Planung. Windenergienutzung. Regionales Windenergiekonzept. und. Kommunaler Energie-Dialog Sachsen, Sebastian Kropop, Planungsverband Region Chemnitz
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- Emil Weiss
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1 ales Windenergiekonzept Planung und Windenergienutzung Beteiligungsmodelle und Praxisbeispiele für Erneuerbare Energien-Anlagen Bürgermeisterkonferenz Erzgebirgskreis , Jöhstadt, Erzgebirgskreis TOP 4 Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen Entwurf des LEP 1 von 30 von von
2 Gliederung Ziele, rechtliche Vorgaben und Methodik des regionalen Windenergiekonzeptes bisherige Arbeitsschritte / Kriterien - Siedlungsbestand und Wald mit besonderer Funktion - Einrichtungen, Leitungen der technischen Infrastruktur - Trink- und Heilwasserschutzgebiete - ziviler + militärischer Luftverkehr, Landesverteidigung - bestehende Naturschutzgebiete - Hochwasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete nächste Arbeitsschritte Ausblick 2 von 30 22von 24 30
3 Ziele Windenergiekonzept Steuerung und Konzentration raumbedeutsamer Windenergieanlagen durch Planung Vermeidung der,,verspargelung der Landschaft durch (Einzel)Anlagen und Vermeidung von örtlichen Überlastungen Schutz von Landschaftsräumen Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit Beitrag zum Klimaschutz und der Umsetzung der Ziele zur Energiewende 3 von 30 33von 24 30
4 ale Windenergiekonzepte in der - Status Quo alplan Westsachsen Rechtskraft seit Landkreis Mittelsachsen Stadt Landkreis Zwickau Vogtlandkreis Erzgebirgskreis alplan -Erzgebirge Vorsorge Rechtskraft seit Wind Rechtskraft seit Fortschr. Rechtskraft seit alplan Südwestsachsen Rechtskraft seit von 30 44von 24 30
5 Rechtsrahmen Bund BauGB Privilegierung von WEA ( 35 Abs. 1 Nr. 3 u. 5 BauGB) Anlagen für die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und diese der öffentlichen Versorgung dienen Steuerung durch Planvorbehalt möglich ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) öffentliche Belange stehen WEA in der Regel auch dann entgegen, soweit durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist 5 von 30 55von 24 30
6 Instrumente RO für Planvorbehalt Vorranggebiete ( 8 Abs.6 Nr. 7 Nr. 1 ROG) Gebiete, die bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorsehen und gleichzeitig andere, die mit diesen vorrangigen Nutzungen nicht vereinbar sind, ausschließen = innerhalb Ausweisung Vorrang Eignungsgebiete ( 8 Abs.6 Nr. 7 Nr. 3 ROG) Gebiete, die bestimmte raumbedeutsame Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausschließen = außerhalb Ausweisung Ausschluss Vorrang-/Eignungsgebiete (VREG) ( 2 Abs.1 Satz 3 SächsLPlG) Die Festlegung von Eignungsgebieten darf nur in Verbindung mit der Festlegung von Vorranggebieten zugunsten der betreffenden Nutzung erfolgen. 6 von 30 66von 24 30
7 Rechtsrahmen Land LEP Landesentwicklungsplan (LEP) 2003, Ziel 11.4 bzw. Entwurf LEP 2012, Ziel und 2012 gleichlautend Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie erfolgt abschließend in den alplänen Neu 2012 Orientierung des Umfangs der Ausweisung an einem regionalen Mindestenergieertrag Mindestenergieertrag steht in Abhängigkeit des jeweiligen Zieles der sächsischen Staatsregierung = dynamischer Verweis 7 von 30 77von 24 30
