EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG nach 21 BNatSchG
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- Guido Reuter
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1 K M B Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten Stadtplaner und beratende Ingenieure Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Tiefbauplanung, Strassenplanung Brenzstrasse Ludwigsburg Telefon / Telefax / mailbox@kmbonline.de Kreis: Ludwigsburg Gemeinde: Pleidelsheim EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG nach 21 BNatSchG zum Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet X Projektnummer 1598 Ludwigsburg, den Bearbeiter/in: Sibylle Leibfritz, Landschaftsarchitektin / Andreas Tiefau, Landschaftsplaner i.a. U. Müller
2 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 2. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH SCHUTZGUT BODEN SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN... 7 ANLAGEN: Grünordnungsplan: 1.1 Bestands- und Konfliktplan 1.2 Maßnahmenplan
3 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 3 1. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw. deren Vollzug zu Eingriffen in den Naturhaushalt gemäß 14 BNatSchG bzw. 20 NatSchG BW führt. Im vorliegenden Fall ist der Eingriff erforderlich und insgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich sind Minimierungsmaßnahmenvorgesehen. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich im Untersuchungsgebiet nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders schützenswerte Bereiche handelt. Für die Schutzgüter, bei denen Eingriffe entstehen, werden Einzelbilanzen aufgestellt. Für das Schutzgut Flora, Fauna, Biotopstrukturen werden immer Einzelbilanzen erstellt, da sie Indikatorfunktion besitzen. Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt im weiteren Verfahren. Diese werden dem verbleibenden Eingriff gegenübergestellt. Durch den Eingriff ergeben sich erheblichebeeinträchtigungen bei dem Schutzgut Boden. Im Rahmen der nachfolgenden Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltministeriums DAS SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG (1.Auflage, Juni 2006) für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung Baden-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNGOKTOBER An dieser Stelle wird auf die Benutzerhinweise aus der o.g. Arbeitshilfe zur Biotoptypenbewertung hingewiesen. Im dortigen Kapitel werden hinsichtlich der Grenzen der bilanzierenden Bewertung folgende Aussagen getroffen: "Die in einem Planungsgebiet ermittelten Biotopwertigkeiten lassen sich bilanzieren: für dieeinzelnen Biotoptypen oder als Gesamtbilanz des betrachteten Gebiets. Eine Gesamtbilanzkann insbesondere einer zusammenfassenden Ergebnisdarstellung im Verfahren dereingriffs-/ Ausgleichsregelung und somit einem Überblick und einer Orientierung dienen. Nicht geeignet ist sie jedoch als alleinige Basis für eine Konfliktanalyse oder für die Ableitunggeeigneter Kompensationsmaßnahmen. Ermittelt wird nämlich mit der Gesamtbilanz der Durchschnittswert der Biotope, der für sichallein aber nicht Ausdruck des Konfliktpotenzials ist, und aus dem allein sich auch keinekonkreten Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen ableiten lassen. Die Konfliktanalyseund die Ableitung von Kompensationsmaßnahmen muss daher stets auf Grundlage derbetroffenen Biotoptypen vorgenommen werden." Daraus abgeleitet werden in der Bilanzierung des Schutzgutes Flora/Fauna/Biotopstrukturen lediglich die von erheblichen Beeinträchtigungen betroffenen Biotopstrukturen bewertet. Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem Sachverhalt insoweit Rechnung getragen, als dass ein Ausgleich innerhalb des Schutzgutes Boden in der Regel nicht erfolgen kann. Eine schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter positiv aus.
