EU-Recht in der Stadtplanung
|
|
- Fritzi Friedrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung GeoForum Leipzig EU-Recht in der Stadtplanung Dr. iur. Gerold Janssen Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.v., Dresden
2 Gliederung 1. Einführung a) Stadtplanung auf europäischer Ebene b) Kompetenzen (EU, Bund, Länder) a) Nachhaltige Stadtentwicklung b) Umweltprüfung/SUP/FFH-VP d) Öffentlichkeitsbeteiligung c) Monitoring 3. Naturschutzrecht FFH-Richtlinie/VogelschutzRL Ziele der Raumordnung 4. Wettbewerbsregeln 5. Ausblick
3 1. Einführung a) Stadtplanung auf europäischer Ebene Regionalpolitik - Europa 2000 (1991), Europa (1995) - EUREK (1999) - URBAN ( ), URBAN II ( ) Umweltpolitik - 6. EU-Umweltaktionsprogramm (2001) - Bodenschutzstrategie - Strategie Städtische Umwelt - Strategie für die nachhaltige Nutzung der nat. Ressourcen
4 1. Einführung b) Kompetenzen (EU, Bund, Länder) EU Art. 175 II EG Raumordnung und der Bodennutzung (auch Stadtplanung) measures concerning town and country planning Änderungen durch den Nizza-Vertrag Bund: Art. 75 GG, ROG, BauGB Länder: Landesplanungsgesetze, Bauordnungen
5 Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU- Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau) vom 24. Juni 2004 ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Wesentlicher Anlass für das Gesetzgebungsverfahren waren die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, die sog. Plan-UP- oder SUP-Richtlinie und die Richtlinie 2003/35/EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten.
6 Neufassung der Vorschriften über die Aufstellung der Bauleitpläne ( 1 bis 4c und 13 BauGB), Neuordnung der Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, spezifische Elemente der EU-rechtlichen Umweltprüfung zu den Merkmalen der Umweltprüfung (Ermitteln und Bewerten sowie Beschreiben der Umweltauswirkungen), der Darlegung der Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht, der den Bauleitplanentwürfen und den in Kraft getretenen Plänen beizufügen ist, der Festlegung des Prüfungsrahmens der Umweltprüfung durch die Gemeinde, die frühzeitige Information der Gemeinde durch die Behörden zum Prüfungsumfang, die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Abwägung und schließlich die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung.
7 Nachhaltigkeit Neufassung des 1 Abs. 5 BauGB: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
8 Umweltprüfung Für die Aufstellung von Bauleitplänen enthält nun 2 Abs. 3 BauGB die Verfahrensgrundnorm. Danach sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Belange des Umweltschutzes sind u.a.: Naturschutz und Landschaftspflege sowie a) Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima usw., b) FFH Gebiete, c) Mensch und Gesundheit, d) Kulturgüter usw., e) Emissionen, Abfall, Abwasser, f) Erneuerbare Energien, g) Darstellungen in Fachplanungen, h) Luft, i) Wechselwirkungen der Belange ( 1 Abs. 4 Nr. 7 BauGB) und Bodenschutz, Agrarflächen, Kompensationsmaßnahmen in Verbindung mit dem BNatSchG usw. ( 1a BauGB)
9 Umweltbericht (Begründung zum Bauleitplanentwurf), 2a Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entspr. dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in dem Umweltbericht nach 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.
10 Öffentlichkeitsbeteiligung, 3 BauGB Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Behördenbeteiligung, 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB Soweit die Gemeinden den Entwurf des Bauleitplans und die Begründung in das Internet einstellt, können Stellungnahmen der Behörden und sonstigen TÖB durch Mitteilung von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 und der Internetadresse eingeholt werden; die Mitteilung kann im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
11 Grenzüberschreitende Beteiligung, 4a Abs. 5 BauGB Bei Bauleitplänen, die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können, sind die Gemeinden und Behörden des Nachbarstaates nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit zu unterrichten (S. 1). Abweichend von Satz 1 ist bei Bauleitplänen, die erhebliche Umweltauswirkungen auf einen anderen Staat haben können, dieser nach den Vorschriften des UVPG zu beteiligen;
12 Monitoring, 4c BauGB Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 lit. b der Anlage zum BauGB angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach 4 Abs. 3 BauGB.
