Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet

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1 Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung Öffentlich Befangenheit Kein GR Mitglied Beschlussantrag: Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird nach erfolgter Diskussion im Gremium von Bürgermeister Dambacher formuliert. Erläuterung zum Antrag: Die 52 Anwohner der Moosbachstraße fordern mit Ihrem Antrag von Anfang Juni 2015 eine Verkehrsberuhigung der Moosbachstraße durch Einrichten einer 30-er Zone (siehe Anlage 1 Antrag Anwohner Moosbachstraße). Der Gemeinderat wurde über den Antrag in der öffentlichen Sitzung vom 1. Juli 2015 informiert. Mit einer deutlichen 2/3 Mehrheit sprach sich der Gemeinderat für eine einzelfallbezogene Prüfung zur möglichen Errichtung einer 30-er Zone in der Moosbachstraße aus. Eine generelle Klärung, ob und inwieweit 30-er Zonen in den Wohngebieten ausgewiesen werden sollen, wurde vom Gremium mit 2/3 Mehrheit abgewiesen. In der Verkehrsschau vom 23. Juli 2015 wurde das Thema der Kommission, bestehend aus Vertretern der Polizeidirektion Aalen und dem Landratsamt Schwäbisch Hall von Bürgermeister Dambacher vorgebracht. Gemäß 45 Abs. 1 c Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnet die Straßenverkehrsbehörde Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Nach Besichtigung der Örtlichkeit empfiehlt die Verkehrsschaukommission aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung sowie der Konzentration von Schule und Festhalle und den damit verbundenen Fußgänger-/Schülerströmen die Ausweisung der Moosbachstraße/Weinbergstraße als Tempo 30-Zone. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts vor Links nach 8 Abs. 1 S. 1 StVO gelten muss. Dies wiederum trägt nach Einschätzung der Verkehrsschaukommission zusätzlich zur Verkehrsberuhigung bei. Nach abschließender Beratung im Gemeinderat ist die Straßenverkehrsbehörde zu informieren, ob eine Tempo 30- Zone angeordnet werden soll (siehe Anlage 2 Auszug Protokoll Verkehrsschau ).

2 Aktuell gibt es im Hauptort Bühlertann zwei 30-er Zonen (siehe rot gekennzeichnete Flächen in Anlage 3 Vorhandene 30-er Zonen im Hauptort), im Baugebiet Kreuzäcker und im Baugebiet Rattelshofen. Nach Empfehlung der Verkehrsschaukommission könnte der bisherige Bereich im Baugebiet Rattelshofen um den Bereich der Moosbachstraße erweitert werden, da die Voraussetzungen des 45 StVO erfüllt werden. Bei einer strengen Auslegung des 45 StVO liegen in anderen Wohngebieten nicht zwangsläufig die Voraussetzungen für eine generelle Einrichtung von 30-er Zonen vor. In diesen Bereichen werden derzeit die Verkehrsteilnehmer durch Zusatzschilder auf eine freiwillige Einhaltung der 30 Km/h hingewiesen. Die Gemeindeverwaltung teilt grundsätzlich die Meinung der Verkehrsschaukommission. Sollte der Gemeinderat eine grundsätzliche Klärung über die Sinnhaftigkeit einer generellen Einrichtung von 30-er Zonen anstreben, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, einen Verkehrsplaner zur nächsten Gemeinderatssitzung am 28. Oktober 2015 hinzuzuziehen und eine weitere Expertenmeinung z.b. vom Büro Mörgenthaler Ingenieure einzuholen. Finanzielle Auswirkungen: - keine Michael Dambacher - Bürgermeister - Anlagen - Antrag Anwohner Moosbachstraße - Auszug Protokoll Verkehrsschau Vorhandene 30-er Zonen im Hauptort

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9 - 5 - TOP 3: Moosbachstraße/Weinbergstraße: Einrichten einer Tempo-30 Zone Anwohner der Moosbachstraße haben den Wunsch nach Ausweisung einer Tempo 30- Zone in der Moosbachstraße/Weinbergstraße geäußert. Laut Beschluss des Gemeinderates sollte die Angelegenheit zunächst im Rahmen der Verkehrsschau diskutiert werden. Gemäß 45 Abs. 1 c StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Nach Besichtigung der Örtlichkeit empfiehlt die Verkehrsschaukommission aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung sowie der Konzentration von Schule und Festhalle und den damit verbundenen Fußgänger-/Schülerströmen die Ausweisung der Moosbachstraße/Weinbergstraße als Tempo 30-Zone. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Zone grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts vor Links nach 8 Abs. 1 S. 1 StVO gelten muss. Dies wiederum trägt nach Einschätzung der Verkehrsschaukommission zusätzlich zur Verkehrsberuhigung bei. Nach abschließender Beratung im Gemeinderat ist die Straßenverkehrsbehörde zu informieren, ob eine Tempo 30-Zone angeordnet werden soll. Gez. Küspert Verkehrsschau am in Bühlertann Küspert

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