Bauen im Konsens mit Natur und Landschaft. 15, 16 BNatSchG (2009) / 1a BauGB Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Ökokonto nach BauGB

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1 Bauen im Konsens mit Natur und Landschaft 15, 16 BNatSchG (2009) / 1a BauGB Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Ökokonto nach BauGB Aufbau, Gliederung, Symbole by Waltraud Pustal Waltraud Pustal Freie Landschaftsarchitektin, Beratende Ingenieurin Hohe Straße 9/ Pfullingen Fon/Fax: (07121) / waltraud.pustal@t-online.de Internet:

2 Was ist ein Ökokonto? ein Vorsorgeinstrument der Gemeinden - Das Ökokonto ist ein Instrument, um vorsorgend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu bevorraten. Modell C: Ausgleich auf einer anderen Fläche, z.b. Umwandlung einer intensiv genutzten Wiese in Wald oder in eine Magerwiese geplante Bebauung mit Ausgleich Ausgleich erfolgt hier in einem zweiten Bebauungsplan + geplante Bebauung Der Ausgleich wird zeitlich vorgezogen und erst später dem Bebauungsplan zugeordnet! - Im Rahmen eines Ökokontos können Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und später refinanzieren. - In der Bebauungsplanung kann die Gemeinde auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen ( abbuchen ). 2/ 13

3 Rechtliche Grundlagen: Bundesrecht Baugesetzbuch (BauGB) 1 a Abs. 3 Satz 3 vom , zuletzt geändert (...) Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. (...) Baugesetzbuch (BauGB) 135 a Abs. 2 Satz 2 (...) Die Maßnahmen zum Ausgleich können bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt werden. Baugesetzbuch (BauGB) 200 a Satz 2 (...) Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. 3/ 13

4 Rechtliche Grundlagen: Landesrecht B.-W. (Nur für Vorhaben im Außenbereich, nicht Baurecht!) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) 22 vom 17. Dezember 2009, derzeit teilw. außer Kraft mit Inkrafttretung BNatSchG am (1) Wer im eigenen Interesse oder für andere ohne rechtliche Verpflichtung Maßnahmen durchführt, von denen dauerhaft günstige Wirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild ausgehen, kann eine Anrechnung als Kompensationsmaßnahme bei künftigen Eingriffen verlangen (Ökokonto), wenn 1. die Naturschutzbehörde der Maßnahme zuvor zugestimmt hat, 2. die günstigen Wirkungen zum Zeitpunkt der Anrechnung von der... Naturschutzbehörde festgestellt werden und 3. die Inanspruchnahme des Grundstücks... tatsächlich und rechtlich gesichert ist. Der Anspruch auf Anrechnung ist handelbar. (2)...Ermächtigung für Erlass einer Rechtsverordnung über das Führen von Ökokonten und den Handel... Die allgemeinen naturschutzfachlichen Anforderungen an die Geeignetheit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auch in der Bauleitplanung zu beachten 4/ 13

5 Welche Anforderungen werden an Ausgleichsflächen und -maßnahmen gestellt? Die Flächen müssen ökologisch aufwertbar sein. - Die Flächen dürfen nicht bereits Ausgleichsflächen sein oder durch andere Eingriffe bedroht werden. - Flächenverfügbarkeit und Sicherstellung - Dauerhaftigkeit - Es werden nur Ausgleichsmaßnahmen anerkannt, die nach dem erfolgt sind und nicht mit EU-Fördergeldern durchgeführt wurden Anderweitig geförderte Maßnahmen können nur für den nicht geförderten Teil angerechnet werden Maßnahmen zur Gewässerentwicklung werden in Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen - Den Gemeinden wird empfohlen, frühzeitig (vor dem Erwerb) die grundsätzliche Eignung von Ausgleichsflächen und Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. 5/ 13

6 Welche Vorteile bietet die Führung eines Ökokontos? Die Bebauungsplanung wird entlastet. Die Anwendung der Eingriffsregelung wird erleichtert. Gemeinde besitzt größeren Handlungsspielraum (zeitlich, räumlich). Bereits durchgeführte Maßnahmen können verwendet werden. Eine frühzeitige und aktive Bodenvorratspolitik trägt dazu bei, die Kosten zu senken. Eine andere Verwendung der Flächen ist bis zur Abbuchung möglich. Vorleistungen der Gemeinde sind vollständig refinanzierbar. Im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen als ökologische Zinsen berücksichtigt werden. Die Kommune kann konzeptioneller planen und umsetzen. Die Kommune erhält Überblick über die Naturschutzmaßnahmen. 6/ 13

7 Kostenerstattung nach 135 c BauGB Welche Kosten sind erstattungsfähig? Kosten für die Bereitstellung der Ausgleichsflächen (auch für Flächen, die von der Gemeinde bereitgestellt werden) Aufwand für die Planung und Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Entwicklungspflege (auch im Rahmen eines Ökokontos) Die Kosten können geltend gemacht werden, sobald die Grundstücke baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen 7/ 13

