Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

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1 Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung Öffentlich Beschlussantrag: Nach dem Vortrag durch Kreisplaner Jens Fuhrmann und der anschließenden Diskussion wird ein entsprechender Beschlussvorschlag von Herrn Bürgermeister Michael Dambacher formuliert. Erläuterung zum Antrag: Mittlerweile steht fest, dass in Deutschland im Jahr 2022 das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen soll. Die angestrebte Energiewende basiert auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und muss in den nächsten Jahren u. a. durch Mehrnutzung von regenerativen Energien ausgebaut werden. Ein wichtiges Standbein beim Umstieg auf regenerative Energieerzeugung ist auch der Ausbau der Windkraft. Unabhängig davon hat die Landesregierung geplant die Windkraft in Baden-Württemberg verstärkt auszubauen und den Anteil der Windenergie an der gesamten Energieerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 10 % zu steigern. Um dies zu erreichen, wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Bei der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurde im 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB bestimmt, dass Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind. Bereits vorher wurde das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) so geändert, dass die Einspeisevergütung es lohnend gemacht hat, von diesem Privilegierungstatbestand Gebrauch zu machen. Um den Ausbau der Windenergie steuern zu können, blieb den Kommunen nur die Möglichkeit, Positivflächen auszuweisen, um Windkraftanlagen dort zu verhindern, wo sie insbesondere aus Landschaftsschutzgründen nicht gewollt waren. Durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde in der Folge die Ausweisung von Positivflächen zur Nutzung von Windenergie auf die Ebene der Regionalverbände verlagert. Im Zuge der Energiewende hat nun die Landesregierung ein Gesetz vorgelegt, das vorsieht, dass die Regionalverbänden nur noch regional bedeutsame Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen können, dies aber keine Ausschlusswirkung mehr auf andere Flächen hat (sog. Weiß-Grau-Planung). Nach wie vor gilt ja die Privilegierung gem. 35 Abs. 1.Nr. 5 BauGB. Die Zuständigkeit für die Festlegung von Positivflächen mit Ausschlusswirkung für andere Flächen, wurde wieder auf die Kommunen übertragen. Die Steuerung erfolgt über den Flächennutzungsplan. Die bisherigen Seite 1

2 Regionalpläne sollen in Bezug auf Festsetzungen zur Windkraftnutzung nach einer Übergangsfrist am 31. Dezember 2012 aufgehoben werden. Die Kommunen müssen nun Gebiete für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen (Positiv- bzw. Konzentrationsflächen). Die Ausweisung von Konzentrationsflächen schließt automatisch weitere Anlagen außerhalb dieser Flächen aus. Ohne die Ausweisung solcher Flächen greift wieder die Privilegierung des 35 Abs. 1, Ziffer 5BauGB. Dadurch wäre eine planungsrechtliche Steuerung durch die Gemeinden nicht mehr möglich. Um rechtlich zu einwandfreien Abwägungsentscheidungen zu kommen, sind zunächst einmal Suchräume zu definieren. Hier kann festgelegt werden, welche durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in einer bestimmten Höhe vorliegen müssen, um als Windkraftfläche in Betracht zu kommen. Als Grundlage dient der Windatlas der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW). Vorgeschlagen wird eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6 m/sec. in einer Höhe von 140 m über Grund. Dies berücksichtigt die technische Entwicklung. Anerkannt ist, als Referenzanlage die Enercon E 101 zu Grunde zu legen mit einer Nabenhöhe von 135 m, Rotordurchmesser 101 m und der Gesamthöhe von 186 m. Danach sind die Flächen auf evtl. Ausschlussgründe (Tabubereiche) zu überprüfen (Abstand zu Siedlungen bzw. Einzelwohngebäuden im Hinblick auf den Lärmschutz, Naturschutzgebiete, Biotope, Artenschutz etc., siehe Anlage Abstände Windkraftanlagen) Bei den dann noch verbleibenden Flächen sind evtl. weitere Kriterien in die Abwägung einzubeziehen (z. Bsp. Sichtbarkeit, Auswirkungen bzw. Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes, Erschließung, Belange des Tourismus etc.). Seite 2

3 Als Ergebnis aus dem Windatlas kann man feststellen, dass an der Gemarkungsgrenze zwischen Frankenhardt, Rosenberg und Bühlerzell im Bereich Große Heide / Sauerberg eine mögliche Windkraftfläche ermittelt wurde. Hinsichtlich der Wirkung auf das Natur- und Landschaftsbild muss ein strenger Maßstab angelegt werden, da diese Belange nach wie vor gebührend zu berücksichtigen sind (Abwägensverpflichtung). Ziel der Planungen soll sein, Windkraftanlagen möglichst zu Windparks zusammenfassen (Konzentrationsflächen) und andere Flächen insbesondere verstreute Einzelanlagen zu vermeiden. Über die mögliche Anzahl von Windrädern auf dieser Fläche kann heute noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Das bleibt letztlich dem Verfahren im Flächennutzungsplan vorbehalten. Weiteres Vorgehen: Die Gemeinderäte der Gemeinden Obersontheim, Bühlerzell und Bühlertann beraten jeweils in ihren Gremien über die zu treffenden Kriterien, wie Abstandsflächen, kommunale Ausschlusskriterien (Ensembleschutz) etc. und geben für die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Bühlertal Empfehlungen hinsichtlich der gemeinsamen Abstimmung der festzulegenden Kriterien im Teilflächennutzungsplan Windkraft ab. Am 24. Juli 2012 wird im Rahmen einer Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands der Aufstellungsbeschluss des Teilflächennutzungsplans Windkraft gefasst und die Kriterien für die zugrunde zu legende Planung definiert. Sobald die planerischen Rahmenbedingungen und damit die möglichen Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet Bühlertann feststehen, soll im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über den Planungsstand und ggf. auch über mögliche Betreibermodelle (z.b. Bürgerwindparks) die Bevölkerung informiert und beteiligt werden. Des Weiteren werden ausführliche Informationen auch über das Gemeindeamtsblatt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen: - keine Michael Dambacher - Bürgermeister - Anlagen: - Abstände Windkraftanlagen Seite 3

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