A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880

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1 - Dienststelle Kempten A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4) LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbh Bahnhofstraße Memmingen Tel / Fax 08331/ info@lars-consult.de Web:

2 GEGENSTAND A 96 Lindau - Memmingen - München von Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4) AUFTRAGGEBER - Dienststelle Kempten Rottachstraße Kempten Telefon: Telefax: Web poststelle.kempten@abdsb.bayern.de Vertreten durch: Baudirektor Gernot Rodehack AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbh Bahnhofstraße Memmingen Telefon: Telefax: Web: info@lars-consult.de BEARBEITER Bernd Munz - Dipl. Geograph Alex Semler - Dipl.-Ing. (FH) Umweltsicherung Daniela Malcher - Landschaftsarchitektin (B. Eng.) Simon Lober- B. Eng. Landschaftsplanung und Naturschutz Memmingen, den Bernd Munz - Dipl. Geograph

3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: Unterlage 9.4: Betroffene Funktionen: B: Biotopfunktion; H: Habitatfunktion; BO: Bodenfunktion; W: Wasserfunktion; K: Klimafunktion, L: Landschaftsbildfunktion / landschaftsgebundene Erholungsfunktion V: Vermeidungsmaßnahme, A: Ausgleichsmaßnahme, E: Ersatzmaßnahme G: Gestaltungmaßnahme 1: westlicher Trassenabschnitt (Str.-km 65,275 bis Str.-km ) B - Biotopfunktion Verlust bzw. Beeinträchtigung der Biotopfunktion von kurz-, mittelund langfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (mesophile Gebüsche / Hecken, Einzelbaum / Baumreihe / Baumgruppe mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, junger und mittlerer Ausprägung, mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland, mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren frischer bis mäßig trockener Standorte, Privatgärten strukturarm sowie Grünflächen und Gehölzbestände junger bis mittlerer Ausprägung entlang von Verkehrsflächen) durch Flächeninanspruchnahme, Überschüttung oder Versiegelung. Im Einzelnen werden im Rahmen der Eingriffsermittlung entsprechend den fachlichen Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung folgende Wertpunkte Biotop- und Nutzungstyp B 112 B 311 B 312 G 211 K 122 P 21 V 51 Summe: Wertpunkte (WP) Ziel: - Minimierung des Eingriffes auf das unvermeidbare Mindestmaß - Ausgleich des Eingriffs auf externen Ausgleichflächen - Entwicklung einer Streuobstwiese mit extensiv genutztem Grünland westlich des Kreisverkehrs zur Anschlussstelle Memmingen Ost auf der Fl.-Nr der Gemarkung Memmingen (13 A) sowie - Entwicklung eines Feldgehölzes sowie einer Streuobstwiese mit extensiv genutztem Grünland am südlichen Ortsausgang von Trunkelsberg auf der Fl.-Nr. 158/3 (Gemarkung Trun WP Seite 1

4 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: ermittelt: kelsberg, 14 A) H - Habitatfunktion Gefahr der Tötung von Jungvögeln im Nest bzw. im Quartier befindlichen Fledermäusen durch Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gehölzbrütern durch Überbauung 1: westlicher Trassenabschnitt (Str.-km 65,275 bis Str.-km ) - Begrenzung des Baufeldes durch Abzäunungen oder sonstige Kennzeichnungen in Abstimmung mit der ökologischen Bauleitung (gemäß den Regelungen der RAS-LP 2, RAS-LP 4 sowie der DIN 18920, 2 V, 3 V, 4 V) - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauarbeiten (5 V) Ziel - Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Avi- und die Fledermausfauna infolge der Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung - Etablierung geeigneten Straßenbegleitgrüns (Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen) an Stellen, an denen Bestandsgehölze gerodet werden mussten Ausgleich für die projektbedingten Eingriffe in Habitate von Freibrütern - Alle zu rodenden Gehölze werden vor der Rodung auf Ausfaulungen und damit einhergehende Baumhöhlen untersucht. Sollten sich keine Fledermäuse bzw. andere europarechtliche geschützte Arten (Negativnachweis) in der Ausabgegolten mit B Seite 2

5 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: L - Landschaftsbildfunktion Beeinträchtigung des Stadt- bzw. Landschaftsbildes durch den Ausbau der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen 1: westlicher Trassenabschnitt (Str.-km 65,275 bis Str.-km ) faulung befinden werden diese bis zur Fällung für Fledermäuse unzugänglich gemacht. Bei Feststellung von Fledermäusen in den Höhlen werden diese Bäume bis auf die Höhle entastet und erst im zeitigen Frühjahr nach der Winterruhe der Fledermäuse gefällt bzw. wenn dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist werden die Fledermäuse von einem Fledermausexperten evakuiert und an einen sicheren Standort verbracht. Die Gehölze mit Ausfaulungen werden an einen geeigneten Standort (Ausgleichsflächen) versetzt um weiterhin als natürliches Höhlenangebot fungieren zu können (11 V). - Notwendige Rodungen bzw. die Baufeldfreimachung werden außerhalb der Fortpflanzungszeit der Brutvögel, also im Winterhalbjahr ( ) durchgeführt (12 V). - Anpflanzung von Gehölzen entlang der Autobahn als Lebensraumausgleich für diverse Freibrüter (1.1 G bis 1.6 G) Ziel: - Einbindung der Lärmschutzmaßnahmen in die Landschaft - Minimierung der projektbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild Seite 3

6 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: 1: westlicher Trassenabschnitt (Str.-km 65,275 bis Str.-km ) - Etablierung von mäßig extensiv bewirtschaftetem Grünland auf dem Lärmschutzwall, Pflanzung einer Baumreihe sowie Entwicklung einer Baum- und Strauchhecke südlich der A96, zwischen Str.-km 65,275 und 65,465 (1.1 G) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwand durch Entwicklung von Heckenstrukturen nördlich der A96 zwischen Str.-km 65,300 und 65,441 (1.2 G) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwand durch variable Gehölzpflanzung und / oder Berankung der Wand (Ausführung der jeweiligen Eingrünungsmaßnahme in enger Absprache mit den angrenzenden Anliegern) nördlich der A96 zwischen Str.-km 65,472 und 65,731 (1.3 G) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwände durch Entwicklung von Heckenstrukturen südlich der A96 zwischen Str.-km 65,492 und 65,729 (1.4 G) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwand und Böschungsbereiche, variable Pflanzung von unterschiedlichen Gehölzbeständen (Einzelbäumen, Obstbäumen, Baum- und Strauchhecken) sowie ggf. Berankung der Wand (Ausführung der jeweiligen Eingrünungsmaßnahme in enger Absprache mit den unmittelbar angrenzenden Anliegern) Seite 4

7 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: nördlich der A96 zwischen Str.-km 65,740 und 65,918 (1.5 G) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwand und Böschungsbereiche durch Entwicklung von Heckenstrukturen und Pflanzung einer Baumreihe südlich der A96 zwischen Str. 65,740 und 65,911 (1.6 G) 1: westlicher Trassenabschnitt (Str.-km 65,275 bis Str.-km ) - Installation einer blickdichten Ausführung der Lärmschutzwand nördlich der A96 zwischen Str.-km 65,902 und 65,962 (6 V) - Installation einer blickdichten Ausführung der Lärmschutzwand südlich der A96 zwischen Str.-km 65,894 und 65,963 (7 V) Seite 5

8 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: H - Habitatfunktion Kollisionsgefahr für Fledermäuse und Vögel im Bereich der geplanten Lärmschutzeinrichtungen entlang der Brücke über das ehemalige Landesgartenschaugelände ( Neue Welt ) Dimension, Umfang nicht quantifizierbar Ziel - Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Avi- und die Fledermausfauna im Bereich der geplanten Lärmschutzeinrichtungen entlang der Brücke über das ehemalige Landesgartenschaugelände ( Neue Welt ) 2: mittlerer Trassenabschnitt (Str.-km 65,920 bis Str.-km ) nicht quantifizierbar - Die Lärmschutz- bzw. Spritzschutzwände entlang der Brücke über das ehemalige Landesgartenschaugelände ( Neue Welt ) sind mit einer für Fledermäuse erkennbaren Struktur zu versehen (Anrauen der Glasoberfläche, Vorbau einer Gitternetzkonstruktion etc., 8 V, 9 V). - Die Lärmschutz- bzw. Spritzschutzwände entlang der Brücke über das ehemalige Landesgartenschaugelände ( Neue Welt ) sind aus für Vögel erkennbarem Material anzulegen oder mit diesbezüglich nachweislich wirksamen Beschichtungen zur versehen (8 V, 9 V). L - Landschaftsbildfunktion Beeinträchtigung des Stadt- bzw. Landschaftsbildes durch den Ausbau der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen nicht quantifizierbar Ziel: - Einbindung der Lärmschutzmaßnahmen in die Landschaft - Minimierung der projektbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht quantifizierbar Seite 6