13 3. Naturschutzrecht Determinanten europäischen Ursprungs in der planerischen Abwägung nach 1 Abs. 6 sind nach Nr. 7 lit. b BauGB die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Norm hat nicht nur einen europäischen Entstehungsgrund, sondern sieht sogar die Einschaltung der Europäischen Kommission zur Einholung einer Stellungnahme vor. Die Stellungnahme ist in die Abwägung einzustellen und kann hinsichtlich ihrer Gewichtung in einem Vertragsverletzungsverfahren vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden.
14 3. Naturschutzrecht Beispiel: Im Falle des Mühlenberger Lochs bei Hamburg schloss sich die Europäische Kommission der Ansicht der Bundesregierung an, dass die Zerstörung von rund 20% des Feuchtgebietes im Naturschutz und FFH-Gebiet Mühlenberger Loch geringer wiege, als die Schaffung von 4000 Arbeitsplätzen durch den Ausbau einer Flugzeugfabrik der Daimler-Chrysler Aerospace AG (DASA) für den geplanten neuen Airbus Typ A 3XX.
15 4. Wettbewerbsregeln Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz Beschleunigungen und Deregulierungen im Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren Beispiele: Bürgerbeteiligung/Präklusionsvorschriften, vereinfachte Genehmigungsverfahren, Verzicht auf präventiv bauaufsichtliche Prüfung durch Einführung von Anzeigeverfahren.
16 5. Ausblick Europäische Verfassung Territoriale Kohäsion Bodenschutzstrategie
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
Rechtliche Anforderungen? Abwägungsfehler
Grundkurs Teil I Abwägung: zentrales Element jeder Planung Rechtliche Anforderungen? Abwägungsfehler 1 Bebauungsplan Inhaltliche Anforderungen Bindung an den Flächennutzungsplan Abwägung Naturschutzrechtliche
Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH
Die Strategische Umweltprüfung der ung apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH Rechtsgrundlagen der SUP für Lärmaktionspläne Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen
SUP und Landschaftsplanung
SUP und Landschaftsplanung Zwei Instrumente mit Kongruenzen und differenten Aufgaben Vortrag im Rahmen des Symposiums Strategische Umweltprüfung in der Planung der FH Wiesbaden am 6. Februar 2004 Bernburg
Keinen Anspruch auf Vollständigkeit - Nur ein paar Anregungen zur Diskussion
Keinen Anspruch auf Vollständigkeit - Nur ein paar Anregungen zur Diskussion 1 Wir können das Rad nicht mehr zurück drehen... Aber vielleicht zwischen durch mal einhalten und nachdenken! Was tun wir, wie
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren
Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
Ortsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Ulrich Staiger Praktische Integration des Artenschutzrechts in das Baurecht Veranstaltung der Hessischen Vereinigung für Naturschutz
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung
Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter
vom 15. März 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Zweck
814.04 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 106 ausgegeben am 9. Mai 2007 Gesetz vom 15. März 2007 über die Strategische Umweltprüfung (SUPG) Dem nachstehenden vom Landtag gefassten
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland
Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Vortrag im Rahmen der Workshopreihe Urban Planning Laboratory
Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes
C 1 Anlage C Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtliche Vorgaben Untersuchungsinhalte Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben
Umweltprüfungen bei Infrastrukturvorhaben Einblicke in die laufende Umsetzung der UVP Änderungsrichtlinie Dr. Christof Sangenstedt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom
Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.06.2001 zum Kooperationsprogramm (Interreg V-A) DE-AT-CH-LI - Germany-Austria-Switzerland-Liechtenstein (Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein)
Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek
Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014
Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
Mit Frischluft und Grün aktiv im Klimaschutz - Beispiel Stuttgart - Amt für Umweltschutz Stuttgart, Abteilung Stadtklimatologie
Mit Frischluft und Grün aktiv im Klimaschutz - Beispiel Stuttgart - 1 Tage mit Wärmebelastung (1971-2000) Mehr als 30 Tage/Jahr mit Hitzestress bei 6 % der Fläche in der Region Stuttgart 22 Tage mit Wärmebelastung
Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Verfahren nach 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des KKW Biblis Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Wiesbaden,
Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde
Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
Der Bebauungsplan. Referent: Frank C. Starke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bad Reichenhall
Der Bebauungsplan Referent: Frank C. Starke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bad Reichenhall Basics, 1 BauGB Was ist die Aufgabe der Bauleitplanung? Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke
Handlungsfelder der Stadtplanung
Kunibert Wachten & Klaus Selle Studienjahr 06/07 Handlungsfelder der Stadtplanung 22. Januar 2007 Woran orientiert sich die Stadtplanung? Werte, Ziele, Normen 1. Ein Blick ins Gesetz 2. Zur Erinnerung:
Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG
1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung Dipl.-Ing. Kristian Dahlgaard konsalt GmbH Dipl. Soz. Margit Bonacker DASL Geschäftsführende Gesellschafterin konsalt GmbH Über uns Wir verstehen
