Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005"

Transkript

1 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere Entkoppelung Eingriff und Ausgleich/Ersatz 6. Landschaftsplanung im Innenbereich 7. Verhältnis Flächennutzungsplan zum Landschaftsplan

2 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft ( 4 Abs. 2 Nr. 4 LG NW) - Eingriffe in Natur und Landschaft um raumbedeutsame Windenergieanlagen ergänzt - zwei nahe beieinander liegende Windenergieanlagen sind kein Eingriff (wie bisher) Hinweis: erneute LG- Änderung im Verfahren > Begünstigung von WKA soll entfallen

3 Natur auf Zeit ( 4 Abs. 3 Nr. 7 LG NW) - Natur auf Zeit zukünftig kein Eingriff mehr > Zustandsveränderungen des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes auf Flächen zwischen zwei baulichen oder verkehrlichen Nutzungen - Dokumentationspflicht des aktuellen Zustands bei Aufgabe der Nutzungen gegenüber unterer Landschaftsbehörde

4 Änderung im Artenschutzrecht ( 4a Abs. 4 LG NW) - Eingriffe in Biotope mit streng geschützten Arten > nur zulässig bei zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses abwägungsrelevant im Bauleitplanverfahren

5 Sicherungsinstrumente für f r Kompensationsmaßnahmen nahmen ( 4a Abs. 6 LG NW) - untere Landschaftsbehörde kann Sicherheitsleistungen für Kompensationsmaßnahmen verlangen - Sicherung der Flächen durch Eintragung Grunddienstbarkeit, Baulast oder Vertrag möglich betrifft Vorhaben im Außenbereich (in Praxis erfahrungsgemäß eher untergeordnete Bedeutung)

6 Weitere Entkoppelung Eingriff und Ausgleich/Ersatz ( 5a Abs. 1 LG NW) - Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen durch untere Landschaftsbehörde (Ökokonto) Anpassung an bestehende Regelungen im BauGB bei der Bauleitplanung

7 6. Landschaftsplanung im Innenbereich ( 15a Abs. 3 LG NW) - stadtökologischer Fachbeitrag für den baulichen Innenbereich > zuständig: LÖBF in Abstimmung mit Stadt > Funktion: gutachterlicher Landschaftsplan (keine Satzung wie im Außenbereich) - von Erarbeitung kann in Teilen abgesehen werden, soweit Ziele + Grundsätze des Naturschutzes + Landschaftspflege planungsrechtlich gesichert Grundlage für Umweltbericht in der Bauleitplanung

8 7. Verhältnis Flächennutzungsplan zu Landschaftsplan ( 29 Abs. 4 LG NW) - Verhältnis Landschaftsplan zu Flächennutzungsplan nun gesetzlich geregelt (Schließung der bisherigen Gesetzeslücke) - Genehmigungsfähigkeit FNP trotz Widerspruch zu Landschaftsplan, wenn Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat

9 Genehmigungsfähigkeit higkeit FNP/ Rechtmäß äßigkeit B B Plan/ 34er- Satzung mit Darstellungen/ Festsetzungen, die bestehenden Landschaftsschutzausweisungen entgegenstehen Flächennutzungsplan mit B Plan (parallel) Bebauungsplan/ Satzungen gem. 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Landschaftsplan 29 (4) LG NW -neu- Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 des BauGB außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem FNP nicht widersprochen hat. Für das Außer-Kraft-Treten gilt Entsprechendes bei Satzungen nach 34 Abs.4 Satz1 Nr.3 BauGB, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nach 34 Abs.6 Nr. 3 BauGB nicht widersprochen hat. 29 (4) LG NW ( analog - siehe linke Spalte) HINWEIS: zur Qualität eines Widerspruchs siehe OVG NRW, Urteil vom 2 Juni 2004, AZ. 7a D 61/0NE LandschaftsschutzVO 42a (1) Satz 7 LG NW Ordnungsbehördliche Verordnungen nach Satz 1 stehen der Genehmigung eines Flächennutzungsplanes, der mit seinen Darstellungen den Geboten oder Verboten der Schutzausweisungen widerspricht, nicht entgegen, wenn die höhere Landschaftsbehörde in dem Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes erklärt, die Verordnung für die Bereiche mit widersprechenden Darstellungen vor Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplanes aufzuheben. Kommunale Satzungen müssen sich Verordnungen unterordnen

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich

Mehr

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf

Mehr

Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof

Bebauungsplan Nr. 58/17 Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Bebauungsplan Nr. 58/17 "Johanneshof 9. Änderung des FNP für den Bereich Johanneshof Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bürgerversammlung/Erörterungsveranstaltung am 30. Mai 2017 Elke Minor, Benjamin