9 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: Dimension, Umfang 2: mittlerer Trassenabschnitt (Str.-km 65,920 bis Str.-km ) - Installation einer blickdichten Ausführung der Lärmschutzwand nördlich der A96 zwischen Str.-km 65,902 und 65,962 (6 V) - Installation einer blickdichten Ausführung der Lärmschutzwand südlich der A96 zwischen Str.-km 65,894 und 65,963 (7 V) Seite 7

10 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - B - Biotopfunktion Verlust bzw. Beeinträchtigung der Biotopfunktion von kurz-, mittelund langfristig wiederherstellbaren Biotoptypen (mesophile Gebüsche / Hecken, Einzelbaum / Baumreihe / Baumgruppe mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, junger und mittlerer Ausprägung sowie Grünflächen und Gehölzbestände junger bis mittlerer Ausprägung entlang von Verkehrsflächen) durch Flächeninanspruchnahme, Überschüttung oder Versiegelung. Im Einzelnen werden im Rahmen der Eingriffsermittlung entsprechend den fachlichen Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung folgende Wertpunkte ermittelt: Biotop- und Nutzungstyp B 112 B 311 B 312 V 51 Summe: Wertpunkte (WP) Ziel: - Minimierung des Eingriffes auf das unvermeidbare Mindestmaß - Ausgleich des Eingriffs auf externen Ausgleichflächen - Entwicklung einer Streuobstwiese mit extensiv genutztem Grünland westlich des Kreisverkehrs zur Anschlussstelle Memmingen Ost auf der Fl.-Nr der Gemarkung Memmingen (13 A) sowie 3: östlicher Trassenabschnitt (Str.-km 66,296 bis Str.-km ) - Entwicklung eines Feldgehölzes sowie einer Streuobstwiese mit extensiv genutztem Grünland am südlichen Ortsausgang von Trunkelsberg auf der Fl.-Nr. 158/3 (Gemarkung Trunkelsberg, 14 A) - Begrenzung des Baufeldes durch Abzäunungen oder sonstige Kennzeichnungen in Abstimmung mit der ökologischen Bauleitung (gemäß den Regelungen der RAS-LP 2, RAS-LP 4 sowie der DIN 18920, 10 V) - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauarbeiten (5 V) WP Seite 8

11 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - H - Habitatfunktion Gefahr der Tötung von Jungvögeln im Nest bzw. im Quartier befindlichen Fledermäusen durch Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gehölzbrütern durch Überbauung Ziel 3: östlicher Trassenabschnitt (Str.-km 66,296 bis Str.-km ) - Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Avi- und die Fledermausfauna infolge der Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung - Etablierung geeigneten Straßenbegleitgrüns (Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen) an Stellen, an denen Bestandsgehölze gerodet werden mussten Ausgleich für die projektbedingten Eingriffe in Habitate von Freibrütern - Alle zu rodenden Gehölze werden vor der Rodung auf Ausfaulungen und damit einhergehende Baumhöhlen untersucht. Sollten sich keine Fledermäuse bzw. andere europarechtliche geschützte Arten (Negativnachweis) in der Ausfaulung befinden werden diese bis zur Fällung für Fledermäuse unzugänglich gemacht. Bei Feststellung von Fledermäusen in den Höhlen werden diese Bäume bis auf die Höhle entastet und erst im zeitigen Frühjahr nach der Winterruhe der Fledermäuse gefällt bzw. wenn dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist werden die Fledermäuse von einem Fledermausexperten evakuiert und an einen sicheren Standort verbracht. Die Gehölze mit Ausfaulungen Seite 9

12 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.4: Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - L - Landschaftsbildfunktion Beeinträchtigung des Stadt- bzw. Landschaftsbildes durch den Ausbau der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen werden an einen geeigneten Standort (Ausgleichsflächen) versetzt um weiterhin als natürliches Höhlenangebot fungieren zu können (11 V). - Notwendige Rodungen bzw. die Baufeldfreimachung werden außerhalb der Fortpflanzungszeit der Brutvögel, also im Winterhalbjahr ( ) durchgeführt (12 V). - Anpflanzung von Gehölzen entlang der Autobahn als Lebensraumausgleich für diverse Freibrüter (1.7 G) Ziel: - Einbindung der Lärmschutzmaßnahmen in die Landschaft - Minimierung der projektbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild 3: östlicher Trassenabschnitt (Str.-km 66,296 bis Str.-km ) - Fachgerechte Eingrünung der Lärmschutzwand durch Entwicklung von Heckenstrukturen südlich der A96 zwischen Str.-km 66,306 und 66,880 (1.7 G) Seite 10

A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880

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