Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes
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- Elisabeth Huber
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1 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Dr. Johannes Dreier Regierungspräsidium Freiburg Folie 1,
2 Windkraft 10% insgesamt 35% aus erneuerbaren Energiequellen Wasserkraft: 8% Photovoltaik 10% Bioenergie 8% Sonstiges (Geothermie) 2% Folie 2, gesehen auf dem Kürbisfest in Windschläg 2011 Ziele der Landesregierung für die Stromerzeugung bis zum Jahr 2020
3 Ziele für den Ausbau der Windkraft Politisches Ziel: 10% des Stroms bis 2020 aus Windkraft d.h. zusätzlich 1000 bis 1200 Anlagen im Land Folie 3,
4 Maßnahmen der Landesregierung für den Ausbau der Windkraft Insbesondere: Windatlas Baden-Württemberg Änderung Landesplanungsgesetz Windenergieerlass Folie 4,
5 Bisheriges Landesplanungsgesetz Regionalverbände müssen Schwarz-Weiß- Planung betreiben: Sie legen Vorranggebiete für Windkraft fest und gleichzeitig sind alle anderen Flächen ausgeschlossen. Die Gemeinden dürfen in ihren Flächennutzungsplänen in regionalplanerischen Ausschlussgebieten keine Windkraft ausweisen. Die Genehmigungsbehörden dürfen in Ausschlussgebieten keine Anlagen genehmigen. Folie 5,
6 Änderung des Landesplanungsgesetzes Zukünftig nur noch Vorranggebiete ohne gleichzeitige Ausschlusswirkung Die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete werden nach einer Übergangsfrist gesetzlich aufgehoben. Folie 6,
7 Konsequenzen für die baurechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen Zulässigkeit der Windkraftanlagen als nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Vorhaben Möglichkeit der Gemeinden, in Flächennutzungsplänen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen darzustellen Damit sind die Anlagen außerhalb der Konzentrationsflächen nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Regel unzulässig. Naturschutzrechtliche und sonstige Restriktionen bleiben bestehen Folie 7,
8 Konzentrationsflächen in der kommunalen Flächennutzungsplanung Gemeinden nutzen die Möglichkeiten der Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans Windkraft Einbindung der Bürger Gesamträumliches Planungskonzept Substanziell Raum für die Nutzung der Windkraft Gerechte Abwägung, Berücksichtigung auch der entgegenstehenden Belange wie Landschaftsbild Interkommunale Abstimmung Abstimmung mit dem Regionalverband Folie 8,
9 Windenergieerlass Praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren Verbindlich für die staatlichen Behörden, Hilfestellung für die Planungsträger zur Ausübung des Planungsermessens Planungshinweise zu diversen Aspekten Natur- und Artenschutz Lärmschutz Forst Folie 9,
10 Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Wichtige Verfahrensschritte Aufstellungsbeschluss (Gremien) vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit / Träger öffentlicher Belange (TöB) Billigung Planentwurf (Gremien) Offenlage und TöB-Anhörung Beschluss über Plan (Gremien) Genehmigung (LRA/RPF) Folie 10,
11 Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Methodisches Vorgehen 1. Schritt: Windhöffige Bereiche identifizieren: Windpotenzial nach dem Windatlas 140 m über Grund mind. 5,5 bis 6,0 m/sec Folie 11,
12 Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windhöffigkeit nach dem Windatlas Folie 12,
13 Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Methodisches Vorgehen 2 2. Schritt: Tabuzonen abziehen Tabu-Bereiche aus Naturschutzrecht (insb. Naturschutzgebiete, bestimmte Vogelschutzgebiete) Schutzabstände aus Immissionsschutzrecht Schutzabstände zu Verkehrsanlagen 3. Schritt: Suchräume bilden Weitere Schritte: Abwägung der weiteren Aspekte Folie 13,
14 Empfehlungen für die interessierten Grundstückseigentümer Unbedingt Abstimmung mit der Gemeinde suchen Restriktionen des Natur- und Immissionsschutzrechts akzeptieren Für Pool-Lösungen zur Verteilung der Pachteinnahmen offen sein Folie 14,
15 Auf der Basis der gemeindlichen Planungskonzepte: Gute Aussichten für die Windenergie! Quelle: Folie 15,
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