Kompensation und Ökokonto: Rechtliche und praktische Situation in Deutschland

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1 Kompensation und Ökokonto: Rechtliche und praktische Situation in Deutschland (Ausgleichsagenur SchleswigHolstein GmbH)

2 Gliederung 1. Wer ist die Ausgleichsagentur 2. Eingriffsregelung / Ökokonto 3. Ökokonten der Stiftung Naturschutz Von der Idee zur Anerkennung und zur Umsetzung 4. Ökokonten im Wald

3 Ausgleichsagentur SH 100%&ige Tochter der Stiftung Naturschutz Gründung Dezember 2007 Geschäftsführung: Heinrich Rottmann Koordination und Entwicklung von Ökokonten / Kompensationsflächen der Stiftung Naturschutz Umsetzung von Kompensations& Artenschutz& Kohärenzsicherungsmaßnahmen Ansprechpartner für Vorhabenträger und Behörden Vermarktung der Ökokonten / Ausgleichsflächen

4 Ausgleichsagentur SH Heide- und Trockenrasen (Kohärenzausgleich) Schwarzstorch (allg. Artenschutz) > 100 Ökokonten in allen Kreisen u. Naturräumen Schleswig&Holsteins Bis heute ca ha Ökokonten, Wert ca.14 Mio Ökopunkte (Äquivalent m²) Feuchte Dünentälchen, Kalktrockenrasen, Graudünen (Kohärenzausgleich) Kreuzkröte (FCS) Moorfrosch (CEF) Krebsscheren (CEF)

5 Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung ist das Instrument des flächendeckenden Naturschutzes (Regelungen in den 13&19 BNatSchG, BauGB). Ziel: Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes in der Normal& Landschaft, nicht nur in naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten. Grundidee Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft: Negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft sind zu vermeiden und zu minimieren. Verursacherpflicht: Wer durch ein (Bau)Vorhaben spezifische Funktionen von Natur und Landschaft (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaftsbild) beeinträchtigt, muss diese Beeinträchtigung entsprechend kompensieren.

6 Eingriffsregelung Vermeidungs und Kompensationsgrundsatz: 1. Vermeidbare Beeinträchtigungen müssen vermieden werden. 2. Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen minimiert werden. 3. Verbleibende unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen kompensiert werden. Vermeidung Minimierung Kompensation Ersatzgeld Ausgleich und Ersatz gleichgestellt (seit 2009), d.h. Beeinträchtungen sind funktional auszugleichen oder es sind gleichwertige andere Aufwertungen vorzunehmen. Kompensation durch vorgezogene Ausgleichs& und Ersatzmaßnahmen (Ökokonten, Flächenpools) möglich ( 16 BNatSchG)

7 Ökokonten Was sind Ökokonten? Maßnahmen des Naturschutzes (ohne öffentliche Förderung oder Verpflichtung) können als bevorratende Kompensationsmaßnahmen (Ökokonten) anerkannt werden (BNatSchG/LNatSchG)

8 Voraussetzungen Ökokonto 1. Keine öffentlich&rechtliche Verpflichtung oder Förderung der Maßnahme 2. Maßnahme mit dauerhaft günstigen Wirkungen auf den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild 3. Maßnahme auf einer aus naturschutzfachlicher Sicht aufwertungsfähigen Fläche 4. Mindestgröße i. d. R m² innerhalb und m² außerhalb des Schutzgebiets& und Biotopverbunds 5. Berücksichtigung der Landschafts& und Bauleitplanung

9 Vorteile Ökokonto Effektive und professionelle Umsetzung von hochwertigen Kompensationsmaßnahmen Flächensicherung und zeitliche Umsetzung der Kompensation vor dem Eingriff Synergien mit bestehenden Naturschutzprojekten Bündelung vieler & z.t. kleiner & Kompensationsmaßnahmen in größeren, damit ökologisch wertvolleren Naturschutz& projekten Erhöhung der Planungssicherheit Schlankere Verfahren, Kostenreduktion Übertragung der Kompensationsverpflichtung

10 Von der Idee zur Anerkennung Zuständigkeit Stiftung Naturschutz Ausgleichsagentur Naturschutzbehörde Grunderwerb SNSH zum Zweck eines Ökokontos (ohne Fördermittel) Vorabstimmung der Entwicklungsziele mit Naturschutzbehörde (UNB) Erfassung Ist-Zustand (Biotoptypen, ggf. Tierarten) Entwicklungskonzept (Biotopentwicklung / Artenschutz) Beantragung Ökokonto bei Naturschutzbehörde

