Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene. Berlin am Manfred Friedrich
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- Lorenz Arnold
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1 Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin am
2 2 Planungsregion Leipzig-Westsachsen Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung Angewandtes Modell Modell: Abschließende Planung Gründe für die Anwendung, Vor-/Nachteile
3 Planungsregionen in Sachsen 3 Planungsregion Leipzig-Westsachsen» Mitglieder Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen kreisfreie Stadt Leipzig» Fläche ca km²» Einwohner ca. 1 Mio. E» Bevölkerungsdichte ca. 250 E/km²» Verdichtungsraum Fläche: ca. 16% Einwohner: ca. 62%» Ländlicher Raum Fläche: ca. 84% Einwohner: ca. 38%
4 Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 4
5 Windenergienutzung in Leipzig-Westsachsen 5 LVZ, LVZ, LVZ, LVZ, LVZ,
6 Windenergienutzung in Leipzig-Westsachsen 6 Energetische Windnutzung in Leipzig-Westsachsen Ein Beispiel gelungener regionalplanerischer Steuerung!
7 Windenergienutzung in Leipzig-Westsachsen 7 Regionalplanerische Steuerung 1998 Satzungsbeschluss Regionalplan Westsachsen (RPlWS) Modell: VRG/VBG + Beurteilungsrahmen für WKA außerhalb der VRG/VBG 2001 Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung energetische Windnutzung Modell: abschließende Planung Eintritt der Verbindlichkeit des RPlWS 2001 und Antrag auf Normenkontrolle 2004 Eintritt der Verbindlichkeit der Teilfortschreibung 2004 und Antrag auf Erweiterung der Normenkontrolle LEP: Windenergie Modell: abschließende Planung durch Regionalplanung Einleitung der Gesamtfortschreibung mit Abschnitt Windenergie Modell: abschließende Planung 2005 Unwirksamkeitserklärung der Teilfortschreibung durch SächsOVG 2008 Inkrafttreten der Gesamtfortschreibung RPlWS Antrag auf Normenkontrolle Einleitung Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2013 Modell: abschließende Planung Ablehnung des Normenkontrollantrags RPlWS 2008
8 Windenergienutzung in Leipzig-Westsachsen 8 Windenergieanlagen (kumulativ) Jahr Anzahl installierte Leistung erzeugte Energiemenge [MW] [GWh/a] ,3 0,5 (?) ? ?
9 Windenergienutzung in Leipzig-Westsachsen 9 Ohne rechtsverbindliche und abschließende Ziele der Raumordnung zur Nutzung von Windenergie ist eine flächendeckende Überprägung mit Windkraftanlagen zu erwarten. Betreiberinteressen im Jahr 2000 Regionalplanerische Steuerung
10 Modell abschließende Planung 10 Handlungsauftrag Landesentwicklungsplan Sachsen 2012 (Entwurf)» In den Regionalplänen sind die räumlichen Voraussetzungen zum Erreichen des für die Nutzung der Windenergie geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung zu sichern. (Z 5.1.3) = regionaler Mindestenergieertrag» Die Nutzung der Windenergie ist dabei durch eine abschließende, für die gesamte Planungsregion flächendeckende Planung in den Regionalplänen durch die Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie räumlich zu konzentrieren. (Z 5.1.3)» Die Träger der Regionalplanung wirken darauf hin, die Nutzung der erneuerbaren Energien flächensparend, verbrauchernah, effizient und umweltverträglich auszubauen. (Z 5.1.1)
11 Modell abschließende Planung 11 Instrumente Bund 8 Abs. 7 ROG 2008 Vorranggebiete sind Gebiete,» in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Eignungsgebiete sind Gebiete,» in denen bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind Vorranggebiete können zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Instrumente Sachsen 2 Abs. 1 Satz 3 SächsLPlG 2010» Festlegung von Eignungsgebieten nur in Verbindung mit der Festlegung von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung
12 Modell abschließende Planung 12 Gründe Handlungsauftrag LEP Sachsen (I)» abschließende Planung durch Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten» Vorranggebiete Sicherung der Windenergienutzung in geeigneten Gebieten» Eignungsgebiete Ausschluss Windenergienutzung außerhalb der dafür ausgewiesenen Gebiete» Instrument Eignungsgebiete Allgemein Bund 8 Abs. 7 ROG 2008» Vorranggebiete können zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben.» Eignungsgebiete unabhängig von der Ausweisung von Vorranggebieten Besonderheit Sachsen 2 Abs. 1 Satz 3 SächsLPlG 2010» Festlegung von Eignungsgebieten nur als Kombination von Eignungsgebieten und Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung
13 Modell abschließende Planung 13 Gründe Handlungsauftrag LEP Sachsen (II)» flächendeckende Planung (Planungsumgriff) abschließende Planung+ Eignungsgebiete nach ROG Einschränkung auf Außenbereich nach 35 BauGB Nach 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 ROG gilt außergebietliche Ausschlusswirkung der Eignungsgebiete nur für Planungen und Maßnahmen, die städtebaulich nach 35 BauGB zu beurteilen sind. Eignungsgebiete nach LEP flächendeckend, Aufhebung der Einschränkung nach ROG Steuerung abschließend für die gesamte Planungsregion, d. h. keine Unterschiede zwischen WEA, deren bauplanungsrechtliche Zulässigkeit sich nach 30, 34 oder 35 BauGB beurteilt. Damit gilt Steuerung auch für» durch Bebauungsplan beplante Bereiche ( 30 BauGB)» unbeplante Innenbereiche ( 34 BauGB)
14 Modell abschließende Planung 14 Gründe Handlungsauftrag LEP Sachsen (III)» Gewährleistung regionaler Mindestenergieertrag Flächenumgriff Höhe entsprechend Anteil der Regionsfläche an der Gesamtfläche des Freistaates Bruttostromerzeugung Windenergie in Sachsen 3500 GWh in 2021 Mindestenergieertrag Region Leipzig-Westsachsen ca. 750 GWh/a (2008: 315 GWh/a)» räumliche Konzentration der WEA Gebiete für mind. 3 Windenergieanlagen keine Einzelanlagen» Steuerung raumbedeutsamer Windenergieanlagen
15 Modell abschließende Planung Vorzüge (I) Erfahrung aus der Praxis» Ohne rechtsverbindliche und abschließende Ziele der Raumordnung zur Nutzung von Windenergie ist eine flächendeckende Überprägung mit Windkraftanlagen zu erwarten. LEP Sachsen 2012 (Entwurf) - Begründung» schafft die Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Ausbau der Windenergie» Die landesgesetzliche Vorgabe des 2 Abs. 2 Satz 2 SächsLPlG, wonach die Ausweisung von Eignungsgebieten nur in Verbindung mit der Ausweisung von Vorranggebieten erfolgen darf, hat sich bewährt und steht im Einklang mit der Rechtsprechung zur Ausschlusswirkung nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.» Nur eine Verknüpfung der Vorrang- und Eignungsgebiete bildet eine rechtssichere Grundlage für eine abschließende flächendeckende Planung zur Konzentration der Windenergienutzung.
16 Modell abschließende Planung Vorzüge (II) Sicherung der Akzeptanz in der Bevölkerung Anwendung schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept ( keine Willkür ) Sicherung landespolitischer Zielstellungen (Gewährleistung Mindestenergieertrag) Planungssicherheit (schafft Klarheit für kommunale Ebene, Projektentwickler) Gemeindeübergreifende Steuerung (bedingte Regelbarkeit auf kommunaler Ebene) Entlastung kommunaler Ebene (Planungsaufwand liegt auf übergeordneter Ebene) Landschafts- und Raumverträglichkeit (WKA Massenphänomen konzentrieren, flächensparend und effizient! ) Nutzbarkeit regionaler Potenziale Ausgleich zwischen Raumnutzungen Nutzung von Möglichkeiten aufgrund der technische Entwicklung ( Flexibilität )
17 Modell abschließende Planung Nachteile Pauschalierung Maßstabsebene (keine flurstückskonkrete Planung) Schranken durch Rechtsprechung (Planungsflexibilität) Klagerisiko Einschränkung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene» unterliegt Planungsermessen des Planungsträgers regionaler Nutzen vor lokaler Wohlfahrt» geringere Spielräume» ggf. Akzeptanz
18 18 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT!
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