Bedeutung und Stellenwert nachhaltiger Entwicklung" bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe
Bedeutung und Stellenwert nachhaltiger Entwicklung" bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe Ein Beitrag zur Wirkungsweise des umweltpolitischen Leitbildes eines sustainable development" auf planerische
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016
Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII-4 22. Februar 2016 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs 2 Ablauf des Bebauungsplanverfahrens nach 6 AGBauGB Frühzeitige
Handlungspapier Energieeffiziens in der Bauleitplanung
Regierung von Oberbayern 22. April 2015 9. Erfahrungsaustausch der Klimaschutzmanager und Energiebeauftragten Handlungspapier Energieeffiziens in der Bauleitplanung Energiewende e.v. & Kreisbauamt Starnberg
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
INHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Die Novellierung des BauGB Teil I
Die Novellierung des BauGB 2004 Teil I Überblick Grundsätze der Bauleitplanung Prof. Dr. Michael Krautzberger Berlin/Bonn Stand 10. Oktober 2004 1 EAG Bau 2004 Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an
Konsequenzen der EU-RL 2014/89/EU zur maritimen Raumplanung für den rechtlichen Meeresumweltschutz
Konsequenzen der EU-RL 2014/89/EU zur maritimen Raumplanung für den rechtlichen Meeresumweltschutz Meeresumwelt-Symposium 2016 31. Mai bis 1. Juni 2016 Hamburg Prof. Dr. Gerold Janssen Leibniz-Institut
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde
Re Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax: 0251/411-81755 E-Mail: geschaeftsstelle@brms.nrw.de Sitzungsvorlage 21/2009 Novellierung des
bis einschließlich
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße" hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
Einführung in die Planung
Einführung in die Planung Übung zur Vorlesung Einführung in die Planung bzw. Raum- und Infrastrukturplanung I (Prof. Monstadt) Dorferneuerung in Hessen nachhaltige, integrierte Dorfentwicklung [Richen
Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen
Informationsveranstaltung zur fachlichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen Frau Berdermann
Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Verena Sonnenwald Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung PETER LANG Europäischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung....
bis einschließlich
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr) im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wetter (Ruhr) Einzelhandelsmarkt mit Wohnbebauung Wengern-Osterfeldstraße"
Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau)
Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau) Von Antje Demske Duncker & Humblot Berlin Inhaltsübersicht 1. Kapitel
Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
Dr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan Frankfurt, 28. März 2015 - Tobias Kroll - (Rechtsanwalt) Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de
Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow
im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
Zusammenfassende Erklärung gem. RL 2001/42/EG im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 Bericht Version 1.0 Rostock,
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen 15. Juli 2011 Referat III B 1 Landesentwicklung, Europäische Raumentwicklung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen 15. Juli 2011 Referat III B 1 Landesentwicklung, Europäische Raumentwicklung Anlage 2 Konzept zur Durchführung der Umweltprüfung zum LEP NRW 1. Grundlagen der Umweltprüfung
Flächennutzungsplan- Neuaufstellung
Stadt Datteln Flächennutzungsplan-Neuaufstellung Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Bürgerinformationsveranstaltung 06. Mai 2015 Heute zeigen wir Ihnen... was ein Flächennutzungsplan ist... den bisherigen
Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland
Thomas Bunge, Dessau/Berlin Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Referat auf der Abschlusstagung zum Forschungsprojekt Transnationale strategische Umweltprüfung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH
PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,
Zur Wiederholung: Bauleitplanung: Im BauGB und in der BauNVO geregelt: städtebauliche Planungen
Bauleitplanung: Zur Wiederholung: Im BauGB und in der BauNVO geregelt: städtebauliche Planungen Städte und Gemeinden bestimmen durch Regelungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke die städtebauliche
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan
Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
Gemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
Angaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans ( F-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
Raumordnung im deutschniederländischen. Regionalplanertagung 2015, Meppen
Raumordnung im deutschniederländischen Grenzbereich Regionalplanertagung 2015, Meppen 01.10.2015 1 Raumordnung im deutschniederländischen Grenzbereich 2 Raumordnung im deutschniederländischen Grenzbereich
Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben
HTG-Workshop des Fachausschusses Consulting am 27.10.2010 Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben Anforderungen an Inhalte, Methoden und Verfahren der Umweltprüfungen aufgrund Europäischer Vorgaben Dr.
Umweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen
Für Mensch & Umwelt Geothermiekongress 2014 Umweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen Carsten Alsleben Fachgebiet I 3.5 / Nachhaltige Raumentwicklung,
Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Einführung
Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Einführung Sven-Erik Rabe Victoria Junquera rabes@ethz.ch vjunquer@ethz.ch Planning of Landscape and Urban Systems UVP 08.03.2018 1 Organisatorisches Kursprogramm Leitung
GEMEINDE OSTSEEBAD KARLSHAGEN LANDKREIS VORPOMMERN - GREIFSWALD MECKLENBURG - VORPOMMERN B E G R Ü N D U N G. zur
GEMEINDE OSTSEEBAD KARLSHAGEN LANDKREIS VORPOMMERN - GREIFSWALD MECKLENBURG - VORPOMMERN B E G R Ü N D U N G zur 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 27 für das Wohngebiet an der Försterei südlich der Peenestraße
BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung
BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung
Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -
Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Zusammenfassende Erklärung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Begründung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 3 2. Anlass und Zielsetzung
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz
Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung. Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber Gliederung Zulässigkeit von WEA Rechtslage in BaWü Beteiligung in Verfahren der Regionalplanung
Klimawandel und regionale Verkehrspolitik. Prof. Dr. Thomas Groß Gießen/Frankfurt
Klimawandel und regionale Verkehrspolitik Prof. Dr. Thomas Groß Gießen/Frankfurt Übersicht I. Internationale Verpflichtungen II. Rolle des Verkehrssektors III. Vorgaben des Planungsrechts IV. Konsequenzen
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie
Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung
STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB
Entwurf: Baufrösche (Kassel) Nachhaltigkeitsbewertung für kommunale Gebäude am Beispiel der Kita Dornholzhausen Stadt Bad Homburg v.d.
Entwurf: Baufrösche (Kassel) Nachhaltigkeitsbewertung für kommunale Gebäude am Beispiel der Kita Dornholzhausen Stadt Bad Homburg v.d.höhe 22.04.2015 1 Kurzvorstellung Unsere Motivation Was bedeutet Nachhaltigkeit
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3436 5. Wahlperiode 03.06.2010 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP Umsetzung von EU-Richtlinien in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT
Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
Stadt Soest Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Erweiterung des Klinikum-Standortes Soest
Stadt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Stadt 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 24 Reha-Zentrum Klinikum, 182. Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
Stadtentwicklungsdezernat Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement. Auftaktveranstaltung zum. Bürgerforum Duisburg
Auftaktveranstaltung zum Bürgerforum Duisburg 2008 1 Wer wurde für die Bürgerforen angesprochen? Vertreter/innen der organisierten Öffentlichkeit also beispielsweise aus lokalen Institutionen, Vereinen,
Grundbegriffe Stadtplanung und Bauleitplanung im Bild
Grundbegriffe Stadtplanung und Bauleitplanung im Bild Sie wollen mehr wissen? Die Ausstellung planen bauen wohlfühlen in Aalen im 4. Stock bietet Informationen zum Thema Von der grünen Wiese zum Bauland.
Inhaltsverzeichnis: Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) So entsteht ein Bauleitplan. Einordnung der städtischen Planung
Inhaltsverzeichnis: Bauleitplanung der Stadt Winsen (Luhe) Der Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan So entsteht ein Bauleitplan Einordnung der städtischen Planung Bundes- und Landesplanung Regionalplanung
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom
II. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Das beschleunigte Verfahren nach 13a. Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin. 1
Das beschleunigte Verfahren nach 13a Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin www.krautzberger.info 1 BauGB Novelle 2007 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte