Änderung zur Planfeststellung
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- Karoline Esser
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1 Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg Änderung zur Planfeststellung für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Lanze-Buchhorst über den Elbe-Lübeck-Kanal Kanal-km 58,684 Planänderungsunterlagen Ergänzung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (Beilage 8.2) (Beilage 10) Aufgestellt: Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg Lauenburg, den gez. Kalytta.... ( Kalytta ), LBDir in
2 Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Lanze-Buchhorst, ELK-km 58,684 Ergänzung zum Landschaftspflegerischer Begleitplan BBS Büro Greuner-Pönicke Russeer Weg Kiel Tel. 0431/ , Fax: , Funk: , BBS-Umwelt.de
3 Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Lanze-Buchhorst, ELK-km 58,684 Ergänzung zum Landschaftspflegerischer Begleitplan Auftraggeber: Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg Dornhorster Weg Lauenburg Verfasser: BBS Büro Greuner-Pönicke Beratender Biologe VBIO Russeer Weg Kiel Bearbeiter/in Dipl. Landschaftsökol. S. Walter Dipl. Biologe S. Greuner-Pönicke Kiel, den
4 1 Anlass für die Ergänzung zum LBP Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit ist die in Kap. 6.4 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP, Beilage 8.2 der Planfeststellungsunterlagen) vorgesehene Kompensationsmaßnahme Maßnahme C: Knickanlage nahe der Müssener Mühlenbek nicht umsetzbar. Diese Maßnahme entfällt und wird ersetzt durch die Anrechnung von Teilen einer Ökokontofläche und eines als vorgezogener Ausgleich vorgesehenen Knicks. Beide Maßnahmen sind als Bevorratung gemäß 16 (1) BNatSchG mit Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg vom November 2012 anerkannt. Die Anrechenbarkeit wird in Schleswig-Holstein durch die Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO) vom 23. Mai 2008 geregelt. Zur Darstellung dieser Änderung wurde diese Ergänzung zum LBP erstellt. 2 Anrechnung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bei Fuhlenhagen In folgender Tabelle wird der nach Entfallen der Knickanlage bei Müssen noch erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt. Es ist danach ein flächiger Ausgleich von 753 m² und 110 m Knickausgleich an anderer Stelle erforderlich. Tab. 1: Ermittlung des verbleibenden Kompensationsbedarfs Landlebensraum [m²] Gewässer [m²] Feldhecke / Knick Länge [m] Bäume [Stück] Ausgleichsbedarf Brückenbau gesamt Anrechenbarer Ausgleich am Vorhabensort Brücke Ausgleich Schulendorfer Bek ohne Knick bei Müssen Verbleibender Ausgleichsbedarf 753 nicht erforderlich 110 nicht erforderlich 2
5 Beschreibung der ergänzenden Ausgleichsmaßnahme: Für den noch erforderlichen Kompensationsbedarf an Stelle des Knicks bei Müssen findet eine Abbuchung des flächenhaften Ausgleichs vom Ökokonto Fuhlenhagen-Ost statt. Der Knickausgleich wird vom auf der Ökokontofläche angelegten, als vorgezogener Ausgleich angerechneten Knick abgebucht. Das Ökokonto befindet sich innerhalb der Gemeinde Fuhlenhagen östlich der Ortslage nördlich der Autobahn A 24 im Kreis Herzogtum Lauenburg (s. Abb. 1). Es handelt sich um Flur 6, Flurstück 50 und Flur 5, Flurstück 104. Eigentümer ist die Gemeinnützige Landbauforschungs-Gesellschaft Fuhlenhagen GmbH. Der Vorhabensort befindet sich im Naturraum Stormarner Endmoränengebiet innerhalb des ostholsteinischen Hügellandes. Der Vorhabensort des Ersatzneubaus der Brücke Lanze-Buchhorst befindet sich im Südwestlichen Vorland der mecklenburgischen Seenplatte. Gemäß der Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung (Ökokonto-VO) müssen Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in derselben Raumeinheit (gemäß Anlage 2 der Ökokonto-VO) wie der Eingriff liegen. Abweichende Entscheidungen für Flächen in Randbereichen, die nicht vollständig in derselben Raumeinheit liegen, sind zulässig. Hier liegen die Flächen nicht in der selben Raumeinheit. Im Süden des Kreises Herzogtum Lauenburg grenzen mehrere Naturräume aneinander. Der Vorhabensort liegt im Randbereich des Südwestlichen Vorlands der mecklenburgischen Seenplatte, der nach Ökokonto-Verordnung zur Vorgeest gehört. Die weiteren zur Vorgeest gehörenden Flächen befinden sich in größerer Entfernung erst wieder