Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing
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- Adolph Holst
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1 Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) zum Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing DN 1200, MOP 100 bar Gemeinde Moosinning Gemeinde Markt Isen
2 Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der bayernets Gashochdruckleitung Burghausen Finsing Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) Änderung der Ausgleichsfläche für den naturschutzfachlichen Ausgleich im Landkreis Erding Gemeinde Moosinning, Gemarkung Moosinning Änderung der Ausgleichsfläche für Waldausgleich im Landkreis Erding Gemeinde Markt Isen, Gemarkung Mittbach Von der Planänderung betroffene Grundstücke Bau/km Flurstück Gemeinde Gemarkung Ausgleichsfläche Nummer - Ausgleichsfläche Name Betroffenheit 1929 Finsing Finsing A4 Lüßwiesen entfällt 1540 Moosinning Moosinning A5 Altenerdinger Moosteile neu betroffen 1541 Moosinning Moosinning A5 Altenerdinger Moosteile neu betroffen 67 Isen Mittbach A6 Reitfeld neu betroffen 66/1 Isen Mittbach A6 Reitfeld neu betroffen Erläuterung Die ursprünglich vorgesehene Ausgleichsfläche A4 liegt etwa 2,5 km nordwestlich von Finsing und wird derzeit als Ackerland genutzt. Im Osten wird die Fläche von einer Hochspannungsleitung gequert. Die umgebende Landschaft ist von mehreren Gräben und Fischteichen geprägt, ostseitig befindet sich ein kleines Feldgehölz, welches von der amtl. Biotopkartierung erfasst ist (Feldgehölz am Viertelbach, BK ). Die ursprünglich auf Grundstück Fl.Nr Gemarkung Finsing geplante Ausgleichsfläche A4 Lüßwiesen war ausschließlich für den naturschutzfachlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht durch die Baumaßnahme zur Gashochdruckleitung Burghausen-Finsing vorgesehen. Aufgrund der Wiederherstellung des Kronenschlusses hat die Vorhabenträgerin in den Unterlagen zur Planfeststellung keinen Ausgleich für eine Ersatzaufforstung vorgesehen. In seiner Stellungnahme zur Planfeststellung hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck entsprechenden Ausgleich für die zu rodenden Flächen gefordert, da diese weit überwiegend Funktionen nach WFP (Klima, Bodenschutz, Erholung, Landschaft) ausweisen. Somit ist nach Art. 9 Abs. 5 Ziffer 1 BayWaldG in der Abwägung den Walderhaltungszielen wenn nicht durch eine Versagung, so doch zumindest durch angemessene Auflagen Rechnung zu tragen. Der Regionalplan 18 sieht als Ziel vor, Durchschneidung von Wäldern zu vermeiden und bei Inanspruchnahme gleichwertigen Ersatz zu schaffen (RP 18, B III 3.1 Z). Als gleichwertiger Ersatz wurde eine Ersatzaufforstung in voller Höhe angesehen. Nachdem die Ausgleichsfläche A4 für den Ausgleich des Waldeingriffs nicht geeignet ist und der Grundstückseigentümer diese Fläche auf Grundstück Fl.Nr Gemarkung Finsing mittlerweile zu eigenen Zwecken benötigt, wurde eine andere geeignete Fläche gesucht und gefunden. Für den naturschutzfachlichen Ausgleich ist die Ausgleichsfläche A5 Altenerdinger Moosteile bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr und 1541 Gemarkung Moosinning vorgesehen.
3 Die Ausgleichsfläche liegt etwa 4,2 km nordwestlich von Moosinning und wird derzeit teilweise als Grünland genutzt. Sie befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes "Notzingermoos" und ist zum größten Teil in der bayerischen Biotopkartierung erfasst. Die umgebende Landschaft ist von mehreren Gräben und Fischteichen geprägt. A5 Altenerdinger Moosteile Größe der des Flurstücks gesamt: Benötigte Teilfläche für Ausgleichsmaßnahmen: Fl.Nr Gmk. Moosinning 1,374 ha Fl.Nr Gmk. Moosinning 0,578 ha Die Maßnahme wird auf der Ausgleichsfläche anteilig mit einer Flächengröße von mind. 0,2471 ha realisiert Beide Flurnummern lassen sich grob in drei Teilbereiche gliedern (siehe nachfolgendes Luftbild). Die grün markierte Teilfläche ist ein bestehender, hochwertiger feuchter Laubmischwald mit größtenteils Birkenbestand. Auf der gelben Teilfläche herrscht eine nitrophile (stickstoffliebende) Hochstaudenflur vor, die hauptsächlich von Brennnesseln, Springkraut und Goldrute bewachsen ist. Die blaue Fläche ist durch intensive Grünlandnutzung geprägt und weist einige Fettwiesenzeiger (Löwenzahn, Ampfer usw.) auf. Die grüne Teilfläche wird bereits als ein Gebiet mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild bewertet und befindet sich somit bereits in der höchsten Kategorie. Bei der gelben und blauen Teilfläche wiederrum besteht die Möglichkeit einer Aufwertung.
4 Nachfolgend werden die aufwertungsfähigen Flächen der einzelnen Grundstücke aufgelistet: Flächengröße [m²] Aufwertungsfähig [m²] Aufwertung [%] Fl.Nr Fl.Nr Fl.Nr und Teilfläche Grün Teilfläche Gelb Teilfläche Blau Geplant sind folgende Maßnahmentypen: - Einmalige Bodenbearbeitung mit Ansaat einer artenreichen Feuchtwiese. - Jährlich 2 malige Mahd um die Nährstoffe aus der Fläche zu bringen. Abfuhr des Mähgutes. Nach 2 bis 4 Jahren kann die Mahd nach Abstimmung mit der UNB auf einmal jährlich reduziert werden. - Bei der Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen werden auf den Ausgleichsflächen grundsätzlich gebietsheimische Saatgutmischungen verwendet. Zielarten: Wachtel, Rebhuhn
5 Für den Waldausgleich ist die Ausgleichsfläche A6 Reitfeld bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr. 67 und 66/1 Gemarkung Mittbach vorgesehen. Die Ausgleichsfläche liegt etwa 0,8 km westlich von Mittbach am nördlichen Rand des Mittbacher Forstes und wird derzeit teilweise als Grünland genutzt. Ein Teil des Grundstückes Fl.Nr. 67 Gemarkung Mittbach ist bereits mit Wald bestockt. A6 Reitfeld Benötigte Teilfläche für Ausgleichsmaßnahmen: Fl.Nr. 67 Gmk. Mittbach 1,56 ha, davon 0,384 Grünland Fl.Nr. 66/1 Gmk. Mittbach 0,406 ha Die Maßnahme wird auf der noch nicht bestockten Teilfläche der Ausgleichsfläche mit einer Flächengröße von mind. 0,79 ha realisiert Geplant sind folgende Maßnahmentypen: - Anlage und Entwicklung eines Wirtschaftswaldes; - Entwicklung eines naturnahen, artenreichen Waldrandes: abschnittsweise Pflanzung von Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung (Waldmantel), Ansaat mit einer speziell zusammengestellten Gräser- und Kräutermischung (Waldsaum); - Bei der Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen von Pflanzungen und Ansaaten werden auf den Ausgleichsflächen grundsätzlich gebietsheimische Gehölze bzw. Saatgutmischungen verwendet. Bei waldbaulichen Maßnahmen gelten für die verwendeten Gehölze die forstlichen Herkünfte. Zielarten: u.a. Zauneidechse, Spanische Flagge, Schillerfalter
Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
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