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Fachdialog Bauleitplanung 2006 Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

LANDSCHAFTSPLAN NR. 1. Untere Wupper 1. Änderung

LANDSCHAFTSPLAN NR. 1. Untere Wupper 1. Änderung LANDSCHAFTSPLAN NR. 1 Untere Wupper 1. Änderung Schriftteil: Präambel Herausgeber: Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Abteilung Planung und Landschaftsschutz Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

Kompensation im Wald. Lutz Franke. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW

Kompensation im Wald. Lutz Franke. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW Fachtagung des BFAD am 9./10. September 2010 beim Regionalverband Ruhr in Essen Kompensation im Wald Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW Lutz

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über

Mehr

Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick

Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Landesjägertag 2010 in Erding 1 Definitionen Freiflächen-Photovoltaikanlagen großflächig

Mehr

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in

Mehr

Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern

Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern 3 Die kommunale Planungshoheit - Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) Erlangen im Maßstab 1:10.000 Informelle, vorbereitende Planung, Behördenverbindlich Landschafts-

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

Öffentliches Baurecht, TU Dresden Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher und sonstiger Vorhaben

Öffentliches Baurecht, TU Dresden Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher und sonstiger Vorhaben Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher und sonstiger Vorhaben 1/40 29 BauGB: (1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für

Mehr

Inhalt Öffentliche Bekanntmachung der 4. Ergänzungsverordnung

Inhalt Öffentliche Bekanntmachung der 4. Ergänzungsverordnung Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 27 11.07.2016 Inhalt 1. 11.07.2016 Öffentliche Bekanntmachung der 4. Ergänzungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz

Mehr

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

15 Abs. 2 Satz 4 BNatSchG bestimmte rechtliche Regelungen zu Maßnahmen stehen der Anerkennung als Kompensationsmaßnahmen nicht entgegen

15 Abs. 2 Satz 4 BNatSchG bestimmte rechtliche Regelungen zu Maßnahmen stehen der Anerkennung als Kompensationsmaßnahmen nicht entgegen Ökokonto und Kompensationsmaßnahmen WRRL Eingriffsregelung Mit Novelle BNatSchG: Kein Vorrang Ausgleich vor Ersatz ( 13, 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG); Definition in 15 Abs. 2 Satz 2, 3 BNatSchG bleibt aber,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.

STADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS. 1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Plansicherung. 1

Plansicherung.  1 Plansicherung www.krautzberger.info 1 Plansicherungsinstrumente Zurückstellung von Baugesuchen: 15 BauGB Veränderungssperre: 14 BauGB Teilungsgenehmigung: 19 BauGB weggefallen seit 20.6.2004 Vorkaufsrechte:

Mehr

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen Seminar Windkraftanlagen Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen dietrich.kratsch@rpt.bwl.de Windkraft und Naturschutzrecht Berührte Rechtsbereiche: Landschaftsplanung

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Goorbaches, der Hornebecke und des Reinermannsbaches vom Beginn der Ausuferung bis zur Landesgrenze - Überschwemmungsgebietsverordnung

Mehr

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB im Rahmen der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Bau- und planungsrechtliche Aspekte des Brachflächenrecyclings

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Bau- und planungsrechtliche Aspekte des Brachflächenrecyclings Ministerium für Energie, Infrastruktur Bau- und planungsrechtliche Aspekte des Brachflächenrecyclings Workshop Entsiegelung, Renaturierung und Wiedernutzbarmachung baulicher Brachflächen Gut Dalwitz, 8.

Mehr

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Bärbel Wallrabenstein, Landratsamt Enzkreis, Umweltamt 1 Gliederung Ausgangssituation, Rechtslage

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) Erfahrungen der Unteren Landschaftsbehörde im Kreis Euskirchen Erweiterungen in der Zuständigkeit

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren , Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen des Landes NRW (Obere Immissionsschutzbehörden und Höhere Landschaftsbehörden) per Email 17.01.2011 Seite 1 von 5

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228

Mehr

Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe -

Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe - Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze vom 26.03.2004 Aufgrund - 32 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Guido Schröder, 1 Zusammenfassung: Schreiben des s vom 06. September 2013 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 19. März

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

STADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße

STADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße STADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4.16 Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße Satzungsbeschluss Stand: November 2006 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtsgrundlagen 3 Räumlicher

Mehr

II. Teil Planungsrecht

II. Teil Planungsrecht II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan

Mehr

(3) Der jeweilige Schutzzweck ergibt sich aus der Liste der Naturdenkmäler, die Bestandteil dieser Verordnung ist.