nördlich von Hamburg. Aufgrund der Lage im Randbereich des Naturraums wird hier die Lage des Ausgleichs im angrenzenden Naturraum Schleswig-Holsteinisches Hügelland als geeignet bewertet. Die Ausgleichsfläche befindet sich am Oberlauf der Steinau und somit im Einzugsgebiet des Elbe-Lübeck-Kanals, an dem sich der Vorhabensort befindet. Durch die Extensivierung von Flächen im Oberlauf der Steinau ist auch eine Wirkung auf den Elbe-Lübeck- Kanal durch Reduzierung von Nährstoffeinträgen verbunden. Eine Vorabstimmung der Planung und Nutzung als Ausgleich für den Ersatzneubau erfolgte mit der Unteren Naturschutzbehörde. Für die Nutzung der Flächen wird zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt und dem Maßnahmeträger eine Vereinbarung geschlossen. Die Maßnahmen werden zudem, sofern noch nicht geschehen, durch den Maßnahmeträger grundbuchlich gesichert. 3
6 Artenschutzmaßnahmen (nicht Teil des Ökokontos) Ökokonto und Knick Abb. 1: Lage der Ökokontofläche Die Flächen liegen im Oberlauf der Steinau Büchen, die hier oberhalb der A 24 als verrohrtes Gewässer verläuft. Die Ökokonto-Fläche sieht die Umwandlung von Acker bzw. Ackerbrache und Grünland in Gewässerlauf und extensives Grünland bzw. in Teilbereichen Sukzession vor. Innerhalb der Fläche wird ein kleiner Gewässerlauf hergestellt, der langfristig (bei Vorliegen der erforderlichen Flächenverfügbarkeit) eine Verrohrung des Steinau-Oberlaufs in diesem Bereich ersetzen soll. Seitlich sind Gehölzpflanzungen zur Beschattung des Gewässers vorgesehen. An der südlichen Grenze der Ökokontofläche verläuft als Abgrenzung zur angrenzenden Ackerfläche ein Knick, der als vorgezogener Ausgleich als Bevorratung gemäß 16 (1) BNatSchG anerkannt ist (s. Abb. 2). Die Nutzung der Ökokonto-Fläche als Ausgleich ist geeignet, die vorhandenen Beeinträchtigungen auszugleichen. Flächenextensivierung gleicht die Eingriffe in Flächen am Vorhabensort aus, durch Anrechnung eines Teils des Knicks kann die Beeinträchtigung von Feldhecken ausgeglichen werden. 4
7 Angrenzende Fläche mit Maßnahmen zum Artenschutz (kein Ökokonto) Ökokonto: Sukzession bzw. ext. Grünland, Gewässeranlage und Gehölzpflanzungen Als vorgezogener Ausgleich angerechneter Knick (Angerechnete Länge: 422 m) Abb. 2: Planung im Bereich der Ökokontofläche, inkl. Knickanlage Der eingebuchte Gesamtwert der Ökokontofläche umfasst Ökopunkte, der Knick wurde mit 422 m Länge angerechnet. Für den noch erforderlichen Ausgleich für den Ersatzneubau der Brücke Lanze-Buchhorst sind 758 Ökopunkte und 110 m Knick abzubuchen. Bewertung: Die Nutzung eines Teils des als vorgezogener Ausgleich angerechneten Knicks stellt einen geeigneten Ausgleich für die im Rahmen des Ersatzneubaus der Straßenbrücke Lanze-Buchhorst zu kompensierenden Eingriffe in Knicks bzw. Feldhecken dar. Die Anlage eines Knicks führt zur Vernetzung von Lebensräumen für Tiere der Wälder und Gehölze und bietet Tieren der Agrarlandschaft Versteck und Nahrungsraum. Zudem werden Einträge aus der Ackerfläche (Erosion von Sand, Nährstoffe) in den niedriger gelegenen Bereich reduziert. Knicks stellen einen für den Naturraum typischen Landschaftsbestandteil und eine Aufwertung für die Landschaft dar. Die im Rahmen des Ökokontos vorgesehene Umwandlung von Acker bzw. Intensivgrünland in eine vielfältige, naturnah gestaltete Fläche mit Extensiv-Grünland und Sukzession, Gewässer und Gehölzen stellt einen geeigneten Ausgleich für verbleibenden Kompensationsbedarf für Eingriffe in Landlebensraum dar. 5
8 3 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (ersetzt Kap. 6.5 des LBP) Durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen können die durch den Ersatzneubau der Straßenbrücke Lanze-Buchhorst eintretenden Eingriffe ausreichend und gleichartig ausgeglichen werden (s. Tab. 2). Weiterer Ausgleich wird nicht erforderlich. Tab. 2: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf und vorgesehenem Ausgleich Landlebensraum [m²] Gewässer [m²] Feldhecke / Knick [m] Bäume [Stück] Ausgleichsbedarf Anrechenbarer Ausgleich am Vorhabensort Ausgleich Schulendorfer Bek Anrechnung vom Ö- kokonto Fuhlenhagen Anrechnung von vorgezogenem Knickausgleich Fuhlenhagen Summe des vorgesehenen Ausgleichs Verbleibender Ausgleich kein weiterer Ausgleich erforderlich 6
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