8 Umlegung von Maßnahmenkosten auf Grundstückspreise 1. Flächenpool anlegen 2. Maßnahmen festlegen Grundstück Umsetzbarkeit prüfen Umfang festlegen Kostenschätzung einholen 4. Umlegung auf Grundstückspreise Bereits umgesetzte Maßnahmen Reale Kosten zugrunde legen Grundstück Refinanzierung über: Kostenerstattungsbetrag der Gemeinde zu Deckung ihres Aufwands ( 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB) Flächen festlegen und Verfügbarkeit sichern 3. Umsetzung der Maßnahmen 1. Möglichkeit: mit Ökokonto (ÖK) Auswahl einer Maßnahme und benötigter Flurstücke 2. Möglichkeit: ohne ÖK, parallel zum B-Plan Noch nicht umgesetzte Maßnahmen Kostenschätz ung zugrunde legen? über städtebauliche Verträge Kosten auf Vertragspartner umlegen ( 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) Gemeinde kann Kosten auf Vorhabenträger oder Eigentümer der Grundstücke umlegen ( 135a Abs. 2 Satz 1 BauGB) Kosten können geltend gemacht werden, sobald Eingriffs-Grundstücke baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen ( 135a Abs. 3 Satz 1 BauGB) Gerechte Umlegung auf einzelne Grundstücke über verschiedene Verteilermaßstäbe ( 135b BauGB) Durchführung der Maßnahme im Vorgriff auf den Eingriff mit Wertsteigerung (Biotopentwicklung bis zur Zuordnung) reale Kosten bekannt Durchführung der Maßnahme zeitgleich mit dem Eingriff ohne Wertsteigerung nur Kostenschätzung bekannt 8/ 13

9 Regeleinrichtung für Einrichtung und Führung eines Ökokontos 1. Flächenvorauswahl Abschätzung des Ausgleichsbedarfs (Grundlage FNP) Gesamtörtliches Ausgleichskonzept (kommunal oder interkommunal) Prüfung der grundsätzlich geeigneten Flächen und Maßnahmen Auswahl vorrangig geeigneter Flächen und Maßnahmen (Grundlagen Landschaftsplan o.ä.) Beratung durch Abstimmung mit Naturschutzbehörden 2. Möglichkeiten der Flächenbereitstellung Flächen im Eigentum der Gemeinde (Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt) Erwerb, Tausch, Eintragung einer Grunddienstbarkeit Bodenordnungsverfahren Weitere Möglichkeiten zur Sicherung der Verfügbarkeit 3. Beschaffung der Flächen Anlage eines Flächenvorrats: Flächenpool Datenbank: - Flächenbevorratung - Zentrale Verwaltung der Maßnahmenblätter Maßnahmenblätter : - Dokumentation des Ausgangzustandes - Besitzverhältnisse - Schutzstatus - Lage - Angaben zum Flurstücks - Qualität der Flächen (Nutzung, Wertigkeit) - Photo zur Dokumentation des Ausgangszustandes 9/ 13

10 Regelablauf für Einrichtung und Führung eines Ökokontos 4. Maßnahmenpool: 5. Ökokonto: Durchführung vorgezogener Maßnahmen ökologische Verzinsung Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmenbevorratung) Dokumentation der Maßnahmen (auf den gleichen Maßnahmenbögen) Ökologische Verzinsung (Kontrollmanager) Abbuchung der Flächen und Maßnahmen in der Bauleitplanung Ermittlung der Anrechenbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen Zuordnung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen im Bebauungsplan Verwaltung durch Abfrage aus zentraler Datenbank Dokumentation der zugeordneten Maßnahmen 6. Auswirkungen auf die Bauleitplanung Flächennutzungsplan Landschaftsplan Bebauungsplan mit Umweltbericht Grünordnungsplan / Eingriffs- Ausgleichs- Bilanz Zuordnung zu konkretem Eingriff 10 / 13

11 Die Abfolge des Ökokontos 11 / 13

12 Was sind Biotopwertpunkte? Übersicht Landschaft ist in unterschiedliche Biotoptypen unterteilt Jeder Biotoptyp bekommt einen Grundwert/ eine Punktzahl zugeteilt Pauschal: je hochwertiger die Fläche, desto höher die Punktzahl Unterscheidung zwischen Bestand und Planung eines Biotoptyp Aufwertungsbeispiele: Bestand Acker: 4 P./m² Planung Fazit: Aufwertung der Fläche: 12 P./m² Bestand Acker: 4 P./m² Fettwiese mit Streuobst: 16 P./m² Planung Ausweisung eines Ackerrandstreifens: Fettwiese: 13 P./m² Bestand Stark ausgebauter Bachabschnitt: 8 P./m² Planung Naturnaher Bachabschnitt: 28 P./m² Fazit: Aufwertung der Fläche: 9 P./m² Bestand Intensivgrünland: 6 P./m² (mit angrenzendem Bach) Planung Gebüsch feuchter Standorte: 21 P./m² (an Bach) Fazit: Aufwertung der Fläche: 20 P./m² Fazit: Aufwertung der Fläche: 15 P./m² 12 / 13

13 Quellenverzeichnis Bayerisches Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.) (2003): Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft CD-Rom. München Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), m. W. v. 01. März 2010 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2585) Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz Baden- Württemberg NatSchG) vom (GBl. vom , S.745, ber. GBl. 2006, S.319), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809) derzeit teilw. außer Kraft mit Inkrafttretung BNatSchG am / 13

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