8 Ergebnis Rechtsrahmen Land LEP Planvorbehalt wird ausschließlich den alen Planungsverbänden zugewiesen abschließende Bestimmung der Art und des Umfangs des Windenergiekonzeptes damit besteht Einheitlichkeit in der Verantwortung für die Erstellung, Genehmigungsfähigkeit und Rechtssicherheit des Konzeptes von Art und Umfang der Konzeption des zeitlichen Vorgehens der Erstellung des Konzepts 8 von 30 88von 24 30
9 Methodik Plankonzept, Subtraktionsmethode Planungsregion minus harte Tabuzonen Gebiete, die sich aus tatsächlichen Gründen nicht für WEA eignen (z. B. Siedlung, Infrastruktur, Rohstoffabbau, Naturschutz, Landesverteidigung, Wasser- und Hochwasserschutz) minus weiche Tabuzonen Gebiete, die entsprechend des Gestaltungswillens des Planungsträgers nicht für WEA zur Verfügung stehen sollen ergeben Konzentrationszonen 9 von 30 99von 24 30
10 Geforderte Arbeitsschritte 1. Bestimmung von Ausschlussgebieten (Tabuzonen) 2. Ermittlung der windenergetischen Standorteignung (Windpotenzial) 3. Abwägung mit anderen Raumfunktionen bzw. konkurrierenden Raumnutzungen 4. Auswahl der Gebiete für die Windenergienutzung unter Abwägung mit benachbarten geeigneten Gebieten sowie unter Berücksichtigung des Anlagenbestandes und der bisher regionalplanerisch ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete und ggf. 5. Überprüfung und Änderung der Arbeitsschritte 1 bis 4, wenn der Windenergienutzung nicht in substanzieller Weise Raum geschaffen wurde, d.h. im Freistaat Sachsen der regionale Mindestenergieertrag bisher nicht gesichert und über den Ertragsnachweis nicht erbracht werden konnte. 10 von von 24 30
11 Siedlungsbestand und Abstandzonen zur Siedlung + Wald mit Fkt. besonderer Bedeutung insgesamt km² davon Anteil Siedlungsfläche ca. 13,5 % 880 km² Anteil Siedlungsfläche einschl. Abstandzonen ca. 86,4 % km² Wald mit Funktionen besonderer Bedeutung ca. 16,8 % km² Beteiligungsmodelle und Praxisbeispiele für Erneuerbare Energien-Anlagen Bürgermeisterkonferenz Erzgebirgskreis , Jöhstadt, Erzgebirgskreis TOP 4 Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen Entwurf des LEP 11 von 30 11von von
12 Potenzialgebiete nach Tabu Siedlung, Abstandszonen Siedlung + Wald mit Fkt. bes. Bedeutung insgesamt km² davon Tabu ca. 91,2 % km² Potenzialgebiete ca. 8,8 % 573 km² 12 von von 24 30
13 harte Tabuzonen technische Infrastruktur gesetzlich bestimmte Abstände nur bei BAB 40 m, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen je 20 m vorhanden gewidmete Eisenbahnstrecken keine Vorgaben Orientierung an der Untergrenze nach BLWE 50 m Hochspannungsfreileitungen keine Vorgaben Orientierung nach GATZ (2009) und BLWE - Untergrenze 100 m Produkten- und Ferngasleitungen keine Vorgaben Orientierung an Mittelwerten von Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen 50 m 13 von von 24 30
14 harte Tabuzonen technische Infrastruktur technische Infrastruktur - Bundesautobahnen + 40m - Bundesstraßen + 20 m - Staatsstraßen + 20 m - Kreisstraßen + 20 m - Hochspannungsfreileitungen +100 m - Vorranggebiete Verteidigung - Verkehrs-/Sonderlandeplätze m 14 von von 24 30
15 weitere harte Tabuzonen Still- und Fließgewässer + Vorgabe Abstände von 10 m Wasserschutzgebiete (Schutzzonen 1 und 2) Heilwasserschutzgebiete gemäß Daten der unteren Wasserbehörden und des LfULG Überschwemmungsgebiete Hochwasserentstehungsgebiet Naturschutzgebiete gemäß Daten des LfULG; Abstand - Orientierung nach GATZ (2009) 200 m 15 von von 24 30
