Zusammenfassende Erläuterungen zur Bodenschutz- Informationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises vom

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1 Der Landrat Zusammenfassende Erläuterungen zur Bodenschutz- Informationsveranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises vom Verfahrensweise zur Berücksichtigung des Bodenschutz in der Bauleitplanung Die Belange des Schutzgutes Boden sind im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. 1a Abs. 2 und 3 BauGB in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass von der Gemeinde / Stadt im Bauleitplanverfahren folgende Schritte abzuarbeiten sind: 1. Sollte eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant werden, ist die Notwendigkeit zu begründen. 2. Es ist zu prüfen, ob eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. 3. Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Minimierungsmaßnahmen quantitativ zu erfassen und mit den Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen zu bilanzieren. Dabei ist der Boden-Ist-Zustand der Ausgleichsfläche die Basis zur Beurteilung der bodenfunktionsverbessernden Maßnahmen. 4. Vor Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. Zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung bezüglich des Schutzgutes Boden empfiehlt der Rhein-Sieg-Kreis das Verfahren zur quantifizierenden Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Böden / Standorte entworfen vom Planungsbüro Ginster und Steinheuer, fortentwickelt von Diplom-Geograph Hans-Gerd Steinheuer. 2. Eingriffskompensation / Nutzung Ökokonto Bei der Kompensation sind sowohl die Eingriffe in das Schutzgut Boden als auch die Biotopwertverluste auszugleichen. Optimalerweise wird eine Kompensationsmaßnahme gewählt, die beides ausgleichen kann. Im ungünstigsten Fall kann es sein, dass separate Kompensationsmaßnahmen durchzuführen sind (vgl. Abb. 1 und Abb. 2).

2 Abbildung 1: Darstellung der Eingriffsbilanz in die Schutzgüter Abbildung 2: Darstellung der Ausgleichsbilanz (Beispiele) 2

3 Die Fallkonstellation III könnte z.b. eintreten, wenn im Zuge des Ausgleichs für den Biotopwertverlust der bindige Oberboden abgeschoben wird, so dass sich auf dem Standort eine an die mageren Bedingungen angepasste Flora und Fauna entwickeln kann. Bei jeder Kompensationsmaßnahme ist einzelfallbezogen zu ermitteln, wieviel Biotopwertpunkte und wieviel Bodenfunktionswertpunkte erzielt werden. Bei einem Rückgriff auf das kommunale Ökokonto zum Ausgleich des Eingriffs in das Schutzgut Boden und des Biotopwertverlustes müssen die Defizite auf eine auszugleichende Fläche bezogen werden, da Biotopwertpunkte und Bodenfunktionswertpunkte nicht vergleichbar sind und auch mathematisch in keine feste Beziehung zueinander gesetzt werden können. Maßgebend für die Eingriffskompensation ist dann die jeweils größere Fläche. Beispiel: Zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut A (150 A-Werteinheiten) wird für die aus dem Ökokonto gewählte Maßnahme eine Fläche von m² benötigt. Zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut B (5 B-Werteinheiten) sind je nach benötigter Fläche für deren Ausgleich drei mögliche Szenarien denkbar (siehe Abbildung 3). Abbildung 3: Darstellung der aus dem Ökokonto auszubuchenden Fläche bei Berücksichtigung der Eingriffsbilanzierung für Boden und Biotope 3

4 Die oben angeführten Abbildungen zeigen, in welcher Form die Eingriffe in die Schutzgüter (Boden und Biotop) im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen zu kompensieren sind. Durch die Wahl einer geeigneten Ausgleichsmaßnahme / von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen kann sowohl der Kompensationsaufwand (vgl. Abbildung 2 Fall I) als auch der zu kompensierende Flächenbedarf minimiert werden (vgl. Abbildung 3 Fall I). Maßnahmen des Ökokontos sind multifunktional nutzbar. Noch nicht in Anspruch genommenen Flächen aus dem Ökokonto können, sofern sie eine Verbesserung für die Bodenfunktionen bewirken, unter Berücksichtigung des Bodenausgangszustandes nachbilanziert werden (Ermittlung der Bodenfunktionswertpunkte) und für den Ausgleich der Eingriffe in das Schutzgut Boden herangezogen werden. Auf den gemeinsamen Erlass des MBV und MUNLV vom und den Leitfaden Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB LABO 2009 unter den Links und wird hingewiesen. Die Untere Bodenschutzbehörde steht für eine fachliche Beratung gerne zur Verfügung. Anhang: Beispiel einer Eingriffskompensation Eine Gemeinde plant eine Änderung des Bebauungsplanes. Auf einer derzeit als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzten Fläche (2.000 m²) soll eine Wohnbebauung realisiert werden. Nach Ludwig wurde für die ackerbaulich genutzte Fläche ein Biotopwert von Biotopwertpunkten (BWP) ermittelt. Im Zuge der Baumaßnahme werden 800 m² Boden versiegelt und m² Boden muss profiliert werden. Nach dem Verfahren Ginster und Steinheuer wurde dem Boden eine mittlere / mittel-geringe Wertstufe zugeordnet. Hieraus ergibt sich ein Eingriffswert von Bodenfunktionspunkten (BFP). Im Bebauungsplangebiet werden auf der profilierten Fläche von m² Hausund Nutzgärten angelegt. Dadurch verringert sich der Eingriff in die Biotope um BWP und der Eingriff in den Boden um 420 BFP. Es ergibt sich ein externer Kompensationsbedarf von BWP und -820 BFP (siehe Tabelle 1). 4

