährleistung der Vitalität der Feldhecke ist eine regelmäßige Pflege erforderlich. Die dauerhafte Pflege beinhaltet, die Gehölze im Abstand von Jahren abschnittsweise auf-den-stock-zu-setzen, auszulichten und Überhälter zu belassen. Das Schnittgut muss entfernt werden. Gehölzpflegearbeiten sind gemäß 39 (5) BNatSchG zw. 01. Oktober bis 29. Februar durchzuführen. Die Feldhecke ist innerhalb von 7 Jahren vollständig zu pflegen. Der erneute Beginn der Pflege erfolgt ca. 10 Jahre nach Abschluss des Pflegedurchgangs. Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind Rodungen im Bereich der Feldhecke zur Vergrämung der Haselmaus in den ersten beiden Oktoberwochen durchzuführen. Im Plangebiet wird als Habitatstruktur für die Haselmaus ein stufig aufgebauter Waldrand entwickelt. Abb. 2: Lage und Abgrenzung der geplanten Ausgleichsfläche auf Flurstück 1893/1 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
7 5. Notwendigkeit des Antrags Dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag liegen die oben genannten aktuellen Planungen zu Grunde. Um den Bebauungsplan rechtswirksam erlassen zu können, bedarf es der Erteilung einer Ausnahme für das Biotop. Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag, Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
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