4 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite SCHUTZGUT BODEN Zur Ermittlung der versiegelten Fläche wird von der maximal zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche (Grundflächenzahl GRZ) ausgegangen. Im geplanten Gewerbegebiet ist die GRZ mit 0,8 festgesetzt. Eine GRZ-Überschreitung ist nicht vorgesehen. Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt gemäß der Arbeitshilfe Das Schutzgut Boden in der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung (1.Auflage, Juni 2006) funktionsbezogen. Der Kompensationsbedarf wird anhand folgender Formel in Hektarwerteinheiten (hawe) berechnet: KB [hawe] = F [ha] x (BvE BnE) Kompensations- bedarf [hawe] = Eingriffsfläche [ha] x (Bewertungsklasse voreingriff Bewertungsklasse nach Eingriff) Schutzgut Boden Bestand Planung Bilanz in m² in m² Versiegelte Flächen teilversiegelte Flächen Unversiegelte Flächen ha Bodenfunktion Eingriffsfläche Wertstufe Kompensationsbedarf in ha in % vorher nachher Faktor in hawe Versiegelungsfläche 2,15 Filter und Puffer Teilversiegelte Fläche 0, ,03 natürliche Böden WS 2,66 (Mittelw ert) 2,13 2,45 0 2,45 5,21 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Teilversiegelte Fläche 0, ,03 natürliche Böden WS 3,33 (Mittelw ert) 2,13 3,55 0 3,55 7,54 Standort für Kulturpflanzen Teilversiegelte Fläche 0, ,03 natürliche Böden WS 4 (Mittelw ert) 2, ,38 Gesamtfunktionsverlust 19,21
5 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 5 Schutzgut Boden Dachbegrünung in m² Flachdächer oder flach geneigte Dächer ca % der Dachflächen sind extensiv zu begrünen ha Bodenfunktion Fläche begrünt Wertstufe Minimierungswirkung in ha vorher nachher Faktor in hawe 0,16 Filter und Puffer Dachbegrünung 0, ,16 Summe 0,16 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Dachbegrünung 0, ,16 Summe 0,16 Standort für Kulturpflanzen Dachbegrünung 0, ,16 Summe 0,16 Gesamtfunktions-Aufwertung 0,48 Die Dachflächen wurden folgendermaßen ermittelt: Es ist eine Überbauung von bis zu 80 % der Grundstücke möglich. Da allerdings noch versiegelte Flächen für Einfahrten, zur Parkierung usw. benötigt werden, ist es wahrscheinlich, dass nur ca. 60% der Grundstücke (ca m 2 ) überbaut werden. Von diesen Dachflächen sind 10% zu begrünen (=1570m 2 ). Die mit extensiver Dachbegrünung versehenen Flächen wurden zuvor als bebaute, völlig versiegelte Flächen mit der Wertstufe 0 bewertet. Als dachbegrünte Flächen erhalten sie die Wertstufe 1. Die Dachbegrünung bewirkt somit die Aufwertung um eine Wertstufe. In hawerteinheiten beträgt das Plus 0,53 hawe. Eingriffe, wie sie durch Verdichtung oder bauzeitliche Beeinträchtigungen entstehen, fließen in die Berechnung nicht mit ein, da zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Flächeninanspruchnahme nicht festgestellt werden kann. Es ergibt sich unter Anrechnung der Dachbegrünung ein Gesamtfunktionsverlust für Eingriffe von 19,21 hawe -0,48 hawe = 18,73 hawe, der weder funktional im räumlichen Zusammenhang noch funktional ohne engeren räumlichen Zusammenhang noch funktionsübergreifend im Schutzgut Boden (Planextern, - intern) erfolgen kann. Um die schutzgutübergreifende Kompensation durchführen zu können, wird das Defizit im Schutzgut Boden monetär quantifiziert. Dies erfolgt in Anlehnung an die Rahmensätze der AAVO (Ausgleichsabgabenverordnung) (1 bis 5 Euro pro m²). In Abstimmung mit dem Landratsamt ist der Maximalwert von 5 in Ansatz zu bringen. Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die drei Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter und Puffer für Schadstoffe
6 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 6 ein maximales Defizit von 12 Werteinheiten je Hektar (hawe) anfallen, und zwar von maximal Stufe 4 auf minimal Stufe 0, d.h. 4 Werteinheiten pro Bodenfunktion. Werden die drei Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das Schutzgut Boden insgesamt ein Defizit von 12 hawe entstehen. Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der AAVO kann somit ein monetärer Wert von je hawe (= / 12) angesetzt werden. Bei dem vorliegenden Gesamtfunktionsverlust ergibt sich ein Defizit von rund 18,73 hawe x = ,18