5 Schutzgut interne Bilanzierung externer Kompensationsbedarf Biotop Eingriffsfläche m² m² * 8 = BWP interner Ausgleich, Hausgärten: m² * 7 = BWP Boden Eingriffsfläche m² (davon 800 m² Versiegelung und m² Bodenprofilierung geplant) 800 m² * -0,8 = -640 BFP m² * -0,5 = -600 BFP Tabelle 1: Externer Kompensationsbedarf interner Ausgleich, Hausgärten auf verändertem Standort, extensive Folgenutzung: m² * 0,35 = 420 BFP = BWP (-600) = -820 BFP 3.1 Kompensation durch Ersatzmaßnahmen Die Gemeinde plant die Renaturierung einer ehemaligen kommunalen Kläranlage, die zu 100% versiegelt ist und einen Biotopwert von 0 BWP aufweist. Auf der Fläche soll nach der Renaturierung eine extensive Grünlandbeweidung stattfinden. Die Kläranlage besitzt eine Grundfläche von m². Nach Durchführung der geplanten Maßnahme hat die Fläche einen Biotopwert von BWP. Durch die Renaturierung, verbunden mit der Herstellung einer standorttypischen Bodenprofilierung ergibt sich ein Gewinn von 960 BFP. Nach Bilanzierung der externen Kompensationsmaßnahme mit dem Kompensationsdefizit ergibt sich ein Überschuss von BWP und 140 BFP, der für weitere Maßnahmen genutzt werden kann (siehe Tabelle 2). 5

6 Schutzgut Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Biotop m² * 20 = BWP Gewinn externer Kompensationsbedarf: BWP Bilanzierung = BWP Boden m² * 0,8 = 960 BFP Gewinn externer Kompensationsbedarf: -820 BFP Bilanzierung = BFP Tabelle 2: Eingriffs- / Ausgleichbilanzierung Defizit / Überschuss benötigter externer Flächenbedarf für den Ausgleich BWP 380 m² (berechnet auf Grundlage des Kompensationsbedarfs von BWP bei einem Biotopwert von 20 BWT / m²) BFP 1025 m² (berechnet auf Grundlage des Kompensationsbedarfs von -820 BFP bei einem Bodenwert von 0,8 BFT / m²) 3.2 Kompensation durch Abbuchung aus dem Ökokonto Die Kompensation der BWP und der -820 BFP soll durch Abbuchung aus dem Ökokonto erfolgen. Bei der durchgeführten Ökokontomaßnahme wurde ein m² große Ackerfläche in eine Streuobstwiese umgewandelt, wodurch der Ökokontofläche BWP gutgeschrieben wurden. Die Bilanzierung der durch die Umwandlung erzielten bodenfunktionsverbessernden Maßnahmen ergab bei einer nach dem Verfahren Ginster und Steinheuer ermittelten mittel bis geringen Wertigkeit der Ackerböden eine Aufwertung von * 0,3 = BFP (siehe Tabelle 3). Größe der Ökokontofläche Gutschrift Biotopwertpunkte Verhältnis BWP/Fläche m² BWP 6 BWP/m² Tabelle 3: Wertigkeit der Ökokontofläche Gutschrift Bodenfunktionspunkte Verhältnis BFP/Fläche BFP 0,3 BFP/m² Zur Kompensation der BTW wird eine Fläche von 7.600/6 = m² und zur Kompensationen der Eingriffe in die Bodenfunktionen in Höhe von -820 BFP eine Fläche von 820/0,3 = 2733 m² benötigt. Für die Kompensation aller Schutzgüter ist das Schutzgut relevant, das zur Kompensation einen größeren Flächenbedarf benötigt. Aus dem Ökokonto ist somit eine Fläche von 2733 m² auszubuchen und steht somit für weitere Kompensationsleistungen nicht mehr zur Verfügung. Anlagen: - Vortrag 1 Bodenschutz in der Bauleitplanung, Gabriele Strüwe 6

7 - Vortrag 2 Eingriffsbewertung von Böden, Bodenbewertungsverfahren zum Bodenschutz, Hans-Gerd Steinheuer - Vortrag 3+4 Eingriffsbewertung von Böden, Integration der Bodenbewertung Doppelausgleich oder Verrechnung, Rolle des kommunalen Ökokontos, Christoph Rüter - Verfahren zur quantifizierenden Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Böden / Standorte, entworfen vom Planungsbüro Ginster und Steinheuer aus Meckenheim (Rheinland), fortentwickelt von Diplom-Geograph Hans-Gerd Steinheuer, Stand: November2015 7

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