Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja

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1 (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien zur Ausweisung von Windenergiegebieten Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen Baden "Windenergieerlass Baden" (Mai 2012) Ja Nein Nein "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)" (Dezember 2011) Ja Ja Nein "Hinweise an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Festlegung von Eignungsgebieten 'Windenergie'" (Juni 2009); "Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (Okt 2012)" Änderung des 11 Abs.7 LplG vom 25. Mai 2012 (GBl. S. 285): Festlegung von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung. Bestehende Regionalpläne wurden zum aufgehoben Instrument des Ausschlussgebiets vorhanden, jedoch kein grundlegender Ausschluss außerhalb von Eignungsgebieten ( 11 Abs. 2 BayLplG). Alle Regionalpläne befinden sich derzeit in der Überarbeitung bzw. Neuaufstellung. "Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen in " (August 2010) Flächennutzungsplan ist im Moment in der Überarbeitung. "Handlungsempfehlungen zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen" (Mai 2010), "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in " (Nov 2012) Alle drei Regionalpläne sollen fortgeschrieben werden. Mecklenburg "Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg" (Mai 2012) Alle vier Regionalpläne befinden sich gegenwärtig in der Neuaufstellung. Abfrage im August 2011; "Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung" (Juli 2004) Abfrage im August 2011; "Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (WindenergieErlass)" (Juli 2011) Nein (mögl., bisher nicht realisiert) Nein Ja (Regionalplan Münsterland) Unterschiedliche Steuerungsansätze:17 RROP= Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, 7 RROP Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung, 5 RROP ohne Vorrangausweisung. Abstandsempfehlungen gelten vor allem für Kommunale Ausweisung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen (da nur ein Regionalplan vorhanden). RheinlandPfalz Abfrage im August 2011; Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen (Juni 2006) Ja Ja Ja Instrument des Ausschlussgebiets nach 6 Abs.2 LPlG (RLP) vorhanden. "Leitfaden zur Windenergienutzung im " (Januar 2012) mit Verweis auf "Pufferabstände um Ausschlussflächen der Windpotenzialstudie" (Juni 2011) Ja Nein Nein Mit der 1. Änderung des LEP Umwelt wurde die Ausschlusswirkung aufgehoben, die Vorranggebiete bleiben jedoch bestehen. Abfrage im August 2011; durch die Regionalen Planungsgemeinschaften unterschiedlich geregelt. Bewusst keine konkreten Abstandsempfehlungen des Landes. Ausweisung von Vorranggebieten zwingend (laut 2 Abs.2 Satz 2 SächsLPlG). Anhalt Abfrage im August 2011; durch die Regionalen Planungsgemeinschaften unterschiedlich geregelt. Bewusst keine konkreten Abstandsempfehlungen des Landes. Vorranggebiete haben zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten. SchleswigHolstein "Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen" (Dezember 2012) Das Instrument der Zielabweichung ( 6 Abs. 2 ROG) wurde in besonderen Einzelfällen genutzt. "Handlungsempfehlung für die Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie", die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben" (2005) Regionalpläne in 2011 und 2012 in Kraft getreten. Es werden Vorranggebiete, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten besitzen, ausgewiesen. HINWEIS: In den Regionalplänen und vergleichbaren Planwerken können abweichende Abstände zugrunde gelegt werden. Bremen bleibt ohne Abstandsempfehlungen. Seite 1

2 (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Allgemeine und reine Wohngebiete Einzelwohngebäude und Splittersiedlungen Kur und Klinikgebiete Campingplätze Siedlung Gewerbe und Industriegebiete Schwerpunkträume für Tourismus, Freizeit/ Erholung Kultur, Naturdenkmale und geschützte Ensembles Freiraum mit bes.schutzanspruch/ Freiraumverbund/ Vorrang Natur und Landschaft SPAGebiete (Richtlinie 79/409 EWG) FFHGebiete (Richtlinie 92/43EWG) Natur und Landschaftsschutz Baden 700 m 800 m 500 m 300 m, max., max. 500 m 300 m 300 m 200 m,, im weniger, im mehr, im weniger Grundfläche, im Umfeld Mecklenburg 800 m Gesundheitsgebiet 500 m 500 m 500 m, Berechnung nach TA Lärm,, RheinlandPfalz 400 m 200 m, je nach Anlagentyp 20 m, i.d. Praxis ohne Bedeutung Schutzbereich, 200 m, Anhalt SchleswigHolstein 750, WKA > 100 m: 10 x Nabenhöhe, WKA > 100 m: 10 x Gesamthöhe m 1200 m m mind., 10 x Gesamthöhe m 1000, m, 800 m 400 m 800 m 500 m ; pot. ; pot. ; pot. ; pot. ; pot. ; pot. ; pot., charakteristische Landschaftsräume ; pot.,, 300 m m + ; pot. ; pot. 500, 300, m 300, , m, 200, 200, HINWEIS: In den Regionalplänen und vergleichbaren Planwerken können abweichende Abstände zugrunde gelegt werden. Bremen bleibt ohne Abstandsempfehlungen. Seite 2