11 Von der Anerkennung zur Umsetzung Zuständigkeit Stiftung Naturschutz Ausgleichsagentur Naturschutzbehörde Anerkennung Ökokonto Bewertung Ökopunkte Führung Ausgleichsflächenkataster durch Naturschutzbehörde Maßnahmenumsetzung Flächenverwaltung dauerhafte Erhaltungspflege u. Monitoring ggf. ergänzende Maßnahmen Kalkulation Vollkosten ( / m² Ökopunkt) Vermarktung der Ökopunkte (Nutzungsrechte) an Eingreifer Ausbuchung Ökopunkte (genehmigungsrechtliche Zuordung) durch Naturschutzbehörde

12 Bestand / Entwicklungskonzept Kleingewässeranlage Intensivgrünland Grabenstaue Acker Binnenvernässung Grünland unterschiedlicher Feuchtestufen, extensiv

13 Bewertung eines Ökokontos 1 Ökopunkt = 1 m² Kompensationsfläche, ÖP sind handelbar Basiswert (Ausgangsbiotope, Anrechnungsfaktoren nach Ökokonto&VO) + Zinsen (3 % p.a., höchstens 30 %) + Zuschlag Artenschutz (5&70% vom Basiswert) oder Zuschlag Biotopschutz (50% vom Basiswert) + Zuschlag Lage (10% vom Basiswert)

14 Bewertung eines Ökokontos

15 Ökokonto im Wald Pülser Vieh Gesamtgröße: ca. 39 ha Schutzgebiet FFH-Gebiet Biotoptyp: Vorrangig intensiv genutzter, stark entwässerter Buchenwald

16 Ökokonto im Wald Naturschutzfachliche Ziele: Biotope Umbau von Nutzwald in Urwald Herstellung eines naturnahen Wasserhaushaltes Entwicklung eines naturnahen Laubwalds Förderung von Alt- und Totholzentwicklung Entwicklung strukturreicher Waldsäume Rückbau Wegesystem

17 Ökokonto im Wald Naturschutzfachliche Ziele: Arten Förderung streng geschützter Arten Amphibien: Vögel: Kammmolch, Moorfrosch, Laubfrosch u. a. Uhu, Seeadler, Rotmilan, Schwarzspecht, Kranich, Eisvogel, Waldwasserläufer Fledermäuse: Waldfledermausarten (u. a. Bechsteinfl., Große Bartfl., Fransenfl., Rauhhautfl. Wirbellose: Große Moosjungfer

18 Ökokonto im Wald Maßnahmen Aufgabe der Holznutzung (seit 2007) Freistellen von Altbäumen (seit 2007) Aufhebung der Binnenentwässerung (seit 2008) Rückbau Erholungswege ExpertInnenforum ÖBf, Purkersdorf

19 Ökokonto Pülser Vieh Eingestauter Graben neu entstandenes Waldgewässer Buchenwald mit artenreicher Krautschicht Biotopkomplex Gewässer, Bruch-/Sumpfwald

20 Kompensation in Ökokonten Komplettlösungen Ein Angebot für Grunderwerb, Maßnahmenumsetzung und dauerhafte Sicherung Gestattungsvertrag Wir übernehmen die Kompensationsverpflichtung des Vorhabenträgers in ein Ökokonto Einmalige Zahlungen Es findet eine einmalige Zahlung statt keine weitere Verpflichtung des Vorhabenträgers

21 Zusammenfassung Eingriffsregelung: Instrument des modernen Naturschutzes für flächendeckenden Grundschutz (auch außerhalb von Schutzgebieten) Grundidee: Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft Grundsatz: Vermeidung Minimierung Kompensation (Ausgleich / Ersatz, Realkompensation vor Ersatzgeld) Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen mit Hilfe spezieller Dienstleister und über bevorratende Kompensationsmaßnahmen in Ökokonten / Flächenpools sinnvoll Ökokonten zur Bündelung vieler, z.t. kleiner, Kompensationsmaßnahmen in großen Flächeneinheiten und dadurch mit größerer naturschutzfachlicher Wirksamkeit

22 vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH Eschenbrook 4, Molfsee Tel (0)431 / , ojowski@ausgleichsagentur.de

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