(3) Der jeweilige Schutzzweck ergibt sich aus der Liste der Naturdenkmäler, die Bestandteil dieser Verordnung ist. 60.69.01 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung

Mehr

Die gewerbliche Tierhaltung

Die gewerbliche Tierhaltung Die gewerbliche Tierhaltung www.bvsh.net im Sinne des Baurechts Aktueller Stand der Novellierungsdiskussion Michael Müller Ruchholtz Privilegierung nach 35 Abs.1 Nr.1 BauGB GRUNDSATZ: Bauvorhaben sind

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ems von der Regierungsbezirksgrenze Münster und Detmold bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - Überschwemmungsgebietsverordnung

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm Eckernförde. einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche

Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm Eckernförde. einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm 13 24340 Eckernförde einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche Planungshoheit der Gemeinde bauplanungsrechtliche Beurteilung Genehmigungsverfahren

Mehr

Bauen im Konsens mit Natur und Landschaft. 15, 16 BNatSchG (2009) / 1a BauGB Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Ökokonto nach BauGB

Bauen im Konsens mit Natur und Landschaft. 15, 16 BNatSchG (2009) / 1a BauGB Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Ökokonto nach BauGB Bauen im Konsens mit Natur und Landschaft 15, 16 BNatSchG (2009) / 1a BauGB Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Ökokonto nach BauGB Aufbau, Gliederung, Symbole by Waltraud Pustal Waltraud Pustal Freie

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell)

Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell) - 10 - Stadt Essen: Landschaftsrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsberechnung (Essener Modell) Stadt Essen, Grün und Gruga Essen, Abteilung 67-3-1, 45121 Essen Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung,

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Kreis Lippe. Landschaftsplan. Nr. 14. "Teutoburger Wald" Der Landrat Untere Landschaftsbehörde

Kreis Lippe. Landschaftsplan. Nr. 14. Teutoburger Wald Der Landrat Untere Landschaftsbehörde Kreis Lippe Landschaftsplan Nr. 14 "Teutoburger Wald" Der Landrat Untere Landschaftsbehörde - 1 - Inhaltsverzeichnis 0. VORBEMERKUNG 0.1 Präambel 3 0.2 Inhalt und Verfahren des Landschaftsplanes 3 0.3

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADTPLANUNGSAMT Erfassung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des 1a (3) BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Mehr

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom

Mehr

Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG

Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung

Mehr

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien

Mehr

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - 2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34

Mehr

Windenergie - Rechtsfragen

Windenergie - Rechtsfragen Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur

Mehr

Neue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Neue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Neue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht +recht Bauplanungsrecht +Bauplanungs- Bebauungsplangebiet 30 BauGB Unbeplanter Innenbereich 34

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 Baurecht 1 Einführung in das öffentliche Baurecht... 3 1.1 Abgrenzung zum privaten Baurecht... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 5 2 Beteiligte... 9 2.1 Bauherrschaft... 9 2.2 Gemeinde...

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Satzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen:

Satzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen: Satzung vor 6/50 der Stadt Bad Kreuznach über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Bad Kreuznach Zwischen Roßstraße, Mühlenteich und

Mehr

Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, im Oktober 2016 Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden

Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, im Oktober 2016 Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden 1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, im Oktober 2016 wilhelm.soefker@arcor.de Planung im Außenbereich? Wo Fuchs und Hase entscheiden Fachveranstaltung zur Reformbedürftigkeit des 35 BauGB der ARL am 6. 10.

Mehr

Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom , zuletzt geändert am

Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom , zuletzt geändert am Schutz von Bäumen 3/11 Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Eitorf vom 08.07.1998, zuletzt geändert am 03.07.2001 1 Zweck, Geltungsbereich und Umfang (1) Der Baumbestand in der Gemeinde Eitorf

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

- 1 - KREIS LIPPE. Landschaftsplan Nr. 3. "Bad Salzuflen" Der Landrat Untere Landschaftsbehörde

- 1 - KREIS LIPPE. Landschaftsplan Nr. 3. Bad Salzuflen Der Landrat Untere Landschaftsbehörde - 1 - KREIS LIPPE Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen" Der Landrat Untere Landschaftsbehörde - 1 - Inhaltsverzeichnis 0. VORBEMERKUNG 3 0.1 Präambel 3 0.2 Inhalt und Verfahren des Landschaftsplanes 3

Mehr

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr