Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen
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- Emil Schwarz
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1 Folie 1-30.November 2011 Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen Interkommunale Gemeinderatssitzung (nicht-öffentlich) am 30. November 2011 im Kulturzentrum Gundremmingen Markus Riethe Dipl. Geograph Verbandsdirektor
2 Folie 2-30.November 2011 Region Donau-Iller Ländergrenzen überschreitende Regionalplanung und entwicklung seit 1973
3 Folie 3-30.November 2011 W I N D E N E R G I E Energiewende saubere Energie Ausbau der Windenergie Hohe Effizienz Schattenwurf Landschaftsbild Lärm Artenschutz
4 Folie 4-30.November 2011 Ausbau der Windenergie Ziele der Länder: Mindestens 10% des Stombedarfs aus heimischer Windenergie bis zum Jahr Windenergie deckt heute ca. 0,9% des heimischen Strombedarfs in der Region Folge: mindestens ca. 220 weitere Windenergieanlagen bis 2020 in der Region Donau-Iller wären entsprechend notwendig. - Windenergie - Zum Vergleich: derzeit sind 54 Anlagen in der Region in Betrieb.
5 Folie 5-30.November 2011 Wo darf / soll gebaut werden? Windenergieanlagen sind privilegiert ( 35 Abs. 1 BauGB): Einem Antrag zum Bau einer Windenergie- Anlage kann nur bei Vorliegen bestimmter Hinderungsgründe abgelehnt werden. Kein Entscheidungsspielraum für Genehmigungsbehörden, Kommunen und Bürger. - Windenergie - Doch es gibt einen Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 BauGB): Durch positive Standortzuweisung im Regionalplan/Flächennutzungsplan können die übrigen Gebiete im Planungsraum für diese Nutzung ausgeschlossen werden.
6 Folie 6-30.November 2011 Rechtliche Grundlage in der Region Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung der Region Donau- Iller : (Novelliert am 21. September 2011) (Artikel 19, Abs. 3) Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen müssen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden - Windenergie - Hinweis: Abweichende Vorgaben in den Landesplanungsgesetzen der Länder sind aufgrund dieser Regelung im Staatsvertrag nicht für die Region Donau-Iller einschlägig.
7 Folie 7-30.November 2011 Regionale Vorranggebiete und Ausschlussgebiete Vorranggebiet Windenergie hat Vorrang vor anderen Nutzungen. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit der vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein. - Windenergie - Ausschlussgebiet Der Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen ist hier ausgeschlossen. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne müssen die Ziele der Raumordnung beachten ( 1 Abs. 4 BauGB). Die Bauleitplanung kann die Vorranggebiete konkretisieren (parzellenscharf) oder gar konkrete Standorte für Anlagen festlegen, aber nicht einschränken!
8 Folie 8-30.November 2011 Derzeit rechtskräftige Teilfortschreibung Region ist nur für Windkraftanlagen über 50m Nabenhöhe zuständig oder ab 3 Anlagen. 4. Regionalplan-Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft seit 19. Dezember 2009 in Kraft 4 Vorranggebiete auf der Schwäbischen Alb und 1 Vorranggebiet im Allgäu (Bayern) sind festgelegt (heute 22 Anlagen). Doch Ziele der Energiewende sind damit nicht erreichbar, deshalb aktuell Planung weiterer Vorranggebiete. mehr Raum für die Windenergie - Windenergie - Außerhalb der Vorranggebiete wird auch zukünftig der Bau von großen Windenergieanlagen ausgeschlossen werden.
9 Folie 9-30.November 2011 Jährliche Energieausbeute in Vollaststunden in der Region im Vergleich Die Berechnung der durchschnittlichen Volllaststundenzahl für die Bundesländer erfolgte auf der Basis von Daten der Berichtes des DEWI zur Windenergienutzung in Deutschland (DEWI Magazin 08/2007). Die Daten für die Region sind Durchschnittsdaten der Jahre aus verschiedenen Quellen.
10 Folie November 2011 Windhöffigkeit nach Windatlas Donau-Iller (TÜV SÜD 2011) Modellierte Windgeschwindigkeit in m/s (140 m ü. Gr.) min max. Einzelmessung weiterhin dringend notwendig
11 Folie November 2011 Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan Donau-Iller Grundsätze zum planerischen Vorgehen: - Ziel: mind. 10% des Strombedarfes soll durch Windenergie gedeckt werden können - entsprechender Umfang der Flächenausweisungen notwendig. - Vorstellungen der kommunalen Ebene möglichst berücksichtigen. (Anschreiben aller Kommunen am 15. Juli 2011 mit der Bitte um Nennung vorgeprägter Gebiete für Nutzung der Windenergie) - Deutlicher Eingriff in die Landschaften der Region unvermeidbar. - Möglichst Konzentration der Anlagen in Windparks von 3 bis 20 Anlagen - Verzicht auf Einzelstandorte. Ziel: dezentrale Konzentration. - Konzentration auf baulich vorgeprägte Gebiete sollte angestrebt werden (z.b. im Naturpark).
12 Folie November 2011 Planungsschritt 1: Potentiell geeignete Gebiete Mittlere Windgeschwindigkeit in 140 m ü. Grund mind. 5,75 m/s Anteil an Regionsfläche: 7,25 % (etwa ha) + Positive Standortkriterien maßgeblich Nennung der Kommunen; bestehende anthropogene (technische) Überprägung der Landschaft Berücksichtigung weiterer Flächen mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 5,5 bis 5,75 m/s (140 m ü. Gr.) Übernahme bestehender Vorranggebiete der 4. Teilfortschreibung
13 Folie November 2011 Planungsschritt 2: Absolute Ausschlusskriterien Zusammenfassung aller Ausschlusskriterien: Über ha sind als Ausschlussflächen für raumbedeutsame Windkraft- Anlagen anzusehen Dies entspricht etwa 80,5 % der gesamten Regionsfläche Siedlungsflächen (z.b. Wohngebiete 800m) Infrastrukureinrichtungen (Abstände) Rohstoffsicherung - Windenergie - Naturschutz und (Grund-)Wasserschutz Radar Militär und Wetterdienst
14 Folie November 2011 Planungsschritt 3: Einzelfallprüfung Weitere bedeutende Konflikte Konflikte im Bereich Natur- und Landschaftsschutz: Landschaftsschutzgebiete FFH-Gebiete Schwerpunkträume des Biotopverbunds Konflikte im Bereich Militärische Nutzung: Heeresflugplatz Laupheim Schutzbereiche um militär. Flugsicherungseinrichtungen Nachttiefflugstrecken Konflikte mit DWD- Wetterradar: Bauhöhenbeschränkung (15 km Radius)
15 Folie November 2011 Ergebniskarte Kat ha (ohne bestehende VR) bzw. 0,01 % der Regionsfläche Kat ha bzw. 1,08 % der Regionsfläche Kat ha bzw. 1,07 % der Regionsfläche Region Donau-Iller Stromertrag (Kat. 1+2) entspricht rd. 21 % des rechnerischen Stromverbrauches Fläche ha Anlagen Stromertrag GWh/a
16 Folie November 2011 Windkonzept nach Landkreisen: Flächen der Kategorien 1 und 2 mögliche Anlagenzahl Geschätzter Stromertrag bei Volllaststunden pro Jahr Alb-Donau-Kreis ha GWh/a Landkreis Biberach 491 ha GWh/a Landkreis Günzburg ha GWh/a Stadtkreis Memmingen 4 ha 1 3 GWh/a Landkreis Neu-Ulm 948 ha GWh/a Stadtkreis Ulm 0 ha 0 0 GWh/a Landkreis Unterallgäu ha GWh/a Region gesamt ha GWh/a Der geschätzte Stromertrag entspricht rd. 21 % des rechnerischen Stromverbrauches der Region Donau-Iller pro Jahr.
17 Folie November 2011 Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund (TÜV SÜD 2011)
18 Folie November 2011 Ausschlussflächen (violett)
19 Folie November 2011 Verbleibende Vorschlagsflächen
20 Folie November 2011 Verbleibende Vorschlagsflächen
21 Folie November 2011 Weiteres Vorgehen möglicher Zeitablauf: 1. Informelle Anhörung zum Konzept bis Februar Bearbeitung der Anregungen und Frühjahr/Sommer 2012 Erstellung des Umweltberichts 3. Diskussion eines Fortschreibungsentwurfes Sommer 2012 in den Gremien 4. Einleitung der Anhörung zur Fortschreibung Sommer/Herbst Bearbeitung der Anregungen bis Ende Satzungsbeschluss Frühjahr 2013 Evtl. vorab Einzelgenehmigungen in unproblematischen zukünftigen Vorranggebieten.
22 Folie November 2011 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Schwambergerstraße Ulm
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