16 harte" Tabuzonen Wasser + Abstand Wasser Still- und Fließgewässer + 10 m Abstandszone Wasserschutzgebiete (Schutzzonen 1 und 2) Heilwasserschutzgebiete Überschwemmungsgebiete Hochwasserentstehungsgebiet 16 von von 24 30
17 harte Tabuzonen NSG + Abstand Naturschutzgebiete bestehende Naturschutzgebiete + 200m Abstandszone 17 von von 24 30
18 Ergebnis bisher ermittelter Tabuzonen Fläche der insgesamt km² 100,0% abzüglich Tabuzonen Siedlung und Wald km² 91,2% Potenzialgebiete 568 km² 8,8% abzüglich Tabuzonen Straßen, Eisenbahnstrecken, Hochspannungsfreileitungen, Vorranggeb. Verteidigung, Verkehrs- und Sonderlandeplätze, Still- und Fließgew., Wasserschutzgebiete (Schutzzone 1 und 2), Heilwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserentstehungsgebiet, Betriebspläne und Baubeschränkungsgebiete nach BBergG, Naturschutzgebiete 104 km² verbleibende Potenzialgebiete 464 km² 7,1% 18 von von 24 30
19 Zusammenfassung bisher ermittelter Tabuzonen (6.523 km²) - Siedlung - Wald - technische Infrastruktur - Verteidigung - Landeplätze - Wasser - Naturschutz - Hochwasserschutz - Bergbau = Potenzialgebiete 464 km² 7,1 % 19 von von 24 30
20 Ausblick nächste Arbeitsschritte Bestimmung weiterer harter Tabuzonen durch Einzelfallprüfungen Natura 2000 Gebiete (FFH-, SPA-Gebiete), LSG, Naturpark, ND, GLB, artenschutzrechtliche Tatbestände nicht nach BBergG genehmigte Rohstoffabbauflächen Bestimmung von weichen Tabuzonen Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen wertvolle Kulturlandschaften Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vögel und Fledermäuse Abstände Potenzialgebiete untereinander (5? km) Ermittlung der windenergetischen Standorteignung (Windpotenzial) 20 von von 24 30
21 weiterer Zeitplan Orientierung am Zeitplan des Landesentwicklungsplanes (LEP) und des Energie- und Klimaprogramms erneute Anhörung LEP nach 10 Abs. 1 Satz 4 ROG Freigabe des alplanentwurfs gem. 6 Abs. 1 SächsLPlG enthält Potenzialgebiete/Suchräume für die Windenergienutzung jedoch noch nicht die konkreten Vorrang-/Eignungsgebiete! enthält den Entwurf des Kriterienkataloges 21 von von 24 30
22 Beteiligung Gemeinde/Bürger alplan Verfahren Erstellung alplan 1. Stufe Ausarbeitung Planentwurf Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, insbesondere aller Gebietskörperschaften, kommunalen Spitzenverbände, staatlichen Behörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen, benachbarten Länder/en Frist mindestens einen Monat 2. Stufe Auslegung Auslegung des Planes bei Raumordnungsbehörden, Landkreisen, kreisfreien Städten und dem Verband; Einstellung des Planes in das Internet; Öffentlichkeitsbeteiligung, damit Einsicht und Stellungnahme durch Jedermann Frist mindestens einen Monat 22 von von 24 30
23 Informationsmöglichkeiten im Netz Repowering - InfoBörse Bund Länder Initiative Windenergie (BLWE) erneuerbare_energien/windenergie/blwe/doc/47936.php Gemeinsame Handlungsempfehlung SMI/ SMUL zur Zulassung von WEA vom sowie gemeinsame Anwendungshinweise zu Rückbauverpflichtungen und Sicherheitsleistungen vom Stand regionales Windenergiekonzept Rubrik Sitzungskalender 2012 Bürgerinvestitionen in die Energiewende, BBSR, IzR Heft 9/ /9 10/Inhalt/inhalt.html 23 von von 24 30
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Werdauer Straße Zwickau 0375 / von von 24 30
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