7 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 7 Literatur 1.2. SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN Flora / Biotopstrukturen Biotopwert Bestand Fläche Grund- Faktor Punkte in m² wert Versiegelte Flächen Gebäude Straße, Weg völlig versiegelt Weg, teilversiegelt Unversiegelte Flächen Fettwiese Zierrasen Grasreiche Ruderalvegetation Acker Feldhecke Verkehsgrün Einzelbäume Stück StU in cm 45.30a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume Summe in m² Summe in Biotopwertpunkten Planung Fläche Grundin m² wert Versiegelte/teilversiegelte Flächen gesamtes Gewerbegebiet bebaut oder versiegelt, ohne Dachbegrünung (GRZ 0,8) Straße, Weg, völlig versiegelt Weg, teilversiegelt Dachbegrünte Flächen Unversiegelte Flächen Grasreiche Ruderalvegetation Feldhecke (Pfg im GE) Feldhecke (Pfb) Verkehrsgrün Einzelbäume (pfb 1) Stück StU in cm 45.30a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume a Einzelbäume Einzelbäume (pfg 3) 45.30a Einzelbäume Summe in m² Summe in Biotopwertpunkten Differenz Planung - Bestand
8 Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet X" Seite 8 Literatur Erläuterung zur Bilanz Aus vorstehender Gesamtbilanz lässt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu Beeinträchtigungen des Schutzgut-Teilaspekts FLORA führt. Der Teilaspekt FAUNA bleibt hierbei zunächst unbetrachtet. Bei der Umsetzung des Vorhabens gehen überwiegend geringwertige Biotopflächen wie Ackerland zugunsten von Gewerbegebietsflächen verloren. Da da die Ackerflächen einen etwas höherwertigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten als die geplanten Gewerbeflächen, entsteht insgesamt ein Defizit. Durch Festzsetzung von Pflanzbindungen für bestehende Feldhecken und Einzelbäume kann der Eingriff minimiert werden. Gleichzeitig wird zur äußeren Eingrünung (pfg2) ein flächiges Pflanzgebot an der Südgrenze festgesetzt und innerhalb des Plangebiets werden Pflanzgebote für Einzelbäume (pfg1 und 3) und zur Dachbegrünung (pfg4) festgelegt. Die Pflanzgebote können den Eingriff minimieren, jedoch nicht ausgleichen. Es besteht ein Kompensationsdefizit für das Schutzgut Flora, Biotopstrukturen. Um eine schutzgutübergreifende Bewertung zu ermöglichen, ist es notwendig hierfür eine gemeinsame "Einheit" festzulegen. Hierbei hat sich gezeigt, dass eine monetäre Gegenüberstellung eine solche Transformation ermöglicht. So wird, gemäß einem Fachbeitrag für Biotopwertpunkte folgender monetärer Betrag festgelegt: Biotopwertpunkte entsprechen monetärem Kompensationswert bzw. 1 BWP entspricht 0,25 Hieraus ergibt sich folgender Betrag: BWP x 0,25 /BWP = 5.114,75 Fauna Eine faunistische Untersuchung für das Plangebiet wurde im Juni 2013 durchgeführt: Insgesamt wurden 17 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Alle Brutplätze der nachgewiesenen Vogelarten befinden sich außerhalb des Plangebiets bzw. sind nicht von der Planung betroffen. Tötungen von Individuen sind daher ausgeschlossen und Verbotstatbestände nach 44 Abs.1 Nr.3 BNatSchG werden nicht erfüllt. (vgl. Artenschutzrechtlichen Prüfung zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Zeppelinstraße von Dipl.-Biol. Dieter Veile, Juni 2013) Zauneidechsen wurden im Juni 2013 nicht angetroffen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum benachbarten Gebiet Handwerker- und Gewerbehof 3.BA wurden jedoch im Juni 2012 im Bereich des Schuppens Zauneidechsen nachgewiesen. Hier befindet sich ein größeres Lager von Sandsteinblöcken (s. Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Handwerker- und Gewerbehof 3.BA von Dipl.-Biol. Dieter Veile) Im weiteren Verfahren werden, um Verbotstatbestände nach 44 Abs.1 Nr.3 BNatSchG zu vermeiden, geeignete Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen festgelegt.
VORLÄUFIGE Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach 21 BNatSchG
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