Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen
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- Rainer Kurzmann
- vor 7 Jahren
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1 Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen
2 Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung Eingriffsregelung Schutzgebiete Natura 2000 Artenschutz wie sind diese Instrumente des Naturschutzrechts in den verschiedenen Planungsebenen und bei der Anlagenzulassung zu berücksichtigen?
3 Landschaftsplanung Landschaftsrahmenplan ( 10) Landschaftsplan ( 11) Grünordnungsplan ( 11) Regionalplan Flächennutzungsplan Bebauungsplan sind aufzustellen, sobald und soweit dies erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum vorgesehen sind aber: im WEE keine Erwähnung der Landschaftsplanung!
4 Eingriffsregelung Errichtung und Betrieb einer WAK sind typischerweise ein Eingriff i.s. der 13, 14 BNatSchG ( WEE) Vermeidungsgrundsatz ( 15 Abs. 1 BNatSchG): allenfalls Teilvermeidung/Minimierung möglich ( Optimierung ) Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich/Ersatz, 15 Abs. 2): idr nur für Teilaspekte ( Naturhaushalt ) möglich, nicht für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds naturschutzrechtl. Abwägung ( 15 Abs. 5) Ausgleichsabgabe, soweit Kompensationsdefizite ( 15 Abs. 6) Prüfung erfolgt innerhalb des immissionschutzr. Genehmigungsverfahrens ( Huckepack, 17 Abs. 1 BNatSchG) Sicherstellung der Kompensationsverpflichtungen durch Nebenbestimmungen/Sicherheitsleistung
5 nationale Schutzgebiete Errichtung von WKA/Erschließungseinrichtungen verstößt gegen Verbotstatbestände in den jeweiligen Schuntzgebietsverordnungen Nationalpark, nat. Naturmonument: Tabubereiche (4.2.1 WEE) NSG: Tabubereich LSG: Änderung LSG-VO (Windpark), Befreiung (Einzelanlage), WEE Biosphärengebiet: Kernzone Tabubereich, Pflegezone wie LSG (?), WEE flächenh. Naturdenkmal: grundsätzlicher Ausschluss (4.2.1 WEE) Naturpark: Erschließungszone, WEE gesch. Landschaftsbestandteil: keine Aussage in WEE ges. gesch. Biotop: grundsätzlicher Ausschluss (4.2.1 WEE)
6 Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete Planung und Errichtung von WKA sind Pläne bzw. Projekte, für die Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind ( WEE, 34, 36 BNatSchG, 3 Abs. 2 S. 4 LplG, 1a Abs. 4 BauGB). Verträglichkeitsprüfung auch erforderlich, wenn WKA zwar außerhalb des Natura 2000-Gebiets gelegen sind, aber dennoch geeignet sind, erhebl. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele herbeizuführen. OVG Münster, NuR 2011, 59: Vogelschutzgebiet kann auch durch außerhalb errichtete WKA erheblich beeinträchtigt werden ( Verriegelung, Barriere, Meideeffekt ; nicht ausreichend ist bloße Erschwerung, das Gebiet zu erreichen )
7 Artenschutzrechtl. Bestimmungen für geschützte Arten gelten nach 44 Abs. 1 BNatSchG grundsätzlich Verbot der Tötung, Verletzung Verbot der erhebl. Störung zu bestimmten Zeiten Verbot der Zerstörung, Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten aber 44 Abs. 5: nur für FFH-Anh.4-Arten (u.a. alle Fledermausarten) und alle europ. Vogelarten spez. artenschutzrechtl. Prüfung erforderlich, die anderen Arten sind in Eingriffsregelung, Schutzgut Arten zu behandeln.
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10 Naturschutzrecht und Regionalplan Tabu-Bereiche sowie Abstandsflächen (200 m, WEE) sind bei Suche von Vorrangflächen auszugrenzen kleinflächige Schutzgebiete (fhnd, ges.gesch.biotope) können auf dieser Ebene noch nicht berücksichtigt werden, aber Hinweis LSG, Pflegezone BG: für WKA-Vorrangflächen Änderung der SchutzgebietsVO erforderlich (Herausnahme, Zonierung), dabei Beteiligung der anerk. Verbände. Einzelanlagen: ggf. Planung in Befreiungslage, Beteiligung LNV? Naturpark: Berücksichtigung Schutzzweck (4.2.4 WEE) Natura 2000: ggf. Verträglichkeitsprüfung europarechtl. geschützte Arten: Vorabschätzung zur Betroffenheit ( WEE) sonst. Naturschutzbelange (z.b. Landschaftsbild, allg. Artenschutz, Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Erholung): Einbeziehung in Gesamtabwägung, WEE OVG Bautzen, BauR 2008,479: bei neuen Erkenntnissen (Schlagopferfunde v. Fledermäusen) können bereits ausgewiesene Vorranggebiete verändert und reduziert werden
11 Naturschutzrecht und Flächennutzungsplan - Tabu-Bereiche sowie Abstandsflächen (nach Einzelfallbetrachtung, WEE) sind auszugrenzen LSG, Pflegezone BG, fhnd, ges. gesch. Biotope: wie Regionalplanung Naturpark: Erschließungszonen (4.2.4 WEE) Natura 2000: ggf. Verträglichkeitsprüfung europarechtl. geschützte Arten: Artenschutzprüfung ( WEE), ggf. Prüfung einer objektiven Ausnahmelage sonst. Naturschutzbelange (z.b. Landschaftsbild, allg. Artenschutz, Biotopverbund, Generalwildwegeplan, Erholung): Einbeziehung in Gesamtabwägung, WEE Eingriffsregelung: 1a BauGB, Festsetzung von Komp.maßnahmen, evtl. Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen VGH Mannheim, NuR 2006, 785: FNP-Planänderung für WKA-Standorte im LSG ist zu Recht nicht genehmigt worden, da Befreiungsvoraussetzungen von LSG-Verboten nicht vorliegen
12 Naturschutzrecht und immissionsschutzrechtliche Genehmigung Fallgruppen: - Standort ist schon im Regionalplan oder im FNP als Vorrangfläche ausgewiesen - Standort ist im Regionalplan nicht als Vorrangfläche ausgewiesen, es gibt keinen FNP
13 Immissionsschutzrecht. Genehmigung bei Vorrangflächen was wurde im Regionalplan/FNP schon abgearbeitet? Eingriffsregelung: Abwägung über grundsätzl. Standort wurde getroffen, aber Optimierung des konkreten Vorhabens, Festlegung der Vermeidungs-/ Kompensations-/ Monitoring- Maßnahmen Schutzgebiete: Berücksichtigung fnd, ges. gesch. Biotope LSG: Soweit keine Zonierung/Herausnahme vorliegt: Befreiungsverfahren unter Berücksichtigung der Zusicherung Natura 2000: vorhabensbezogene Verträglichkeitsprüfung europarechtl. Artenschutz: vorhabensbezogene spez. artenschutzrechtl. Prüfung, ggf. Festlegung von Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen, cef-maßnahmen nach 44 Abs. 5 BNatSchG, Ausnahmeprüfung nach 45 Abs. 7 BNatSchG
14 Immissionsschutzrechtl. Genehmigungsverfahren außerhalb von Vorranggebieten Eingriffsregelung Gebietsschutz Natura 2000 spez. artenschutzrechtl. Prüfung komplette Abarbeitung im Verfahren erforderlich
15 Kompensation oder Falle? SKMBT_ pdf (179...
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