Der Bodenschutz in der Bauleitplanung. Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
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- Roland Lange
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1 Der Bodenschutz in der Bauleitplanung Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
2 Der Boden im BauGB, BBodSchG, BNatSchG Bauleitplanerische Umsetzung - Eingriffsregelung - Bauleitplanerische Abwägung Träger öffentlicher Belange (TöB) Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
3 Der Boden im BauGB, BBodSchG, BNatSchG BauGB Bodenschutzklausel seit 1987 ff. Novelle 2013 => 1a Abs. 2 und 3 Vorschrift des Abs. 2 stellt einen hervorgehobenen abwägungsbeachtlichen Belang (Abwägungsdirektive) dar sparsamer Umgang, Maßnahmen der Innenentwicklung, etc. Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen/ Wald BauGB regelt Verfahren abschließend Grundsätze in Abwägung ( 1 Abs. 7) berücksichtigen in der Abwägung auch Vermeidung und Ausgleich ( => Eingriffsregelung) berücksichtigen Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
4 Der Boden im BauGB, BBodSchG, BNatSchG BNatSchG Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung fachliche Direktiven z.b. gem. 15 (1) sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen => zielt nicht auf Unterlassung, sondern z.b. auf schonendere Standorte BBodSchG Auslegung der fachlichen Anforderungen des Bodenschutzes verfahrenstechnisch ausschließlich BauGB!!! Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
5 Bauleitplanerische Umsetzung Analog Einführung der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung => Unsicherheiten in der Planungspraxis Kommunen Planungsbüros Fachgutachter Rolle der Träger öffentlicher Belange (TöB) Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
6 Bauleitplanerische Umsetzung Gem. 1(6) Ziff. 7a BauGB sind insbesondere zu berücksichtigen: die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt ( ) Ziel: möglichst keine Beeinträchtigung dieses Gefüges i.s. von Störungen ( voraussichtlich erhebliche Beeinträchtigungen ) Eingriffsregelung anzuwenden nach 1a Abs. 3 BauGB Voraussetzung: ordnungsgemäße Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung Eingriffsregelung nach 1a (3) BauGB in die Abwägung nach 1(7) BauGB eingebunden; d.h. Vermeidungs- und Ausgleichsgebot sind kein striktes (bindendes) Recht Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
7 Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung Achtung Stand 2001: ggf. Änderung der und Absätze Quelle: U. Kuschnerus (2001): Der sachgerechte Bebauungsplan S. 143
8 Bauleitplanerische Umsetzung Abwägung Betrachtung nicht nur der Vorteile für Natur und Landschaft, sondern auch nachteilig berührter (privater/ öffentlicher) Belange Es gilt regelmäßig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit => z.b. auch Kosten/ Folgekosten öffentlich/ privat insbesondere Vereinbarkeit mit verfolgten städtebaulichen Zielen betrachten => unverhältnismäßige Abstriche an städtebaulicher Zielsetzung hat Plangeber auch im Interesse von Natur u. Landschaft nicht hinzunehmen Keine unverhältnismäßigen Opfer => Keine Vermeidungs- u. Ausgleichsmaßnahmen um jeden Preis Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
9 Träger öffentliche Belange (TöB) Aufgabe des TöB gem. 4 BauGB: U.a. Informationen, die für die ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, d.h. => Keine Vorwegnahme der Abwägung => Keine Gefälligkeitsstellungnahme => RSK ULB/ UBB: objektive Bewertung des Eingriffs bzw. funktionsbezogenen Ausgleichs als Teil des kommunalen Abwägungsmaterials Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
10 Träger öffentlicher Belange (TöB) Integrative Betrachtung von Eingriffen in Boden, Fauna, Flora etc. erforderlich, da ein Naturhaushalt (keine Addition von Eingriffen!!!) => Verschneidung Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gabriele Strüwe / RSK 61.2 Raumplanung und Regionalentwicklung
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28 EINGRIFFSBEWERTUNG VON BÖDEN Vortrag 3 & 4 Integration der Bodenbewertung Doppelausgleich oder Verrechnung Rolle des kommunalen Ökokontos Christoph Rüter - Amt für Natur- und Landschaftsschutz Verhältnis Biotopbewertung - Bodenbewertung Foto Biotoppotenzial Foto Bodenpotenzial 1
29 Verhältnis Biotopbewertung - Bodenbewertung Foto Apfel und Birne Bewertungsverfahren Foto Apfel Foto Birne z.b. Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung 2008 Verfahren Froelich + Sporbeck 1991 z.b. Ginster & Steinheuer
30 Bewertungsverfahren Zielsetzung: quantifizierende Eingriffs-Ausgleichsbilanz Ergebnisse: Kompensationsumfang in Biotopwertpunkte (BWP) Bodenfunktionspunkte (BFP) Umrechung über Fläche (m²) möglich Dazu ein Beispiel Bestand: m² Intensivgrünland auf einem verbreiteten Pseudogley Maßnahme: m² Streuobstwiese auf einem verbreiteten Pseudogley 3
31 Biotopbewertung nach Froelich + Sporbeck (in Biotopwertpunkten, BWP): Bestand: Maßnahme: Biotoptyp EA 31 = 11 BWP m² X 11 = BWP Biotoptyp HK 21 = 17 BWP m² X 17 = BWP Wertsteigerung: BWP 6 BWP/m² Bodenbewertung nach Ginster und Steinheuer (in Bodenfunktionspunkten, BFP): Bestand: Maßnahme: Wertsteigerung: Boden v Bedeutung mittel-gering, Nutzung intensiv m² X (--) = 0 (ohne Eingriff) Boden v Bedeutung mittel-gering Nutzungsaufgabe (Naturschutz) m² X (+ 0,3) = BFP BFP Þ 0,3 BFP/m² 4
32 Kompensationsleistung 1 m² Streuobstwiese generiert: 6 Biotopwertpunkte 0,3 Bodenfunktionspunkte Muss der Bodenausgleich künftig gesondert "aufgesattelt" durchgeführt werden? Kompensationsumfang in m² Boden Biotop Gesamt NEIN! 5
33 Bodenkompensation wird mit dem Biotopausgleich verrechnet" Kompensationsumfang in m² Boden Biotop Gesamt Þ maßgeblich für den Ausgleich ist die Säule mit dem größeren Kompensationsumfang Multifunktionale Kompensation Biotophaushalt Bodenhaushalt Artenschutz (CEF-Maßnahmen) Landschaftsbild/Erholung 6
34 Ökokonto Maßnahmen des Ökokontos multifunktional nutzbar Flächen- verbleiben- Gutschrift Flächen- anteil der der Stand Aus- Datum / (nach größe der Abbuchung / Abbuchung aus Kompensati Ökokonto Ökokonto- Stand zug Abnahme- Kompensations- Abnahme) Gesamtmaß- Eingriffsverursachende Kompensationsm Abbuchung onsmaßnah Flächen- Maßnahme Ökokonto Nr. termin maßnahme (BWP) nahme in m² Maßnahme aßnahme (BWP) me in m² anteil in m² (BWP) (BWP) Sonstiges ÖK 01 - Streuobstwiese Eingriff 01 - Bauvorhaben ÖK Müller Streuobstwiese Eingriff 02 - Wintergarten ÖK Schmitz Streuobstwiese Eingriff 03 - B-Plan ÖK 01 - Umrechnung über Bodenausgleich Streuobstwiese Fläche Eingriff Abbruch ÖK Schuppen Streuobstwiese CEF - Steinkauz ÖK 01 - Streuobstwiese Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 7
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