3 (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Naturschutzgebiet e ( 23 BNatSchG) Nationalparke ( 24 BNatSchG) Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) Biosphärenreservate ( 25 BNatSchG) Naturpark gesetzlich geschützte Biotope geschützter Wald (Schutzwald, Erholungswald) Natur und Landschaftsschutz Rast und Überwinterungsgebiete Zugvögel, Vogelzugkorridore Brutgebiete Großvogelarten, Vogelzugkorridore Brutgebiete gefährdeter und Vogelarten Lebensraum von Fledermäusen Baden 200 m 200 m 200 m um Kernzone (Bann und Schonwälder 200 m) 700 m nach nach, max., max. Um Kernzonen im, max., max. Einzellfall m m m 300 m 200 m 500 m 500 m 500 m Grundfläche nach 5000 m Wochenstubenquartier Mecklenburg 500 m 500 m 200 m > 5 ha 500 m m m,,, RheinlandPfalz 200 m 200 m 200 m m m m 200 m bis 3.000m, 10fache Anlagenhöhe 500 bis m m 200 max. 10 x Anlagenhöhe m Anhalt 200,, m SchleswigHolstein 300 m m + > 0,2 ha 100 m + ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ; pot. ca. ; pot. ca. ; pot. ca. 200, 300, 500, 500, m m, m, m, m, HINWEIS: In den Regionalplänen und vergleichbaren Planwerken können abweichende Abstände zugrunde gelegt werden. Bremen bleibt ohne Abstandsempfehlungen. Seite 3

4 (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Landschaftsprägende Kuppen und Hangkanten, markante Sichtachsen und Sichtbeziehungen Ufer und Deiche an Gewässern und Meeresküste stehende Gewässer > 1 ha Gewässer 1. Ordnung (Wasserschutzgebiete) Gewässer 2. Ordnung (Wasserschutzgebiete) Heilquellenschutzge biet, Trinkwasserschutzgebiet Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutzdeiche ( 100 BbgWG) Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (RAMSAR) Militärische Anlagen sowie angeordnete Schutzbereich, Sonderflächen Bund Natur und Landschaftsschutz Baden (mit Funktion für Vogelzug: ) Bestandteil des Freiraumverbundes 50 m 500 m Mecklenburg Landschaftsbildpotenzial Schutzbereich Schutzbereich Schutzbereich > 5 ha: 50 m Im als Ausnahme Nach Schutzbereichsgesetz RheinlandPfalz > 30 Neigung, flächenhaft Hangfuß, 50 m, Anhalt m SchleswigHolstein, charakteristische Landschaftsräume ; pot m + ; pot. 50 m m + ; pot. ; pot. ; pot. ; pot. ; pot. ; pot., m 50, 50, 50 m, m, 300 HINWEIS: In den Regionalplänen und vergleichbaren Planwerken können abweichende Abstände zugrunde gelegt werden. Bremen bleibt ohne Abstandsempfehlungen. Seite 4

5 (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Rohstoffsicherung Flugplätze, Landeplätze, Segelfluggelände, Tieffluggebiete (Bauschutzbereiche) Bundesautobahnen, Bundes, Landes und Kreisstraßen Bahnlinien Sonstige Abstände aus Fachplanungen Freileitungen Abstände zwischen Eignungsgebieten Windnutzung Mindestflächengröße Höhenbeschränkung Weitere Anforderungen Windhöffigkeit Baden 100 m, 40 m, 40 m, 30 m m 1x Rotordurchmesser in Abstimmung mit Luftfahrtbehörde 100 m, 50 m, 50 m, 30 m (gilt nur für Großflughafen BER) 100 m + 50 m m m, 100 m 100 m, 100 m 100 m Mecklenburg Schutzbereich 2500 m 35 ha 5000 m Nach LUftVG bzw. Bauschutzbereich Nach FstrG, StrWG NRW, ab 1 x Rotordurchmesser, RheinlandPfalz 3 x Roterdurchmesser 500 m (im Bereich von Einflugschneisen größer) 100 m, 100m, 100 m, 50 m 100 m 100 m 2100 m (max. h = 100 m) m, m 150 m m 5000 m 10 ha, bis 200 m Anhalt Bauschutzbereich 300 m m 200 m m 5000 m SchleswigHolstein 130 m 130 m 20 ha, bei Richtfunkstrecken 500, gesetzlicher Abstand, m, > 5 m/s in 50 m bzw. 5,5 m/s in 80 m über Grund m m m m ha HINWEIS: In den Regionalplänen und vergleichbaren Planwerken können abweichende Abstände zugrunde gelegt werden. Bremen bleibt ohne Abstandsempfehlungen. Seite 5

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