in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende
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- Berndt Sauer
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1 Planerische Steuerung des Windenergieausbaus in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Tagung der Agentur für Erneuerbare Energien, Berlin
2 Zur Ausgangssituation (rechtlich): 1. Baurecht Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen gem. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauG 2. Immissionsschutzrecht Genehmigung als gebundene Entscheidung gem. 6 Abs. 1 BImSchG Folgen -Rechtsanspruch auf Genehmigung - Wildwuchs der Anlagen Seite 2
3 Möglichkeit zur planerischen Steuerung ( 35 Abs.3 S. 3): Soweit an anderer Stelle eine planerische Ausweisung für nach 35 Abs. 1 Nr. 1-6 BauGB privilegierte Vorhaben erfolgt ist mittels - Darstellung in einem Flächennutzungsplan - Ziel der Raumordnung (Instrumente: Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung Eignungsgebiet in Kombination mit Vorranggebiet ( 8 Abs. 7 ROG) kann andernorts im Plangebiet die Windenergienutzung untersagt werden. Voraussetzung: mit den ausgewiesenen Flächen wird der Windenergie substantiell Raum verschafft. (std.rspr. BVerwG seit Urt. v E 117, 287) Seite 3
4 Wann wird der Windenergie substantiell Raum verschafft? Wer entscheidet? Anhand welcher Maßstäbe? Wann ist wieviel genug? Seite 4
5 Niedersächsisches Ministerium Seite 5
6 Entwicklungsziele Windenergieerlass 2050 min. 20 GW installierte Leistung = 4000 WEA 5 MW-Leistungsklasse = Verringerung der absoluten Anzahl der Anlagen Flächeninanspruchnahme mindestens 1,4% (bis 1,7%) der Landesfläche Instrumente der Flächensicherung - Regionale Raumordnungsprogramme - Flächennutzungspläne (ggf. auch B-Pläne) (- Außenbereichsprivilegierung 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Seite 6
7 Länderziele Windenergie im Vergleich Hessen Rheinland-Pfalz 2 % der Landesfläche 2 % der Landesfläche Brandenburg 2 % der Landesfläche NRW 1,6 % der Landesfläche Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt hatte bereits Ende 2012 über die Regionalpläne einen Anteil von 1,7% der Landesflächefür die Windenergienutzung ausgewiesen weist bereits eine durch Windkraft genutzte Fläche von 2 % der Landesflächeauf Niedersachsen 1,4 % der Landesfläche (Windenergieerlass ) 7
8 Niedersächsisches Ministerium Seite 8
9 Seite 9
10 Harte Tabubereiche 1/2 Siedlung (Fläche + Abstand 400m) Siedlungsbereich mit Wohnnutzung ( 30, 34 BauGB) Einzelhäuser und Splitter-siedlungen im Außenbereich ( 35 BauGB) Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete Infrastruktur Bundesautobahnen (Fläche + Abstand 40m) Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Fläche + Abstand 20m) Gleisanlagen und Schienenwege (Fläche Bundeswasserstraßen (Fläche + Abstand 50m) Hoch- und Höchstspannungsleitungen (ab 110 kv) (Fläche) Luftverkehr/Flugplätze (Fläche) 10
11 Natur und Landschaft, Umwelt Harte Tabubereiche 2/2 Naturschutzgebiet, einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet (Fläche) Nationalpark, Nationales Naturmonument (Fläche) Biosphärenreservat (Kern- und Pflegezone) (Fläche) Niedersächsisches Ministerium Natura 2000-Gebiet soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck/ Erhaltungszielen (v. a. Schutz von Vogel- und Fledermausarten) (Fläche) Landschaftsschutzgebiet (mit Bauverbot und/oder nicht zu vereinbarendem Schutzzweck) (Fläche) Fließgewässer 1. Ordnung und stehende Gewässer ( 1 ha) (Fläche + Abstand 50m) Wasserschutzgebiet (Zone I) (Fläche) Wasserschutzgebiet(Zone II) soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck (Fläche) Heilquellenschutzgebiet (Zone I) (Fläche) Heilquellenschutzgebiet (Zone II) soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck (Fläche) Raumordnung (Flächen) Vorranggebiete (VR) der Landesplanung/LROP VR Rohstoffgewinnung, VR Güterverkehrszentrum, VR Seehafen/ Binnenhafen, VR Verkehrsflughafen, VR Großkraftwerk, VR Haupteisenbahnstrecke, VR sonstige Eisenbahnstrecke; VR Autobahn, VR Hauptverkehrsstraße, VR Hauptverkehrsstraße (vierspurig), VR Schifffahrt, VR Leitungstrasse, VR Entsorgung radioaktiver Abfälle. 11
12 Schlussfolgerungen für die Planung - Reduktion der zentralen Vorgaben, die regional und bauleitplanerische Handlungsspielräume einschränken - Keine zentralen Vorgaben für Abstände zur Wohnbebauung -Regionale Flächenziele entsprechend jeweils vorhandener Potenzialfläche Seite 12
13 Regionalisierte Flächenansätze Planungsträger 13
14 Bauleitplanerische Flächenausweisung Abfrage der Städte und Gemeinden zu bauleitplanerisch für Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen Ergebnnis: Rücklaufquote 96% 81% der antwortenden Kommunen mit bauleitplanerischer Flächenausweisung für Windenergienutzung insgesamt mind. 0,79 Prozent der Landesfläche bauleitplanerisch für Windenergienutzung ausgewiesen 93 Prozent dieser ausgewiesenen Flächenkulisse mit Ausschlusswirkung Seite 14
15 kommunale Planungshoheit durch Erlass keine Einschränkung - keine verbindlichen Vorgaben zur Flächennutzung - Flächensteuerung unverändert durch Planungsträger Hilfestellung u. Orientierung für nötige rechtssichere Planung Anforderung d. Rechtsprechung: Windenergie substanziell Raum schaffen regionale Flächenansätze entsprechend der regionalen Potenziale als Orientierung, keine rechtliche Verbindlichkeit kommunale Planung als bewährtes Instrument Konfliktbewältigung zwischen den Flächennutzungsinteressen möglichst schonender Ausgleich vor Ort bietet weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten Seite 15
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20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 20
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